Fahrradfahrer trotz Radweg auf der Straße
Hallo,
meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.
Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?
Beste Antwort im Thema
Der Radfahrer.
Er soll zwar den Radweg benutzen, bei Nichtbeachtung hat aber niemand das Recht (auch nicht "unbeabsichtigt"😉 den anderen zurecht zu weisen. Insbesondere keinen schwächeren Verkehrsteilnehmer,
547 Antworten
Moin!
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Zu "den Radfahrern":67 Millionen Fahrräder in Deutschland
Deutschland, Fahrradland: Rund 30 Millionen Privathaushalte hatten 2011 mindestens ein Fahrrad. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Europäischen Tages des Fahrrades am 3. Juni 2012 weiter mitteilt, besaß jeder Haushalt im Durchschnitt 2,3 Fahrräder, insgesamt waren es rund 67 Millionen. Seit 2003 besitzen konstant etwa 80 % aller Privathaushalte mindestens ein Fahrrad.
Ich hab schon seit 1977 eins. Äätsch!!
Zitat:
Quelle: https://www.destatis.de/.../PD12_022_p002.html
Eigentlich unglaublich, dass angesichts dieser Masse an Fahrrädern nur so wenig passiert. Die Radikalradler und Radwegignoranten müssen wohl doch eine (wenn auch laute) Minderheit sein.
Die meisten können sich offenbar benehmen.
M. D.
wahrscheinlich sind nicht alle gezählten Fahrräder ständig in Benutzung. Dennoch zeigt die Zahl folgendes:
Die allermeisten Autofahrer sind wahrscheinlich auch Radfahrer (und umgekehrt), das ist schon statistisch kaum anders möglich.
Und:
Allein von der Anzahl ist hier durchaus eine Relevanz als Fortbewegungs-/Verkehrsmittel vorhanden (dazu gibts auch eingehendere Studien, die ich an anderer Stelle schon zizierte)
Zu keiner dieser beiden Erkenntnisse konnte sich der hiesige Autofahrer- Stammtisch bisher durchringen.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Eigentlich unglaublich, dass angesichts dieser Masse an Fahrrädern nur so wenig passiert. Die Radikalradler und Radwegignoranten müssen wohl doch eine (wenn auch laute) Minderheit sein.
Die meisten können sich offenbar benehmen.
Die Erklärung ist recht einfach:
Liegt an der selektiven Wahrnehmung der "geht weg von meiner Strasse"- Fraktion, die sich hier breit gemacht hat und ihre Dumpfheit übers Forum ausschüttet. Sieht man ja schon an der schwarz/weiß Malerein und bspw den Bezeichnungen, die zum Einsatz kommen (wie etwa "öko Stalinisten", "Radikalradler" usw). Da wird ja mehr oder weniger für jeden radelnden Deppen, der mal Mist baut, gleich ein Thread gestartet (sieht man ja schön im laufenden Thema).
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Moin!
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Das mag man an Deiner Stelle so sehen.Zitat:
Original geschrieben von patti106
Du bist also voll beratungs- und lernresistent.
In der Tat hast Du mich nicht überzeugt, weswegen ich nach wie vor nicht auf Diene Linie einschwenken werde. Dies interpretierst Du dann als "lernresistent".
Ich sehe als das vertreten meiner Meinung an.Jemand, der den ADFC als glaubwürdige Informationsquelle bezgl. des themas Radwegnutzung anführt, macht sich im Übrigen unglaubwürdig. Der ADFC als Verfechter des Radl-Lifestyles und des Kampfes gegen die Autofahrer ist nichts anderes als das semioffizielle Sprachrohr der Radikalradler und für mich somit alles andere als eine ernstzunehmende Quelle.
Falls du unter "ich schwenke nicht auf deine Linie" verstehst, dass DU dich auf separaten Radwegen sicherer fühlst als auf der Fahrbahn, dann halte ich dich da nicht für lernresistent. Wer glaubt, da sicherer zu sein, kann dies gerne tun. Andere glauben an Gott, die halte ich auch nicht für lernresistent.
Unter deiner Lernresistenz verstehe ich, dass du Radfahrer nicht als vollwertige Verkehrsteilnehmer vesrtehst, die grundsätzlich auf der Fahrbahn zu fahren haben und nur in Ausnahmefällen (
Siehe VwV StVO) auf Radwege verbannt werden dürfen.
Zitat:
Zu Absatz 4 Satz 2
I. Allgemeines
8 1. Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen, mit Zeichen 240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Zeichen 241 gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Rad- und Gehwegen.
9 2. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.
10 3. Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.
11 4. Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden. Ist das nicht möglich, ist die Freigabe des Gehweges zur Mitbenutzung durch den Radverkehr in Betracht zu ziehen. Zum Gehweg vgl. zu Zeichen 239.
12 5. Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff.
13 Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.
II. Radwegebenutzungspflicht
14 Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen.
15 Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß
1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn
a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 "Fahrbahnbegrenzung" abgetrennt werden kann oder
b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,
16 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
17 a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
18 aa) Zeichen 237
– baulich angelegter Radweg
möglichst
2,00 m
mindestens
1,50 m
19 – Radfahrstreifen
(einschließlich Breite des Zeichens 295)
möglichst
1,85 m
mindestens
1,50 m
20 bb) Zeichen 240
– gemeinsamer Fuß- und Radweginnerorts
mindestens 2,50 m
außerorts
mindestens 2,00 m
21 cc) Zeichen 241
– getrennter Fuß- und RadwegFür den Radweg
mindestens 1,50 m
Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3.
22 Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.
23 Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
24 b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird und
25 c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.
26 Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ist deshalb besonders zu achten. So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sicht feld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen. Zur Radwegeführung vgl. zu § 9 Abs. 2 und 3; Rn. 3 ff.
27 3. und bei Radfahrstreifen die Verkehrsbelastung und Verkehrsstruktur auf der Fahrbahn sowie im Umfeld die örtlichen Nutzungsansprüche auch für den ruhenden Verkehr nicht entgegenstehen.
28 III. Über die Kennzeichnung von Radwegen mit den Zeichen 237, 240 oder 241 entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach Anhörung der Straßenbaubehörde und der Polizei. In die Entscheidung ist, soweit örtlich vorhanden, die flächenhafte Radverkehrsplanung der Gemeinden und Träger der Straßenbaulast einzubeziehen. Auch kann sich empfehlen, zusätzlich Sachkundige aus Kreisen der Radfahrer, der Fußgänger und der Kraftfahrer zu beteiligen.
29 IV. Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56.
Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4
I. Radwege ohne Benutzungspflicht
30 Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241. Dabei ist zu beachten, dass
31 1. der Radverkehr insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten durch Markierungen sicher geführt wird und
32 2. ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht durch den ruhenden Verkehr genutzt wird.
