Fahrerflucht Verfahren wurde eingestellt, wer bezahlt meinen Schaden?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Im Februar ist mir jemand in mein parkendes Auto reingefahren als ich nicht anwesend war. Ein Zeuge hat das gesehen und hat sich das Kennzeichen aufgeschrieben von der Person die in mein Auto reingefahren ist. Die Person ist daraufhin weggefahren und mein Zeuge hat die Polizei gerufen.
Ich bin daraufhin zum Gutachter gegangen, weil die Polizei mir das empfohlen hat, da man den Halter früher oder später gefunden hätte, weil wir das Kennzeichen hatten.
Jetzt habe ich einen Schreiben bekommen von der Anwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil es zu wenig Beweise dafür gibt (zu wenig Beweise trotz Zeuge und Autoschaden??) Was heißt das für mich? Bleibe ich auf den Schaden (3500€) jetzt sitzen und muss ich jetzt den Gutachter selber zahlen? Das kann ja nicht sein, dass der Täter davon kommt und ich jetzt auf den Kosten sitzen bleibe??

Ich habe übrigens eine Rechtsschutzversicherung und eine Vollkaskoversicherung (vielleicht ist das relevant)

31 Antworten

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 27. August 2022 um 10:19:22 Uhr:


Da wurde doch nur das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt, oder?
Das sagt doch nichts über die Tatsache aus, dass derjenige den Schaden verursacht hat.
Also: bei der Versicherung des Verursachers geltend machen wie bei jedem anderen Unfall auch.

In dem Fall wäre ja der Verursacher dann auch der Fahrer.
Leider liegt dem Zeugen jedoch "nur" das Kennzeichen vor und, daß dieses Fahrzeug mit dem Kennzeichen im Spiel war.
Unbekannt ist und bleibt der Verursacher nach wie vor.

Versicherung des Halters wird fragen, wer gefahren ist. Ebenso steht der Fahrer nicht fest.
Da wird sich jede Versicherung rauswinden.

Wenn die Polizei am Fahrzeug des Verursachers korrespondierende Schäden feststellt, kann sich die Versicherung nicht "rauswinden".

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. August 2022 um 10:52:21 Uhr:



Da wird sich jede Versicherung rauswinden.

Womit?

Wenn der Schaden von dem Fahrzeug verursacht wurde, dann hat die HP zu zahlen.

Der HP hätte ich gleich am nächsten Tag eine Mitteilung zukommen lassen und die Regulierung eingefordert

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. August 2022 um 10:52:21 Uhr:



Versicherung des Halters wird fragen, wer gefahren ist. Ebenso steht der Fahrer nicht fest.
Da wird sich jede Versicherung rauswinden.

Geht nicht. Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer. Wenn das Auto als verursachenden Fahrzeug feststeht, zahlt die Versicherung, egal wer gefahren ist.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 27. August 2022 um 11:24:59 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. August 2022 um 10:52:21 Uhr:



Versicherung des Halters wird fragen, wer gefahren ist. Ebenso steht der Fahrer nicht fest.
Da wird sich jede Versicherung rauswinden.

Geht nicht. Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer. Wenn das Auto als verursachenden Fahrzeug feststeht, zahlt die Versicherung, egal wer gefahren ist.

Genau. Aber ob das feststeht hat der TE noch nicht gesagt. Er redet lediglich von der Einstellung. Aus welchen Gründen hat er glaube ich noch nicht angegeben. Kann ja auch sein, dass das Fahrzeug als Verursacher nicht in Frage kam. Dann muss dann eben die VK des TE ran.

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. August 2022 um 11:41:19 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 27. August 2022 um 11:24:59 Uhr:


Geht nicht. Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer. Wenn das Auto als verursachenden Fahrzeug feststeht, zahlt die Versicherung, egal wer gefahren ist.

Genau. Aber ob das feststeht hat der TE noch nicht gesagt. Er redet lediglich von der Einstellung. Aus welchen Gründen hat er glaube ich noch nicht angegeben. Kann ja auch sein, dass das Fahrzeug als Verursacher nicht in Frage kam. Dann muss dann eben die VK des TE ran.

