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Fehler bei Bediehnung des digitalen Fahrtenschreibers und anderes.

Themenstarteram 4. Juni 2010 um 17:19

Hallo,

ich fahre seit dem 04.06.2010 erstmalig mit einem Atego 7,49 to und elektronischem Fahrtenschreiber. Ich wurde nicht in das Gerät eingewiesen und habe es so genutzt wie ich es für richtig hielt ( nun weiß ich das es dumm war ). Ein Handbuch oder ähnliches habe ich nicht gefunden.

Heute wurde ich kontrolliert und man knallte mir an den Kopf das ich " keine Bescheinigung ".

Hier zur Erklärung: Ich legen morgens die Karte ein und drücke auf manuellen Eintrag " nein " und fahre los. Beim Feierabend stelle ich das Fahrzeug ab und entnehme die Karte. Das Fahrzeug wird in dieser Zeit von Feierabend bis Arbeitsbeginn nicht bewegt.

Nun wurde mir gesagt dies sei wie fahren ohne Karte und würde mich pro Tag über 140 € kosten. Ich verdiehne gerade einmal 1100 € netto pro Monat das wären als Strafe von fast 4000 € was einen ja doch schon finanziell ruiniert, vor allem da ich erst vor kurzem diesen Job gefunden habe und sich durch die vorangegangene Arbeitslosigkeit ( 560 € ALG ) schon über 20.000 Euro Schulden angehäuft haben.

Für einen persönlichen Fehler und eigentlich auch das Versäumnis meines Arbeitgebers mich einzuweisen, soll ich alleine für diesen Fehler mit einer vierstelligen Summe geradestehen, oder gibt es hier eine angemessene " Obergrenze ". Denn ich habe es ja nicht mit Vorsatz gemacht sondern es war ein Fehler, welchen ich mit Sicherheit auch bei 100 Euro Bußgeld nicht mehr begehen würde. Der Beamte ist auf Rückfragen ausgewichen und meinte nur " wird schon nicht so schlimm werden ".

Was ich komisch finde ist, diverse Kollegen von anderen Speditionen machen das genauso wie ich und wurden angeblich auch schon kontrolliert. Hier wollte man nichts von einem Vergehen wissen ( so die eigenen Aussagen )

Wenn ich ehrlich bin, schiebe ich nun absolute Panik und würde am liebsten alles hin schmeissen, denn noch einmal eine vierstellige Summe an " Schulden " verkrafte ich nicht, vor allem da Bußgelder wohl innerhalb eines Jahres abbezahlt sein müssen ( wurde mir gesagt )

Beste Antwort im Thema

Verkehrsrechtsschutz wird dir da auch nicht weiter helfen, das geht in Richtung Berufsrechtsschutz

Ansonsten schützt unwissen leider/zum Glück nicht vor Strafen

Sorry, genau solche Fahrer die nichts wissen und nichts dafür können wollen machen doch den Job kaputt - hinterher noch heulen, statt sich vorher zu informieren.

Komisch hinterher können alle das I-Net bemühen nur vorher eben nicht

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 4. Juni 2010 um 19:13

Jetzt bleib mal ganz gediegen ....

(wenns hart auf hart kommt empfehle ich dir die Autobahnkanzlei als Rechtsbeistand hoffe du hast Rechtschutz)

Generel bist du verpflichtet einen Nachtrag zu machen.

Geb bei google einfach mal Anleitung Digitaler Tachograf VDO siemens ...

Wenn du einen VDO Siemens, Actia oder Stoneridge hast

Themenstarteram 4. Juni 2010 um 19:24

Nun ja erst einmal Danke für die Antwort. Ja ich habe Rechtsschutz aber ob die da einspringt kann ich nicht sagen, denn man redet sich vermutlich raus das ich dort keine Verkehrsrechtsschutz habe.

