Fahrstreifen auf Autobahn blockieren

Hallo, wie ist die rechtliche Situation?

Ich befinde mich auf der Autobahn auf der linken Spur mit beispielsweise 120 km/h und bin am
überholen.
Dann kommt ein Tempolimit mit 80 Km/h.

Ich bremse leicht ab, bis ich auf Tacho knapp 90 Km/h bin und kann nicht nach rechts,
weil dort schon ein PKW mit derselben Geschwindigkeit fährt.

Hinter mir ist ein PKW, ich merke, dass der schneller fahren möchte.

Muß ich mich jetzt entweder etwas zurückfallen lassen oder beschleunigen, damit ich auf die
rechte Spur wechseln kann, oder darf ich links neben dem anderen PKW herfahren,
ohne dass ich mich der Nötigung schuldig mache?

Danke und Gruß

P.S.: So eine Situation kommt sogar relativ häufig vor, normalerweise beschleunige ich, um dann
rechts zu fahren, dann überholen mich dicht gedrängt schnellere Fahrzeuge und ich komme nicht
mehr links rüber, weil vor mir plötzlich ein langsameres Fahrzeug ist. Das ist für mich
ärgerlich, weil mich (der sich an die Verkehrsregeln hält) Fahrzeuge, die gegen die
Verkehrsvorschriften verstoßen, behindern.

Beste Antwort im Thema

A2 LKWs vom Berliner Ring bis in Ruhrgebiet, Abstände jenseits von gut und böse.
Wenn ich da mit XXX überhole und in ein Limit mit 80 reinüberhole, fahre ich logischer Weise so wie die Brummis auch 90, aber ich bin nicht des Wahnsinns und quetsche mich dann nach rechts zwischen die Brummis.
Da kann hinter mir der Papst persönlich drängeln.
Im Gegensatz zu geschätzten 90 % der Autofahrer überhole ich wirklich und würde wieder nach rechts wechseln wenn es denn möglich ist, ich fahre nicht einfach nur stur auf der mittleren Spur.
Aber in dieser Situation können mich alle mal hinter mir gerne haben die mit Sicherheit sofort anfangen zu drängeln.

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Zitat:

@k-hm schrieb am 19. Juni 2015 um 20:37:35 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 18. Juni 2015 um 11:26:05 Uhr:


Hallo,

nö, wenn sich beide PKW mit der erlaubten Geschwindigkeit bewegen, kann man solange nebeneinander fahren, bis die Situation nicht mehr vorhanden ist. Eine solche Situation dürfte aber äußerst selten vorkommen.

Grüße,

diezge

Quatsch.
Die linke Spur ist eine Überholspur. Das bedeutet, dass sie nur zum Zwecke des Überholens befahren werden darf.
Ein einmal begonnener Überholvorgang darf beendet werden, auch wenn er zum temporären Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt.
Anschließend ist rechts einzuscheren und mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit weiter zu fahren.

Die Linke Spur darf NICHT blockiert werden. Das ist verboten, da es sich um eine Überholspur handelt.
Blockieren darf nur und nur, wer Hoheitsrechte hat.
Das sind Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge mit Sonderrechten, Polizei, Zoll und bestimmte Fahrzeuge der BAST. Sonst niemand!

Blockieren ist u.U. sogar strafbar.
Man darf ohne Hoheitsrecht niemanden blockieren, selbst dann nicht, wenn er zu schnell fährt.

k-hm

Selten so einen Stuss gelesen!

Das mit dem temporären Überschreiten des Tempolimits erklärst Du mal dem Blitzer der da vielleicht steht.

Und auch noch mal die Frage: Für wen soll die Spur freigemacht werden, wenn man das TL ausnutzt??

Zitat:

@downforze84 schrieb am 19. Juni 2015 um 20:50:53 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Juni 2015 um 20:21:27 Uhr:


Das heißt, Du blockierst den Standstreifen?
Nee; wo liest du das denn bitte raus?

Ich habe das so interpretiert. Standstreifenblockierer habe ich nämlich auch schon erlebt...