Eingestellt wurde das Verfahren wegen Fahrerflucht, dafür muss man den Fahrer kennen.

Mit dem Versicherungsschaden hat das nichts zu tun.

richtig, hatte quasi einen ähnlichen Fall vor ein paar Monaten (war sogar bei der "Rempelei" selbst im Auto, habs aber erst nicht bemerkt, Zeugen jedoch schon und die haben sich das Kennzeichen gemerkt und mich auf den Vorgang aufmerksam gemacht).

Schaden natürlich der Polizei gemeldet mit Kennzeichen des Verursachers und Namen der Zeugen.

Verfahren wegen Fahrerflucht gegen den U-Gegner wurde eingestellt (der hats angeblich auch nicht mitbekommen und ist daher einfach weggefahren).
Es konnte ihm keine absichtliche Fahrerflucht nachgewiesen werden -> Staatsanwaltschaft hat den Deckel zugemacht!

Schaden der gegnerischen Versicherung gemeldet - wurde nach Kostenvoranschlag meiner Lackiererei nach ein paar Wochen anstandslos bezahlt.

BTW.. alles in Eigenregie ohne Anwalt erledigt.

@Bulwey
Wenn der Fahrer nicht bekannt ist wird das Verfahren erst recht eingestellt.

Edit: Sorry, falsch gelesen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. August 2022 um 12:19:13 Uhr:


@Bulwey
Wenn der Fahrer nicht bekannt ist wird das Verfahren erst recht eingestellt.

Genau das sag ich doch auch.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. August 2022 um 10:52:21 Uhr:


In dem Fall wäre ja der Verursacher dann auch der Fahrer.
Leider liegt dem Zeugen jedoch "nur" das Kennzeichen vor und, daß dieses Fahrzeug mit dem Kennzeichen im Spiel war.
Unbekannt ist und bleibt der Verursacher nach wie vor.

Versicherung des Halters wird fragen, wer gefahren ist. Ebenso steht der Fahrer nicht fest.
Da wird sich jede Versicherung rauswinden.

Das ist für den GEschädigten völlig egl. Fakt ist, mit dem Kennzeichen hätte die Polizei das Fahrzeug aufsuchen und auf plausible Schadenspuren prüfen müssen. Das sind so so Fotos mit Maßlatte drauf 😉

Ist es plausibel das das Fahrzeug tatsächlich der "Unfallgegener" war wird auch die Versicherung zahlen. Ist an dem Fahrzeug nicht der geringste Hinweis einer entsprechenden Unfallbeteiligung zu finden könnte es ein Fehlbeobachtung des zeugen sein und das Verfahren wird anschl. eingestellt. .. Wer den hobel gefahren ist ist für den Geschädigten dabei völlig schnuppe.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 27. August 2022 um 13:45:33 Uhr:


...
Das ist für den GEschädigten völlig egl. Fakt ist, mit dem Kennzeichen hätte die Polizei das Fahrzeug aufsuchen und auf plausible Schadenspuren prüfen müssen. Das sind so so Fotos mit Maßlatte drauf 😉
...

...das werden die schon gemacht, aber wenn se keinen Fahrer haben bzw. keine Aussicht besteht diesen zu ermitteln hat sich das mit der Fahrerflucht erledigt - das war der strafrechtliche Teil.

Dass die Haftpflicht den verursachten Schaden übernimmt ist der zivilrechtliche Teil. Ich würde mich da schleunigst mit der Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs in Verbindung setzen... denen das Gutachten / Kostenvoranschlag übermitteln und wenn sie anfangen irgendwie Mucken zu machen statt zu bezahlen, dann würde ich da sofort in Richtung Klageweg schwenken... RA ist ja, wenn ich richtig gelesen hab schon mit der Sache befaßt (der kann seine Honorarrechung, auch gleich mit einreichen / mit auf die Forderungsliste setzen!)... Zeuge / Zeugin gibts auch... fehlt also nur noch eine Klageschrift, die man bei Gericht einreicht.