Die Polizei hat mir das freundlicherweiße nun erklärt was wie zu machen ist, aber nun ist das Kind schon in den Brunnen gefallen wie man so schön sagt. Ich denke doch das auch der Verkehrsrichter oder wer das bekommt bestrafen will und nicht ruinieren daher hoffe ich auf ein vernünftige Lösung udn das mein Chef mich nicht gleich feuert, denn der ist komisch drauf.

Das er mich beim Auslesen auf den Fehler hätte hinweisen müssen brauche ( denke ich ) nicht zu sagen.

am 4. Juni 2010 um 20:41

was für eine bescheinigung? für´s wochenende?

in der woche?

seh da eigentlich keinen fehler drin, hast doch die fahrerkarte immer raus genommen, da du ja am nächsten tag krank hättest sein können und sie so nicht von jemanden anderen benutzt werden kann! in deinem misstrauen der menschheit gegen über, man hört ja immer so viele schlechte dinge! (zwinker)

dann bleibt da noch vielleicht, noch eine strafe wegen bedienungsfehler!?

Verkehrsrechtsschutz wird dir da auch nicht weiter helfen, das geht in Richtung Berufsrechtsschutz

Ansonsten schützt unwissen leider/zum Glück nicht vor Strafen

Sorry, genau solche Fahrer die nichts wissen und nichts dafür können wollen machen doch den Job kaputt - hinterher noch heulen, statt sich vorher zu informieren.

Komisch hinterher können alle das I-Net bemühen nur vorher eben nicht

Themenstarteram 5. Juni 2010 um 7:35

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Sorry, genau solche Fahrer die nichts wissen und nichts dafür können wollen machen doch den Job kaputt - hinterher noch heulen, statt sich vorher zu informieren.

Komisch hinterher können alle das I-Net bemühen nur vorher eben nicht

Genau solche Kommentare sind wirklich sehr hilfreich. Soll man annehmen das diese Personen 100 % korrekt arbeiten und nie einen Fehler gemacht haben. Zum Thema Job Kaputt machen weiß ich nicht so recht was ich sagen soll, ich bin gelernter Spediteur und habe eine Klasse II Fahrerlaubnis ich sollte also doch wohl Ahnung haben. Wenn man nicht eingewiesen wird und ich gebe ja zu, zu doof ist sich vorher schlau zu machen ist man sicherlich selbst schuld. Ich weiß ja nicht was du so im Monat verdiehnst aber für eine solche Strafe reicht es sicherlich auch nicht mal so nebenbei.

Es war ein " einmaliger " Fehler wegen eines neuen Fahrzeugs nicht mehr und nicht weniger und da manche Kollegen die ich frage es genau so machten sah ich hier vorher kein Fehlverhalten. Ja unswissenheut schützt vor Strafe nicht aber solche Kommentare sind wirklich sinnlos. Zum Thema Job kaputt machen noch eins. Die Spediteuer kämfen untereinander so um Kunden das man sich gegenseitg unterbietet und so den Unternehmern und áuch Fahrern nicht immer das bezahlt was man eigentlich verdiehnen müsste...

Der Job ist, das werden mir die Kollegen sicherlich bestätigen, nicht mehr der Traumjob wie er in der 80er und bei auf Achse oder in Filmen suggeriert wurde. Heute wird nur schlecht bezahlt und Druck auf den Fahrer ausgeübt und mit Jobverlust gedroht sobald er den Mund aufmacht.

@nobscheb ich habe die Karte morgens rein und abens raus keinen manuellen Nachtag und das war wohl der Fehler. Das Fahrzeug wird nur durch mich gefahren und wurde in dieser Zeit auch nicht bewegt, daher dachte ich das Vorgehen sei so ok. Ich habe also keinen Nachweis über meine Freizeit oder eben keinen Nachweis das ich wo anders nicht weiter gefahren bin, denn auf der Karte fehlt dieser ( da diese ja nicht im Gerät war ) und ja es fehlen somit auch Nachweise für das Wochenende.

Eigentlich ist es wie du sagst einen Fehlbediehnung was die Sache zwar günstiger machen würde 75 € je Fehlverhalten ( also auch 28x ) aber auch nicht wirklich bezahlbar für einen Fehler den man nicht bewusst begangen hat.

