Fahrstreifen auf Autobahn blockieren

Hallo, wie ist die rechtliche Situation?

Ich befinde mich auf der Autobahn auf der linken Spur mit beispielsweise 120 km/h und bin am
überholen.
Dann kommt ein Tempolimit mit 80 Km/h.

Ich bremse leicht ab, bis ich auf Tacho knapp 90 Km/h bin und kann nicht nach rechts,
weil dort schon ein PKW mit derselben Geschwindigkeit fährt.

Hinter mir ist ein PKW, ich merke, dass der schneller fahren möchte.

Muß ich mich jetzt entweder etwas zurückfallen lassen oder beschleunigen, damit ich auf die
rechte Spur wechseln kann, oder darf ich links neben dem anderen PKW herfahren,
ohne dass ich mich der Nötigung schuldig mache?

Danke und Gruß

P.S.: So eine Situation kommt sogar relativ häufig vor, normalerweise beschleunige ich, um dann
rechts zu fahren, dann überholen mich dicht gedrängt schnellere Fahrzeuge und ich komme nicht
mehr links rüber, weil vor mir plötzlich ein langsameres Fahrzeug ist. Das ist für mich
ärgerlich, weil mich (der sich an die Verkehrsregeln hält) Fahrzeuge, die gegen die
Verkehrsvorschriften verstoßen, behindern.

Beste Antwort im Thema

A2 LKWs vom Berliner Ring bis in Ruhrgebiet, Abstände jenseits von gut und böse.
Wenn ich da mit XXX überhole und in ein Limit mit 80 reinüberhole, fahre ich logischer Weise so wie die Brummis auch 90, aber ich bin nicht des Wahnsinns und quetsche mich dann nach rechts zwischen die Brummis.
Da kann hinter mir der Papst persönlich drängeln.
Im Gegensatz zu geschätzten 90 % der Autofahrer überhole ich wirklich und würde wieder nach rechts wechseln wenn es denn möglich ist, ich fahre nicht einfach nur stur auf der mittleren Spur.
Aber in dieser Situation können mich alle mal hinter mir gerne haben die mit Sicherheit sofort anfangen zu drängeln.

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Zitat:

@k-hm schrieb am 20. Juni 2015 um 11:34:14 Uhr:


Es gibt aber eine (seltene) Ausnahme, die ganz schlicht der Verkehrssituation (bzw. der Realität) geschuldet ist:
Man darf den Vorgang beenden, wenn er VOR Inkrafttreten des Limits begonnen wurde und es aus Sicherheitsgründen sein muss.
...
Beispiel:
Wenn ich 20m vor dem Überholverbot zum Überholen ansetze, dann darf ich den Vorgang natürlich nicht beenden, denn ich muss ja nur wieder rechts rüber.
Bin ich aber beim Schild schon fast vorbei, dann MUSS ich den Vorgang beenden, sonst bringe ich mich und andere in Gefahr.

Unfug!

"Das Zeichen 276 ["Überholverbot"] verbietet nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung des Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone; ein bereits eingeleiteter Überholvorgang muss andernfalls noch vor dem Verbotsschild abgebrochen werden."
OLG Hamm, 7.10.2014, Az. 1 RBs 162/14
http://www.burhoff.de/.../?...

Zitat:

@Dramaking schrieb am 20. Juni 2015 um 11:47:00 Uhr:



Zitat:

@k-hm schrieb am 20. Juni 2015 um 11:34:14 Uhr:


Es gibt aber eine (seltene) Ausnahme, die ganz schlicht der Verkehrssituation (bzw. der Realität) geschuldet ist:
Man darf den Vorgang beenden, wenn er VOR Inkrafttreten des Limits begonnen wurde und es aus Sicherheitsgründen sein muss.
...
Beispiel:
Wenn ich 20m vor dem Überholverbot zum Überholen ansetze, dann darf ich den Vorgang natürlich nicht beenden, denn ich muss ja nur wieder rechts rüber.
Bin ich aber beim Schild schon fast vorbei, dann MUSS ich den Vorgang beenden, sonst bringe ich mich und andere in Gefahr.
Unfug!

"Das Zeichen 276 ["Überholverbot"] verbietet nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung des Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone; ein bereits eingeleiteter Überholvorgang muss andernfalls noch vor dem Verbotsschild abgebrochen werden."
OLG Hamm, 7.10.2014, Az. 1 RBs 162/14
http://www.burhoff.de/.../?...