II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
34 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
35 3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
36 4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
37 5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
38 6. An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen. Zum Standort der Zeichen vgl. Nummer I zu Zeichen 205 und 206. Bei Zweifeln, ob der Radweg noch zu der vorfahrtberechtigten Straße gehört vgl. Nummer I zu § 9 Absatz 3; Randnummer 8.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Die "meisten gesunden Menschen" fahren auch keine 100.000 Km im Jahr auf Europas Straßen.Zitat:
Und ein paar Wochen später kannst du dich nicht mehr daran erinnern, warum du gehupt hast, wo du ja nur hupen darfst, um vor einer Gefahr (dir) zu warnen?
Ich wette, die meisten gesunden Menschen können sich auch Wochen später an gefährliche, also pregnante Situationen erinnern.
Wenn ich mir jeden Spinner, der mich in irgendeiner Form behindert oder nötigt, auch nur 2 Wochen lang merken wollte, müsste ich auf einem 100 Gigabyte-PC Buch führen...
Ach, du bist so ein "toller Autofahrer" der mit seinen hunderttausenden Kilometern prahlen muss und denkt, dass er deswegen so superqualifiziert ist?
Ist das eigentlich schon pathologisch, wenn Vielfahrer denken, sie können alles so super und können vor allem immer so super beurteilen?
Wenn du dich nicht mehr erinnern kannst, ists halt schlecht für dich. Der RAdfahrer wird schon sagen, dass da keine Gefahr außer einem hupendem Autofahrer war, der nur seine Oberlehrerallüren ausgelebt hat. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Da ich ja selbst in meiner Freizeit gerne mit dem Rad fahre, und dies nicht nur im Wald, sondern auch in der Münchner Innenstadt, habe ich die ADFC-Propaganda bzgl. des sicheren Fahrens auf der Autospur differenziert zu betrachten gelernt.Zitat:
Schlimm auch, dass du dich voll auf deine Kosten behindert fühlst, wenn Radfahrer den in erster Linie sicheren Weg, den auf der Fahrbahn, wählen.
Ich als Mensch mit einem aus der Erfahrung von 1,3 Mio. Km auf Straßen auf 4 Kontinenten mit allen möglichen Fahrzeug heraus entstandenen Verkehrsüberblick fühle mich mit dem Fahrrad auf einem abgetrennten Radweg sehr viel sicherer, als auf der Fahrbahn.
Das gilt natürlich nur dann, wenn man an Kreuzungen die Geschwindigkeit anpasst und auf Abbieger gefasst ist. Wer mit dem Rad einfach mit Vollgas durchbrettern will, macht das natürlich besser auf der Fahrbahn. Dann läuft man aber Gefahr, knapp überholt , trotzdem an Kreuzungen angefahren oder einfach von von hinten Herannahenden Autos / LKW übersehen zu werden.Man muss eben seine Geschwindigkeit anpassen, dann klappt´s auch bestens auf dem Radweg.
Na dann passen wir die Geschwindigkeit am Besten auf 0 km/h an und passen auf, dass wir dies nicht ausgerechnet neben dem abbiegenden LKW tun.
Die Gefahr, an Kreuzungen angefahren zu werden oder von Fahrern übersehen zu werden, die einen übersehen, ist auf der Fahrbahn übrigens wesentlich geringer. Diese Gefahr entsteht desweiteren nur, wenn der Autofahrer unachtsam ist. Aber mit diesem Risiko muss man leben. Mit diesem Risiko können Mofa-Fahrer und Fahrer neuerer 50cm³-Roller auch leben.
Beim Abbiegen jedoch, kann man auch vom aufmerksamen Autofahrer erfasst werden, da dieser schlichtweg seine Augen nicht nur nach hinten auf den Radweg ausrichten kann.
Ich zum Beispiel handhabe es als Radfahrer bei Rechtsabbiegern (die dies auch mittels Fahrtrichtungsanzeiger kommunizieren) wie folgt:
ich fahre an der Ampel schon auf die linke Hälfte der rechten Fahrspur. Wird/ist es grün, fahre ich einfach auf deren linker Seite vorbei. Ich bin doch nicht so bescheuert und begebe mich auf deren rechte Seite. Das muss ich aber, wenn ich einen Radweg benutze.
Leider handhaben das nicht alle Radfahrer so. Heute wollte auch eine Radfahrerin unbedingt rechts an mir vorbei, obwohl mein Fahrtrichtungsanzeiger in hellem Bernsteingelb auf die Gefahr hinwies (aus einer 30er-Zone heraus, ohne Radweg/streifen).
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Den Besuch eines solchen empfehle ich eigentlich selbst immer denjenigen, die sich selbst und ggf. auch andere, z.B. Kinder im Hänger, durch das genadenlose Ausreizen jeder noch so schwachsinnigen Gesetzesücke massiv gefährden und dabei andere auch noch sinnloss behindern, nur um ihnen ihren verschrobenen Lebensstil aufzuoktroyieren...Zitat:
Ich denke, bei diesen Problemen kann dir ein Verkehrspsychologe helfen.
Wieso fühlst du dich eigentlich behindert?
Ist das pathologisch?
Und willst du nicht deinen ungehinderten Fahrstil anderen oktroyieren?
Und warum maßt du dir an zu entscheiden, ob andere sinnlos auf der Fahrbahn fahren?
Ich habe da passenderweise unter Anderem eine passende Stelle in der VwV StVO markiert. Wenn jemand mit dem Kinderanhänger nicht auf dem Radweg fährt, liegt es möglicherweise daran, dass der Radweg (oder seine Zufahrt) schlichtweg zu schmal für den Anhänger ist. 😉
HIER haben wir ein gutes Beispiel (abgesehen davon, dass dieser Radweg nicht nutzungspflichtig ist und abgesehen davon, dass sich die Amis vielleicht in die Hose scheißen, wenn ein Radfahrer mit Anhänger vor ihrer Botschaft kreuzt), dass jemand mit Anhänger NICHT auf dem Radweg fährt. Ich würde auch nur ungern das Risiko eingehen, dass ein Terrorist äh Tourist beim Versuch ein Foto zu schießen machen mir ins Rad läuft und infolge des Ausweichversuches der Anhänger gegen die Sperren knallt.
Wenigstens haben die Sperren noch nachträglich rot-weiße Reflektoren erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Wenn eine Behinderung oder Gefährdung vorliegt, wird gehupt. Wen interessiert dabei der Theorieunterricht in 1988...?Zitat:
Mit deiner jetzigen Einstellung bist du eine Gefahr für andere und auch für dich selbst! Ebenso muss dir noch DRINGEND jemand beibringen, dass du nicht der Hilfssheriff bist, der andere auf ihr angebliches Fehlverhalten hinweist. Schon gar nicht mittels hupen. Du bist hoffentlich im Besitz eines gültigen Führerscheins. Als du diesen erlangt hast, hat man dir hoffentlich beigebracht, wann du hupen darfst.
Ich sehe das als Fürsorge. Der nächste mangelt den Radlspinner vielleicht einfach um, weil er gar nicht mit ihm auf der Fahrbahn gerechnet hat. Schliesslich gibt es einen Radweg.
Aber da siehst nur du eine Behinderung oder Gefahr. Mal davon ab, dass ICH schon im Jahre 1999 gelernt habe, dass AUSSCHLIESSLICH im Falle der Gefahr gehupt werden darf.
