Fahrerkarte zuhause auslesen???
Hallo erstmal,
bei meinem Hauptarbeitgeber fahre ich nur mit einer analogen Tachoscheibe und ca. 4 - 5 mal im Jahr fahre ich als Aushilfsfahrer bei einer anderen Firma digital. Ich kann natürlich bei meinem zweiten Arbeitgeber meine Fahrerkarte auslesen lassen, aber da die Entfernung zu groß ist, kann ich nicht jedes mal bzw. alle 21 bis 28 Tage hinfahren .
Nun zu meinen Fragen:
Ist es legal ,wenn ich mit meinem eigenen Kartenlesegerät meine Karte regelmäßig selber auslese? Und muss ich das online speichern oder kann ich die Daten auf CD brennen bzw. auf 2 CDs (eine Sicherheitskopie)?
Wenn ich die Daten selbst auslese und zuhause auf CD speichere, wie läuft das dann, wenn ich in eine Polizeikontrolle komme und diese meine Daten möchten? Wäre es hierfür besser die Daten auf einem USB-Stick dabei zu haben?
Wie lange muss ich meine Daten speichern/aufbewahren? Ich habe irgendwo gelesen, dass man die Daten für mindestens ein Jahre aufbewahren muss.
Kann mir jemand ein gutes und unkompliziertes Kartenlesegerät empfehlen?
Herzlichen Dank im Voraus,
Tigg
Beste Antwort im Thema
Ja klar, der Rentner, der mit 64 noch mal schnell den Arztcheck gemacht hat geht dann halt mal alle 28 Tage seine exKollegen besuchen und die Karte auslesen. 😉 Wenn dem dann was passiert auf dem Weg dorthin ist dann wahrscheinlich auch noch die BG mit zahlen dran 😰 Selbst wenn es dazu was geben sollte, so bin ich doch sehr guter Dinge das ein Richter hier den evtl Blödsinn erkennt.
Worti, ist dir eigentlich gerade aufgefallen das du schreibst:
Zitat:
....der Halter ist verpflichtet die 28 Tage Regel einzuhalten bzw dafür zu sorgen das diese eingehalten wird.
Dann wird da nämlich ein Schuh draus, der Halter ist verpflichtet, nicht der Fahrer 😉 Wenn es also keinen "Halter" gibt der was auslesen muß, warum sollte es dann plötzlich Pflicht des Fahrers werden.
In diversen anderen Themen hatten wir immer Konsens, dass der Fahrer seine Karte nur zum Auslesen bereitstellen und benutzen muss, woher sollte also plötzlich die neue Regelung kommen? 😉
Grüße
Steini
24 Antworten
Ganz klares No-Go. Word die Karte nicht benutzt Aufgrund Rentenstatus , oder Tatsächlich reine Benutzung von Tachoscheibe, muss Sie auch nicht ausgelesen werden. Den der Sinn will sich mir auch nicht erschließen. Es gibt auch kein Gesetzt dazu. Es gibt ein klares muss für Firmen, die Daten spätestens nach 28 Tagen zu Sichern, aber das war es auch schon. Nutzt der Fahrer die Karte nicht, weil keine Daten darin gespeichert werden, wie z.B Stadtwerke Müllfahrer, dann brauch er Sie nicht ausfüllen oder gar auslesen. Wie er seine Zeit nachweist ist auch Gesetzlich festgelegt. Unser sogenanntes Lügenblatt kommt wied3r hervor.
Hallo,
was kostet eigentlich das zu spät auslesen des Massenspeichers im Fahrzeug (bin 6 Wochen über den 3 Monaten) und der Fahrerkarte?
MfG
Die Fahrerkarte speichert nur die letzten 28 Tage, alle Tage davor werden überschrieben und sind damit auf der Karte verloren.
Quatsch, die Karte speichert sehr viel länger (im Fernverkehr zb auch mehrere Jahre) und überschreibt nur die ältesten Daten wenn kein freier Platz mehr auf der Karte ist.
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Deshalb gibt es ja den Massenspeicher.