Richtig. Genau das habe ich ja gesagt.

Aber niemand wird von Dir verlangen, Dich und andere in Gefahr zu bringen, um einen fast beendeten Überholvorgen abzubrechen.

Du brichst den Vorgang so ab, wie es für alle am sichersten ist, und zwar so schnell wie möglich!
Wenn das in der betreffenden Situation das schnelle Einscheren VOR dem Überholten ist, ist das zulässig.
Würde der Paragraph anders lauten, wäre das ein Freifahrtschein, noch kurz vor dem Schild schnell zum Überholen anzusetzen. Das geht natürlich nicht, vollkommen klar.

Schon mal versucht, einen Überholvergang mit erheblicher Realtivgeschwindigkeit abzubrechen, wenn Du fast vorbei bist?
Ich schon... geht nicht. Kostet VIEL mehr Zeit und damit Sicherheit als den Vorgang zu beenden.
Und DAS weiss auch der Richter.
Es kommt auf den Einzelfall an.

k-hm

Was man hier alles lernt, unglaublich.
Wenn ich den Überholvorgang vor dem Limit einleite, darf ich im Limitbereich das Limit solange übertreten bis ich fertig bin. Für wieviele LKWs gilt das ?

Kinders geht lieber spielen, die Onkels meinen das alles nicht so, nur nicht nachmachen.😁

Zitat:

@Swallow schrieb am 20. Juni 2015 um 10:20:30 Uhr:


Das zitierte Urteil "strotzt" allerdings auch vor Urteilsbegründungen, die lediglich den Nichtbeweis der Nötigung zum Inhalt haben.

Richtig. In vielen solcher Fälle wird eine Verurteilung ausbleiben, weil die Beweislage zu dünn ist. Als normaler VT hat man kaum eine Chance, den Sachverhalt hinreichend zu dokumentieren. Bei einem Polizeivideo sieht es schon ganz anders aus.

Aber das Urteil besagt auch klar, dass die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Nötigung sehr hoch sind. Es teilt mit, dass zwischen dem, was tatsächlich eine Nötigung ist, und dem, was einige Foristen sich gerne als Nötigung zusammenreimen, ein gewaltiger Unterschied besteht:

Wenn jemand auf der linken Spur vor mir fährt und ich nicht überholen kann, dann ist das meist nur ganz normales Verkehrsgeschehen. In selteneren Fällen ist es eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen § 2 StVO). Und wirklich nur in den seltensten Fällen ist es Nötigung (Verstoß gegen § 240 Abs. 2 StGB).

Im MT-Verkehr-und-Sicherheit-Forum wird dagegen alle Nase lang in dieser Art lamentiert: "Da ist jemand ne ganze Zeit auf der linken Spur vor mir hergefahren. Ich wollte schneller fahren, aber der hat mich blockiert. Das ist Nötigung." - Nein, ist es eben nicht. Wenn man sich (z. B. aus diesem Urteil) vorher darüber informiert, was tatsächlich Nötigung ist, dann schreibt man solchen Quatsch gar nicht erst.

Wenn man dieses Urteil bedenkt und dann überlegt, dass in unserem Fall der TE bei offenbar einigermaßen dichter Verkehrslage im TL-Baustellenbereich auf der linken Spur gefahren ist und sich dabei an das Tempolimit gehalten hat, dann kann man daraus schließen, was dabei für ihn vor Gericht herausgekommen wäre - nämlich rein GAR NICHTS.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Juni 2015 um 09:38:17 Uhr:


Das Einhalten eines Tempolimits wird wohl kein Richter so bewerten, dass ihm "der Makel des sittlich Mißbilligenswerten, Verwerflichen und sozial Unerträglichen anhaftet". Auch fährt der Blockierer hier nicht absichtlich langsam oder beharrlich links mit mäßiger Geschwindigkeit.

Ja. Genau so sieht´s aus. Der nächste doofe "Blockieren-ist-Nötigung"-Beitrag in diesem oder einem anderen Thread wird aber nicht lange auf sich warten lassen, fürchte ich.

MfG, Tazio1935

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Zitat:

@k-hm schrieb am 20. Juni 2015 um 11:52:46 Uhr:


Richtig. Genau das habe ich ja gesagt.

Hast Du nicht!

Zitat:

Du brichst den Vorgang so ab, wie es für alle am sichersten ist, und zwar so schnell wie möglich!
Wenn das in der betreffenden Situation das schnelle Einscheren VOR dem Überholten ist, ist das zulässig.