Du solltest vielleicht mal dringend die aktuellen Regelungen lernen. Ein Autofahrer (eigentlich jeder VT) ist nämlich dazu verpflichtet, sich immer auf dem neuesten Stand zu halten. 😉
Und auf deine Polemisierung der Gefährdung als "Führsorge" kann JEDER Radfahrer verzichten. Glaube mir. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Der Freistaat Bayern kümmert sich meist ganz gut um die Radlspinner, die bei Rot fahren, für Kleinkinder noch nicht einmal bremsen, sondern sie nur mit illegalen Klingeln scheuchen, sich dächerschlagenderweise durch den Stau kämpfen, anstatt den Radweg zu nutzen u.s.w.Zitat:
Ich hoffe inständig, dass der Freistaat Bayern da keinen Sonderweg wählt. Es wäre doch fatal, wenn der Bayer Ramsauer von Kampfradlern spricht und sich auf diese einschießt, aber gleichzeitig motorisierte Kampfverkehrsteilnehmer wie dich heran zieht!
Keine Sorge....
M. D.
Scheinbar kümmert er sich aber nicht um Autofahrer, die denen, die ordnungsgemäß auf der Fahrbahn radeln, ihr Recht absprechen, weil sie sich einbilden ein Grundrecht auf Erreichen der maximal zulässigen höchstgeschwindigkeit zu haben.
Hupst du eigentlich auch die Zweite-Reihe-Parker (-Sprinter) an und all jene, die mit ihrem Automobil den Stau verursachen?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Abbieger müssen auf Radfahrer gefasst sein die Vorrang haben.Sorum wird ein Schuh daraus.
Hast du jetzt eigentlich mal die VwV StVO gelesen?
Und erkennst du auch den Unterschied in der StVO wenn von Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugen gesprochen wird?Das sind keine Seiten von einem Fahrradclub. 😁
Vor allem ist der Allgemeine Deutsche FahrradClub nur das Radler-Pendant zum Allgemeinen Deutschen AutofahrerClub. Würde er jetzt behaupten, der ADAC versucht nur, uns den automobilen Lifestile zu oktroyieren?😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Der ADFC fasst hier nur den Stand der Dinge zusammen, also StVO, Urteile, Standpunkte Bundesverkehrsministerium, Automobilverbände.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Jemand, der den ADFC als glaubwürdige Informationsquelle bezgl. des themas Radwegnutzung anführt, macht sich im Übrigen unglaubwürdig. Der ADFC als Verfechter des Radl-Lifestyles und des Kampfes gegen die Autofahrer ist nichts anderes als das semioffizielle Sprachrohr der Radikalradler und für mich somit alles andere als eine ernstzunehmende Quelle.Wenn Radfahrer sich Gehör und Recht verschaffen und dies von dir dann als "radikal" hingestellt wird... Naja. Das spricht Bände 🙄
Es spricht schon Bände, dass er sich durch den Radfahrer gefährdet fühlt (oder den Radfahrer durch sich?), daher hupen muss und das in der Existenz der Radfahrer auf der Fahrbahn eine Behinderung zu liegen scheint.
Dabei kann man Radfahrer in der Regel sehr zügig und einfach (unter Beachtung des Seitenabstandes und ohne hupen - ich weiß dass das geht, ich habe es selbst mehrfach erfolgreich ausprobiert!) überholen. Bei Zweite-Reihe-Parkern und Stau-Protagonisten kommt man nicht ohne Weiteres vorbei/vorwärts.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Mit anderen Worten: nur wer permanent bereit ist, beiseite zu springen, der kommt unverletzt durch? Stimmt ja leider - muss man aber nicht normal finden, denk ich.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Das gilt natürlich nur dann, wenn man an Kreuzungen die Geschwindigkeit anpasst und auf Abbieger gefasst ist. Wer mit dem Rad einfach mit Vollgas durchbrettern will, macht das natürlich besser auf der Fahrbahn. Dann läuft man aber Gefahr, knapp überholt , trotzdem an Kreuzungen angefahren oder einfach von von hinten Herannahenden Autos / LKW übersehen zu werden.
Man muss eben seine Geschwindigkeit anpassen, dann klappt´s auch bestens auf dem Radweg.
Mr. Driveyanuts will damit nur sagen, dass es für Radfahrer auf dem separaten RAdweg sicherer ist, weil es so ignorante Autofahrer wie ihn gibt, die erst die Gefahr für den Radfahrer darstellen.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Radfahren ist kein Lebensstil, sondern einfach nur Radfahren. Und am Verkehr teilnehmen hat nichts mit "aufoktroyieren" zu tun.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Den Besuch eines solchen empfehle ich eigentlich selbst immer denjenigen, die sich selbst und ggf. auch andere, z.B. Kinder im Hänger, durch das genadenlose Ausreizen jeder noch so schwachsinnigen Gesetzesücke massiv gefährden und dabei andere auch noch sinnloss behindern, nur um ihnen ihren verschrobenen Lebensstil aufzuoktroyieren...
Oktroyiere ihm jetzt nicht auch noch dein Gedankengut! 😰
Zitat:
Original geschrieben von unilev
...Seit 2004 oder 2005 erlebe ich regelmäßig, wie trotz Staus bei grün in Kreuzungen eingefahren wird, worauf nichts mehr geht.
...
Ich sehe nahezu täglich, wie Autofahrer bei Rot über die Ampel jagen.
Wann tut endlich mal einer was gegen Kampfautofahrer? 😕
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Du irrst, wie schon so häufig🙄 Dass es sich in den Städten staut liegt vor allem an der grünen Öko Politik, die sich gegen breitere Straßen stemmt. Sollen die Pendler sich halt dumm und dämlich zahlen, währen dsie auf zweispurigen Straßen zur Arbeit schleichen. Den Grünen macht das nichts, die fahren eh mit Chaufför und Dienstwagen zur Arbeit. Aber der kleine Mann, der soll wieder darunter leiden. Dahinter steckt System und das dient vor allem der Abzocke. Der Autofahrer ist eben die Melkkuh der Nation.Zitat:
Original geschrieben von unilev
Stattdessen versucht Ihr den motorisierten Verkehr zu fördern, weil es euch nicht in die Köpfe geht, dass es dann nicht schneller, sondern langsamer von statten geht. Zum Einen wegen des allgemein erhöhten Verkehrsaufkommen, zum Anderen wegen der mangelhaften Fahrweise vieler euerer Meinung nach perfekter Verkehrsteilnehmer, weil sie Autofahrer sind.
Du darfst nicht alles glauben, was in der BLÖD steht! 😉
Ich lebe in der Stadt, die (abgesehen von der S-Bahn) den besten ÖPNV Deutschlands haben soll.
Was ich aber sehe sind meist einzeln besetzte PKW mit brandenburgischen Kennzeichen, die morgens stadteinwärts wollen und nachmittags stadtauswärts.
