Fahrlehrer greift ein in der Prüfung.
Hallo,
meine Freundin hatte Prüfung.
Sie fuhr über eine Kreuzung in eine Straße mit folgenden Schildern eingefahren:
250 Durchfahrt verboten
1020-30 Anlieger Frei
Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.
Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war, bevor der Prüfer überhaupt was gesagt hat.
Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder. Und ein Durchfallgrund wäre dies, ohne sein eingreifen ja ebenso nicht, oder missverstehen ich etwas?
93 Antworten
@nogel dann zeig es mir bitte mit Quelle, wo es in der gültigen PrüfRili steht.
Ich habe meinen Standpunkt mit Quellen belegt. Dein Stand ist halt noch von vor 2021 und da hätte der TE recht mit seiner Beschwerde, wir haben aber nun leider 2021.
Nur weil nicht alles abschließend und zu aller Zufriedenheit geregelt ist, heisst es doch nicht dass er nicht bindend ist.
Zitat:
@dadopi schrieb am 1. September 2021 um 18:49:08 Uhr:
Da entzieht sich nur aktuell das Verständnis. Jeder Idiot im Straßenverkehr missachtet am Tag etliche Regeln, kann nicht mal einparken und ein Schüler darf sich nicht den kleinsten Fehler erlauben. (in meinen Augen ist das noch ein relativ harmloser Fehler, da keine Gefahrensituation geschaffen wird.)
Und weil jeder Idiot noch im Straßenverkehr unterwegs ist,soll man bei der Fahrschulprüfung alle Augen Plus Hühneraugen zudrücken?
Da du weder Fahrlehrer noch Prüfer bist, obliegt Dir die Beurteilung nicht,ob eine Gefahrensituation bestanden hat oder nicht. Deine Aussage stützt sich lediglich auf die frustrierte Sicht Deiner Madam,die nun halt durchgerasselt ist.
Ich hab aber letztens gerade gesehen,dass Fahrlehrer und -Prüfer gesucht werden, also bewirb Dich und dann kannst Du's bei deinen Schülern bzw Prüflingen Lachser angehen und sie durchwinken.
Der Fahrlehrer wird für sich einen Grund zum eingreifen gesehen haben und wenn der Prüfer das völlig anders gesehen hätte, dann wäre es vielleicht anders gelaufen.
Fakt ist. Die Einfahrt in die Straße war nicht zulässig,Prüfung nicht bestanden.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 1. September 2021 um 20:37:15 Uhr:
sehr schön, wie der te alles beschreibt, ob ein einschreiten nötig war oder nicht, hat er mit im auto gesessen? oder weiss er das alles so sicher?
oder war er doch selbst der prüfling?
Da du ebenfalls nicht zu gegen warst, solltest du als Diskussionsgrundlage auf die Schilderungen des TE und nicht auf deine Spekulationen zurückgreifen.
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 1. September 2021 um 19:06:10 Uhr:
Natürlich ist der Fahraufgabenkatalog offiziell und er ist auch in der Prüfungsrichtlinie verankert. Er ist Teil B der Prüfungsrichtlinie. Und selbst wenn man das anzweifelt, der Punkt 1.4.8.1 in der Richtlinie sagt, der Katalog ist anzuwenden und somit ist er bindend.
Du bist anstrengend. 🙂🙂
Einfaches Beispiel für Dich: wer sich an einer "normalen" Straße falsch einordnet, z.B. zum Linksabbiegen statt zur Fahrbahnmitte hin ganz rechts fährt, macht definitiv was falsch, aber er fällt deswegen nicht durch (außer er macht das ständig)
Aber dieser Fall kommt im Fahraufgabenkatalog überhaupt nicht vor. Aber deswegen kann nicht einfach einen anderen Fehler anklicken (z.B. "falsches Einordnen in der Einbahnstraße" oder "Einordnen auf der Gegenfahrbahn"😉 und dann entsprechend bewerten.
Also gilt hier im vorliegenden Fall: früher und heute ist das "Einfahren bei Z 250 ohne Zusatzschild" ein Fall für sofortiges Nichtbestehen.
Aber eben nicht bei "Einfahren bei Z 250 MIT Zusatzschild", nur weil das im Fahraufgabenkatalog nicht zu finden ist. Es ist nach wie vor ein wiederholbarer Fehler.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. September 2021 um 20:53:03 Uhr:
Fakt ist. Die Einfahrt in die Straße war nicht zulässig,Prüfung nicht bestanden.
So denken halt nur Sachbearbeiter bei einer Behörde. Da gibts nur schwarz oder weiß.
Zitat:
@dadopi schrieb am 1. September 2021 um 19:41:20 Uhr:
Nach dem Bremsen, hieß die Anweisung aber bitte bis zur nächsten Parkgelegenheit weiter fahren.
