Fahrrad Kauf?
Tach,
Fahrräder sind ja auch Verkehrsmittel, daher frage ich mal.
Reicht bei einem Kauf eines gebrauchten Fahrrades ne Quittung des Verkäufers (meinethalben mit Name, Anschrift, PA-Nr. des Verkäufers) oder würdet Ihr da einen regulären Kaufvertrag abschließen?
Mir geht's natürlich nicht um Gewährleistung oder so, sondern nur darum das ich irgendwas in der Hand habe, das es sich nicht um Diebesgut handelt.
Andy
Beste Antwort im Thema
Wenigstens eine Quittung, auf der auch die Rahmennummer vermerkt ist.
32 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 18. Dezember 2015 um 22:02:12 Uhr:
Schaue doch mal in deinen Vertrag. Bei mir werden z.B. die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Rad ersetzt.Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 18. Dezember 2015 um 10:19:25 Uhr:
[...] Die beiden anderen Fahrräder die sich bei uns in Luft aufgelöst haben, hab ich erst gar nicht meiner Versicherung gemeldet. Was wollen die erstatten? Altmetallpreis? 😁 [...]
Hallo,
ich hab jetzt mal bei der Versicherung angerufen. Die ham mich zur Polizei geschickt ne Anzeige machen. Anzeige und Rechnung soll ich einreichen. Mal gucken was draus wird. Der nette Polizeibeamte meinte, die zahlen den vollen Kaufpreis. Egal wie alt die Kiste war. Sehr erstaunlich.
Im übrigen meinte der noch, es werden wohl überwiegend niederpreisige Räder geklaut. Die lassen sich leichter in was auch immer umsetzen.
Naja.
Gruß Andy
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 29. Dezember 2015 um 11:07:50 Uhr:
[...] ich hab jetzt mal bei der Versicherung angerufen. Die ham mich zur Polizei geschickt ne Anzeige machen. Anzeige und Rechnung soll ich einreichen. Mal gucken was draus wird. Der nette Polizeibeamte meinte, die zahlen den vollen Kaufpreis. Egal wie alt die Kiste war. Sehr erstaunlich. [...]Zitat:
@Mischkolino schrieb am 18. Dezember 2015 um 22:02:12 Uhr:
Schaue doch mal in deinen Vertrag. Bei mir werden z.B. die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Rad ersetzt.
Siehst'e!