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Fahrrad Kauf?

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 11:32

Tach,

Fahrräder sind ja auch Verkehrsmittel, daher frage ich mal.

Reicht bei einem Kauf eines gebrauchten Fahrrades ne Quittung des Verkäufers (meinethalben mit Name, Anschrift, PA-Nr. des Verkäufers) oder würdet Ihr da einen regulären Kaufvertrag abschließen?

Mir geht's natürlich nicht um Gewährleistung oder so, sondern nur darum das ich irgendwas in der Hand habe, das es sich nicht um Diebesgut handelt.

Andy

Beste Antwort im Thema

Wenigstens eine Quittung, auf der auch die Rahmennummer vermerkt ist.

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Wenigstens eine Quittung, auf der auch die Rahmennummer vermerkt ist.

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 11:42

Hab den ADFC-Musterkaufvertrag im Netz gefunden.

Werde den jetzt nehmen. Scheint mir doch am sinnvollsten zu sein.

Danke

Andy

Rahmennummer sollte notiert werden, je nach Preis des Rads schadet es auch nicht bei der Polizei anzufragen, ob das Rad gestohlen wurde...

HTC

am 17. Dezember 2015 um 11:51

Irgend etwas schriftliches ist sicher nicht schlecht wenn man sicher gehen will. Fahrräder haben doch eine Rahmennummer. Also ein Zettel mit Anschrift, Kaufpreis und Rahmennummer würde mir reichen. Eventuell noch das Modell.

Gruß Frank,

der noch kein gebrauchtes Rad gekauft hat.

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 12:02

Zitat:

@Frank128 schrieb am 17. Dezember 2015 um 12:51:50 Uhr:

Gruß Frank,

der noch kein gebrauchtes Rad gekauft hat.

Hallo Frank,

ich bislang auch nicht. Aber mir reichts jetzt das mir immer die neuen Räder geklaut werden. Nun haben se mein klappriges 10 Jahre altes Rad (damals neu gekauft) auch wieder geklaut. Sehr nervig hier in Berlin.

Andy

am 17. Dezember 2015 um 12:28

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 17. Dezember 2015 um 13:02:59 Uhr:

 

Hallo Frank,

ich bislang auch nicht. Aber mir reichts jetzt das mir immer die neuen Räder geklaut werden. Nun haben se mein klappriges 10 Jahre altes Rad (damals neu gekauft) auch wieder geklaut. Sehr nervig hier in Berlin.

Andy

Da hast du schon recht. Ich habe bis jetzt noch kein gebrauchtes Rad gekauft, weil mir noch keins geklaut wurde.

Gruß Frank,

der hoffentlich weiterhin Glück mit seinem Rad hat.

Rosenheim ist ja auch nicht Berlin..

VG

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 17. Dezember 2015 um 13:02:59 Uhr:

Aber mir reichts jetzt das mir immer die neuen Räder geklaut werden. Nun haben se mein klappriges 10 Jahre altes Rad (damals neu gekauft) auch wieder geklaut. Sehr nervig hier in Berlin.

Schon mal mit sowas probiert?

Gruß Metalhead

am 17. Dezember 2015 um 12:38

Zitat:

@Oberbayer2 schrieb am 17. Dezember 2015 um 13:30:36 Uhr:

Rosenheim ist ja auch nicht Berlin..

VG

Das ist man wahr. Aber Ganoven haben wir auch. Kann man in der Zeitung nachlesen.

Gruß Frank,

man kann sich nicht 100% absichern. ;)

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 12:58

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Dezember 2015 um 13:33:16 Uhr:

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 17. Dezember 2015 um 13:02:59 Uhr:

Aber mir reichts jetzt das mir immer die neuen Räder geklaut werden. Nun haben se mein klappriges 10 Jahre altes Rad (damals neu gekauft) auch wieder geklaut. Sehr nervig hier in Berlin.

Schon mal mit sowas probiert?

Gruß Metalhead

Ja sowas muss her. Bislang dachte ich für sone alte Mühle reicht ein normales Schloss. Man kann sich irren. Die klauen hier einfach ALLES. *irre* Altmetall-Entsorgung auf Berliner-Art. :p

Andy

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 17. Dezember 2015 um 13:58:18 Uhr:

Bislang dachte ich für sone alte Mühle reicht ein normales Schloss.

Naja, für die ganzen Schlösser mit Drahtseil ist der Aufwand ca. 5s, da nimmt man wohl alles mit.

Bei größeren Kalibern wie dem aus dem Link brauchts dann schon 'ne Flex.

Gruß Metalhead

Wichtig ist eigentlich nur sich vom Verkäufer den Ausweis zeigen zu lassen. In dem Kaufvertrag kann eh stehen was will, kauft man Diebesgut, hat man kein Eigentum daran erworben. In diesem Fall sollte man aber unbedingt nach weisen können das einem das Rad verkauft wurde und von wem.

Nach dem Kauf das Rad am besten bei der Polizei registrieren lassen. Die sollten dann auch direkt prüfen, dass es nicht als gestohlen gemeldet ist. Immer ein gutes Schloss nutzen. Auch Zusatzschutz wie Pitlock ist oft hilfreich.

Ich würde sagen, wenn irgendeinTyp auf einem Markt oder in einem Berliner Vorort ich es aus einer Privatgarage abhole ist schon ein Unterschied. Letztgenannter unterschreibt alles und müsste es nicht... Erstgenannter verkauft es einem anderen der keinen Vertrag will.

am 17. Dezember 2015 um 20:15

Moin,

wenn ich das lese, es wird alles geklaut, und an den Bahnhöfen und in den Wohnstrassen,

müssen tausende herrenlose Fahrräder jedes Jahr entsorgt werden,

dann handelt es sich hier auch nur um geklaute Ware,

gibt es nur eine Möglichkeit :rolleyes:

- ein Fahrad im Rucksack :D

kannst Du überall mit hin nehmen, ohne Angst um dein Fahrrad zu haben :D

schönen Gruß

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