Das wiederspricht sich.
OK, dann gab es einen Grund, in die Anliegerstraße reinzufahren. Nämlich das Anliegen, das Auto zu parken, um den Fahrschüler (nicht gegendert) rauszuschmeißen. Das konnte ja schlecht mitten auf der Kreuzung stattfinden.
@nogel du wolltest von mir für meine Aussage eine Quelle. Die hab ich geliefert. Nun liefere du mir eine für den geschilderten Fall.
Die aktuelle Prüfrili kennt keine Unterscheidung mehr ob mit oder ohne Zusatzschild, daher ist es sofort nicht bestanden.
Ich weiß, dass es den von dir gerade geschilderten Fall mit dem einordnen nicht im epP gibt, hab ich erst die Tage wieder gesucht bis mir einfiel, dass es den nicht gibt. Ändert aber nichts am Fall Z.250.
Dann zeig doch einfach wo es in der Prüfrili steht wenn du meinst, dass es noch erlaubt ist.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 1. September 2021 um 21:14:04 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. September 2021 um 20:53:03 Uhr:
Fakt ist. Die Einfahrt in die Straße war nicht zulässig,Prüfung nicht bestanden.So denken halt nur Sachbearbeiter bei einer Behörde. Da gibts nur schwarz oder weiß.
Gibt's auch Prüfung fast bestanden?
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 1. September 2021 um 21:20:24 Uhr:
Dann zeig doch einfach wo es in der Prüfrili steht wenn du meinst, dass es noch erlaubt ist.
Tut mir leid, ich gebs auf.
Wenn etwas nicht in der Rili genannt ist, kann ich es auch nicht zitieren. Klar, oder?
Ja, die ist dann erst 100m vorm tüv zuende ;-)
Naja ich bin raus.
Wer andere auffordert Quellen zu liefern, sollte seine eigenen Aussagen auch mit Quellen belegen können und nicht mit Meinungen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. September 2021 um 21:22:20 Uhr:
Gibt's auch Prüfung fast bestanden?
Ja, wenn der Fahrschüler (nicht gegendert) nur ein bisschen schwanger ist 😉
Ich glaube ich werde alt. Früher hat man sich geärgert, hat von der Verwandtschaft ein paar aufmunternde Worte geerntet "wie kann man nur so blöd sein" und ging zurück auf Los.
Heutzutage sind grundsätzlich und ausnahmslos alle anderen schuld, niemals man selbst und der Fahrlehrer müsste verklagt werden.
Wie ist das heute eigentlich gegliedert? 45min Fahrstunde und 90min Diskussion?
Geht doch in der Schule schon los,da wird die Schuld beim Lehrer gesucht,wenn das Kind nur miserable Noten schreibt.
Was ich da auf Elternversammlungen erlebt hab.
Ich kenne das von meiner eigenen Prüfung und von den Prüfungen der Freunden nur so, das die Fahrlehrer vor Prüfung sämtliche üblichen Varianten der Strecken die die Prüfer gerne fahren vorher abfahren. Solche Situationen wie hier vom TE beschrieben wurden explizit durchgekaut. U. a. haben wir hier solche schönen Sachen wie abbiegende Vorfahrt oder unbeschrankte Bahnübergänge vor denen man nicht halten kann (man muss auf der Landstraße halten).
Wundert mich, das es hier anscheinend nicht so war ...
Ich bin durch die Theorie beim Motorradführerschein gefallen.
Ich bin da rein, hab meine Kreuze gemacht und bin raus mit der Sicherheit bestanden zu haben.
Wie der letzte Prüfling fertig war kam mein Fahrlehrer mit dem Prüfmogli raus und fragte mich nach Aufgabe xy und was da die Antwort ist.
Ich habe es den beiden ohne zu zögern richtig gesagt und mein Fahrlehrer hat nur gefragt: " warum hast du es nicht angekreuzt???"
Der Prüfer musste sich an den Kopf packen kein Fahrlehrer hätte mich wohl am liebsten vermöbelt und diese einfache Frage auf die ich für Antwort wusste reichte dann mit den mir bekannten Fehlern die ich gemacht hatte dafür dass ich zwei Wochen später wieder da war und das ganze sorgfältig und ohne Fehler gemacht habe.
Ich wusste die Antwort und der Prüfer hat es mitbekommen das ich sie richtige beantworten konnte.
Leider gab es die mündliche Prüfung nicht so war der schriftliche Teil nicht bestanden.
Pech gehabt und für alle Zeit gelernt mich auf meine Aufgaben zu konzentrieren.
Das ist ein Teil des Lernprozesses, man macht diesen Fehler nie wieder weil er Konsequenzen hatte.