Fahrradträger in Spanien

Ford Transit Custom FAC/FAD

Alu-Wechselschild Italien/Spanien vorhanden. Lese jetzt etwas irritiert, dass Ladung nach hinten in Spanien nur max. 10% der Fahrzeuglänge sein darf. Fahrradträger sind doch meist gut 70cm lang und dürften dann nur auf den großen Campern gefahren werden.

29 Antworten

Zitat:

@FTCK schrieb am 8. August 2023 um 12:03:00 Uhr:


In google kann doch jeder ungefiltert was reinschreiben, wie du es auch machst. Ich benötige die gesetzliche Verordnung, dass das verboten ist.

ich vermute, dass Firmen wie reflexfolie.de oder witte-technology sich etwas genauer mit der Materie beschäftigt haben, als der ADAC usw.

Ansonsten müsstest du dir die Mühe machen, die gesetzliche Verordnung zu diesen Tafeln aus Spanien mit der entsprechenden Verordnung aus Italien zu vergleichen.....
Soweit ich es gelesen habe, müssen beide Tafeln für das jeweilige Land typ-genehmigt sein und für eine Kombi beider Tafeln (quasi beide Seiten typgenehmigt) gibt es so etwas schlichtweg nicht.
Ein direktes Verbot beider Tafeln auf einer Grundplatte braucht es daher gar nicht....

Eine gemeinsame gesetzliche Verordnung zu einem solchen Produkt wirst du nicht finden.

Lass dir doch einfach vom Vertreiber solcher Wendeplatte schriftlich bestätigen, dass sich die jeweiligen Typ-Genehmigungen auf den Seiten der Tafeln befinden.

Das schreibt die Fa. Witte. Ist ja auch verkaufsfördernd. Und Witte wie der ADAC bieten exakt für beiden Länder die gleiche Größe, Material und Reflexbezug an, nur die Streifen sind anders. Wie ich schhon früher geschrieben habe, haben sich einige Händler eine Bauartgenehmigung erteilen lassen und andere nicht. Und du würdest auch in Deutschland keine Bauartgenehmigung für ein Teil erhalten, wenn auf dem Teil zugleich etwas von einem anderen Land z.B. Niederlande abgebildet wäre. Ich habe auch noch nirgendwo gelesen, dass jemand Ärger von den betreffenden Behörden deswegen bekommen hätte. Bestraft worden sind doch immer nur die, die fälschlicherweise in Italien mit dem Spanien_Schild und umgekehrt rumgefahren sind.

Zitat:

@navec schrieb am 8. August 2023 um 14:52:23 Uhr:



Zitat:

@FTCK schrieb am 8. August 2023 um 12:03:00 Uhr:


In google kann doch jeder ungefiltert was reinschreiben, wie du es auch machst. Ich benötige die gesetzliche Verordnung, dass das verboten ist.

ich glaube nicht, dass Firmen wie reflexfolie.de oder witte-technology etwas vor täuschen.

Ansonsten müsstest du dir die Mühe machen, die gesetzliche Verordnung zu diesen Tafeln aus Spanien mit der entsprechenden Verordnung aus Italien zu vergleichen.....
Soweit ich es gelesen habe, müssen beide Tafeln für das jeweilige Land typ-genehmigt sein und für eine Kombi beider Tafeln (quasi beide Seiten typgenehmigt) gibt es so etwas schlichtweg nicht.
Ein direktes Verbot beider Tafeln auf einer Grundplatte braucht es daher gar nicht....

Eine gemeinsame gesetzliche Verordnung zu einem solchen Produkt wirst du nicht finden.

Doch, es gibt eine gesetzliche Verordnung, die genau das Aussehen im jeweiligen Land definiert. Eine Typgenehmigung benötigt man nicht, weil es Ladung ist.

Mir war das auch nicht bekannt, ich bin mit der „Wendetafel“ sowohl durch Italien als auch durch Spanien gefahren und ich wurde noch nie angehalten. Damit meine ich natürlich nicht, dass ich alles richtig gemacht habe, könnte auch viel Glück gewesen sein. Ich denke, dass man nur ohne Warntafel richtig ärger bekommt, kann mich aber auch irren.

