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Fahrtenschreiber 1318.27

Themenstarteram 21. Januar 2009 um 20:56

Hi Community,

nach dem Einbau eines geeichten und überprüften Fahrtenschreiber, Kienzle 1318.27, mussten wir leider feststellen, dass dieser 20 km/h mehr anzeigt und schreibt als unser MAN fährt.

Hat jemand für das Problem eine Lösung, oder zumindest einen Belegungsplan der Rückseitigen Kippschalter?

Für jeden der Lösung dienlichen Hinweis wäre ich sehr dankbar.

Fred

Beste Antwort im Thema

Die einzige richtige Antwort kann nur heißen: Ab in die Werkstatt und Tachoprüfung machen lassen, nur authorisierte Werkstätten mit geschultem Personal dürfen die Konstante einstellen. Alles andere ist Manipulation und strafbar.

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Die einzige richtige Antwort kann nur heißen: Ab in die Werkstatt und Tachoprüfung machen lassen, nur authorisierte Werkstätten mit geschultem Personal dürfen die Konstante einstellen. Alles andere ist Manipulation und strafbar.

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 7:35

Besten Dank, jedoch kommt der Schreiber erst aus einer derf vielbesagten super tollen Fachwerkstätten. 220,00 € für das einstellen des Fahrtenschreibers ohne Erfolg. Prüfprotokoll mit erster aussagekräftiger Scheibe anbei. Der Tacho wurde von jener Fachwerkstatt eingebaut. Auf mein Telefonat mit dieser nach der ersten Fahrt und der Frage nach der Einstellung erhielt ich zur Antwort: "Die Prüfung wurde unter Laborbedingungen durchgeführt." Weitere Frage nach der ersten Testfahrt und der Überprüfung im richtigrn Leben, "...dies sieht eine Prüfung nicht vor und ist nicht Inhalt dieser." Na besten Dank sag ich da nur.

Aber trotz alle dem besten Dank für deinen richtigen und gut gemeionten Ratschlag.

Hallo,

nach jeder Fahrtenschreiberprüfung muss man eine Probefahrt durchführen mit den Prüfscheiben! (steht sogar in Prüfanweisung drin)

Der Werkstatt würde ich mal auf die Füße stehen, und bezahlen würde ich nichts!!!

Gruß

Chris

Frage wie hast du die Geschwindigkeitsabweichung gemessen. Hinterherfahren?

Navi?

Wie genau ist deine festgestellte Abweichung?

1.

Die von dir gen. super tollen Fachwerkstatt das Problem erneut schildern und um Nachbesserung bitten.

2.

Sollte die Abweichung weiterhin bestehen kann das Eichamt die genaue Geschwindigkeit feststellen, allerdings wohl nicht die Anzeigedifferenz beheben. Jedoch wäre dann die Abweichung amtlich. Mit diesem Messprotokoll wieder zur Werkstatt und die Abweichung vorlegen. Anpassung müsste dann kostenfrei und unter Erstattung der Eichamtgebühr erfolgen.

Oder gleich zu 3.

3.

Eine andere Werkstatt beauftragen zu kontrollieren, vorher die erste Werkstatt in Kenntnis setzen, dass man eine andere Werkstatt mit der Ersatzvornahme der Mängelbeseitigung beauftragen wird.

Sollte allerdings der Messfehler innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen sein, wirst du auf den Kosten sitzenbleiben. Wie hoch die Messtol. sein darf weiß ich aber auch nicht genau.

jaa, moment mal!

eine ganz normale Tachoprüfung oder angleichung ist mit 220€ erstmal viel zu teuer!

demzufolge denke ich, das die "Fachwerkstatt" welche hier angesprochen wurde, einfach der Reparaturbetrieb von Kienzle ist!

somit würde sich der test unter "Laborbedingungen" erläutern!

bei jedem tacho, der von Kienzle Repariert wurde, wird von Kienzle vorher eine Wegkonstante von 8000 voreingestellt.

somit bekommt auch jeder einen RAS,Neuen,Reparierten Tacho mit 8000 Imp.

auch das Prüfdiagramm wurde schon von Kienzle beigelegt, welches nur noch vervollständigt werden muss!

(die machen nämlich bei der Rep. auch gleich ne Tachoprüfung...halt ohne Fahrzeug, aber immer auf 8000 Imp. eingestellt)

dann heißt es einbauen und den Tacho auf's Fahrzeug angleichen!

zumindest lese ich das so aus dem Text vom TE heraus!

 

....eine Tachoprüfung kostet bei uns ~60-80€...

 

EDIT:

was fürn Fahrzeug habt ihr denn? wieviele angetriebene achsen?

neue Reifen zwischenzeitlich aufgezogen? (<- wobei er dann weniger anzeigen müsste).

