Fahrrad auf der Fahrbahn parken?
Angenommen ich parke mein Fahrrad am rechten Fahrbahnrand.
Das ist m.E. nach der StVO zulässig.
Jetzt kommt ein Kfz-Führer und stellt es auf den Gehweg, um diesen Parkplatz zu nutzen. Ist das zulässig?
123 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Dezember 2020 um 19:53:33 Uhr:
Du hast schon anfangs deine Quellen sowie die Entscheidung des OVG Münster nicht gelesen und die redaktionellen Anmerkungen dazu in der NJW 52/2020 ebenfalls nicht. Das sieht man an deinen Antowrten.Auf Wortklauberei habe ich keine Lust und hysterisch anmutende Texte disqualifizieren sich von selbst.
Keine Argumente mehr? Wird er halt wieder persönlich. Das bekannte Muster.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Dezember 2020 um 16:54:51 Uhr:
Das Gebot der Rücksichtnahme hört aber da auf, wo meine Rechte anfangen.
Bitte recherchiere nochmals den Begriff Rücksichtnahme.... Ggf. fördert dies zu Tage, dass Rücksichtnahme bedeutet auf seine Rechte zu verzichten und nicht darauf zu bestehen.
Und wenn z.b. einer bei RvL von links angerast kommt, dann bremst man auch mal und erzwingt seine Vorfahrt nicht (gibt sonst Teilschuld). In diesem Fall bedeutet Rücksichtnahme eben, dass man nicht mutwillig Pkw-Abstellmöglichkeiten blockiert, wenn es andere Abstellmöglichkeiten für ein Fahrrad gibt (Betonung auf "Wenn"😉.
Die 9 Seiten habe ich mir jetzt nicht angetan...
Ein Fahrrad habe ich bisher noch nie am Fahrbahnrand parken gesehen, aber falls doch, würde ich es nicht anfassen, weil es legitim ist. Genau so legitim, wie das Abstellen eines Anhängers. Meiner (ungebremst) wurde auch schon von Parkplatzsuchenden auf den Gehweg gewuchtet und in einen Graben gerollt. Dachten wahrscheinlich auch, der blöde Anhängerfahrer will nur die Autofahrer provozieren... :-)
Guten Rutsch
Das war es dann hier, einiges an Post ist auf dem Weg.
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