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Fahrerkarte zuhause auslesen???

Themenstarteram 11. Juni 2010 um 20:17

Hallo erstmal,

bei meinem Hauptarbeitgeber fahre ich nur mit einer analogen Tachoscheibe und ca. 4 - 5 mal im Jahr fahre ich als Aushilfsfahrer bei einer anderen Firma digital. Ich kann natürlich bei meinem zweiten Arbeitgeber meine Fahrerkarte auslesen lassen, aber da die Entfernung zu groß ist, kann ich nicht jedes mal bzw. alle 21 bis 28 Tage hinfahren .

Nun zu meinen Fragen:

Ist es legal ,wenn ich mit meinem eigenen Kartenlesegerät meine Karte regelmäßig selber auslese? Und muss ich das online speichern oder kann ich die Daten auf CD brennen bzw. auf 2 CDs (eine Sicherheitskopie)?

Wenn ich die Daten selbst auslese und zuhause auf CD speichere, wie läuft das dann, wenn ich in eine Polizeikontrolle komme und diese meine Daten möchten? Wäre es hierfür besser die Daten auf einem USB-Stick dabei zu haben?

Wie lange muss ich meine Daten speichern/aufbewahren? Ich habe irgendwo gelesen, dass man die Daten für mindestens ein Jahre aufbewahren muss.

Kann mir jemand ein gutes und unkompliziertes Kartenlesegerät empfehlen?

Herzlichen Dank im Voraus,

Tigg

Beste Antwort im Thema

Ja klar, der Rentner, der mit 64 noch mal schnell den Arztcheck gemacht hat geht dann halt mal alle 28 Tage seine exKollegen besuchen und die Karte auslesen. ;) Wenn dem dann was passiert auf dem Weg dorthin ist dann wahrscheinlich auch noch die BG mit zahlen dran :eek: Selbst wenn es dazu was geben sollte, so bin ich doch sehr guter Dinge das ein Richter hier den evtl Blödsinn erkennt.

Worti, ist dir eigentlich gerade aufgefallen das du schreibst:

Zitat:

....der Halter ist verpflichtet die 28 Tage Regel einzuhalten bzw dafür zu sorgen das diese eingehalten wird.

Dann wird da nämlich ein Schuh draus, der Halter ist verpflichtet, nicht der Fahrer ;) Wenn es also keinen "Halter" gibt der was auslesen muß, warum sollte es dann plötzlich Pflicht des Fahrers werden.

In diversen anderen Themen hatten wir immer Konsens, dass der Fahrer seine Karte nur zum Auslesen bereitstellen und benutzen muss, woher sollte also plötzlich die neue Regelung kommen? ;)

Grüße

Steini

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Ganz so einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht der Halter des KFZ ist verpflichtet auszulesen (Karte und Massenspeicher) und diese Daten zu archivieren.Das bedeutet das er die Daten im Falle einer Hauskontrolle auch da haben muss wenn er dann sagt die hat der Fahrer bringt Ihm das nicht wirklich was.Wenn du die Daten ausliest musst du diese auch dem Halter unverzüglich zukommen lassen.

Hmm,

man muss doch nicht alle 28 Tage auslesen, wenn die Karte seit dem letzten Auslesen nicht genutzt wurde :confused:

Grüße

Steini

Themenstarteram 12. Juni 2010 um 10:10

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm,

man muss doch nicht alle 28 Tage auslesen, wenn die Karte seit dem letzten Auslesen nicht genutzt wurde :confused:

Grüße

Steini

Hi Steini, danke für deine Antwort. Ich habe das gleiche gedacht. Aber in der Weiterausbildung Modul 2, hat uns der Leiter erzählt das wenn man die Fahrerkarte das erste mal benutzt hat, muss man sie jeden monat bzw 21 bis 28 Tage Auslesen lassen, wenn ich sie benutzt hab oder nicht??????? Man weiß NICHT was richtig ist!!!!!

