Fahrtzeitne geloggt?

BMW 3er

Hallo,

ich hatte gestern einen Unfall, weil ich von einem BMW Touring geschnitten wurde. Schaden > 10.000 €. Der Unfallverursacher begann Fahrerflucht (kein Schaden!). Das Nummernschild konnte ich zwar nicht mehr erkennen. Allerdings habe ich nun den potentiellen Fahrer ausfindig gemacht. (Wohnt nämlich nach Aussagen von anderen gleich um die Ecke). Natürlich streitet er das ganze ab und das Auto wäre zur besagten Zeit in der Garage gewesen. (9.5.2011 10:45)

Gibt es eine Möglichkeit dies anhand von den ganzen Daten, welche in der Elektronik gespeichert werden, gegenzu prüfen? ETwa, wann wurde der Motor gestartet, wann gestoppt? Oder was anderes, anhand dessen ich ihn dann der Falschaussage überführen könnten...

Herzlichen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Wer im Glashaus sitzt, gell 😛

Nu is aber gut mit Dünnpfiff 😉

Die Hälfte aller Beiträge in diesem Thread kommen mittlerweile von Dir ohne was zur eigentlichen Fragestellung beigetragen zu haben.

Schlage vor, Du gehst jetzt mal raus an die frische Luft, isst ein Eis in der schönen Sonne und lässt die anderen hier sachlich weiterzudiskutieren...

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Wer macht "dich" zum Richter oder gar zur Polizei 😕

Lass die Jungs Ihre Arbeit machen, dafür sind sie da 😉

Hast du im Zweifel Zeugen für deine Behauptung 😕

Die Antwort hat null mit seiner Frage zu tun. Ich finde es dermaßen daneben, dass sich hier viele gleich anmaßen, bei solchen Fragen über die TE zu urteilen und so belangloses Zeug zu schreiben.

Es scheint Zeugen zu geben und damit kann und wird der TE seinen Verdacht bei der Polizei melden. Die wird das Auto dann anschauen und ggf. weitere Schritte einleiten.

Der TE ist nicht der Richter, aber es steht ihm frei, einen Verdacht zu melden. Und bis dahin reicht es eigentlich, wenn man ihm hier seine technische Frage beantwortet...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Wer macht "dich" zum Richter oder gar zur Polizei 😕

Lass die Jungs Ihre Arbeit machen, dafür sind sie da 😉

Hast du im Zweifel Zeugen für deine Behauptung 😕

Warum denn bitte nicht? Eigenes Nachdenken hat noch niemals geschadet. Das yweifellos ist ein gute Idee und die Frage durchaus berechtigt. Ob die "Jungs" das wissen, darauf würde ich mich auch nicht verlassen.

Dem TE jedenfalls viel Glück das sie den richtigen finden

manmanman...

Denk mal nach, wenn es Augenzeugen für das Fehlverhalten des anderen gäbe müsste man nicht solch eine Frage stellen, jetzt du haben verstanden was wollen ich sagen 🙄

Ich würde ihm zu einem Anwalt raten und nix anderes, sonst sehe ich bislang keine Ratschläge außer Schulmeisterei ohne Inhalt 😉

Ohje, erstmal mein Beileid. Das ist Mist. Bin selbst mal Zeuge gewesen, als einer einen gegen einen Laternenpfeiler "gezwungen" hat und dann einfach weitergefahren ist. Da hatte noch nicht mal das Kennzeichen gereicht, da ich ihn im dichten Verkehr nicht verfolgen und das Gesicht merken konnte.

Wird also sehr schwierig werden. Selbst, wenn Du das Kennzeichen und das Auto zuordnen könntest. Solange keiner den Fahrer gesehen hat und der Halter behauptet, er wisse nicht wer gefahren sei, hast Du leider keine Chance der Überführung.

Dass er sagt, das Auto sei zu dem Zeitpunkt in der Garage gewesen, ist eigentlich unerheblich. Es hätte die Aussage gereicht, er wisse nicht, ob und wer gestern morgen gefahren sei...

Aber jetzt mal zu Deiner Frage zurück:
Geloggt wird leider nichts. Die einzige Chance wäre gewesen, dass im Falle eines Kontaktes zwischen Euren Fahrzeuge aufgrund eines Fehlers bei ihm ein Fehlerspeichereintrag just in dem Moment eingetragen worden wäre. Aber dann wären natürlich die Lackspuren der harte Beweis und den FSP-Eintrag würde keinen mehr interessieren. Aber dass Fahrtbeginn und Ende mitprotokolliert würden, ist m.W. nicht der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von wuffidog


Hallo,

ich hatte gestern einen Unfall, weil ich von einem BMW Touring geschnitten wurde. Schaden > 10.000 €. Der Unfallverursacher begann Fahrerflucht (kein Schaden!). Das Nummernschild konnte ich zwar nicht mehr erkennen. Allerdings habe ich nun den potentiellen Fahrer ausfindig gemacht. (Wohnt nämlich nach Aussagen von anderen gleich um die Ecke). Natürlich streitet er das ganze ab und das Auto wäre zur besagten Zeit in der Garage gewesen. (9.5.2011 10:45)

Keine Ahnung, aber selbst wenn es so und er es war, wird das zäh. Denn scheinbar ist Dein Schaden durch Ausweichen entstanden?! Da wird es schwierig, ihn zu 100% verantwortlich zu machen.

Auf jeden Fall direkt zum Anwalt!