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Zitat:

@FTCK schrieb am 8. August 2023 um 14:54:26 Uhr:


Das schreibt die Fa. Witte. Ist ja auch verkaufsfördernd. Und Witte wie der ADAC bieten exakt für beiden Länder die gleiche Größe, Material und Reflexbezug an, nur die Streifen sind anders. Wie ich schhon früher geschrieben habe, haben sich einige Händler eine Bauartgenehmigung erteilen lassen und andere nicht. Und du würdest auch in Deutschland keine Bauartgenehmigung für ein Teil erhalten, wenn auf dem Teil zugleich etwas von einem anderen Land z.B. Niederlande abgebildet wäre. Ich habe auch noch nirgendwo gelesen, dass jemand Ärger von den betreffenden Behörden deswegen bekommen hätte. Bestraft worden sind doch immer nur die, die fälschlicherweise in Italien mit dem Spanien_Schild und umgekehrt rumgefahren sind.

Es steht jedem frei, es drauf ankommen zu lassen.

Für mich steht fest, dass die Schilder unterschiedlich sind (z. B. der geprägte Rand der spanischen Version), dazu kommen die jeweiligen Freigaben.

Zitat:

@FTCK schrieb am 8. August 2023 um 14:58:58 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 8. August 2023 um 14:52:23 Uhr:


ich glaube nicht, dass Firmen wie reflexfolie.de oder witte-technology etwas vor täuschen.

Ansonsten müsstest du dir die Mühe machen, die gesetzliche Verordnung zu diesen Tafeln aus Spanien mit der entsprechenden Verordnung aus Italien zu vergleichen.....
Soweit ich es gelesen habe, müssen beide Tafeln für das jeweilige Land typ-genehmigt sein und für eine Kombi beider Tafeln (quasi beide Seiten typgenehmigt) gibt es so etwas schlichtweg nicht.
Ein direktes Verbot beider Tafeln auf einer Grundplatte braucht es daher gar nicht....

Eine gemeinsame gesetzliche Verordnung zu einem solchen Produkt wirst du nicht finden.

Doch, es gibt eine gesetzliche Verordnung, die genau das Aussehen im jeweiligen Land definiert. Eine Typgenehmigung benötigt man nicht, weil es Ladung ist.

Eine offizielle Kennzeichnung gem. der STVO eines Landes wird, im Gegensatz zur Ladung, vermutlich immer eine Typ-Genehmigung o.ä. benötigen, um eben den geforderten Zustand, z.b. bei Kontrollen, zu bestätigen.
Meinst du, dass sich ein Polizist schon die Mühe machen wird und alle techn. Vorschriften für diese Tafeln einzeln kontrolliert und nach misst?
Das ist genau, wie bei uns. Kontrolliert wird in solchen u.ä. Fällen nach Genehmigungskennzeichen.
Kein/falsches Genehmigungskennzeichen = unzulässiges Kennzeichen/Leuchtmittel/Scheibe usw.

Anderes Beispiel:
Zumindest in D benötigst du für deinen Hecktransport bei neueren Fz definitiv eine dritte Bremsleuchte, sofern die Fz-eigene Bremsleuchte in bestimmten Winkeln (auch z.b. durch Fahrräder) abgedeckt ist.
Diese dritte Bremsleuchte (gibt es übrigens bei Thule) klemmt nur irgendwo an der Ladung oder am Träger und wäre nach deiner Interpretation daher auch nur "Ladung".
Selbst die festen STVZO-Leuchten deines Trägers wären nach deiner Interpretation nur Ladung.

Meinst du wirklich, dass all diese Leuchten keinerlei Typ-Genehmigung entsprechen müssen und der Polizist wird die Eigenschaften der Beleuchtung statt dessen mit einem kleinen Lichtlabor auf der AB-Raststätte durchführen?

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 8. August 2023 um 15:04:52 Uhr:


Mir war das auch nicht bekannt, ich bin mit der „Wendetafel“ sowohl durch Italien als auch durch Spanien gefahren und ich wurde noch nie angehalten. Damit meine ich natürlich nicht, dass ich alles richtig gemacht habe, könnte auch viel Glück gewesen sein. Ich denke, dass man nur ohne Warntafel richtig ärger bekommt, kann mich aber auch irren.

Wir reden hier ja nicht von "Glück gehabt" oder "habe ich noch nie gehabt" usw., sondern von offensichtlich gesetzlichen Vorgaben.

Selbstverständlich grenzt die o.a. Regelung mit den Tafeln- oder überhaupt leicht unterschiedliche Tafeln plus deren Einsatznotwendigkeit für den selben Zweck innerhalb der EU auch für mich an Schwachsinn, der dringend wegfallen sollte.