Da das Auslesdatum der Fahrerkarte eh nicht auf der Karte vermerkt ist fällt das ganze nicht auf solange die Daten beim Unternehmer und auf der FK übereinstimmen.

Zum Auslesen kannst Du ein Programm der üblichen Verdächtigen nutzen.

 

www.jumbotech.de

www.globofleet.com

bieten die passenden Programme + die nötige Hardware zum bezahlbaren Preis an. Alternativ kannst Du auch auf die kostenpflichtigen Angebote von DKV, UTA oder SVG zurückgreifen.

Auslesen auch bei Nichtbenutzung ist wenigstens alle 28 Tage Pflicht.

Bei der Auslesesoft vom Fahrzeughalter wird sehr wohl das Datum festgehalten und der Halter ist verpflichtet die 28 Tage Regel einzuhalten bzw dafür zu sorgen das diese eingehalten wird.

Ja klar, der Rentner, der mit 64 noch mal schnell den Arztcheck gemacht hat geht dann halt mal alle 28 Tage seine exKollegen besuchen und die Karte auslesen. ;) Wenn dem dann was passiert auf dem Weg dorthin ist dann wahrscheinlich auch noch die BG mit zahlen dran :eek: Selbst wenn es dazu was geben sollte, so bin ich doch sehr guter Dinge das ein Richter hier den evtl Blödsinn erkennt.

Worti, ist dir eigentlich gerade aufgefallen das du schreibst:

Zitat:

....der Halter ist verpflichtet die 28 Tage Regel einzuhalten bzw dafür zu sorgen das diese eingehalten wird.

Dann wird da nämlich ein Schuh draus, der Halter ist verpflichtet, nicht der Fahrer ;) Wenn es also keinen "Halter" gibt der was auslesen muß, warum sollte es dann plötzlich Pflicht des Fahrers werden.

In diversen anderen Themen hatten wir immer Konsens, dass der Fahrer seine Karte nur zum Auslesen bereitstellen und benutzen muss, woher sollte also plötzlich die neue Regelung kommen? ;)

Grüße

Steini

Die Pflicht zum Auslesen und zur Aufbewahrung liegt beim Unternehmer. Der Fahrer muss lediglich die Karte nach Aufforderung zur Verfügung stellen. Ausgelesen werden muss die Karte alle 28 Tage, ob sie benutzt wurde oder nicht. Kann ja sein, dass man nur Fahrzeuge ohne Tachograph oder mit analogem Kontrollgerät fährt. Das Auslesedatum wird auf der Karte vermerkt.

Auch ich lese meine Karte jede Woche selbst aus. Das gibt mir einen guten Überblick über die Ereignisse. Hierzu nutze ich die Software "Globofleet", welche mit vom Preis-Leistungs-Verhältnis am besten gefallen hatte.

Chris genau darauf wollte ich hinaus

Wenn die Karte auch bei Nichtbenutzung alle 28 Tage ausgelesen werden muß, wo bitte geht dann der arbeitslose Kraftfahrer zum Auslesen hin ????.

Zu seinem Sachbearbeiter, zum Präsidenten der BA, oder macht das dann Frau Merkel selbst ??????

 

Themenstarteram 13. Juni 2010 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Die Pflicht zum Auslesen und zur Aufbewahrung liegt beim Unternehmer. Der Fahrer muss lediglich die Karte nach Aufforderung zur Verfügung stellen. Ausgelesen werden muss die Karte alle 28 Tage, ob sie benutzt wurde oder nicht. Kann ja sein, dass man nur Fahrzeuge ohne Tachograph oder mit analogem Kontrollgerät fährt. Das Auslesedatum wird auf der Karte vermerkt.

Auch ich lese meine Karte jede Woche selbst aus. Das gibt mir einen guten Überblick über die Ereignisse. Hierzu nutze ich die Software "Globofleet", welche mit vom Preis-Leistungs-Verhältnis am besten gefallen hatte.