Ich bedanke mich bei allen die geholfen haben oder helfen wollten, ich werde nun einfach mit meinem abwarten und mich meinem Chef reden, mehr kann ich eh nicht tun. Wenn es euch interessiert kann ich ja noch posten was mich der Fehler nun kostet sobald der Bescheid da ist wenn nicht ist hier die Sache für mich erledigt ....

am 5. Juni 2010 um 10:41

Versuche noch mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und evtl. den beratenden Polizisten zu kontaktieren.

Wenn Du Glück hast, war von dem ein entspr. Vermerk beigelegt und Du kommst evtl. mit nem blauen Auge davon (wenn Erstfall). Einen RA sollstest Du auf alle Fälle hinzuziehen ( hast Du Rechtsschutz??)

Wenn €4000 angesagt werden, spielt es keine Rolle mehr, ob man Rechtsschutz hat oder nicht - die Investition "Anwalt" lohnt sich da auf jeden Fall.

Aber Nein! Nicht in jedem Fall !!!

Erkundige Dich nach einem Anwalt, der sich speziell mit diesen LKW-Owis auskennt und das auch tatsächlich öfters macht.

Der Feldwaldwiesenadvokat, der neulich den Streit um Nachbars Baum so elegant geregelt hat, wird sich nicht in diese Vorschriften einlesen, die selbst gewisse Beamten nach wochenlangen Spezialschulungen nicht richtig kapieren.

Möglicherweise könnte Dich Dein Chef an seinen Hausanwalt empfehlen ...

... jedenfalls viel Glück!

 

PS:

sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, kann das Strafmass eventuell den finanziellen Möglichkeiten des "Täters" angepasst werden.

WICHTIG:

KEINE Aussage auf dem Anhörbogen oder vor Beamten zu Protokoll !

ALLES NUR per Anwalt.

 

Der Kern der Sache ist doch das sich der Themenstarter um eine ganz wesendliche Sach nicht gekümmert hat, den Fahrtenschreiber!

Der ist doch zentraler Punkt für seine gesammte Arbeit.

Darüber nachträglich den Kopf zu schütteln ist sinnlos.

Es geht jetzt vorrangig darum diese Unterlaßung so zu erklären, daß diese nicht zu teuer wird.

Fehlen denn jetzt Daten oder sind die aufgezeichneten nicht zuzuordnen - was ist denn der konkrete Fehler?

Das jetzt das Herz in der Hose sitzt ist Strafe genug ;)

Das ihn keiner eingewiesen hat und das keine Bedienungsanleitung vorliegt würde ich lieber nicht erwähnen - keine Sorgfalt - am Besten auf Anfängerfehler buchen das Ganze.

Kommt ja sicher ein Anhörungsbogen - da kann man schon erwähnen, das die Traute fehlte sich umfangreich zu informieren um nicht in der Probezeit auf neuem Auto gleich als Doofi dazustehen ...dann wird das schon - den Anwalt würde ich erst mal nicht konsultieren - gut wäre es in der Gewerkschaft zu sein, denn die haben Anwälte bei denen man Rat einholen kann.

Sternengruß

am 5. Juni 2010 um 19:08

Es wir hier wieder mal ein Murks geschrieben. Hammer hart!

1. Ich würde NIE den Firmenanwalt in Anspruch nehmen, dieser Arbeitet nicht für dich/mich, sondern für die Firma das diese sauber da steht.

2. Wenn du zur Polizei geladen wirst um Angaben zu machen, musst du Pflichtangaben machen nämlich deine Adresse angeben zu dem Rest keine Stellung nehmen sonst hat es evt ein späterer Anwalt schwer dein Mist auszubügeln.

3. Versuch jah nicht Kontakt mit den Beamten aufzunehmen der die Sache Bearbeitet!!!!!!!!! du reitest dich nur in shite rein!!!! Warten bis ein Brief kommt, keine Gedanken machen, und dann einen Vernünftigen Anwalt aufsuchen.