Irgendwie eigenartig. Da wollen viele ein Haus im brandenburgischen, weil nur da große und/oder günstige Grundstücke zu haben sind und man nicht gleich nach drei Metern gepflegtem Rasen mit dem Nachbarn klar kommen muss, aber keiner will dann für die einhergehenden Mobilitätskosten aufkommen. Und wenn man dann (auch auf der Stadtautobahn) im Stau steht, sind die Radfahrer und Ökoterroristen schuld. Man zahlt ja schließlich viele Steuern (zahle ich übrigens auch, sogar direkt in Berlin), da können die doch endlich mal die dritte, vierte, fünfte, sechste, siebente... Spur Stadteinwärts bauen!
Weißt du, ich sehe mich nicht unbedingt als Melkkuh der Nation, wenn ich ins Auto steige. Ich sehe das eher als den notwendigen Preis für den Luxus, nicht in Fahrzeug des ÖPNV zu steigen.
ich finde es da übrigens praktisch, dass wenn ich mal raus nach Brandenburg muss, einer der Wenigen bin, die raus fahren. Im Gegenzug sehe ich dann aber die ganzen armen abgezockten Brandenburger, die auf einer zweispurigen Stadtautobahn stadteinwärst wollen.
Leider hatte damals beim Bau der A100 bis an die Stadtgrenze Richtung HH, dass es wieder EIN Deutschland gibt und damit nicht nur popelier Transitverkehr abgewickelt werden muss. Nun ist die A100 mit ihren vier Spuren und den vielen Kurven halt unterdimensioniert, aber sie kann halt nicht ohne weiteres (wer soll das schon alleine bezahlen?) sechspurig ausgebaut werden.
Leider verhindern die Brandenburger selbst ihren effizienten Anschluss an Berlin.
ich wette, viele Brandenburger würden lieber mit der S-Bahn nach Berlin fahren, als jeden Morgen schon vor der Stadtgrenze im Stau zu stehen und am Nachmittag erst ab der ersten Abfahrt in Brandenburg wieder halbwegs frei fahren zu können.
Sollte ich stadtauswärts fahren, ist das Rad für mich übrigens eher keine Alternative. Es gibt schlichtweg keinen vernünftig ausgebauten Radweg zwischen Hennigsdorf und Velten. Das sind popelige 1500 Meter auf denen etwa 1/3 mit 100 und 2/3 mit 70 befahren werden dürfen. Die Fahrbahn ist dort wahrlich zu schmal, um mit dem Fahrrad darauf zu fahren. Daher dachte man sich wohl, dass man die Radfahrer in BEIDE Richtungen auf einen Radweg zwingt, der gerademal etwa 150 Zentimeter Breite hat. Da fahre ich solange Auto, bis ich meinen E-Roller habe und die Autofahrer auf den etwa 500m wo 100 erlaubt ist,so richtig schön mit 80 ausbremsen kann.
Aber vielleicht erweist sich auch der Weg über die AUtobahn als schneller und ich werde dann so richtig schön mit 80 auf der unlimitierten Autobahn die rechte Spur blockieren!
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wieso fühlst du dich eigentlich behindert?
Ist das pathologisch?
Und willst du nicht deinen ungehinderten Fahrstil anderen oktroyieren?
Und warum maßt du dir an zu entscheiden, ob andere sinnlos auf der Fahrbahn fahren?
Wenn es einen Radweg gibt, dann fährt der Radfahrer sinnlos auf derFahrbhan. Da gibt es gar nichts zu diskutieren.
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Dann soll man das Radfahren auf den Hauptstraßen eben verbieten. Radfahrer können auch durch Parallelstraßen fahren, anstatt mitten im Berufsverkehr die Autofahrer zu blockieren.Zitat:
Original geschrieben von unilev
Also mit Radwegen werden die Fahrbahnen nicht breiter. (das erstmal vorweg)
😁
Der war gut.
Nein, der war endlich mal ehrlich. Euch geht es nur um das egoistische ICHICHICH!
ICH will hier vernünftig und zügig von A nach B kommen. Scheiß auf den Radfahrer, der kann fahren, wo er will, hauptsache ICH sehe ihn nicht!
Da dir ja scheinbar nicht in den Kopf kommt, dass es immer Nebenstraßen als Parallelroute gibt, zeige ich dir mal eine Route, wie sie mir BBBike plant . Du kannst mir ja mal zeigen, wie ich da
1. ausschließlich auf Nebenrouten ans Ziel komme und wie ich
2. dafür nur unwesentlich mehr Zeit brauche.
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Wenn ich irgendwo hinfahren will, dann fahre ich irgendwo hin. Da warte ich nicht auf einen stinkenden Bus oder bilde mit drei Nachbarn eine Fahrgemeinschaft. Wenn du auf sowas stehst: bitte schön. Ich habe lieber meine Ruhe.Zitat:
Original geschrieben von unilev
Die ganzen Pendler sollen erstmal Fahrgemeinschaften bilden oder der öpnv intensiviert.
Wenn ich irgendwo hin fahren will, fahre ich irgendwo hin. Und wenn ich mein Rad dafür nehmen möchte, nehme ich mein RAd. Und zwar auf der schnellstmöglichen Strecke. Sonst schaffe ich es nämlich nicht gleich schnell wie ein Autofahrer zu sein, der in Mitte im Stau stecken bleiben wird.
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Die Politiker predigen gerne Wasser und trinken Wein. Ich habe schon viele Grüne im Dienstagen gesehen, der noch nicht mal ansatzweise umweltfreundlich ist. Solche Leute können uns wirklich gestohlen bleiben.Zitat:
Original geschrieben von unilev
Meinst du, alle die den Gruenen angehoeren haben Chauffeur und Dienstwagen? Eher unwahrscheinlich. Und wenn es so waere, wuerden sie unter denselben PRoblemen leiden.
Ach. Dir begegnen auch immer die Prominenten der Bundes- und/oder Landesführung, die Aufgrund ihrer Regierungstätigkeiten im gepanzerten A8 umher gefahren werden?
Diese Grünen habe ich selbst in Berlin zwar noch nicht gesehen (stattdessen regelmäßig die Mörkel, die im Eiltempo durch Berlin kutschiert wird doer dem Wowereit seine Karre), dafür aber schon öfter den alten Zausel Ströbele in Charlottenburg auf seinem Fahrrad. Und stell dir vor. Den Ströbele habe ich bisher immer auf der Fahrbahn gesehen (auf dem Geh-/ Radweg würde ich den aus dem Auto heraus auch nicht erkennen) und er hat keinen behindert oder gefährdet.
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Du machst es einem recht einfach: mit Radfahrern kann, muss und braucht man erst gar nicht diskutieren.Zitat:
Original geschrieben von unilev
Ich weiss auch nicht, ob ich dich so richtig ernstnehmen soll.
😁
Dann lass es einfach. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Die Politiker, die Radfahrer, die Grünen - dein Weltbild ist anscheinend ein Trauerspiel, nichts weiter - das würde einem 11 jährigen zur Schande gereichen.Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Die Politiker predigen gerne Wasser und trinken Wein. Ich habe schon viele Grüne im Dienstagen gesehen, der noch nicht mal ansatzweise umweltfreundlich ist. Solche Leute können uns wirklich gestohlen bleiben.
