Fahrerin nach Fahrerflucht gefunden! Was tun?
Guten Tag liebe MT-Gemeinde,
ich wende mich an euch, weil ich einen Rat zu einer sehr verworrenen Situation benötige, Bekannte und Freunde hatte ich schon befragt aber ich konnte bisher noch keinen richtigen Entschluss fassen und bin mir auch rechtlich nicht besonders sicher.
Ende Oktober hatte mich eine junge Fahrerin mit ihrem schwarzen Audi A3 am Heckotflügel und Außenspiegel, während sie an meinem Fahrzeug in einer Einbahnstraße vorbeifahren wollte, gestreift. Der Vorfall ereignete sich, wie gesagt, in einer Einbahnstraße, in der sie falsch einbog.
Noch nach dem ersten Kontakt am Außenspiegel beschleunigte die Dame und touchierte dabei noch meinen Kotflügel (Fahrerseite im Heckbereich). Dreister Weise verdunkelte die Fahrerin das Kennzeichen und fuhr davon.
Ich lies den Schaden von der Polizei fotografieren und dokumentieren und erstattete natürlich Anzeige gegen Unbekannt, da ich mir in dieser verfahrenen und hektischen Situation nicht das Kennzeichen merken konnte.
Vor gut drei Wochen erhielt ich nun ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde. Vor ca. einer Woche entdeckte ich am Abend einen schwarzen Audi A3 8P der meiner Beschreibung entsprach, es stellte sich heraus, das Beschädigungen und Lackabrieb dem meinigen glichen.
Und nun fingen meine Gedanken an zu kreisen, was sollte ich nun tun? Die Polizei verständigen und das Verfahren wieder aufnehmen lassen oder mit der Fahrerin, die so skrupellos war, in Kontakt treten?
Meine Befürchtung waren dabei, da die Fahrerin, ich war mir bei der Aussage bei der Polizei auch nicht mehr so sicher, noch eine Begleitung an Bord hatte und beide Aussagen würden, dass ich der Unfallverursache gewesen wäre.
Ich mache mir schon seit Tagen Gedanken, ob ich in einem Verfahren überhaupt Recht bekäme und wenn nicht, mit welchen Konsquenzen ich rechnen müsste. Ich bin mir meiner aktuellen Situation überhaupt nicht sicher und habe trotz vieler Ratschläge immer noch keinen festen Entschluss fassen können. Meine bisherige Überlegung war, da es sich bei dem Schaden um "nur" ca. 300 bis 400 € handelt, keine weiteren Schritte gegen die Unfallverursacherin einzuleiten und es wegen der rechtlich ungewissen Situation dabei zu belassen.
Dennoch ärgert es mich, dass solche Leute womöglich davon kommen... Deswegen was meint ihr dazu, sollte ich es darauf ankommen lassen und es probieren?
Mit freundlichen Grüßen
McGolf4
Beste Antwort im Thema
Welcher Unfallgegener würde mit einem Zeugen abhauen, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat?
Wenn Unfallspuren vorhanden sind, kann ein Unfallsachverständiger moistens auch einweandfrtei rekonstruieren, wie der Schaden eingetreten ist.
Also, ich meine, gaaaaaanz schlechte Karten für die Unfallgegenerin den Spieß umzudrehen.
Dazu bin ich der Auffassung, dass solche "Schweinereien" im Straßenverkehr unbedingt strafrechtlich verfolgt und entsprechend geahndet warden sollten.
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18 Antworten
Servus Leute,
ich melde mich mal wieder, leider mit einer enttäuschenden Nachricht, der Polizist mit dem ich sprach meinte, dass der/die Fahrer/in ein Alibi hat und an dem genannten Tag und Zeitpunkt nicht an diesem Ort war, ich bin zwar trotzdem der Meinung, dass es sich bei dem Auto um das Unfallfahrzeug handelt aber naja... jetzt stehe ich da mit meinem Talent und weiß nicht mehr weiter, vielleicht habe ich noch Glück... wobei ich sagen muss, dass die Geschichte mit dem Alibi auch etwas fragwürdig ist. Aber um das zu widerlegen bräuchte ich eine Adresse und müsste die Fahrerin dazu sehen, aber das habe ich leider nicht. 🙁
Es kann ja auch jemand anderes gefahren sein. Aber so lange nicht mal sicher ist, dass das das richtige Auto ist (z.B. weil du dich an das Kennzeichen erinnern kannst), wird niemand einen Gutachter auf den Wagen loslassen...
Gruß
Tom
Hat die Polizei (a) den Halter oder (b) die Fahrerin des Fahrzeugs befragt, nachdem Du Deinen Verdacht der Polizei mitgeteilt hast?
Ist die Fahrerin auch der Halterin des Fahrzeugs?
Hat die Polizei sonst noch irgend etwas ermittelt?
Wurden beide Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt?
Wie könntest Du das Alibi widerlegen, wenn Du die Fahrerin sehen würdest?
Zitat:
@Vroomm schrieb am 22. Januar 2016 um 21:54:33 Uhr:
Wurden beide Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt?
Bezweifle ich
Zitat:
@Vroomm schrieb am 22. Januar 2016 um 21:54:33 Uhr:
Wie könntest Du das Alibi widerlegen, wenn Du die Fahrerin sehen würdest?
Wenn der TE sagt "das war sie", würde auch Aussage gegen Aussage stehen.
Würde warscheinlich am Ende heißen: "Die Fahrerin muss so ähnlich ausgesehen haben, diese Frau hat ja ein Alibi"... 🙄