Im Moment (und bis auf weiteres...) wird es aber leider bei vielen länderspezifischen Regelungen bezüglich Verkehr bleiben und die sind, egal wie sinnfrei, i.d.R. mit teilweise recht hohen Strafzahlungen verbunden.

Jedem steht es völlig frei, dass Risiko für sich selbst ab zu schätzen.
Wissen um was es geht, sollte man m.E. trotzdem......

Lt. §22 StVO: Brauchen Fahrradträger für die AHK eine ABE?

Wer sein Fahrrad mithilfe von einem Fahrradträger transportieren möchte, muss einige Dinge bezüglich der Betriebserlaubnis (ABE) beachten. Genauere Regelungen hierzu findet man im StVZO. Bei einem Fahrradträger handelt es sich um ein Gestellt, welches meistens auf dem Dach (Dachträger) oder am Heck (Heckträger) befestigt wird. Ein Fahrradträger wird rechtlich gesehen als eine Ladung betrachtet. Für diese Ladung ist keine ABE oder TÜV-Abnahme vorgesehen. Genauere Informationen hierzu findet man im § 30 StVZO. Dort ist auch festgehalten, dass ein Fahrradträger so lange keine Betriebserlaubnis benötigt, solange er keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

Meine eigentliche Fragestellung war ohnehin etwas anders als was hier inzwischen ausdiskutiert wird. Aber so ist das halt bei MT.
Habe aber noch eine Frage zur Befestigung des Schildes. Wie handhabt ihr es, denn das Schild sollte doch möglichst am äußersten Punkt der Ladung sein und das ist der Lenker, der gut 40cm weiter über den Träger hinausragt.

Zitat:

@FTCK schrieb am 8. August 2023 um 15:46:20 Uhr:


Lt. §22 StVO: Brauchen Fahrradträger für die AHK eine ABE?

Wer sein Fahrrad mithilfe von einem Fahrradträger transportieren möchte, muss einige Dinge bezüglich der Betriebserlaubnis (ABE) beachten. Genauere Regelungen hierzu findet man im StVZO. Bei einem Fahrradträger handelt es sich um ein Gestellt, welches meistens auf dem Dach (Dachträger) oder am Heck (Heckträger) befestigt wird. Ein Fahrradträger wird rechtlich gesehen als eine Ladung betrachtet. Für diese Ladung ist keine ABE oder TÜV-Abnahme vorgesehen. Genauere Informationen hierzu findet man im § 30 StVZO. Dort ist auch festgehalten, dass ein Fahrradträger so lange keine Betriebserlaubnis benötigt, solange er keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

Auch wenn der Träger selbst keine ABE braucht:
STVZO-Leuchten ohne Zulassungsnummer (E-Nummer) sind m.E. grundsätzlich nicht erlaubt.

Wenn Fz-STVZO-Leuchten verdeckt sind, müssen sie an der "Ladung" wiederholt werden und daher müssen die Leuchten auch den gängigen Vorschriften für KFz-Beleuchtung entsprechen.
Auch das Nummerschild muss der gängigen Norm DIN 74069 entsprechen, braucht lediglich keine Stempel.

Ich mache mein Schild mit wieder verwendbaren Kabelbindern am Fahradrahmen dran. Das reicht nach meiner Meinung. Zur Not kann man ja auch den Lenker um 90 ° drehen. Habe auch beide Schilder, für die 20 Euro oder was das zweite Schild gekostet hat, möchte ich nicht mit den Polizisten in den Ländern eine Diskussion anfangen.

Ist die naheliegende Lösung mit den Kabelbindern, aber das dürfte bei einem pingeligem Polizisten nicht reichen. Der nimmt dir trotz Schild deine 200€ ab, weil es nicht am hintersten Punkt der Ladung befestigt ist. Dann erst den Lenker drehen, dürfte zu spät sein.
@navec
Alles bekannt. Es gibt sogar Fahrradträger ohne Beleuchtung und bei einigen Automodellen bleibt volle Sicht auf Kennzeichen und Lampen des Fahrzeugs. Deine erwähnte E-Nr ist in der Lampe eingestanzt und gilt dann nur für das Licht und nicht für den Träger selbst.

Zitat:

@FTCK schrieb am 8. August 2023 um 18:28:29 Uhr:



@navec
Alles bekannt. Es gibt sogar Fahrradträger ohne Beleuchtung und bei einigen Automodellen bleibt volle Sicht auf Kennzeichen und Lampen des Fahrzeugs. Deine erwähnte E-Nr ist in der Lampe eingestanzt und gilt dann nur für das Licht und nicht für den Träger selbst.

