Fahrlehrer greift ein in der Prüfung.
Hallo,
meine Freundin hatte Prüfung.
Sie fuhr über eine Kreuzung in eine Straße mit folgenden Schildern eingefahren:
250 Durchfahrt verboten
1020-30 Anlieger Frei
Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.
Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war, bevor der Prüfer überhaupt was gesagt hat.
Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder. Und ein Durchfallgrund wäre dies, ohne sein eingreifen ja ebenso nicht, oder missverstehen ich etwas?
93 Antworten
Wenn man als Fahrschüler bis auf 1m auf das Zeichen zufährt ohne zu reagieren, kann man ja wohl davon ausgehen, dass er das Zeichen nicht gesehen hat oder es auch nicht verstanden hat.
Warum man das nicht akzeptieren will, verstehe ich jetzt nicht so wirklich.
Selbst wenn hier jemand die Meinung des TE teilt bringt es doch nicht wirklich was.
Durch ist durch . Punkt .
Neuen Anlauf nehmen und dann wird es bestimmt klappen .
Zitat:
@ME1200 schrieb am 1. September 2021 um 18:57:04 Uhr:
Selbst wenn hier jemand die Meinung des TE teilt bringt es doch nicht wirklich was.
Durch ist durch . Punkt .
Neuen Anlauf nehmen und dann wird es bestimmt klappen .
Wenn du kein Interesse an Thema hast, kannst du dir ja ein Anderes suchen.
Zitat:
@Wikinger0815 schrieb am 1. September 2021 um 18:53:48 Uhr:
Wenn man als Fahrschüler bis auf 1m auf das Zeichen zufährt ohne zu reagieren, kann man ja wohl davon ausgehen, dass er das Zeichen nicht gesehen hat oder es auch nicht verstanden hat.Warum man das nicht akzeptieren will, verstehe ich jetzt nicht so wirklich.
Must du nicht. Fakt ist, es war Möglichkeit vorhanden zu reagieren. Fährst du PERFEKT ? Machst nie einen Fehler? Doch? Na dann solltest du vllt seinen Führerschein abgeben und noch mal zur Fahrschule gehen 🙂
Und btt: Ich will keine persönlichen Meinungen, sondern Fakten über Rechtslagen und Vorschriften, insbesondere aus Interesse und nicht, um jetzt irgendjemanden an den Galgen zu hängen aber das Verhalten des Prüfers verwirrt mich.
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Zitat:
@Wikinger0815 schrieb am 1. September 2021 um 18:53:48 Uhr:
Wenn man als Fahrschüler bis auf 1m auf das Zeichen zufährt ohne zu reagieren, kann man ja wohl davon ausgehen, dass er das Zeichen nicht gesehen hat oder es auch nicht verstanden hat.
Das sehe auch ich so. Mich wundert dennoch, dass der Fahrlehrer in diesem Fall eingegriffen hat. IMO liegt die Bewertung des Fehlers (ob sofortiger Abbruch der Prüfungsfahrt) allein beim Prüfer.
Natürlich ist der Fahraufgabenkatalog offiziell und er ist auch in der Prüfungsrichtlinie verankert. Er ist Teil B der Prüfungsrichtlinie. Und selbst wenn man das anzweifelt, der Punkt 1.4.8.1 in der Richtlinie sagt, der Katalog ist anzuwenden und somit ist er bindend.
Wie Wikinger schon schreibt, wer bis dahin das Schild nicht sieht, der hat es einfach übersehen oder kennt die Bedeutung im Moment nicht.
Und sehr wahrscheinlich wäre die Prüfung auch weitergegangen wenn deine Freundin noch rechtzeitig ihren Fehler gemerkt hätte. 1m oder weniger vorm Schild ist dafür deutlich zu nah dran.
Sieh es bitte einfach ein. Die Prüfung und Entscheidung lief korrekt.
In meiner Ansprache an die Bewerber sage ich Ihnen immer, das wir bitte nicht in Straßen fahren, in die wir nicht reinfahren dürfen… sehr oft wird geschmunzelt und gelacht und gesagt:“ist doch klar“
Und natürlich passiert es hin und wieder.
So ist es einfach ;-)
Edit: und gerne nochmal : die Fahrschulkarre darf in die Straße nicht einfahren, es ist ein VORSCHRIFTZEICHEN. Der Fahrlehrer musste bremsen.