Hi ScaniaChris, danke für deine Antwort. Also, mann kann die Fahrerkarte selber Auslesen als Fahrer ? (nicht selbstständig) Speicherst du die Daten selber und wenn ja dann wie? Auf CD oder Online. Könnte mann die Daten auf einen Stick übertragen und zu meinem Zweitarbeitgeber schicken? Was für ein Kartenlesegerät hast du von Globofleet? Es gibt ja verschiede mit gehörigen preisunterschieder

Gruß Tigg

Themenstarteram 13. Juni 2010 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Wenn die Karte auch bei Nichtbenutzung alle 28 Tage ausgelesen werden muß, wo bitte geht dann der arbeitslose Kraftfahrer zum Auslesen hin ????.

Zu seinem Sachbearbeiter, zum Präsidenten der BA, oder macht das dann Frau Merkel selbst ??????

Hi Tommmmes, da hast du nicht unrecht! :D Der Leiter von unserer Weiterausbildung Modul 2 hat uns empfohlen zum T.Ü.V zu gehen. Habe schon zwei Tüvstellen angerufen, aber die sagen die machen das nicht . Toll ne. Finde mal jemanden der sich auskennt. Aber evt weiß das ja der TÜV in einer Großstadt. Oder Frau Merkel (grins).

am 17. Juni 2010 um 16:41

Nabend Tigg!

Also ich verstehe nicht ganz warum du dir so einen Kopf um die ganze Sache machst?!?

Mußt du denn deine Fahrerkarte bei deinem "regelmäßigen" Arbeitgeber nicht zum Auslesen zur verfügung stellen??

Eigentlich müßte dein Arbeitgeber deine Fahrerkarte ebenso alle 28Tage auslesen wie der Chef deines zweit Jobs.... Und somit hättest du doch alles geklärt. Dein Hauptarbeitgeber muss eh Wissen das du einen zweit Job hast und damit einverstanden sein. Lese mal deinen Arbeitsvertrag!

Also kannst du auch deinen Chef die Daten an den zweitchef schicken lassen.

Du kannst auch ein Programm kaufen und versuchen damit die Daten zu versenden aber ich denke mal das du ein kompatibeles Programm haben mußt damit dein zweitchef auch die Daten verarbeiten bzw. lesen kann.

Also Step by Step....

evtl hilft dir dieser Text etwas weiter:

Die Fahrer können künftig von ihren Unternehmen verlangen, dass sie eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon ausgehändigt bekommen (Art. 26 Abs. 3 Satz 2 VO (EG) Nr. 561/2006). Art. 14 Abs. 2 Satz 3 VO (EWG) Nr. 3821/85 sieht künftig vor, dass bei Kontrollen in Unternehmen neben den Schaublättern auch vorhandene Ausdrucke und heruntergeladene Daten vorzulegen oder auszuhändigen sind (Art. 26 Abs. 3 Satz 3 VO (EG) Nr. 561/2006).

Dieses und noch mehr kannst du hier nachlesen.

gruß Alex

Hallo !

Einige von uns lesen Ihre Fahrerkarte selber aus und schicken die Daten dann sofort per E-Mail weiter. Das fragt das Programm von allein ob man dieses tun möchte. Kartenleser gibt es für etwa 8,00 Euro bei Ebay. Ich habe einen SCR3310. Geht einwandfrei. Als Software verwende ich "CHIPDRIVE Driver Card Software ". Die selbe wie in der Firma.

MfG Frank

Hallo !

Wenn ihr euere Daten anschauen wollt, gibt es ein kostenloses Programm für die Daten der Fahrerkarten:

Freedriver

www.eh-systemhaus.de/.../tachoplus-freedriver.html

 

Kartenleser bei ebay, Conrad etc...

 

Übrigens ist am 01.10.2010 die VO EU 581/2010 in Kraft getreten,

darin steht, daß man nur noch spätestens alle 28 Nutzungstage herunter laden muß:

(3) Zur Bestimmung der Höchstzeiträume für das Herunterladen von Daten sollten lediglich die Tage gezählt werden, an denen eine Tätigkeit aufgezeichnet wurde.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

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