Nein. Sein Weltbild besteht aus ICH und DIE ANDEREN und HASS und AGRESSION.
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Ihr phantasiert euch hier einen Kram zurecht, das ist kaum noch zu ertragen. Wenn die Bürger einer Stadt mit dem Auto fahren wollen, dann hat die Stadt die dafür nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Ergo breitere Straßen und bezahlbare Parkplätzen. Was momentan passiert ist das Gegenteil Straßen werden zurückgebaut, Busspuren eingerichtet und Fahrradwege auf die Straße verfrachtet. So kann es nicht weitergehen, das ist schon beinahe Nötigung. Der Autofahrer soll weichgekocht werden und statt mit dem eigenen Auto in Ruhe zur Arbeit zu kommen lieber verschwitzt mit dem Fahrrad fahren oder in den stinkenden ÖPVN steigen.Wer das eine Alternative nennt, der tut mir wirklich leid.
Na zum Glück kann und will sich in Berlin nicht jeder ein Auto leisten. Es sind so schon über eine Million PKW in Berlin gemeldet (pro tausend Einwohner liegt Berlin wohl trotzdem noch weit hinten). Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, wie es auf den Straßen aussehen würde, wenn jeder der Bequemlichkeit nachginge, ins Auto statt in den ÖPNV zu steigen.
Mal davon ab, dass es genügend Menschen gibt, die nichtmal einen Führerschein besitzen oder nicht mehr und die aus verschiedenen Gründen garnicht in der Lage sind, ein Auto zu führen.
Zu deiner Parkplatz-Theorie:
was ist denn bezahlbar?
Ich weiß, dass in Tegel in den Parkhäusern 1€/h verlangt wird. Die Parkhäuser sind jedoch längst nicht voll ausgelastet. Dafür darf ich als Anwohner spätestens von 7 bis etwa 21 Uhr ewig nach einem Parkplatz suchen. Von 21-7 Uhr ist es in der Regel kein Problem, einen Parkplatz zu finden.
Die angebliche Abzocke des Autofahrers fängt doch schon bei seiner Geiz-ist-Geil-Menthalität an.
Auto? JA, am besten als Grundrecht!
Bezahlen? Nö!
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Wohnst wahrscheinlich auf dem Land, oder?Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Ihr phantasiert euch hier einen Kram zurecht, das ist kaum noch zu ertragen. Wenn die Bürger einer Stadt mit dem Auto fahren wollen, dann hat die Stadt die dafür nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Ergo breitere Straßen und bezahlbare Parkplätzen.
Zu deinem Verständnis:
"Die Bürger einer Stadt" sind die, die in der Stadt wohnen und leben.
"Die Bürger einer Stadt" haben nicht allein nur das Interesse "mit dem Auto fahren zu wollen" (bzgl. Mobilität lautet das Interesse eher: Einfach, sicher und schnell von A nach B zu kommen).
Darüber hinaus gibt es doch noch viel mehr, andere Interessen:
Niemand will den Lebensraum ausschließlich nur dem Straßenverkehr opfern und niemand ist zu 100% nur mit dem Auto unterwegs (realistisch sind eher maximal 50%, lt. Studie Mobilität in Deutschland).
Ich habe zwar keine Ahnung, wie alt die pdf ist, aber älter als 2009 kann sie nicht sein:
http://...stadtentwicklung.berlin.de/.../Mobilitaet_dt_Kap-1-2.pdfDemnach lag der Wegeanteil innerhalb Berlins im Jahre 2008 für den motorisierten Individualverkehr bei 31%!
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Der Aufwand für Verkehrsflächen in den Städten lässt sich garnicht beliebig steigern (wieviele Häuserreihen willst du dem Erdboden gleich machen, um Platz für deine Fieberträume zu gewinnen 😕).
Den "Durchsatz" an PKW Verkehr beliebig zu steigern - das ist nicht unbedingt gewünscht / nicht das alleinige Interesse "der Bürger einer Stadt" (als Anwohner will man doch eher nicht zu viel Verkehrslärm, will auch mal zu Fuß eine Straße überqueren können, sich an einer Grünanlage erfreuen oder -Gott bewahre 🙄- vielleicht sogar sicher und flüssig mit dem Fahrrad voran kommen).
Außerdem gibt es genug Beispiele, daß keine -wie auch immer geartete- Steigerung der Verkehrsfläche im Endeffekt Staus verhindert. Staus gibts in Ballungsräumen auch auf 6 oder 8 spurigen Straßen.So ähnlich ist es auch mit Parkplätzen und den Preisen fürs Parken - da gilt eben, daß Angebot und Nachfrage den Preis regeln. Die vielen Parkplatzsucher machen das Parken teuer, nicht etwa eine angebliche Philosophie.
Richtig. Aber das kapieren die Wenigsten.
Hier übrigens mal ein Video von der breitesten Straße der Welt. Ich finde es bei 1:00 recht voll.
http://www.youtube.com/watch?v=DiiXrIWTFYwZitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Wenn das so ist, dann nur, weil dein erträumtes Wunschmodell in Wahrheit längst gescheitert ist.Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Was momentan passiert ist das Gegenteil Straßen werden zurückgebaut, Busspuren eingerichtet und Fahrradwege auf die Straße verfrachtet. So kann es nicht weitergehen, das ist schon beinahe Nötigung. Der Autofahrer soll weichgekocht werden und statt mit dem eigenen Auto in Ruhe zur Arbeit zu kommen lieber verschwitzt mit dem Fahrrad fahren oder in den stinkenden ÖPVN steigen
Wie machen die das eigentlich in New York?
Jammern die auch so viel?
http://www.youtube.com/watch?v=W4UVruJVpkw&feature=relatedDie sollten da auch mal ein paar Häuser weg reißen.
Und wenn denen schon ein paar Verrückte mit Flugzeugen helfen, sollten die gefälligst Straßen am Ground Zero bauen! 😰
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn man mal Größe und Einwohnerzahl von Köln und Düsseldorf vergleicht, dann weiß man aber auch, warum das in Köln anders ist als in Düsseldorf. Köln muß viel größere Verkehrsströme leiten als Düsseldorf.
Mal davon ab besteht in jeder Stadt eine historische Struktur, die man nicht einfach abreißen kann, nur damit der (Individual)-Verkehr ungestört durch die Stadt kommt.
In Berlin wird die Ost-West-Achse auch durchs Brandenburger Tor unterbrochen und es gibt zwei Umfahrungen, die zu Spitzenzeiten arg verstaut sind. Ich habe aber noch nicht gehört, dass deswegen jemand das Brandenburger Tor abreißen will.
Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moinwar heute am Elbstrand, zwischen Övelgönne und Teufelsbrück,
zurück, als Fußgänger,
zweispurige breite Wege,
es war ein Spießrutenlaufen,
am schlimmsten sind die Schlafräder, eine verkehrte Bewegung,
und der Jung fährt gegen den nächsten Baum!