Zitat:

@downforze84 schrieb am 19. Juni 2015 um 20:16:50 Uhr:


[...] werde aber auch keinerlei Anstalten machen, solche Leute zu unterstützen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Juni 2015 um 21:06:53 Uhr:


Falsch zitiert 😕 Gleich noch ein Zitat aus Wiki:

Keine Panik, aber du hast Captain_Hindsight einen Text von mir in den Mund gelegt 😉

Das Zitat von Wikipedia ist natürlich richtig, Sonderrechte kann man nicht erzwingen (ohne Signale)

Zitat:

@Cooperle schrieb am 19. Juni 2015 um 21:17:05 Uhr:


Und auch noch mal die Frage: Für wen soll die Spur freigemacht werden, wenn man das TL ausnutzt??

Das wurde doch schon ein paar mal geschrieben, für jeden der Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.

Ah ok. Damit meinte ich, daß ich weiter so fahre, wie ich es muß, um die Gasse freizuhalten, also am rechten Rand der rechten Spur.

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Zitat:

@Cooperle schrieb am 19. Juni 2015 um 21:17:05 Uhr:



Zitat:

@k-hm schrieb am 19. Juni 2015 um 20:37:35 Uhr:


Quatsch.
[..]

Selten so einen Stuss gelesen!
Das mit dem temporären Überschreiten des Tempolimits erklärst Du mal dem Blitzer der da vielleicht steht.

Dann schlage ich vor, Du wirfst einen Blick in die StVO. Gibts in jeder Buchhandlung. Da steht so einiges dazu drinnen.

Du wirst überrascht sein, welche Szenarien u.U. zulässig sind. Und dass da zuweilen mehr Logik drinnen steckt, als man gemeinhin vermutet 😁

k-hm

Zitat:

@zhnujm schrieb am 19. Juni 2015 um 21:27:31 Uhr:


[...] Keine Panik, aber du hast Captain_Hindsight einen Text von mir in den Mund gelegt 😉 [...]

Tatsächlich, ein Zitat zitiert 🙄. Tschulligung, der Dank gebührt natürlich Dir. Habe den Beitrag korrigiert.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Juni 2015 um 08:45:33 Uhr:


Dummerweise beurteilt das Gericht die "Umstände des Einzelfalles" oft an Hand der Aussage des behinderten Verkehrseilnehmers. Und wenn die "Umstände des Einzelfalles" die Verurteilung wegen Nötigung tragen, dann hat man halt Pech gehabt?

Schauen wir doch mal in die "Umstände des Einzelfalles", den Du erwähnt hast. Den entscheidenden Teil, nämlich was wirklich passiert ist, hast Du leider weggelassen. Für alle, die gerne bei Linksspurblockierern von Nötigung reden, sehr erhellend:

Die A 57, wenig befahren an einem Sonntagvormittag. 5er-BMW fährt auf der linken Spur mit 100 km/h, obwohl rechts frei ist und er niemanden überholt. Von hinten kommt ein Citroen ebenfalls auf der linken Spur, die Citroen-Fahrerin möchte den 5er überholen und setzt den Blinker links. Der 5er fährt über eine Strecke von 2 Kilometern nicht nach rechts und verhindert damit ein Überholen des Citroens.

Von hinten nähert sich nun mit relativ hohem Tempo ein Audi, und die Citroen-Fahrerin wechselt nach rechts, in der Hoffnung, der 5er-Fahrer werde daraufhin ebenfalls nach rechts wechseln und die linke Spur freigeben. Der Audi-Fahrer setzt den Blinker links, der 5er Fahrer bleibt aber auf der Überholspur. Der Audi-Fahrer fährt über eine Strecke von zwei Kilometern dicht hinter dem BMW her.

Die Citroen-Fahrerin überholt schließlich rechts. Der Audi-Fahrer macht mehrere Fotos des 5ers vor ihm. Als der BMW endlich von der A57 abfährt, macht der Audi-Fahrer durch das heruntergelassene Beifahrerfenster Fotos vom Fahrer des BMW.

