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Fahrerflucht theoretisch verursacht - was nu?

Themenstarteram 20. Mai 2010 um 16:01

Hallo Mitforisten!

Große Katastrophe.

Seit 2 Wochen bin ich bei einem neuen Arbeitgeber und der hat nen schönen Mercedes Sprinter. Nun muss ich nach langer Zeit mal wieder so ein Ding fahren, geht mir eigentlich auch gut von der Hand. Gestern hat nun beim rückwärts rangieren auf dem kleinen Hinterhof - Firmenparkplatz beim Bremsen hinten irgendwas geklöttert. Weil ich den Laderaum voll Krimskrams hatte hab ich kurz Spiegel gecheckt, alles für i.O. befunden und gedacht da ist wohl hinten was umgekippt....oder so. Dann ab dafür zum nächsten Kunden. Kein doller Ruck oder so.

Heute morgen seh ich dann in dem Bereich wo das passiert ist so eine olle Parkplatzlampe schief hängen. Den Sprinter gecheckt - toll, ein Lackkratzer ganz oben an der Hintertür auf Höhe der Lampe, sonst nix.

Bin dann zum Chef, beichten. Der hat mir dann berichtet, das gestern Abend noch die Polizei da war, weil wohl ein Auto in dem Bereich stand dass auch einen Ditsch ( "ganz schön was") abbekommen hat. Nun wollen die mir wohl ans Leder wegen Fahrerflucht, was ich ja so gesehen auch verstehen kann. Ich bin auch immer wenig amused wenn ich mal wieder ne neue Parkplatzbeule entdecke. Hab dann gleich bei der Polizei angerufen und meine ganzen Schandtaten gestanden und Daten durchgegeben.

Chef ist gottseidank cool geblieben und sagt macht nix, ist auf dem Parkplatz jedem schon mal passiert. Bei unserm Sprinter waren nur ein paar Clips von der hinteren Stoßstange ausgehakt, sonst unten nix zu sehen :/

Was erwartet mich denn jetzt so an harter und gerechter Strafe? Kann ich noch irgendwas sinnvolles machen außer abwarten auf Post? Ich fahr seit 10 Jahren täglich Kundendienst und hab keine Punkte und mir außer 2 mal blitzen im 10 Euro Bereich nix zu Schulden kommen lassen. Im Internet steht alles mögliche, 5-7 Punkte und Geldstrafen, Beteiligung an den Versicherungskosten...?

Gnaaaa...... :(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pizzaesser

und gedacht da ist wohl hinten was umgekippt....

Mal ein bisschen OT: Was ist denn das bitte für eine Ladungssicherung? Mal ab davon, dass die Sicherung sowohl deiner eigenen, als auch der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dient, hätte bei gescheiter Sicherung diese Frage gar nicht aufkommen können.

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was du erwarten kannst? googel nach Fahrerflucht und freu dich drüber was wohl kommen wird.

Was du die lezten Jahre gemaht hast? interessiert keinen

am 20. Mai 2010 um 18:49

Hallo,

@TE:

Warte erstmal den Sachverhalt ab bis der sich geklärt hat.

Dass die Versicherung Dich direkt in Regress nimmt ist nicht möglich, da es ja ein Betriebsfahrzeug war und Du nicht Versicherungsnehmer bist.

Arbeitsrechtlich könntest Du evtl. Probleme kriegen - wenn es denn grob fahrlässig o.ä. war.

Da Du aber selbst sagst, dass Dein Chef das nicht so verbissen sieht, wüprde ich hier erstmal Ruhe bewahren und abwarten.

Fehler passieren jedem - der Vorwurf der Fahrerflucht ist hier ja tatsächlich berechtigt.

Also ruhig Blut.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

...Dass die Versicherung Dich direkt in Regress nimmt ist nicht möglich, da es ja ein Betriebsfahrzeug war und Du nicht Versicherungsnehmer bist....

Die Versicherung kann auch ihn als Fahrer direkt in Regress nehmen.

Die Vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten gelten auch für die mitversicherten Personen - § 3 bei AKB bis 2008 oder F bei AKB ab 2008.

Themenstarteram 20. Mai 2010 um 19:46

Ich hab meinem Chef ja schon angeboten die Kosten der Firma für Selbstbeteiligung und Wertverlust am (geleasten) Firmenwagen zu übernehmen, ist einem ja auch megapeinlich sowas wenn man erst neu angestellt ist. Aber er hat abgewunken und sagt ich soll mir keinen Kopf machen, nur die Sache mit der Fahrerflucht ist wohl bedenklich.

Gegoogelt habe ich natürlich schon, aber da ist von "fallen gelassen" bis 3 Jahre Knast alles zu finden und in Foren schreibt nie einer wie es bei ihm ausgegangen ist.