- Wie reagieren diese Radfahrer eigentlich, wenn Kleinkinder, Hunde oder
Angeheiterte plötzlich die Richtung wechseln?
Hmmm...
Das kommt doch auf der Fahrbahn eher selten vor! 😰
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nur leider wird von den Einzelnen auf die Gruppe geschlossen - entsprechende Spaßbeiträge gibt es hier ja genug die das auch noch bestätigen - und zwar von BEIDEN Seiten . Mir geht es nur um die Einhaltung primitivster Regeln und sonst nix.Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Und wenn jemand Mist baut, dann ist genau diese Person inkompetent/blöd. Und nicht eine ganze Gruppe.cheerio
Aber da liegt ja das Problem.
Fährt der Radler auf der Fahrbahn, weil der Radweg nicht nutzungspflichtig oder nicht zumutbar ist, hält er sich an die primitieve Regel aus §4, abs. 2 StVO.
Dann kommt aber ein primitiever Autofahrer der die Regel nicht kennt und hupt gleich los, obwohl die einzige Gefährdung in seinem Verhalten liegt.🙁
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Zu "den Radfahrern":67 Millionen Fahrräder in Deutschland
Deutschland, Fahrradland: Rund 30 Millionen Privathaushalte hatten 2011 mindestens ein Fahrrad. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Europäischen Tages des Fahrrades am 3. Juni 2012 weiter mitteilt, besaß jeder Haushalt im Durchschnitt 2,3 Fahrräder, insgesamt waren es rund 67 Millionen. Seit 2003 besitzen konstant etwa 80 % aller Privathaushalte mindestens ein Fahrrad.
Quelle: https://www.destatis.de/.../PD12_022_p002.html
Ein Fahrrad zu besitzen heißt aber nicht automatisch regelmäßig ein Fahrrad zu fahren. Erst recht heißt es nicht, dass man dann auch automatisch die Pflichten und Rechte aller anderen Verkehrsteilnehmer kennt.
Oder dran hält. Mir sind unbeleuchtete Rotradler auch ein Dorn im Auge. Das sind dann nämlich
dieRadfahrer, die für den schlechten Ruf sorgen und wegen derer ICH dann unter anderem damit leben muss, dass man einer meint, mein vermeintliches Fehlverhalten (regelkonformes Fahrbahnradfahren) mit regelwidrigem Dichtüberholen und Hupen zu quittieren.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Von daher betrachtet wird hier in Deutschland infrastrukturmäßig noch recht wenig für die Fahrradfahrer getan, wenn man es mal mit den Niederlanden vergleicht.
Definitiv!
Da ich letzte Woche etwa 74km mit dem Rad zurück gelegt hatte (Spitze 30km an einem Tag) und dabei schon gefährlich vernachlässigte Radwege nutzen musste (Parallelstrecke zur A100, ist auch ausgerechnet mein Arbeitsweg), habe ich mich eben mit dem ADFC befasst und ziehe eine Mitgliedschaft in Betracht. Ich brauche schlichtweg eine starke Interessengemeinschaft die mich unterstützt, wenn ich die entsprechenden Bauträger anschreibe und sie auf die widrigen Zustände der von mir zu nutzenden Verkehrswege hinweise. Immerhin vernachlässigen die Bezirke da sehr stark ihre Kontroll- und Sicherungspflichten und es wäre doch schade, wenn der Bezirk Reinickendorf oder Charlottenburg die Rechnung von der BG bekommen, weil ich auf dem Arbeits- / Heimweg wegen baulicher Mängel gestürzt bin.
Wozu zahle ich denn tausende von Euros Steuern, wenn die es nichtmal schaffen, die Verkehrswege zur Arbeit hin und wieder zurück nichtmal in einem ordentlichen Zustand zu halten?
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Moin!
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Ich hab schon seit 1977 eins. Äätsch!!Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Zu "den Radfahrern":67 Millionen Fahrräder in Deutschland
Deutschland, Fahrradland: Rund 30 Millionen Privathaushalte hatten 2011 mindestens ein Fahrrad. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Europäischen Tages des Fahrrades am 3. Juni 2012 weiter mitteilt, besaß jeder Haushalt im Durchschnitt 2,3 Fahrräder, insgesamt waren es rund 67 Millionen. Seit 2003 besitzen konstant etwa 80 % aller Privathaushalte mindestens ein Fahrrad.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Eigentlich unglaublich, dass angesichts dieser Masse an Fahrrädern nur so wenig passiert. Die Radikalradler und Radwegignoranten müssen wohl doch eine (wenn auch laute) Minderheit sein.Zitat:
Quelle: https://www.destatis.de/.../PD12_022_p002.html
Die meisten können sich offenbar benehmen.M. D.
In der Schule hat man dir also auch nicht beigebracht, wie man Statistiken liest und wertet.🙁
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Wenn es einen Radweg gibt, dann fährt der Radfahrer sinnlos auf derFahrbhan. Da gibt es gar nichts zu diskutieren.Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wieso fühlst du dich eigentlich behindert?
Ist das pathologisch?
Und willst du nicht deinen ungehinderten Fahrstil anderen oktroyieren?
Und warum maßt du dir an zu entscheiden, ob andere sinnlos auf der Fahrbahn fahren?
😁
In DEINER Welt vielleicht nicht.
In der Welt aller anderen gilt folgendes:
Zitat:
§2, Abs. 4StVO
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Beim fett markierten gibt es in der Tat nichts zu diskutieren. 😉
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Beim fett markierten gibt es in der Tat nichts zu diskutieren. 😉
Tscha, daß ist das worum es MIR geht. Nennt sich " an die Regeln halten " Ein " Radweg " ohne Schild ist keiner, so meinte ich das auch oben, du oller Berliner Chaosradler 😛 .Da gibt es nichts zu diskutieren.Fährt dann aber Karl Blöd trotz Schild daneben kann er auf Rücksichtnahme meinerseits nicht rechnen.Da jucken mich die üblichen hirnlosen Ausreden : " da war doch ein pöses Loch oder eine Ameisenstraße " nicht im geringsten.Wenn auf der Straße Schlaglöcher sind kann ich nicht auch über den Gehweg fahren.Da ist auch nichts mit " Zumutbarkeit " , nicht wahr ? Das in diesem Lande mittlerweile aber wohl das Sozialverhalten der Steinzeit wieder eingezogen ist zeigen mir die Dankbarkeitsbezeugungen von Radfahrern auf ausgeschilderten Radwegen, für die ich bei Abbiegen anhalte, um sie der STVO gemäß durchzulassen 😰 .
Moin!
Ich werde die Zitate in meinem Antwortbeitrag ein wenig einkürzen, sonst wird es zu unübersichtlich:
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Moin!
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Falls du unter "ich schwenke nicht auf deine Linie" verstehst, dass DU dich auf separaten Radwegen sicherer fühlst als auf der Fahrbahn, dann halte ich dich da nicht für lernresistent. Wer glaubt, da sicherer zu sein, kann dies gerne tun. Andere glauben an Gott, die halte ich auch nicht für lernresistent.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Das mag man an Deiner Stelle so sehen.