Für eine Verurteilung wegen Nötigung hat es nicht gereicht. Urteilsgründe:

- Es war nicht mal gerichtsfest belegt, dass der BMW-Fahrer gegen das Rechtfahrgebot verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.

- Nicht jedes planmäßige Verhindern des Überholtwerdens stellt eine Nötigung dar, sondern es müssen erschwerende Umstände mit besonderem Gewicht hinzutreten.

- Notwendig ist eine planmäßige, länger währende Behinderung ohne vernünftigen Grund

- Die Verkehrssituation auf der A 57 war nicht objektiv festgestellt. Die Aussagen der Zeugen (Citroen-Fahrerin und Audi-Fahrer) enthielten deren eigene Bewertung der Situation und waren damit nicht objektiv.

- Es fehlten "tatsächliche Angaben" über die Fahrzeuge auf der rechten Spur: Wie viele gab es, wie schnell fuhren sie, wie groß waren die Lücken. Ohne diese Angaben lässt sich nicht feststellen, ob der BMW-Fahrer verpflichtet war, nach rechts zu wechseln.

- Die Fotos des Audi-Fahrer zeigen weitere Fahrzeuge und belegen damit eher, dass die BAB "ersichtlich nicht weitgehend leer und die rechte Fahrspur nicht auf lange Strecken frei war".

- Es geht um eine Strecke von etwa 4 km und einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Minuten. Es handelte sich also nicht um ein beharrliches Linksfahren auf freier Autobahn.

- Selbst wenn der Angeklagte auf der linken Fahrspur die Zeugen unter Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorsätzlich am Überholen gehindert hätte, wäre das allein nicht schon verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB (Nötigung).

- Es gibt keine Beweise für das angebliche Motiv des BMW-Fahrers, "die hinter ihm schneller fahrenden Zeugen zu disziplinieren und zu belehren". Die Angaben der Citroen-Fahrerin und des Audi-Fahrers sind subjektive Einschätzungen und reichen als Beweis nicht aus.

- Der Audi-Fahrer ist über eine Strecke von 2 km mit einem Abstand von etwa 10 m hinter dem BMW hergefahren, wollte seine freie Fahrt erzwingen und hat den 5er-Fahrer und seine Beifahrerin gefährdet. Selbst wenn ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorliegen sollte, lässt diese Situation das Verhalten des BMW-Fahrers "einfühlbar erscheinen" und schließt eine Verwerflichkeit im Sinne des Nötigungs-Paragrafen aus.

OLG Düsseldorf, Az.: 2b Ss 1/00 - 10/00, Beschluss vom 17.02.2000

Besonders den letzten Absatz finde ich bemerkenswert: Wer anderen in den Kofferraum kriecht, kann schon mal gar nicht Nötigung ankommen, weil nachvollziehbar ist, dass der Vorausfahrende auf diese Gefährung mit besonders vorsichtiger Fahrweise reagiert. So weit dazu. Wie weit die Aussagen der behinderten Verkehrsteilnehmer für das Gericht eine Rolle gespielt haben, kann jeder selbst beurteilen.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@k-hm schrieb am 19. Juni 2015 um 20:37:35 Uhr:



Die linke Spur ist eine Überholspur. Das bedeutet, dass sie nur zum Zwecke des Überholens befahren werden darf.
Ein einmal begonnener Überholvorgang darf beendet werden, auch wenn er zum temporären Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt.
Anschließend ist rechts einzuscheren und mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit weiter zu fahren.

k-hm

Das würde bedeuten das man auf der linken Spur immer legal das Limit überschreiten, man überholt ja gerade wenn man sie befährt.

Jetzt wird mir auch noch klarer warum viele nur links fahren. Wieder was gelernt.

Ich werde das heute gleich mal ausprobieren, gerade in Baustellen ist das ja praktisch.