EDIT2:

wie kommst du an das Prüfdigramm ran?

ist doch scheissegal ob es ein Austauschgerät von Kienzle ist, das Gerät muss im Rahmen einer TP erneuert werden. Und zu einer TP gehört neben dem Prüfdiagramm( welches bei RAS bereits beiliegt,richtig) auch das Messen der Wegstrecke einstellen der Konstante, bestimmen des Abrollumfangs, des Luftdrucks, der Beladung, der Reifengröße etc auch immer die Probefahrt.

naja, sag ich doch!

ich lese die dürftigen infos des Threaderstellers so raus:

tacho kaputt, eingeschickt zu kienzle, wiederbekommen, selbst (oder durch jemand anderen) eingebaut, nicht zur "angleichnung" gefahren!

Zitat:

ist doch scheissegal ob es ein Austauschgerät von Kienzle ist, das Gerät muss im Rahmen einer TP erneuert werden.

??? was willst du damit sagen?

am 22. Januar 2009 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von kienzleterror

Besten Dank, jedoch kommt der Schreiber erst aus einer derf vielbesagten super tollen Fachwerkstätten. 220,00 € für das einstellen des Fahrtenschreibers ohne Erfolg. Prüfprotokoll mit erster aussagekräftiger Scheibe anbei. Der Tacho wurde von jener Fachwerkstatt eingebaut. Auf mein Telefonat mit dieser nach der ersten Fahrt und der Frage nach der Einstellung erhielt ich zur Antwort: "Die Prüfung wurde unter Laborbedingungen durchgeführt." Weitere Frage nach der ersten Testfahrt und der Überprüfung im richtigrn Leben, "...dies sieht eine Prüfung nicht vor und ist nicht Inhalt dieser." Na besten Dank sag ich da nur.

Aber trotz alle dem besten Dank für deinen richtigen und gut gemeionten Ratschlag.

Der Tacho wurde mit Sicherheit nicht von einer §57b ermächtigten Werkstatt eingebaut, denn diese benötigt die Prüfscheiben für ihre Unterlagen weil sie diese 3 Jahre archivieren müssen, verstehste! :eek:

Ebenso wirst du auch kein Tachoeinbauschild haben, was zur Apertanummer deines frisch reparierten 1318 passt. Entweder du hast den Tacho selbst eingebaut, oder eine ahnungslose Werkstatt ist auf einen ahnunglosen Fahrzeughalter gestoßen :D.

 

Wer lügt denn jetzt hier?

genauso sieht's aus!

auf was anderes wollte ich in meinen Postings nicht hinaus!

Seh ich genauso.

Zitat:

 

Hat jemand für das Problem eine Lösung, oder zumindest einen Belegungsplan der rückseitigen Kippschalter

Ich hab zwar keine Berechtigung mehr für 57b und bin schon eine Weile aus dem Geschäft, glaube mich aber zu erinnern, daß beim 1318 die Konstante am Tacho mit den erwähnten Kippschaltern eingestellt wird.

Da gab´s glaub ich eine Tabelle für. Anschließend wurde der Tacho, bzw. die Kippschalter ordnungsgemäß verplombt.

Probefahrt war natürlich obligatorisch.

Da der TS nach einem Belegungsplan für die Codeschalter fragt, gehe ich davon aus, daß er selbst an dem Fahrzeug manipuliert hat.

Die Konsequenzen wurden ja schon angesprochen.

 

Gruß, Jürgen

tabelle hin tabelle her...ich machs mit'm Computer und werd nen Teufel tun, Hinweise zu evtl. illegalen dingen, öffentlich zu posten!

vorher soll sich der TE mal melden, ob wir alle nur falsch interpretiren oder er wirklich ein bisschen am gesetz vorbei geht!

 

gruß christian

am 23. Januar 2009 um 5:50

Zitat:

Original geschrieben von christian1985

tabelle hin tabelle her...ich machs mit'm Computer und werd nen Teufel tun, Hinweise zu evtl. illegalen dingen, öffentlich zu posten!

 

vorher soll sich der TE mal melden, ob wir alle nur falsch interpretiren oder er wirklich ein bisschen am gesetz vorbei geht!

 

 

gruß christian

Es ist aber schon von Vorteil, dass der Tacho zuviel anzeigt. Ich habe ernsthafte Zweifel ob der TE sich gemeldet hätte, wenn der Tach zu wenig anzeigen würde.

 

@all

Auch ist dem TE wohl nicht bewußt, dass er für die Durchführung der Prüftermine als Fahrzeughalter verantwortlich ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das bedeutet für einen Fahrzeughalter, dass er sich über seine Pflichten zu informieren hat, was hier wohl überhaupt nicht der Fall ist. Sich dann aber auch noch kienzleterror nennen, ist eine Frechheit!

 

Hallo,

ich würde sagen das der TE mal schnellstens in eine Fachwerkstatt gehen sollte mit dem fahrzeug.

Obwohl er ja schreibt das der Tachograph in einer Werkstatt eingebaut wurde.

Aber wenn er nach einem Plan für das "Mäuseklavier" fragt hat er ja die Abdeckung schon weggemacht und somit auch die Plombe entfernt.

Dies bedeutet auf jeden fall das hier eine neue Fahrtenschreiberprüfung nach §57 fällig ist.

@ kurtis.brown

wie kommst du darauf das bei jeder Tachoprüfung der Tachograph erneuert werden muss???

Gruß

Chris

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