In der Tat hast Du mich nicht überzeugt, weswegen ich nach wie vor nicht auf Diene Linie einschwenken werde. Dies interpretierst Du dann als "lernresistent".
Ich sehe als das vertreten meiner Meinung an.Jemand, der den ADFC als glaubwürdige Informationsquelle bezgl. des themas Radwegnutzung anführt, macht sich im Übrigen unglaubwürdig. Der ADFC als Verfechter des Radl-Lifestyles und des Kampfes gegen die Autofahrer ist nichts anderes als das semioffizielle Sprachrohr der Radikalradler und für mich somit alles andere als eine ernstzunehmende Quelle.
Ob ich an Gott glaube oder nicht, ist an dieser Stelle irrelevant.
V.a. glaube ich jedoch an meinen gesunden Menschenverstand und die Lehren, die ich aus meiner Erfahrung ziehe.
Zitat:
Unter deiner Lernresistenz verstehe ich, dass du Radfahrer nicht als vollwertige Verkehrsteilnehmer vesrtehst, die grundsätzlich auf der Fahrbahn zu fahren haben und nur in Ausnahmefällen (Siehe VwV StVO) auf Radwege verbannt werden dürfen.
Zunächst verstehe ich Fahrradfahrer durchaus als "vollwertige Verkehrsteilnehmer".
Des Weiteren verstehe ich den Straßenverkehr als Zusammenspiel verschiedenster Typen und Fahrzeuge, weswegen hier Rücksichtnahme und die Konzentration auf zügiges Vorankommen aller(!) Vorrang vor dem eigenen Ego haben sollten.
Wenn nun ein Radler auf der Fahrbahn fährt, obwohl 2m daneben ein Radweg ist, passt das nicht ins Bild.
Nun kann man natürlich irgendwelchen Käse bzgl. "Unzumutbarkeit" konstruieren. In den meisten Fällen hat ein solcher Radler jedoch schlicht keine Lust, sich rücksichtsvoll auf dem radweg vielleicht mit 5 Km/h weniger fortzubewegen, sondern nutzt die Gesetzeslücke des nicht nutzungspflichtigen radwegs für seinen persönlichen Vorteil aus, auf der Fahrbahn schneller voranzukommen. Dass er dabei in einer Großstadt über die Zeit schon mal mehrere hundert Autofahrer herunterbremst, juckt ihn nicht.
Wenn dieser Radler dann von einzelnen Autofahrern gewisse Mißfallensbekundung erntet, halte ich das für nicht weiter verwunderlich.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
möglichst
2,00 m
mindestens
1,50 m
19 – Radfahrstreifen
(einschließlich Breite des Zeichens 295)
möglichst
1,85 m
mindestens
1,50 m
20 bb) Zeichen 240
– gemeinsamer Fuß- und Radweginnerorts
mindestens 2,50 m
außerorts
mindestens 2,00 m
21 cc) Zeichen 241
– getrennter Fuß- und RadwegFür den Radweg
mindestens 1,50 m
Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3.
Gehst Du mit dem Maßband an einen Radweg und stellst fest: o.k., 5 cm zu schmal, gehe ich mal ein paar Autofahrer ärgern...?
Wir haben hier einen kombinierten Geh-Rad-Weg, mit Grünstreifen und Parkbuchten von der Fahrbahn getrennt, mit relativ schmalem Fahrradbereich und breitem Gehweg. Ca. 1m und ca. 3 m.
Zwei Anhänger würden auf dem Radweg nicht aneinander vorbeikommen. Also fährt einer ein Stück weit auf den Fußweg und alles passt. Die Fußgänger gehen sowieso nicht direkt an der Kante, also kein Problem.
Würde nun ein Radfahrer meinen, deswegen die Fahrbahn (2 spurige Hauptstraße, wichtigste EInfallstraße im Münchner Osten) benutzen zu müssen, würde er binnen kürzester Zeit von 3 Sattelzügen mit 4 cam Abstand überholt werden, weil deren Fahrer in dem dichten Verkehr gar nicht mit solchen Spinnern rechnen würden.
So sieht man dann auch nur 1-2 mal im Jahr so einen Peseudo- Jan Ullrich auf dem Rennrad, der denkt, 45 Km/h seien dort genug und mitten auf der rechten Fahrbahn unterwegs ist. Der kriegt dann 2 Km lang sein fett ab und fährt wieder auf den Radweg...
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ach, du bist so ein "toller Autofahrer" der mit seinen hunderttausenden Kilometern prahlen muss und denkt, dass er deswegen so superqualifiziert ist?Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Die "meisten gesunden Menschen" fahren auch keine 100.000 Km im Jahr auf Europas Straßen.
Wenn ich mir jeden Spinner, der mich in irgendeiner Form behindert oder nötigt, auch nur 2 Wochen lang merken wollte, müsste ich auf einem 100 Gigabyte-PC Buch führen...
Ist das eigentlich schon pathologisch, wenn Vielfahrer denken, sie können alles so super und können vor allem immer so super beurteilen?
Nein, realistisch.
Zitat:
Wenn du dich nicht mehr erinnern kannst, ists halt schlecht für dich. Der RAdfahrer wird schon sagen, dass da keine Gefahr außer einem hupendem Autofahrer war, der nur seine Oberlehrerallüren ausgelebt hat. 😉
Der kann ja sagen, was er will.
Zuhören wird halt keiner....
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Na dann passen wir die Geschwindigkeit am Besten auf 0 km/h an und passen auf, dass wir dies nicht ausgerechnet neben dem abbiegenden LKW tun.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Da ich ja selbst in meiner Freizeit gerne mit dem Rad fahre, und dies nicht nur im Wald, sondern auch in der Münchner Innenstadt, habe ich die ADFC-Propaganda bzgl. des sicheren Fahrens auf der Autospur differenziert zu betrachten gelernt.
Ich als Mensch mit einem aus der Erfahrung von 1,3 Mio. Km auf Straßen auf 4 Kontinenten mit allen möglichen Fahrzeug heraus entstandenen Verkehrsüberblick fühle mich mit dem Fahrrad auf einem abgetrennten Radweg sehr viel sicherer, als auf der Fahrbahn.
Das gilt natürlich nur dann, wenn man an Kreuzungen die Geschwindigkeit anpasst und auf Abbieger gefasst ist. Wer mit dem Rad einfach mit Vollgas durchbrettern will, macht das natürlich besser auf der Fahrbahn. Dann läuft man aber Gefahr, knapp überholt , trotzdem an Kreuzungen angefahren oder einfach von von hinten Herannahenden Autos / LKW übersehen zu werden.Man muss eben seine Geschwindigkeit anpassen, dann klappt´s auch bestens auf dem Radweg.
Dieses Argument benutze eigentlich immer ich gegenüber den Verfechtern eines allgemeinen Tempolimits auf der Autobahn...;-)
"0" ist gar nicht nötig. Aber von 40 auf 10 Km/h würde wohl meist schon reichen, um bremsbereit zu sein, während man sich einer Einmündung nähert.