Die Disskussion nimmt immer kroteskere Züge an, alleine aus dem Grund, weil die Leute die links immer auf ihre freie Fahrt bestehen in der Regel auch die Leute sind die sie dauerhaft benutzen.
Im Eingangsbeitrag des TE ging es um einen ganz anderen speziellen Fall.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. Juni 2015 um 00:26:26 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Juni 2015 um 08:45:33 Uhr:


Dummerweise beurteilt das Gericht die "Umstände des Einzelfalles" oft an Hand der Aussage des behinderten Verkehrseilnehmers. Und wenn die "Umstände des Einzelfalles" die Verurteilung wegen Nötigung tragen, dann hat man halt Pech gehabt?
Schauen wir doch mal in die "Umstände des Einzelfalles", den Du erwähnt hast. Den entscheidenden Teil, nämlich was wirklich passiert ist, hast Du leider weggelassen. Für alle, die gerne bei Linksspurblockierern von Nötigung reden, sehr erhellend:
...

Danke sehr!!

Genau das wollte ich auch mit meinem Post verdeutlichen.

Gerichtsurteile werden halt von Richtern gefällt und nicht von Klein Fritzchen, der durch dejure und div. Internetforen seine Weisheiten bezieht - und das ist auch gut so!

Einfach mal ein wenig mehr Partnerschaft und gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr, nicht ohne Grund steht das gleich am Anfang der StVO.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Juni 2015 um 07:58:51 Uhr:


Die Disskussion nimmt immer gkroteskere Züge an, alleine aus dem Grund, weil die Leute die links immer auf ihre freie Fahrt bestehen in der Regel auch die Leute sind die sie dauerhaft benutzen.

Ich benutze die linke Spur so, wie es die Verkehrssituation gerade erfordert - mal länger, mal kürzer.

Das klappt i.d. R. auch wunderbar.

PS: Nicht so viel aufregen am frühen Morgen. 🙂

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. Juni 2015 um 09:55:53 Uhr:



Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. Juni 2015 um 00:26:26 Uhr:


Schauen wir doch mal in die "Umstände des Einzelfalles", den Du erwähnt hast. Den entscheidenden Teil, nämlich was wirklich passiert ist, hast Du leider weggelassen. Für alle, die gerne bei Linksspurblockierern von Nötigung reden, sehr erhellend:
...
Danke sehr!!

Genau das wollte ich auch mit meinem Post verdeutlichen.

Gerichtsurteile werden halt von Richtern gefällt und nicht von Klein Fritzchen, der durch dejure und div. Internetforen seine Weisheiten bezieht - und das ist auch gut so!

...

Das zitierte Urteil "strotzt" allerdings auch vor Urteilsbegründungen, die lediglich den Nichtbeweis der Nötigung zum Inhalt haben.

Man sollte deshalb nicht glauben, dass das dauerhafte blockieren der Linken Spur mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit niemals als Nötigung geahndet werden könnte.

Ein Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht schreibt dazu auf seiner HP:

Zitat:

Nötigung im Straßenverkehr

Wegen Nötigung im Straßenverkehr macht sich strafbar, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

(...)

In folgenden Fallgruppen steht der Vorwurf der Nötigung regelmäßig im Raum:

- Drängeln, also das dichte Auffahren zum Verdrängen von der Überholspur,
- das sog. Ausbremsen,
- das beharrliche Blockieren der Überholspur,
- das beharrliche und dauerhafte Benutzen der Überholspur mit gemäßigter Geschwindigkeit (das „Linksfahren“), obwohl die rechte Autobahnspur frei ist und
- das Zufahren auf einen Passanten, welcher einen Parkplatz reserviert.

http://...erlaubnis-anwalt-berlin.de/.../noetigung-im-strassenverkehr

Und da es sich hier um Werbung in eigener Sache handelt:

Zitat:

Gerade der Tatbestand der Nötigung eröffnet häufig Spielraum für den Anwalt eine Verurteilung zu verhindern.

(Dass der Link (bei mir jedenfalls) gekürzt als ...

erlaubnisanwalt

-berlin ... angezeigt wird, entbehrt nicht der Komik 😁 )

D.h. nur weil ein Delikt schwer nachweisbar und damit schwer(er) zu ahnden ist, bedeutet das nicht, dass es rechtens im Sinne des Gesetzes wäre.

Es ist wie es immer ist, vernünftiges Verhalten aller VT - gemeint ist nicht das sture beharren auf die Rechte, die einem die StVO vermeintlich gewährt - verhindert Situationen wie sie der TE geschildert hat zuverlässig.