Wg. der Fahrerkarte hab ich auch keine Angst, nur weil ich mir nich merken kann wann die 3 Monate für den Speicher um sind oder ob ich der Werkstatt, z.B. bei einer Durchsicht, den mündlichen Auftrag gegeben hatte zum auslesen und ob die das auch gemacht ham, da bin ich eben ziemlich liederlich und werd mir wohl im Kalender einen Eintrag machen und den quartalsweise als Erinnerung im Handy speichern.
Wollte nur mal ungefähr wissen wie hoch so eine Strafe sein kann, nich das die 100,00 Euro pro Tag ansetzen der drüber ist oder so :-(
Zitat:
@dibenger schrieb am 2. April 2018 um 09:48:06 Uhr:
Die Fahrerkarte speichert nur die letzten 28 Tage, alle Tage davor werden überschrieben und sind damit auf der Karte verloren.
Entweder fährst du nicht selber oder hast im entsprechenden Modul gepennt.
Ausgelesen müssen der Massenspeicher vom Tachograph und die Karten der Fahrer werden, da vom Unternehmer / Halter, die Daten für entsprechende Betriebkontrollen vorgehalten werden müssen.
Eine vernünftige Software zeigt die Auslesetermine an... so drucke ich regelmäßig ensprechende Terminlisten aus -welche die Software automatisch beim Öffnen des Programms anzeigt- und hänge die Liste zusammen mit den Fahrauftragen der Fahrer als Erinnerung aus.
Damit ist mein Part erfüllt und die Fahrer haben ihre Karten zum Auslesen entsprechend vorzulegen.
Bei den LKWs, also den Fahrzeugeinheiten siehts etwas anders aus... da muß ich halt regelmäßig raus auf den Hof und die Unternehmerkarte / den Stick stecken um mir die Daten zu holen.
Zitat:
@Larsavant schrieb am 2. April 2018 um 10:54:05 Uhr:
...
Wollte nur mal ungefähr wissen wie hoch so eine Strafe sein kann, nich das die 100,00 Euro pro Tag ansetzen der drüber ist oder so :-(
...bisher sollen das pro Tag über dem Auslesetermin 300,- EUR gewesen sein, inzwischen -so wurde das letztens bei so einer Modulschulung erzählt- ists billiger geworden... 400,- EUR ab dem 1. Tag pauschal, auch wenns 5 oder 10,... x Tage drüber ist.
Auf der Suche nach Quellen bin ich noch auf das hier, Stand 2007 gestoßen... also hoffnungslos veraltet, aber trotzdem:
Archivierungspflicht der Daten des DTCO*** € 500,00 je angefangene Woche
***)
Auslesen der Daten (Fahrerkarte) spätestens nach 28 Tagen versäumt
Auslesen der Daten (DTCO) spätestens nach 90 Tagen versäumt
Mahlzeit, entweder hatte ich Glück oder ein Praktikant hat meinen Fall bearbeitet, wahrscheinlich beides. Schon eure Zahlen alleine wg. dem viel zu späten auslesens des Massenspeichers ließen mich schon mein Geld deutlich zittriger anfassen.. 10 Stunden und 57 Minuten Fahrzeit an einem Tag plus 6 Wochen nicht ausgelesen macht zusammen 55,- Euro und nein, ich habe keine 0 hinter der 55 vergessen. Habe auch kurz nach der Kontrolle auslesen lassen und hab mir jetzt quartalsweise im Handy eine Erinnerung gespeichert.
Die daten auf der Fahrerkarte werden nach 28 tagen überschrieben .Der Unternehmer muss doch alles 90 tage einen download vom Massenspeicher machen?! Macht er das nicht?
Ps.sehe grad,dass der fred von 2010 ist
Zitat:
@st328 schrieb am 14. Mai 2018 um 06:41:12 Uhr:
Die daten auf der Fahrerkarte werden nach 28 tagen überschrieben
Falsch.
Der Speicherplatz auf der Fahrerkarte ist so gross, dass er unter normalen Umständen mind. 28 Tage speichern kann.
Deshalb muss danach ausgelesen werden.
Aber normal geht da viel mehr drauf.