Fahrlehrer greift ein in der Prüfung.
Hallo,
meine Freundin hatte Prüfung.
Sie fuhr über eine Kreuzung in eine Straße mit folgenden Schildern eingefahren:
250 Durchfahrt verboten
1020-30 Anlieger Frei
Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.
Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war, bevor der Prüfer überhaupt was gesagt hat.
Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder. Und ein Durchfallgrund wäre dies, ohne sein eingreifen ja ebenso nicht, oder missverstehen ich etwas?
93 Antworten
Die Freundin hat das Schild übersehen oder deren Bedeutung nicht erkannt - richtig?
Bei einer Fahrprüfung fährt man doch nach Vorgabe "biegen Sie die nächste rechts ab" - richtig?
Also Test nicht bestanden - richtig?
Zitat:
@situ schrieb am 1. September 2021 um 16:56:42 Uhr:
Die Freundin hat das Schild übersehen oder deren Bedeutung nicht erkannt - richtig?Bei einer Fahrprüfung fährt man doch nach Vorgabe "biegen Sie die nächste rechts ab" - richtig?
Also Test nicht bestanden - richtig?
Sie fuhr geradeaus über eine Kreuzung.
Sie hat das Schild spät gesehen, sagen wir es so. Im selben Moment griff der Fahrlehrer ein und die Prüfung war damit automatisch beendet, nicht bestanden.
Das scheint mir aber so nicht korrekt zu sein.
Ich denke, die Entscheidung war richtig.
Wenn du nur da langfährst, bist du kein Anlieger, oder hast kein Anliegen.
Gemäß der allgemein gültigen Rechtsprechung sind unter Anliegern alle Personen zu verstehen, die in Kontakt mit den Bewohnern oder Eigentümern treten möchten.
Beispiele:
- Anwohner / Bewohner
- Besucher der Bewohner
- Geschäftskunden
- Arbeitstätte
- Dienstleister/Lieferdienste
Fahrschule?
Sehe ich da nicht als Anlieger, Prüfung auch nicht.
Darum geht's nicht. Dass sie dort prinzipiell nicht rein darf, ist klar. Es geht darum, ob es ein DURCHFALLGRUND ist oder nicht.
Und da finde ich folgendes:
5.17.2.1 Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:
.....
.....
• Nichtbeachten der Vorschriftzeichen
Z 206 STOP-Schild,
• Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei",
• Z 267 Verbot der Einfahrt
Hier wäre es der zweite Punkt. Z 250 allerdings MIT ZUSATZSCHILD und somit für mich kein direkter Durchfallgrund (!?)
Davon ab, darf ein Fahrlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Ohne Gefahrensituation oder ähnlichem? Denn der Prüfer hat bis dato nicht Eingriffen.
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In der Prüfung muss der Fahrschüler ein "Anlieger frei" mit Begründung ansagen, warum er da trotzdem reinfährt. Prinzipiell gilt ein "Anlieger frei" in der Prüfung nicht. Selbst, wenn der Prüfling in der Straße wohnt, nicht ohne Ansage.
Als Fahrlehrer hätte ich aber eher nicht eingegriffen - wenn der Prüfer das Schild nicht auch übersehen hat wäre dennoch "nicht bestanden"...
Der Fahrlehrer kann jetzt noch ein paar Fahrstunden berechnen.
Zitat:
@Fellnasentaxi schrieb am 1. September 2021 um 17:16:10 Uhr:
In der Prüfung muss der Fahrschüler ein "Anlieger frei" mit Begründung ansagen, warum er da trotzdem reinfährt. Prinzipiell gilt ein "Anlieger frei" in der Prüfung nicht. Selbst, wenn der Prüfling in der Straße wohnt, nicht ohne Ansage.Als Fahrlehrer hätte ich aber eher nicht eingegriffen - wenn der Prüfer das Schild nicht auch übersehen hat wäre dennoch "nicht bestanden"...
Darf er da eingreifen oder nicht?
Ich finde immer nur Angaben, dass der Lehrer nur eingreifen darf, wenn Gefahr besteht.
Aber laut dem von mir genannten Paragraph ist das befahren der Straße mit Z250 + ZUSATZSCHILD weder eine Gefahr noch ein Durchfallgrund. Ganz egal, was der Fahrschüler für einen Grund hervor bringt?
Ohne Zusatzschild wäre es ein Durchfallgrund. So versteh ich das. Oder denke ich komplett dran vorbei?
Der TE hat Recht.
Z 250 ist ein sofortiger Durchfallgrund
Z 250 mit Anlieger frei ist ein wiederholbarer Fehler. I.d.R. fährt der Prüfer dieselbe oder eine vergleichbare Stelle nochmals an und schaut "was passiert".
na dann... viel Spass beim Anfechten.
Du sagst ein Eingreifen war nicht nötig, gleichzeitig hätte sie ein Schild sehr spät gesehen. War es wirklich so, das das Schild nicht vorher zu erkennen war oder ist sie kommentarlos geradeaus gefahren, weil man ja geradeaus fahren soll ...?
Das wird seit diesem Jahr anders gehandhabt.
Nun ist fahren in eine Straße mit Z.250 egal ob mit oder ohne Zusatzschild ein sofortiger Durchfallgrund.
Z250 ist ein Vorschriftszeichen und die Missachtung eines Vorschriftzeichen führt zum Abbruch der Prüfung.
Der Fahrlehrer hat es richtig gemacht.
Grüße
Ein Fahrerlaubnisprüfer.
Zitat:
@Knergy schrieb am 1. September 2021 um 17:28:03 Uhr:
Du sagst ein Eingreifen war nicht nötig, gleichzeitig hätte sie ein Schild sehr spät gesehen. War es wirklich so, das das Schild nicht vorher zu erkennen war oder ist sie kommentarlos geradeaus gefahren, weil man ja geradeaus fahren soll ...?
Es muß nicht weiter diskutiert werden, es ist so, wie ich oben sagte.
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 1. September 2021 um 17:30:14 Uhr:
Das wird seit diesem Jahr anders gehandhabt.
Nun ist fahren in eine Straße mit Z.250 egal ob mit oder ohne Zusatzschild ein sofortiger Durchfallgrund.
Z250 ist ein Vorschriftszeichen und die Missachtung eines Vorschriftzeichen führt zum Abbruch der Prüfung.
Der Fahrlehrer hat es richtig gemacht.
Grüße
Ein Fahrerlaubnisprüfer.
Dazu bitte eine Quellenangabe.
Grüße
Ein Fahrerlaubnisprüfer
Am Beispiel einer Fahrprüfung Klasse "D" (in 2020) fällt Folgendes aus der Praxis ein:
Der Fahrerlaubnis-Anwärter übersah mit dem 3,75 m hohen Prüfungsfahrzeug das VZ 265 (Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe). Im konkreten Fall war die erlaubte Durchfahrthöhe 300 Meter vor einer Bahnunterführung auf 2,6 m beschränkt.
Der Fahrlehrer griff nicht ein, die Fahrt wurde vom Prüfer nicht vorzeitig abgebrochen. Denn der Prüfling behielt die Nerven, benannte den im Fz. sitzenden, zweiten FE-Anwärter als Sicherungsposten (zwecks Rückwärtsfahrt) und konnte den Bus auf einem leeren PKW-Parkplatz vor der Bahnunterführung wenden.
Das erfolgreiche Umkehrmanöver rettete also die Prüfungsfahrt.