Fahrrad auf der Fahrbahn parken?
Angenommen ich parke mein Fahrrad am rechten Fahrbahnrand.
Das ist m.E. nach der StVO zulässig.
Jetzt kommt ein Kfz-Führer und stellt es auf den Gehweg, um diesen Parkplatz zu nutzen. Ist das zulässig?
123 Antworten
Diebstahlschutz durch aneinander Ketten 2 er Fahrräder?
Dann werden eben 2 Räder auf die Ladepritsche oder in den Sprinter geschmissen. Fertig.
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 30. Dezember 2020 um 01:59:00 Uhr:
Parkplätze sind allerdings für Kraftfahrzeuge gemacht, und nicht für Gehhilfen.Ich weiss leider nicht, inwieweit das gesetzlich geregelt ist.
Nanana, wir wollen bei der Bezeichnung diverser Fortbewegungsmittel doch nicht abwertend werden.
Das heizt die Stimmung hier nur an und ist daher unerwünscht, in jeder Richtung.
Moorteufelchen
Moderator
Da gibt es hunderte Möglichkeiten, ich habe das jetzt schon 2 x live mitbekommen, das geht so schnell da realisiert man das erst wenn alles gelaufen ist ...
Vor ~ 1 Monat erst in Berlin, es gab einen metalischen Knall und einer radelt fröhlich davon = das war eine Sache von Sekunden und der Dieb war weg ... Ich bin dann mal rüber auf die andere Straßenseite, da lag ein geknackstes Spiralschloss, das wurde offensichtlich einfach mit einem Wandanker von einem Baugerüst geknebelt bis es aufgesprungen ist... Hab auch überleget 110 zu rufen, aber was hätte ich sagen können, eine Person aus 50m von hinten gesehen und im Großstadtmoloch verschwunden?
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 30. Dezember 2020 um 00:33:06 Uhr:
Platzsparendes Parken bedeutet jedoch auch, dass vorhandene Parkmöglichkeiten genutzt werden müssen. Wenn also auf dem Gehweg oder auf einem Grünstreifen Platz für ein Fahrrad ist und nicht verboten ist ein Fahrrad dort zu "parken", so ist dieser Platz dafür zu nutzen, alles andere ist eben nicht platzsparendes Parken.
Genau das bedeutet es nicht. Platzsparendes Parken bedeutet, dass ich mich auf dem von mir gewählten legalen Stellplatz so hinzustellen habe, dass anderen möglichst viel Parkraum verbleibt. Welchen legalen Parkplatz ich aussuche, ist mir überlassen. Da Fahrräder an der Fahrbahn geparkt werden dürfen, heißt das sicher, dass man sie an den Rand einer Parklücke zu stellen hat. Es heißt aber nicht, dass man sie auf Parkplätze auf dem Bürgersteig, um die Ecke oder in der Mietwohnung verweisen kann.
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Wie schon weiter vorne erläutert wurde, ist das eben nicht richtig.
Platzsparendes Parken bedeutet, dass man zuerst einen solchen Abstellort auswählt, der dem Fortbewegungsmittel angemessen ist und den Parkraum anderer Fahrzeuge nicht ohne Notwendigkeit einschränkt. Wenn behinderungsfreies Fahrradparken auf dem Gehweg möglich ist, dann bedeutet platzparend zu parken, dass man das Rad auf dem Gehweg abstellt und nicht den Parkraum für Kraftfahrzeuge ohne ersichtlichen Grund belegt und somit andere am Parken hindert. Das folgt aus dem Gebot der gegenseitigen Vor- und Rücksichtnahme § 1 StVO und § 12 Abs.6 StVO iVm BKatV TB.Nr: 112456. Pkw dürfen ohne entsprechende Freigabe nicht auf dem Gehweg parken. Fahrräder hingegen schon.
Zitat:
@tartra schrieb am 30. Dezember 2020 um 09:27:59 Uhr:
Da gibt es hunderte Möglichkeiten, ich habe das jetzt schon 2 x live mitbekommen, das geht so schnell da realisiert man das erst wenn alles gelaufen ist ...Vor ~ 1 Monat erst in Berlin, es gab einen metalischen Knall und einer radelt fröhlich davon = das war eine Sache von Sekunden und der Dieb war weg ... Ich bin dann mal rüber auf die andere Straßenseite, da lag ein geknackstes Spiralschloss, das wurde offensichtlich einfach mit einem Wandanker von einem Baugerüst geknebelt bis es aufgesprungen ist... Hab auch überleget 110 zu rufen, aber was hätte ich sagen können, eine Person aus 50m von hinten gesehen und im Großstadtmoloch verschwunden?