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 1. September 2021 um 19:06:10 Uhr:
Natürlich ist der Fahraufgabenkatalog offiziell und er ist auch in der Prüfungsrichtlinie verankert. Er ist Teil B der Prüfungsrichtlinie. Und selbst wenn man das anzweifelt, der Punkt 1.4.8.1 in der Richtlinie sagt, der Katalog ist anzuwenden und somit ist er bindend.Wie Wikinger schon schreibt, wer bis dahin das Schild nicht sieht, der hat es einfach übersehen oder kennt die Bedeutung im Moment nicht.
Und sehr wahrscheinlich wäre die Prüfung auch weitergegangen wenn deine Freundin noch rechtzeitig ihren Fehler gemerkt hätte. 1m oder weniger vorm Schild ist dafür deutlich zu nah dran.Sieh es bitte einfach ein. Die Prüfung und Entscheidung lief korrekt.
In meiner Ansprache an die Bewerber sage ich Ihnen immer, das wir bitte nicht in Straßen fahren, in die wir nicht reinfahren dürfen… sehr oft wird geschmunzelt und gelacht und gesagt:“ist doch klar“
Und natürlich passiert es hin und wieder.
So ist es einfach ;-)Edit: und gerne nochmal : die Fahrschulkarre darf in die Straße nicht einfahren, es ist ein VORSCHRIFTZEICHEN. Der Fahrlehrer musste bremsen.
Nach dem Bremsen, hieß die Anweisung aber bitte bis zur nächsten Parkgelegenheit weiter fahren.
Das wiederspricht sich.
Gibt es eine Quelle dazu, wann der Fahrlehrer eingreifen muss?
Ich finde nur, dass er bei drohender Gefahrensituation eingreifen muss nicht aber bei Anlieger frei
Die Sache ist doch eh durch ... egal ob man nun mit dem Fuß aufstampft, mimimi macht oder mit "andere verstoßen ständig gegen Regeln" ankommt. Das man ein Verkehrschild mit Zusatzzeichen durch ein anderes davor stehendes Verkehrsschild komplett verdecken kann, halte ich für ein Gerücht. Man wird immer einen wesentlichen Teil sehen. Die Prüfende hat schlicht und ergreifend ein Schild übersehen. Alles andere geht mehr in die Richtung Schutzbehauptung.
Die Argumentationskette "Schild zu spät gesehen", "Schild schlecht sichtbar" und "Schild erlaubt Ausnahmen" ist sowieso recht dünn. Was wäre denn der konkrete Grund bzw. die Ausnahme für die Freundin gewesen? Die Fahrschulprüfung ist es jedenfalls nicht, das sie da wohnt wäre zumindest unwahrscheinlich ... also hat sie gegen "Durchfahrt verboten" verstoßen.
Das man dann allerdings nicht rückwärts über die Kreuzung und einen Zebrastreifen wieder rausfährt, ist dann schon naheliegend. Es ist ja keine Einbahnstraße oder Baustelle. Bei einer Gefahrenabwägung ist weiterfahren die harmloseste aller Optionen.
Dazu gibt es meines Wissens nach keine Quelle. Evtl das Fahrlehrergesetz. Das ein Fahrlehrer bei Gefahr eingreifen muss ergibt sich von selbst. Was möchtest du denn bitte an der Verkehrssituation nicht verstehen? Jeder Fahrlehrer der halbwegs vernünftig drauf ist bremst dort, da er dort nicht reindarf. Evtl war kurz reinfahren und bei der ersten Gelegenheit zu wenden die sicherste Variante das Problem zu lösen?
Nach deinem Verständnis braucht ein Fahrlehrer auch nicht bremsen wenn man eine rote Ampel übersieht aber kein querverkehr kommt. Ist ja keine Gefährdung zu erwarten.
Du kannst bis zum sankt Nimmerleinstag suchen und googlen…
Deine Freundin wird einen neuen Anlauf nehmen müssen.
Und ja, die Prüfung ist in teildisziplinen streng, aber wer es zum Beispiel nicht auf die Kette bekommt an nem Stoppschild zu halten und einfach drüber rollt, der hat es nicht anders verdient. Nur als Beispiel.
Wäre der Prüfer der Meinung gewesen der Fahrlehrer hätte grundlos eingegriffen hätte er das wohl entsprechend kommentiert und vielleicht den Vorfall sogar „ausgeklammert“. Der Prüfer war wohl aber der gleichen Meinung…
Vielleicht war das für dieses Fahrlehrer/ Prüfer Duo an dem Tag auch der fünfte Prüfling der an genau der Stelle durchgefallen ist.