Viel Erfolg!

Wenn keine Berührung zwischen den Fahrzeugen stattgefunden hat, wirds schwierig.

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


manmanman...

Denk mal nach, wenn es Augenzeugen für das Fehlverhalten des anderen gäbe müsste man nicht solch eine Frage stellen, jetzt du haben verstanden was wollen ich sagen 🙄

Ich würde ihm zu einem Anwalt raten und nix anderes, sonst sehe ich bislang keine Ratschläge außer Schulmeisterei ohne Inhalt 😉

Leute gibts... immer wieder faszinieren 🙄

Erstmal Danke für die Antwort. Hmm, hilft dann wohl nicht.
Ja der Schaden ist durch das Ausweichen entstanden, weil er Vorfahrt missachtet hat und mich geschnitten hatte. Es gibt lediglich Ohrenzeugen, es ist eine wenig befahrene Straße, daher war das Auto relativ leicht auszumachen - nur jetzt steht dann wohl Aussage gegen Aussage.

Im Übrigen ist es unerheblich ob man selber einen Schaden davon trägt. Auch wenn man keinen Schaden hat und keine Berührung stattgefunden hat, kann man Unfallverursacher sein und die Haftplicht muss zahlen (kenn ich vom Nachbarn).

Hintergrund war eben, ihn der Falschaussage zu überführen, weil wenn im Speicher was stünde, dass das Auto gefahren wäre, er aber gegenüber der Polizei behauptet er war zusammen mit dem Auto zuhause, dann ist es eben unglaubwürdig - und ein Pluspunkt für mich.

Ich denke, die Polizei mach nur einen Zeitungsartikel und das wars. Mehr machen die meiner Meinung nach nicht. Ist ja auch kein Mord oder Steuerhinterziehung ;-)

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


manmanman...

Denk mal nach, wenn es Augenzeugen für das Fehlverhalten des anderen gäbe müsste man nicht solch eine Frage stellen, jetzt du haben verstanden was wollen ich sagen 🙄

Ich würde ihm zu einem Anwalt raten und nix anderes, sonst sehe ich bislang keine Ratschläge außer Schulmeisterei ohne Inhalt 😉

Leute gibts... immer wieder faszinieren 🙄

Beiträge gibts... 😛

@TE

ich würde dir immer noch mind. zu einer Erstberatung beim Anwalt raten, mir wäre es dies echt wert 🙂

Zitat:

Original geschrieben von wuffidog


Im Übrigen ist es unerheblich ob man selber einen Schaden davon trägt. Auch wenn man keinen Schaden hat und keine Berührung stattgefunden hat, kann man Unfallverursacher sein und die Haftplicht muss zahlen (kenn ich vom Nachbarn).

Völlig d'accord. Hat auch keiner das Gegenteil behauptet. Aber gerade da brauchst Du umso mehr einen Augenzeugen (keinen Ohrenzeugen) und den Fahrer sollte auch jemand gesehen haben. Sonst hast Du null in der Hand. Und auch dann würde die Schadensaufteilung noch ein ziemliches Gerangel. Das lässt von "Du konntest nicht anderes" bis "Du hast überreagiert" viel Spielraum, den es dann noch festzulegen gilt.

Aber in Deinem Falle sprich mit Deiner Versicherung. Im besten Falle hast Du einen Rüchstufungsschutz abgeschlossen und Du hast trotz der ärgerlichen Situation noch Glück im Unglück...?

Zitat:

Original geschrieben von Downloader



Zitat:

Original geschrieben von wuffidog


Im Übrigen ist es unerheblich ob man selber einen Schaden davon trägt. Auch wenn man keinen Schaden hat und keine Berührung stattgefunden hat, kann man Unfallverursacher sein und die Haftplicht muss zahlen (kenn ich vom Nachbarn).
Völlig d'accord. Hat auch keiner das Gegenteil behauptet. Aber gerade da brauchst Du umso mehr einen Augenzeugen (keinen Ohrenzeugen) und den Fahrer sollte auch jemand gesehen haben. Sonst hast Du null in der Hand. Und auch dann würde die Schadensaufteilung noch ein ziemliches Gerangel. Das lässt von "Du konntest nicht anderes" bis "Du hast überreagiert" viel Spielraum, den es dann noch festzulegen gilt.

Richtig. Genau so war´s gemeint.

Zitat:

Original geschrieben von wuffidog


Mehr machen die meiner Meinung nach nicht.

was sollen die auch sonst großartig machen?!

du hast weder kennzeichen noch fahrer erkannt...und nur weil jemand, jemanden gehört hat, der vllt. der fahrer gewesen sein könnte, reicht das noch nicht für eine verurteilung aus...

also buchs als lehrgeld ab und merk dir fürs nächste mal (was hoffentlich nicht passieren wird), das es durchaus besser sein kann, einfach draufzuhalten, als auszuweichen...gillt im übrigen auch für wildunfälle...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Wer macht "dich" zum Richter oder gar zur Polizei 😕

Lass die Jungs Ihre Arbeit machen, dafür sind sie da 😉

Hast du im Zweifel Zeugen für deine Behauptung 😕

Wer macht Dich dazu irgendwas zu beurteilen von dem Du nichts weißt? Der TE hat mit einem bestimmten Hintergrund eine technische Frage gestellt. Wenn Du sie nicht beantworten kannst, dann brauchst Du Dich hier nicht als Oberrichter aufspielen.

Solche Leute habe ich ja gefressen.

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