Und bloß nicht auf irgendwelche Vorschläge der gegnerischen Versicherung eingehen... sich irgendwie runter handeln lassen.

Hier z.B. mal eine kleine Liste mit Forderungen, die ich bei einem RA gefunden hab (

http://www.kanzlei-doss.de/nach-dem-verkehrsunfall.html

), der sich mit dem Thema beschäftigt...

Zitat:

Als ersatzfähige Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall können beispielsweise in Betracht kommen:
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei Totalschaden
Sachverständigenkosten
Ersatz der unfallbedingten Wertminderung
Ab- und Ummeldekosten
Mietwagenkosten (oder Nutzungsausfallentschädigung)
Abschlepp- /Entsorgungskosten
Umbaukosten
Fahrtkosten
Allgemeine Kostenpauschale
Kleiderschaden
Transportschäden (Schäden an mitgeführten Gegenständen)
Verlust des Schadensfreiheitsrabatts in der Kaskoversicherung
Zinsen
Schmerzensgeld
Kosten einer Haushaltshilfe / Haushaltsführungsschaden
Verdienstausfall
Unterhaltsausfall
Anwaltskosten
u.v.m.

Irgendwie habe ich die Stelle nicht gefunden, in der der TE geschrieben hat er habe einen Anwalt eingeschaltet.
(die "Anwaltschaft" die das Strafverfahren eingestellt hat wird ja wohl die Staatsanwaltschaft gewesen sein)

Ich habe vielmehr den Eindruck dass der TE dachte, mit dem Strafverfahren würden auch seine zivilrechtlichen Ansprüche geregelt. Das denken zwar viele ist aber nunmal falsch.

Aus meiner Sicht wäre jetzt für den TE erstmal wichtig zu klären, warum das Strafverfahren eingestellt wurde.

a) weil zwar die Beteiligung des Fahrzeugs nachgewiesen werden konnte, aber Fahrer nicht beweisbar ist
oder
b) weil schon die Beteiligung des Fahrzeugs mit dem vom Zeugen genannten Kennzeichen nicht nachweisbar war.

Das sollte die Stelle mitteilen können, von der die Mitteilung über die Einstellung kam.

Von dem Ergebnis dieser Nachfrage sollte dann das weitere Vorgehen abhängen:

a) ganz normaler Haftpflichtfall, einen Anwalt beauftragen der die Sache mit der gegnerischen Versicherung abwickeln soll.

b) ein Fall für die eigene Vollkasko.
Problematisch ist dabei, dass die einen nicht von ihr selbst beauftragten Gutachter in der Regel nicht bezahlen wollen. Zumal es sich ja wohl um ein Haftpflicht- und nicht um ein Kasko-Gutachten handeln wird. Vielleicht kann man aber mit allen Beteiligten aufgrund der Umstände eine Einigung erzielen. Dass z.B. der Gutachter sein Gutachten auf Kasko umschreibt, die VK ihm dafür ihren üblichen Satz bezahlt und der TE nur die Differenz. Oder so ähnlich.

Zitat:

@hk_do schrieb am 27. August 2022 um 15:33:28 Uhr:


Irgendwie habe ich die Stelle nicht gefunden, in der der TE geschrieben hat er habe einen Anwalt eingeschaltet.
(die "Anwaltschaft" die das Strafverfahren eingestellt hat wird ja wohl die Staatsanwaltschaft gewesen sein)

https://www.motor-talk.de/.../...ahlt-meinen-schaden-t7334298.html?...

Ah, OK.

Das sieht dann natürlich schlecht aus, wenn es einen Ansatzpunkt geben würde hätte der Anwalt den ja hoffentlich genutzt...

Familienrechtsanwalt "ich mach auch Unfälle"?

Vorgang bei der Haptpflicht des Unfallgegners melden und gucken was passiert, das hätte man sofort machen können. Wenn die Versicherung ablehnt kann man immer noch gucken ob und wie man weiter geht. Aber wenn man den Weg nicht geht kann man auch nicht helfen ... 🙄

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