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 1. September 2021 um 19:55:16 Uhr:
Nach deinem Verständnis braucht ein Fahrlehrer auch nicht bremsen wenn man eine rote Ampel übersieht aber kein querverkehr kommt. Ist ja keine Gefährdung zu erwarten.
Auch wenn ich nicht angesprochen bin ... der Vergleich einer ampelgeregelten Verkehrskreuzung mit vorliegendem Fall (Durchfahrtverbot, Anlieger frei) hinkt hinsichtlich (potenzieller) Gefährdung gewaltig, - und das weißt Du auch 😉
Hiervon abgesehen, empfinde ich Deine Aussagen zu dem Thema als echt informativ.
Du bist in dem Metier der Experte - und ich als Laie lerne gerne hinzu.
Zitat:
@Knergy schrieb am 1. September 2021 um 19:47:03 Uhr:
Die Sache ist doch eh durch ... egal ob man nun mit dem Fuß aufstampft, mimimi macht oder mit "andere verstoßen ständig gegen Regeln" ankommt. Das man ein Verkehrschild mit Zusatzzeichen durch ein anderes davor stehendes Verkehrsschild komplett verdecken kann, halte ich für ein Gerücht. Man wird immer einen wesentlichen Teil sehen. Die Prüfende hat schlicht und ergreifend ein Schild übersehen. Alles andere geht mehr in die Richtung Schutzbehauptung.Die Argumentationskette "Schild zu spät gesehen", "Schild schlecht sichtbar" und "Schild erlaubt Ausnahmen" ist sowieso recht dünn. Was wäre denn der konkrete Grund bzw. die Ausnahme für die Freundin gewesen? Die Fahrschulprüfung ist es jedenfalls nicht, das sie da wohnt wäre zumindest unwahrscheinlich ... also hat sie gegen "Durchfahrt verboten" verstoßen.
Das man dann allerdings nicht rückwärts über die Kreuzung und einen Zebrastreifen wieder rausfährt, ist dann schon naheliegend. Es ist ja keine Einbahnstraße oder Baustelle. Bei einer Gefahrenabwägung ist weiterfahren die harmloseste aller Optionen.
Dann hätte es aber auch gereicht, wenn der Prufer sagt bitte rechts ran fahren. Dafür brauche kein FL bremsen (weil man ja nicht rein darf) und dann doch die Anweisung gibt weiter zu fahren ....
PS: der "Rote Ampel / Anlieger Frei" Vergleich ist absolut genial. Danke. Kompetenz auf höchstem Niveau.
sehr schön, wie der te alles beschreibt, ob ein einschreiten nötig war oder nicht, hat er mit im auto gesessen? oder weiss er das alles so sicher?
oder war er doch selbst der prüfling?
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 1. September 2021 um 19:06:10 Uhr:
Natürlich ist der Fahraufgabenkatalog offiziell und er ist auch in der Prüfungsrichtlinie verankert. Er ist Teil B der Prüfungsrichtlinie. Und selbst wenn man das anzweifelt, der Punkt 1.4.8.1 in der Richtlinie sagt, der Katalog ist anzuwenden und somit ist er bindend.
Kann kaum glauben, daß du ein Mann der Praxis sein willst.
Der Fahraufgabenkatalog ist bei weitem nicht abschließend, es gibt -zig Fälle, die nicht darin vorkommen. Dann dürften alle diese Fehler nicht in die Bewertung einfließen. Tun sie aber natürlich trotzdem.
Nur weil in diesem Katalog der Fall "Vorschriftszeichen mit Zusatzzeichen" nicht vorkommt, kann ich doch nicht plötzlich bewerten, als wäre es der Fall "Vorschriftszeichen ohne Zusatzzeichen".
In der Prüfungsrili wurde daher eigens festgelegt: sofortiges Durchfallen, AUSSER bei Zusatzzeichen.
Du willst es halt einfach nicht verstehen und dann muss man halt mal bissl überspitzen, aber so argumentierst du halt und versteifst dich ja auf der nicht vorhandenen Gefährdung.
Nein es hätte nicht gereicht in dieser Situation. Es wird bis zum letzten Moment gewartet und dem Bewerber versucht die Chance zu geben es selbst zu merken und noch selber zu bremsen und dann zu wenden oder whatever. Passiert dies nicht, bremst halt der Fahrlehrer für den Bewerber und in aller Regel legt man dann den Rückwärtsgang ein und räumt erstmal die Kreuzung. Ist bei euch wohl anders gewesen, ändert aber auch rein garnichts.
Ich habe dir alle Quellenangaben geliefert und es dir erklärt und du möchtest es halt einfach nicht hinnehmen.