Wäre zumindest Zivilcourage gewesen.
Nachdem jedoch das Gros der Bevölkerung so denkt kann man tatsächlich unter den Augen eben dieser Bevölkerung die tollsten Dinge drehen.
Gruß
Was hat Zivilcourage damit zu tun, wenn man den Dieb in 50m Entfernung sich weiter entfernend sieht? Was soll derjenige an Zivilcourage noch zeigen? Was bringt eine eventuelle Anzeige mit Täter unerkannt?
Wird der Dieb inflagranti erwischt und es könnte durch ein Eingreifen der Diebstahl verhindert werden, dann kannst du gerne von fehlender Zivilcourage reden, wenn derjenige nicht eingreift. Aber in dieser Situation kann selbst mit Zivilcourage nichts mehr geändert werden. Einzig dem kaputten Schloss könnte derjenige die letzte Beichte abnehmen.
Ich weiß, Cocodil Dundee hätte sich innerhalb einer halben Sekunde den nächst besten Wurfgegenstand genommen, damit den Dieb beworfen und am Kopf getroffen. Da wir jedoch in der Realität und nicht im Film sind, sind die Möglichkeiten zur Verhinderung des Diebstahls alle schon passé.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 30. Dezember 2020 um 12:45:45 Uhr:
...Wäre zumindest Zivilcourage gewesen.
Nachdem jedoch das Gros der Bevölkerung so denkt kann man tatsächlich unter den Augen eben dieser Bevölkerung die tollsten Dinge drehen.Gruß
Kannst mir glauben oder nicht, ich bin schon öfters bei Problemen eingeschritten und mehrmals auch die Cops gerufen, aber in dieser Situation wär es echt verschwendete Lebendszeit mit 0 Ergebnis, da ich bis auf den Knall eigentlich nichts gesehen habe.
Bei sowas glaube ich an Karma, früher oder später fällt sowas auf diese Langfinger zurück, ob es nun die Polizei, oder ein zufällig anwesender Muskelprotz ist, der eins auf die Nuss gibt ... lasse ich offen..🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Dezember 2020 um 12:30:18 Uhr:
Wie schon weiter vorne erläutert wurde, ist das eben nicht richtig.Platzsparendes Parken bedeutet, dass man zuerst einen solchen Abstellort auswählt, der dem Fortbewegungsmittel angemessen ist und den Parkraum anderer Fahrzeuge nicht ohne Notwendigkeit einschränkt. Wenn behinderungsfreies Fahrradparken auf dem Gehweg möglich ist, dann bedeutet platzparend zu parken, dass man das Rad auf dem Gehweg abstellt und nicht den Parkraum für Kraftfahrzeuge ohne ersichtlichen Grund belegt und somit andere am Parken hindert. Das folgt aus dem Gebot der gegenseitigen Vor- und Rücksichtnahme § 1 StVO und § 12 Abs.6 StVO iVm BKatV TB.Nr: 112456. Pkw dürfen ohne entsprechende Freigabe nicht auf dem Gehweg parken. Fahrräder hingegen schon.
und wenn wir zu fünft (mit fünf Fahrrädern) einen Parkplatz am Straßenrand belegen?
ist doch platzsparend 🙂
Nein, denn auf den 5 Fahradabstellmöglichkeiten die auf dem Gehweg dadurch freibleiben, darf immer noch kein Pkw stehen. 🙂
da bin ich aber mal froh, dass du das nicht zu entscheiden hast 🙂
denn 5 Fahrräder auf dem Gehweg? werden sicherlich als Hindernis empfunden, es sei denn der Gehweg ist so breit, dass die Räder auch quer/nebeneinander auf dem Gehweg stehen könnten...
Hintereinander wäre eine ziemlich lange Strecke, man muss ja auch noch als Fußgänger die Straße queren können,
und die parkenden Autofahrer, wollen doch bestimmt auch noch ihre Beifahrertür öffnen können.