Falsch!

Lies das Urteil, wozu habe ich das verlinkt !?!

Genau die vor Dir beschriebene Situation: "Nur noch zu Ende überholen, um keinen zu gefährden" und die unmissverständliche Antwort dazu: Nix is.

Der Überholvorgang muss im Zweifel so abgebrochen werden, dass er VOR dem Schild beendet ist.

Ob Dir das gefällt oder nicht, ob Du das für gefährlicher hältst - wurstegal, Du hast so zu überholen, dass Du nicht einen Meter in ein Überholverbot hinein gerätst.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Juni 2015 um 11:56:00 Uhr:


Was man hier alles lernt, unglaublich.
Wenn ich den Überholvorgang vor dem Limit einleite, darf ich im Limitbereich das Limit solange übertreten bis ich fertig bin. Für wieviele LKWs gilt das ?

Nope.

1. Wenn Du das Schild siehst oder ortskundig bist, darfst Du garnicht erst anfangen, wenn Du den Vorgang vorraussichtlich nicht vorher abschließen kannst.

2. Wenn Du das Schild zu spät siehst und bist noch nicht vorbei, dann ist sofort abzubrechen.

Aber was ist, wenn Du in die Situation gerätst, dass das Schild kommt und Du bist noch Links und fast vorbei?
Dann entscheidet der Richter ggf. im Einzelfall. Warst Du z.B. fahrlässig, weil Du ortskundig bist, bist Du dran.
Bist Du aber "neu" in der Gegend, kanntest die Strecke nicht und kannst glaubhaft machen, dass Dich das Schild überrascht hat, dann hast Du bessere Karten.

Doch zurück zum Thread:
Das oben geschilderte Szenario ist ja hier nicht gemeint. Das war nur ein Beispiel, das ich gewählt habe, um zu verdeutlichen, dass es sehr wohl Möglichkeiten geben KANN, ein gleichschnelles Fahren auf der AB nebeneinander zu verhindern, weil es eben SCHEISSE ist (sorry für das Wort 😁).

Gleichschnell auf der AB nebeneinander zu fahren, obwohl die Überholspur weit genug frei ist, das man problemlos einscheren kann, ist zwar kein Überholen und genügt dem Tempolimit, verstößt aber gegen Rechtsfahrgebot, Sorgfaltspflicht, Rücksichtspflicht usw.

Denjenigen, die nicht verstehen, wozu so etwas wie Rechtsfahrgebot eigentlich da ist, dass "Erziehung" anderer auf der Straße fehl am Platze und Hoheitsberechtigten vorbehalten ist und dass wir streng genommen andere garnicht aufhalten DÜRFEN, selbst dann nicht, wenn sie etwas Verbotenes tun (wollen)... diese Leute sollten sich einfach mal VOR Fahrtantritt kurz durch den Kopf gehen lassen, was sie in solch einer Situation aus Verkehrssicht am sinnvollsten tun sollten, um die Situation zu entschärfen.

Das nennt sich Bio-Feedback und führt dazu, dass ich weiss, was zu tun ist, FALLS der Fall eintritt...

Und die anderen, diejenige Fraktion, die sich aufregt, weil da wieder einer im Weg rumgurkt (zu denen ich auch oft gehöre 😁😁😁, ahem), überlegen sich auch einfach VORHER, wie sie sich verhalten sollten, wenn da mal wieder einer vor der Nase Mist baut...

Das hilft 😁

Merke:
Es gibt immer einen Weg, möglichst sicher UND möglichst zügig ans Ziel zu kommen. Man kann alles organisieren. Auch ohne Herzinfarkt 😁

k-hm

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. Juni 2015 um 12:21:34 Uhr:


Aber was ist, wenn Du in die Situation gerätst, dass das Schild kommt und Du bist noch Links und fast vorbei?
Dann entscheidet der Richter ggf. im Einzelfall. Warst Du z.B. fahrlässig, weil Du ortskundig bist, bist Du dran.
Bist Du aber "neu" in der Gegend, kanntest die Strecke nicht und kannst glaubhaft machen, dass Dich das Schild überrascht hat, dann hast Du bessere Karten.

Für das Du sicherlich auch eine Rechtsgrundlage, Urteil, ... außer einem "alles andere wäre doch doof" hast, und hier nennen kannst.

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. Juni 2015 um 12:21:34 Uhr:


Aber was ist, wenn Du in die Situation gerätst, dass das Schild kommt und Du bist noch Links und fast vorbei?