Darum ging es doch, analog zu diesen Tafeln.....

Die Lampen sind an einem Träger der keine ABE benötigt und eigentlich nur Ladung darstellt, müssen aber trotzdem eine Genehmigung haben.....

Von daher sind solche Dinge definitiv etwas anders zu sehen, als reine Ladung.

Es ist für Fahrradträger nicht generell vorgeschrieben, dass sie eine Beleuchtung und ein Kennzeichen haben müssen, denn das hängt davon ab, ob die Sichtbarkeit dieser Dinge eingeschränkt ist oder nicht. Bei Heckträgern zum klemmen ist das ja öfters der Fall, dass weder Nummernschild noch Leuchten des Fz eingeschränkt abstrahlen (bei denen fehlt dann aber häufig, weil sie i.d.R. höher montiert sind, eine wiederholte 3. Bremsleuchte...)

Wenn Länder eine Tafel bei überstehender Ladung vorschreiben, ist es völlig egal, ob es sich um einen Klemm- oder einen AHK-Träger handelt. Vorgeschrieben sind sie dann in beiden Fällen und das halt, wegen der Kontrolle (genau wie bei den Lampen) mit einer Typ-Genehmigung.

Definitiv nein. Es gibt in diesen Ländern eine Verwaltungsvorschrift wie die Dinger exakt auszusehen haben, aber keine Pflicht zur Typgenehmigung. Wenn du ein Schild mit Typgenehmigung hast, ist für die dortige Rennleitung alles klar. Wenn nicht dürfen sie messen und die Art der Folie prüfen und schauen, ob es Alu ist. Wenn das nach äußerem Anschein passt, wirst du eh nicht angehalten, denn dann müssten sie ja jeden Ausländer anhalten, denn die Prüfnummer ist aus der Ferne nicht zu sehen und oft sogar auf der Rückseite.
Es wäre schön, wenn wir wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen.

Zitat:

@FTCK schrieb am 8. August 2023 um 20:33:47 Uhr:


Definitiv nein. Es gibt in diesen Ländern eine Verwaltungsvorschrift wie die Dinger exakt auszusehen haben, aber keine Pflicht zur Typgenehmigung. Wenn du ein Schild mit Typgenehmigung hast, ist für die dortige Rennleitung alles klar. Wenn nicht dürfen sie messen und die Art der Folie prüfen und schauen, ob es Alu ist.

Wenn die Rennleitung es will (z.b. Kaffeepause zu Ende), kannst du davon, genau wie in D, ausgehen, dass auf die Genehmigungsnummer bestanden wird.

Aus einem anderen Grund gibt es die wohl kaum.....

Bei solchen Dingen, die eine Nr haben müssen und man daher zur Kontrolle nur nachlesen müsste, wird sich keiner hinstellen und messen.....

Ich muss auf der Nachrüst-Frontscheibe meines Motorrades ebenfalls eine Genehmigungsnummer haben, obwohl man die während der Fahrt definitiv nicht erkennen kann.
Die völlig baugleiche Scheibe gibt es für weniger Geld auch ohne diese Nr.

Du kannst auch nahezu jedes Motorrad/Auto mit LED-Beleuchtung ohne ABE ausrüsten und sogar nie erwischt werden, weil es kaum jemand überprüfen wird.

Zugelassen ist es trotzdem nicht und u.a. um diese Frage ging es hier beim Thema "Fahrradträger in Spanien", wenn der TE gleich im Eingangsthread etwas von "Wechselschild" schreibt.

Du hast es scheinbar immer noch nicht verstanden. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Deine Nachrüstscheibe ist fest mit dem Fahrzeug verbunden und benötigt eine E- Nr. o.ä. BeimScheinwerfern ohne fährst du ohne BE. Bei einer Ladung kannst du dir gegen Gebühr eine Genehmigungsnummer besorgen, um auf der absolut sicheren Seite zu stehen, es sei
denn die Chinesen haben dir ein Plagiat angedreht. Nur benötigen tust du sie offiziell nicht. Davon steht auch weder was in der Verwaltungsvorschrift von Italien oder Spanien.
Ich bin jetzt aber raus hier, denn es dreht sich alles nur im Kreis. Habe auf dieses besserwisserische Geschwafel keine Lust mehr. Nennt doch mal nur einen einzigen, der mit einer korrekt befestigten 2in1Tafel dort ein Problem hatte.

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