4. Zum Thema Anwalt kann ich dir nur den Autobahnanwalt Empfehlen, unkompliziert, und der hat es in sachen Verkehrsrecht/Lkw drauf (hat mich in sachen Eisplatte vom Lkw-Dach vertreten), wenn du dich Informieren willst rufe doch einfach mal bei denen an (Google: Autobahnkanzlei (Autohof Berg z.b) ) (keine Werbung!), ein Infogespräch ist immer Kostenlos und er berät dich wie du vorgehen sollst wenn du ihm die Sachlage schilderst.

 

Karthago, der Fehler ist er Steckt frühs seine Karte, nimmt sie Abends raus, Steckt sie am nächsten früh wieder und macht KEINEN Nachtrag somit hat er zwischen Karte entnehmen und Karte stecken Stunden auf der Karte die nicht zugeordnet werden können. Ob sie jetzt Pause, Arbeitszeit, Lenkzeit etc waren. Deswegen muss man einen Nachtrag machen um die Zeit die manc die Karte nicht gesteckt hat nachzutragen hier z.b die Pause.

Hmm,

gibt es eigentlich Möglichkeiten diesen Fehler zu Korrigieren bevor man von der BAG/Polizei drauf hingewiesen wird? Ich hab da so ein paar Kollegen....... :p ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 5. Juni 2010 um 20:59

Nochmals danke an alle die mir Mut zusprechen. Das Problem ist vermutlich ich habe zwar keine Stellung zum Sachverhalt genommen, aber war so eingeschüchtert von den " angedrohten Bussgels " das ich das Vergehen selbst zugegeben habe ( das ist ja auch leider Fakt und daran ist nicht zu rütteln das ich einen Fehler gemacht habe. Ich vermute einmal das war auch ein Fehler, der mit erst hinterher klar geworden ist. Ich hoffe das es nicht so teuer wird und versuche das über einen Anwalt zumindest erträglich zu regeln. Am Ende ist egal ob ich eingewiesen wurde oder nicht, der Chef mich hätte auf den Fehler hinweisen müssen oder nicht, am Ende bin ich der Schuldige und muss für meinem Fehler teuer bezahlen. Es heißt nicht umsonst hinterher ist man immer schlauer.

@steini111 soweit mir bekannt ist geht das nicht aber auch meine Kollegen machen das genau so wie ich und mein Chef wird das vermutlich selbst nicht wissen, denn auf alle anderen " vergehen " wurde hingewiesen nur auf das eben nicht. Es wurde also vermutlich auch durch den Arbeitgeber nicht erkannt, denn sonst hätte er die " Notbremse " ziehen können und das ganze wäre nie passiert oder zumindest nicht so teurer.

Sicherlich Strafe muss sein aber einen Geldstrafe die ein Kraftfahrer nicht bezahlen kann ( bei mir wären das fast 4 Nettogehälter ) das kann doch auch nicht wirklich sinn der Sache sein.

Ich werde nun einmal abwarten meine Rechtsschutz kontaktieren ( nur Beruf und sonstiges aber kein Verkehrsrechtschutz was mit vermutlich wiedereinmal das Genick bricht ) und dann einen Anwalt aufsuchen, was mir auch von anderer Seite geraten wurde. Mein Vater kennt wohl einen Anwalt der auch die Firma wo er tätig ist berät in Verkehsrechtsdingen.

Wir wissen alle was wir machen müssten ( Sorgfaltspflicht usw. ) aber machen wir das auch immer ? Ich denke nicht wirklich und so wird es wohl teuer wenn man nachlässig ist wie in meinem Fall.

Ich werde erst einmal warten was am Montag der Chef sagt. Da er aber ein Choleriker ist, hoffe ich das ich am Dienstag noch einen Job habe, aber diese Strafe kommt ja auch mich zu und nicht auf Ihn ( zumindest laut Aussage der Polizei ) denn ich habe den Fehler gemacht und der Chef ist fein raus.

 

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