Auch darauf gibt es eine Antwort, und sie wird Dir nicht gefallen, denn sie passt überhaupt nicht mit dem zusammen, was Du hier verzapfst:

Zitat:

Wer sich bei Beginn der Überholverbotszone mit seinem Fahrzeug bereits schräg vor dem zu überholenden Fahrzeug befinde, zu diesem aber noch keinen hinreichenden Sicherheitsabstand gewonnen habe, so dass er vor dem überholten Fahrzeug einscheren könne, müsse das Überholmanöver ebenfalls abbrechen. Er müsse sein Fahrzeug gegebenenfalls verlangsamen und sich zurückfallen lassen.

Kannst Du

auf der Seite des NRW-Justizministeriums

nachlesen. Damit ist klar gesagt, dass der Überholvorgang auch in der von Dir geschilderten Situation nicht beendet werden darf. Und nun?

MfG, Tazio1935

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. Juni 2015 um 11:34:14 Uhr:


Bin ich aber beim Schild schon fast vorbei, dann MUSS ich den Vorgang beenden, sonst bringe ich mich und andere in Gefahr.

Ääääh - nein. Du musst und darfst den Überholvorgang nicht beenden. Bei dem Urteil und in unserem Thread geht es um die BAB, und auf der Autobahn ist Gegenverkehr als Gefahrenquelle eher selten. Du kannst Dich also gefahrlos zurückfallen lassen.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. Juni 2015 um 12:35:33 Uhr:



Zitat:

@k-hm schrieb am 20. Juni 2015 um 12:21:34 Uhr:


Aber was ist, wenn Du in die Situation gerätst, dass das Schild kommt und Du bist noch Links und fast vorbei?
Auch darauf gibt es eine Antwort, und sie wird Dir nicht gefallen, denn sie passt überhaupt nicht mit dem zusammen, was Du hier verzapfst:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. Juni 2015 um 12:35:33 Uhr:



Zitat:

Wer sich bei Beginn der Überholverbotszone mit seinem Fahrzeug bereits schräg vor dem zu überholenden Fahrzeug befinde, zu diesem aber noch keinen hinreichenden Sicherheitsabstand gewonnen habe, so dass er vor dem überholten Fahrzeug einscheren könne, müsse das Überholmanöver ebenfalls abbrechen. Er müsse sein Fahrzeug gegebenenfalls verlangsamen und sich zurückfallen lassen.

Kannst Du auf der Seite des NRW-Justizministeriums nachlesen. Damit ist klar gesagt, dass der Überholvorgang auch in der von Dir geschilderten Situation nicht beendet werden darf. Und nun?

MfG, Tazio1935

Naja... wie auch immer, ich bleibe einfach dabei:

Ich wähle den sichersten Weg, aus einer "dummen" Situation zu entkommen.

Und akzeptiere eine Strafe, wenn ich "schuld" war.

Aber um beim ursprünglichen Thema zu bleiben:
Auf der AB ist bei Tempolimit der sicherste Weg ganz sicher nicht (!), Links zu bleiben, die Spur dicht zu machen und für Agressionen zu sorgen 😁

k-hm

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. Juni 2015 um 12:36:24 Uhr:



Zitat:

@k-hm schrieb am 20. Juni 2015 um 11:34:14 Uhr:


Bin ich aber beim Schild schon fast vorbei, dann MUSS ich den Vorgang beenden, sonst bringe ich mich und andere in Gefahr.
Ääääh - nein. Du musst und darfst den Überholvorgang nicht beenden. Bei dem Urteil und in unserem Thread geht es um die BAB, und auf der Autobahn ist Gegenverkehr als Gefahrenquelle eher selten. Du kannst Dich also gefahrlos zurückfallen lassen.

MfG, Tazio1935

Ok, ja, das sehe ich ein.

Genau DAS würde ich auch tun (ok, vielleicht nicht, wenn ich fast vorbei bin... äh... ja 😁).

Jedenfalls bleibe ich auf der AB ganz sicher nicht daneben, sondern fahre vor oder lasse mich zurückfallen, auf alle Fälle aber dann nach Rechts.