Zitat:
Die Gefahr, an Kreuzungen angefahren zu werden oder von Fahrern übersehen zu werden, die einen übersehen, ist auf der Fahrbahn übrigens wesentlich geringer. Diese Gefahr entsteht desweiteren nur, wenn der Autofahrer unachtsam ist. Aber mit diesem Risiko muss man leben. Mit diesem Risiko können Mofa-Fahrer und Fahrer neuerer 50cm³-Roller auch leben.
An Kreuzungen mag das richtig sein. Nur während der Wege zwischen den kreuzungen ist mir ein abgetrennter Radweg sehr viel lieber. Dafür bremse ich dann an Kreuzungen gerne mal ab.
Zitat:
Beim Abbiegen jedoch, kann man auch vom aufmerksamen Autofahrer erfasst werden, da dieser schlichtweg seine Augen nicht nur nach hinten auf den Radweg ausrichten kann.
Ich zum Beispiel handhabe es als Radfahrer bei Rechtsabbiegern (die dies auch mittels Fahrtrichtungsanzeiger kommunizieren) wie folgt:
ich fahre an der Ampel schon auf die linke Hälfte der rechten Fahrspur. Wird/ist es grün, fahre ich einfach auf deren linker Seite vorbei. Ich bin doch nicht so bescheuert und begebe mich auf deren rechte Seite. Das muss ich aber, wenn ich einen Radweg benutze.
Leider handhaben das nicht alle Radfahrer so. Heute wollte auch eine Radfahrerin unbedingt rechts an mir vorbei, obwohl mein Fahrtrichtungsanzeiger in hellem Bernsteingelb auf die Gefahr hinwies (aus einer 30er-Zone heraus, ohne Radweg/streifen).
Natürlich handhaben das nicht alle Radler so.
Du kommst bei grün nicht ansatzweise soi schnell los wie die Autos und handelst Dir gnadenlos die Hupe ein, während Du den ganzen Verkehr aufhältst. So asozial sind eben nicht alle Radler....
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wieso fühlst du dich eigentlich behindert?Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Den Besuch eines solchen empfehle ich eigentlich selbst immer denjenigen, die sich selbst und ggf. auch andere, z.B. Kinder im Hänger, durch das genadenlose Ausreizen jeder noch so schwachsinnigen Gesetzesücke massiv gefährden und dabei andere auch noch sinnloss behindern, nur um ihnen ihren verschrobenen Lebensstil aufzuoktroyieren...
Ist das pathologisch?
Und willst du nicht deinen ungehinderten Fahrstil anderen oktroyieren?
Keineswegs.
Ich will nur möglichst sicher und zügig vorankommen.
Da passt irgendein Radl-Spinner, der hunderte andere blockiert, nur um für sich selbst 3 Minuten herauszuholen, nicht ins Bild.
Zitat:
Und warum maßt du dir an zu entscheiden, ob andere sinnlos auf der Fahrbahn fahren?
Erfahrung.
Zitat:
Ich habe da passenderweise unter Anderem eine passende Stelle in der VwV StVO markiert. Wenn jemand mit dem Kinderanhänger nicht auf dem Radweg fährt, liegt es möglicherweise daran, dass der Radweg (oder seine Zufahrt) schlichtweg zu schmal für den Anhänger ist. 😉
Ich will nicht behaupten, dass jeder Radweg in D breit genug für einen Hänger ist. Ich habe allerdings noch keinen Radweg gesehen, bei dem das nicht so ist bzw. bei dem, wie oben beschrieben, ein kurzzeitiges Ausweichen nicht problemlos möglich wäre.
Nun kenne ich natürlich bei Weitem nicht alle Radwege Deutschlands. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine nennenswerte Anzahl der deutschen radweg-Kilometer unzumutbar wäre.
Zitat:
HIER haben wir ein gutes Beispiel (abgesehen davon, dass dieser Radweg nicht nutzungspflichtig ist und abgesehen davon, dass sich die Amis vielleicht in die Hose scheißen, wenn ein Radfahrer mit Anhänger vor ihrer Botschaft kreuzt), dass jemand mit Anhänger NICHT auf dem Radweg fährt. Ich würde auch nur ungern das Risiko eingehen, dass ein
Terroristäh Tourist beim Versuch ein Foto zuschießenmachen mir ins Rad läuft und infolge des Ausweichversuches der Anhänger gegen die Sperren knallt.
Wenigstens haben die Sperren noch nachträglich rot-weiße Reflektoren erhalten.
Denkst Du, solche Einzelfälle bringen uns hier weiter?
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Aber da siehst nur du eine Behinderung oder Gefahr. Mal davon ab, dass ICH schon im Jahre 1999 gelernt habe, dass AUSSCHLIESSLICH im Falle der Gefahr gehupt werden darf.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Wenn eine Behinderung oder Gefährdung vorliegt, wird gehupt. Wen interessiert dabei der Theorieunterricht in 1988...?
Ich sehe das als Fürsorge. Der nächste mangelt den Radlspinner vielleicht einfach um, weil er gar nicht mit ihm auf der Fahrbahn gerechnet hat. Schliesslich gibt es einen Radweg.
Du solltest vielleicht mal dringend die aktuellen Regelungen lernen. Ein Autofahrer (eigentlich jeder VT) ist nämlich dazu verpflichtet, sich immer auf dem neuesten Stand zu halten. 😉
Auf diesem bin ich. Hupen bei Gefahr. Nichts anderes mache ich.
Zitat:
Und auf deine Polemisierung der Gefährdung als "Führsorge" kann JEDER Radfahrer verzichten. Glaube mir. 😉
Nur die Radikalspinner.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Scheinbar kümmert er sich aber nicht um Autofahrer, die denen, die ordnungsgemäß auf der Fahrbahn radeln, ihr Recht absprechen, weil sie sich einbilden ein Grundrecht auf Erreichen der maximal zulässigen höchstgeschwindigkeit zu haben.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Der Freistaat Bayern kümmert sich meist ganz gut um die Radlspinner, die bei Rot fahren, für Kleinkinder noch nicht einmal bremsen, sondern sie nur mit illegalen Klingeln scheuchen, sich dächerschlagenderweise durch den Stau kämpfen, anstatt den Radweg zu nutzen u.s.w.
Keine Sorge....
M. D.
Weshalb sollte das auch passieren?
Ich für meinen Teil habe ja deutlich gemacht, dass ich lediglich hupe, wenn ich eine Gefahrensituation, hier verursacht durch das Fehlverhalten eines Radfahrers, sehe, und ansonsten auf das provokative Verhalten einzelner Radikalradler nicht einsteige.
Ich halte mich an den Abstand beim Überholen, fahre nicht zu dicht auf, achte an Kreuzungen auf herannahende Radfahrer.
Was sollte man mir also zur Last legen?
Zitat:
Hupst du eigentlich auch die Zweite-Reihe-Parker (-Sprinter) an und all jene, die mit ihrem Automobil den Stau verursachen?
Natürlich. Sofern der Fahrer zu sehen ist.
Wer einen flüssigen Verkehr behindert, bekommt einen kurzen Hinweis.
Gruß,
M.D.