Wer sagt dir das? Wenn man es für eine unlösbare Aufgabe hält, 5 Fahrräder auf einem durchschnittlichen Gehweg so abzustellen, dass davon niemand behindert wird, dann sollte man vielleicht nur mit einem Fahrrad fahren. 🙂
Hier lassen sich jedenfalls mehr als 40 Fahrräder je Haus-Nr. behinderungsfrei auf dem Gehweg abstellen und es ist noch keine Lichtfigur erschienen, der ihr Fahrrad unbedingt auf der Fahrbahn parken wollte. Ambitionierte Radler nehmen ihre relativ teuren Räder ohnehin lieber mit in die Wohnung / Büro / Fahrradabstellraum des Objektes, als dass sie sie bei der künftigen "Hehlerware" hinstellen. Insofern sind diese merkwürdigen Fahrradparkerphantasien - höflich gesagt - ohnehin aus der Luft gegriffen.
Abgesehen der rechtlichen Lage verstehe ich trotzdem nicht, weshalb ein Radfahrer sein Fahrrad auf die Parkmöglichkeit auf der Straße abstellen würde. Mir sind wenige Stellen bekannt, an denen der Geweg so schmal ist, dass dort kein Fahrrad abgestellt werden kann. Allerdings sind dort auch keine Parkplätze auf der Straße.
Nur weil ich etwas darf, heißt es doch noch lange nicht, dass ich es tun sollte. Außer ich will provozieren.
Bisher habe ich noch immer eine Abstellmöglichkeit für mein Fahrrad gefunden, wo es nah zum Zielort war und zudem noch gesichert abgestellt werden konnte, als nur an der Straße ohne Sicherung.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Dezember 2020 um 12:30:18 Uhr:
Wie schon weiter vorne erläutert wurde, ist das eben nicht so. Das folgt aus dem Gebot der gegenseitigen Vor- und Rücksichtnahme § 1 StVO und § 12 Abs.6 StVO iVm BKatV TB.Nr: 112456. Pkw dürfen ohne entsprechende Freigabe nicht auf dem Gehweg parken. Fahrräder hingegen schon.
Das Gebot der Rücksichtnahme hört aber da auf, wo meine Rechte anfangen. Und wenn ich das Recht habe, auf der Fahrbahn zu parken, verstoße ich nicht dagegen. Sonst dürfte man eigentlich gar nicht parken, wenn um die Ecke noch was frei ist, dürfte nicht mit 80 über die Autobahn, etc.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Dezember 2020 um 16:54:51 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Dezember 2020 um 12:30:18 Uhr:
Wie schon weiter vorne erläutert wurde, ist das eben nicht so.Platzsparendes Parken bedeutet, dass man zuerst einen solchen Abstellort auswählt, der dem Fortbewegungsmittel angemessen ist und den Parkraum anderer Fahrzeuge nicht ohne Notwendigkeit einschränkt. Wenn behinderungsfreies Fahrradparken auf dem Gehweg möglich ist, dann bedeutet platzparend zu parken, dass man das Rad auf dem Gehweg abstellt und nicht den Parkraum für Kraftfahrzeuge ohne ersichtlichen Grund belegt und somit andere am Parken hindert.Das folgt aus dem Gebot der gegenseitigen Vor- und Rücksichtnahme § 1 StVO und § 12 Abs.6 StVO iVm BKatV TB.Nr: 112456. Pkw dürfen ohne entsprechende Freigabe nicht auf dem Gehweg parken. Fahrräder hingegen schon.
Das Gebot der Rücksichtnahme hört aber da auf, wo meine Rechte anfangen. Und wenn ich das Recht habe, auf der Fahrbahn zu parken, verstoße ich nicht dagegen. Sonst dürfte man eigentlich gar nicht parken, wenn um die Ecke noch was frei ist, dürfte nicht mit 80 über die Autobahn, etc.
Was du beschreibst ist die blanke Rechthaberei und damit das Gegenteil dessen was § 1 StVO aussagt.
Rücksichtnahme beinhaltet begrifssnotwendig, dass man sich zurücknimmt wo das sinnvollerweise angezeigt ist. Sinnvoll ist es dort, wo es die konfliktfreie Nutzung des öffentlichen Straßenlandes fördert.
Die provokative Verknappung der verfügbaren Stellflächen für Kfz durch verhaltensauffälliges Fahrradparken ist eben nicht rücksichtsvoll.
edit
Sinnveränderndes Teilzitieren dürfte nach den NUB nicht statthaft sein. Deshalb habe ich meinen von dir teilzitierten Text vervollständigt. 🙂