Mein Beispiel (Landstraße, NICHT Autobahn) sollte nur verdeutlichen, dass es (hoffentlich) meistens einen Weg gibt, aus der "unangenehmen" Situation zu entkommen.
Für diejenigen, die zu wenig Phantasie haben, um sich vorstellen zu können, dass man solch eine Situation durchaus vermeiden kann.

k-hm

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. Juni 2015 um 12:21:34 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Juni 2015 um 11:56:00 Uhr:


Was man hier alles lernt, unglaublich.
Wenn ich den Überholvorgang vor dem Limit einleite, darf ich im Limitbereich das Limit solange übertreten bis ich fertig bin. Für wieviele LKWs gilt das ?
Nope.
1. Wenn Du das Schild siehst oder ortskundig bist, darfst Du garnicht erst anfangen, wenn Du den Vorgang vorraussichtlich nicht vorher abschließen kannst.
2. Wenn Du das Schild zu spät siehst und bist noch nicht vorbei, dann ist sofort abzubrechen.

.......
k-hm

Wie schon zu lesen war bist Du auf die Landstraße abgedriftet, dort herrschen zwar die gleichen Regeln, aber es lauern auch andere Gefahren, zb. der Gegenverkehr.

Wir haben also aneinander vorbei geredet.
Auf der Landstraße interessiert mich in der Regel nicht mal das geltende Limit, geschweige denn das wenn es wechselt wenn ich überhole, da gebe ich Vollgas, damit ich so schnell wie möglich vorbei komme und wieder nach rechts kann, erst dann lasse ich mich wieder auf Limit zurück fallen.

Aber ich rede mir da jetzt auch nicht ein das ich das darf, steht ein Blitzer zufällig auf der Strecke wo ich mit überhöhter Geschwindigkeit überhole habe ich die Arschkarte die ich an keinen abtreten kann, das ist mein persönliches Risiko.

Vielleicht sollte man noch so nebenbei erwähnen, dass das OLG Düsseldorf den Typen nicht freigesprochen, sondern das Verfahren an das Landgericht zurück verwiesen hat - zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes. Und das vermutlich nur, weil diese dummen Richter 🙄 nicht erkannt haben, dass hier tatbestandlich eine Nötigung nicht vorliegen kann. Sie hätten sich besser im Motor-Talk Forum erkundigen sollen, dann wäre der Freispruch erfolgt 😛.

Ach ja, angefangen am Amtsgericht, dann Berufungsverfahren beim Landgericht, Revision beim OLG und dann wieder zurück zum Landgericht. Was hatte ich noch gesagt "hoffentlich hast du eine gute Rechtsschutzversicherung". Beim Freispruch trägt zwar die Landeskasse die Verfahrenskosten, bei einer Einstellung der Angeklagte aber seine notwendigen Auslagen (Rechtsanwaltskosten) selbst. Vielleicht noch einen Fachanwalt für Strafrecht genommen, so mit Gebührenvereinbarung oberhalb des RVG, dann trägt man den überschießenden Teil immer selbst.

Gruß
Peter

Zitat:

@k-hm schrieb am 20. Juni 2015 um 12:55:01 Uhr:



Mein Beispiel (Landstraße, NICHT Autobahn) sollte nur verdeutlichen, dass es (hoffentlich) meistens einen Weg gibt, aus der "unangenehmen" Situation zu entkommen.

Mit so einer "Ausrede" wäre ich sehr vorsichtig.

In einem solchen Fall bist du schnell in einer Verkehrsgefährdung drin, sprich nicht mehr in einer Ordnungswidrigkeit, sondern in einer Straftat.

Einfach weil du auf einer Landstraße nur überholen darfst, wenn du absolut sicherstellen kannst, dass alle Regeln eingehalten werden und du niemand gefährdest.

Wenn du aber Regeln übertreten musst, damit du noch Schlimmeres verhinderst, bist du in diesem Bereich der Verkehrsgefährdung. Sprich die Ordnungswidrigkeit bekommst du wohl erlassen, dafür wird dir aber eine Straftat vorgeworfen.

Und Ortsunkundigkeit ist da nicht dein Freund. Wenn du keine Ahnung hast wie es weiter geht, dann darfst du nicht einfach überholen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Juni 2015 um 11:56:00 Uhr:


Was man hier alles lernt, unglaublich.
Wenn ich den Überholvorgang vor dem Limit einleite, darf ich im Limitbereich das Limit solange übertreten bis ich fertig bin. Für wieviele LKWs gilt das ?

Kinders geht lieber spielen, die Onkels meinen das alles nicht so, nur nicht nachmachen.😁

Ja, heute scheinen gerade sehr viele Theoretiker im Forum unterwegs zu sein. 🙂

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