Ja, der Glaube ist in der Kirche immer noch am besten aufgehoben. 😉

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Juni 2015 um 07:55:25 Uhr:



Zitat:

@k-hm schrieb am 19. Juni 2015 um 20:37:35 Uhr:



Die linke Spur ist eine Überholspur. Das bedeutet, dass sie nur zum Zwecke des Überholens befahren werden darf.
Ein einmal begonnener Überholvorgang darf beendet werden, auch wenn er zum temporären Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt.
Anschließend ist rechts einzuscheren und mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit weiter zu fahren.

k-hm

Das würde bedeuten das man auf der linken Spur immer legal das Limit überschreiten, man überholt ja gerade wenn man sie befährt.

Jetzt wird mir auch noch klarer warum viele nur links fahren. Wieder was gelernt.

Ich werde das heute gleich mal ausprobieren, gerade in Baustellen ist das ja praktisch.

Aber nicht doch. Natürlich gelten Vorschriften immer.

Es gibt aber eine (seltene) Ausnahme, die ganz schlicht der Verkehrssituation (bzw. der Realität) geschuldet ist:
Man darf den Vorgang beenden, wenn er VOR Inkrafttreten des Limits begonnen wurde und es aus Sicherheitsgründen sein muss.
Selbstverständlich darf man hinter dieser Grenze NICHT dagegen verstoßen.

Einen neuen Vorgang zu BEGINNEN bedeutet, dass man das Verbot missachtet hat. Mit allen Konsequenzen.

Beispiel:
Wenn ich 20m vor dem Überholverbot zum Überholen ansetze, dann darf ich den Vorgang natürlich nicht beenden, denn ich muss ja nur wieder rechts rüber.
Bin ich aber beim Schild schon fast vorbei, dann MUSS ich den Vorgang beenden, sonst bringe ich mich und andere in Gefahr.

Ist mir schon mehrfach passiert. Ist ungemütlich. Besonders, wenn der Nebenmann dann Vollgas gibt, um Dich auf der Landstraße, wenn Du schon fast vorbei bist, zu "erziehen", und Dich und andere damit in üble Lebensgefahr bringt.

Auch auf der AB gilt:
Sicherheit geht immer vor!

Also bleibt im Endeffekt die Frage, ob Nebeneinander fahren auf der AB bei Tempolimit überhaupt Überholen ist. Keine Ahnung... 😁
Aber das ist es vermutlich nicht, da sind wir uns einig.
Doch es verstöß gegen eine ganze Reihe weiterer Regeln.

Oder?

k-hm

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. Juni 2015 um 10:08:37 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Juni 2015 um 07:58:51 Uhr:


Die Disskussion nimmt immer gkroteskere Züge an, alleine aus dem Grund, weil die Leute die links immer auf ihre freie Fahrt bestehen in der Regel auch die Leute sind die sie dauerhaft benutzen.
Ich benutze die linke Spur so, wie es die Verkehrssituation gerade erfordert - mal länger, mal kürzer.
Das klappt i.d. R. auch wunderbar.

Ja, genau so ist es.

Und ich gucke IMMER auch nach hinten (ich nutze alle Rückspiegel und habe im Blick, was hinter mir passiert).
Und weil ich meistens der Schnellere bin, verstehe ich es sehr gut, wie es nervt, wenn einer sinnlos im Weg rumgurkt.

Folge:
Ich mache IMMER so schnell wie möglich (möglich ist viel mehr, als die Meisten meinen!) Platz bzw. nutze die rechte Spur, wo es geht. Ich halten niemanden auf, der schneller sein will als ich. Auch dann nicht, wenn er es vielleicht nicht darf. Denn DAS liegt nicht in meiner Entscheidungsfreiheit.

Ok, dass es sich entspannter nach Rechts fährt, wenn man aufgrund ausreichender Motorleistung zügig wieder nach Links kann, ist nun mal Fakt 😁
Und bequeme Sitze und eine entspannte Grundeinstellung helfen auch 😁

k-hm

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