Das is alles so bescheuert, zumal ich meinen Firmenwagen zum Feierabend ja vielleicht 4-5 Meter entfernt vom "Opferauto" geparkt habe, dann noch am geschädigten Wagen vorbei gelatscht bin und mir nix aufgefallen ist. Nur bei den modernen Karren macht man ja sicher fix mal paar tausend Euro Schaden mit bissel Kotflügel+Stoßstange, die Höhe kann ich im Moment wirklich 0 abschätzen.

Vielleicht sollte ich doch mal bei nem Anwalt durchklingen, am besten einer, der vorsichtshalber auch zu Fuß zu erreichen ist.

Die positive Nachricht mal zu beginn.

Mit Knast brauchst du bei dem Sachverhalt nicht zu rechnen:)

Wie das ganze ausgeht steht in den Sternen. Darum heißt es ja "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand".

Eine pauschale Auskunft ist halt bei so einem Verfahren nicht möglich. Dafür spielen zuviele Faktoren eine Rolle.

am 21. Mai 2010 um 5:22

Guten Morgen,

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

...Dass die Versicherung Dich direkt in Regress nimmt ist nicht möglich, da es ja ein Betriebsfahrzeug war und Du nicht Versicherungsnehmer bist....

Die Versicherung kann auch ihn als Fahrer direkt in Regress nehmen.

Die Vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten gelten auch für die mitversicherten Personen - § 3 bei AKB bis 2008 oder F bei AKB ab 2008.

danke für die Richtigstellung, so stimmts natürlich :)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Pizzaesser

und gedacht da ist wohl hinten was umgekippt....

Mal ein bisschen OT: Was ist denn das bitte für eine Ladungssicherung? Mal ab davon, dass die Sicherung sowohl deiner eigenen, als auch der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dient, hätte bei gescheiter Sicherung diese Frage gar nicht aufkommen können.

Themenstarteram 10. Juli 2010 um 14:27

Mal ein Bisschen Substanz zum Thema, der Vollständigkeit halber:

Da mein Malheur im nicht-öffentlichen Verkehrsraum auf einem durch Schranken abgesicherten Mieterparkplatz passierte, greift §142 wohl nicht und eine Verurteilung wegen Fahrerflucht kommt nicht in Betracht. Mal gucken was der Staatsanwalt sagt.

Der Schaden des angerollten liegt nur bei 1500€, leichter Eindruck am Kotflügel und irgendwie hats eine Scheinwerfer-Halterung zerrissen.

Hier ein ähnlich gelagerter Fall:

http://rarudnicki.de/blog/recht-gesprochen/nachbarn-fluechten-nicht.html

Auf jeden Fall wieder was dazu gelernt.

Vor allem, dass du in einer anständigen Firma gelandet bist, in der der Chef nicht versucht Firmenkosten auf die Mitarbeiter umzulegen.

am 30. August 2010 um 13:32

Hey,

wie sieht den das aus mit binnen 24 Stunden bei der Polizei melden? Könnte das hier nicht gelten? Dann wäre der Vorwurf ja vom Tisch. War ja nichts vorsätzliches ...

am 30. August 2010 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von Penny21

Hey,

wie sieht den das aus mit binnen 24 Stunden bei der Polizei melden? Könnte das hier nicht gelten? Dann wäre der Vorwurf ja vom Tisch. War ja nichts vorsätzliches ...

Das war am 20.Mai = mehr als 24 Stunden her!

Und hinzu kommt noch:

bei einer Selbstanzeige darf noch keine Anzeige bei der Polizei in der Sache vorliegen, war hier aber schon der Fall!

Somit keine Straffreiheit wegen Selbststellung möglich.

am 30. August 2010 um 16:03

Zitat:

Original geschrieben von Pizzaesser

Mal ein Bisschen Substanz zum Thema, der Vollständigkeit halber:

Da mein Malheur im nicht-öffentlichen Verkehrsraum auf einem durch Schranken abgesicherten Mieterparkplatz passierte, greift §142 wohl nicht und eine Verurteilung wegen Fahrerflucht kommt nicht in Betracht. Mal gucken was der Staatsanwalt sagt.

Der Schaden des angerollten liegt nur bei 1500€, leichter Eindruck am Kotflügel und irgendwie hats eine Scheinwerfer-Halterung zerrissen.

VORSICHT:

ich zitier mal aus den Erläuterungen zum § 142 StGB (Karl Lackner "StGB mit Erläuterungen" 21. Auflage erschienen im Verlag C.H. Beck München; bei Punkt 6 zu 142 heißt es:

Zitat:

Auch Vorgänge auf nichtöffentlichem Grund, die mit dem Straßenverkehr unmittelbar zusammenhängen, reichen aus (VRS 59, 185; Düsseldorf NJW 82, 2391; s auch Karlsruhe NZV 93,77).

Somit könnte hier eine Verurteilung wegen § 142 StGB drohen.

Schaden bei 1.500,- € ist nicht mehr geringfügig und fällt somit ebenfalls in den 142 StBG; wobei dann sogar eine Fahrerlaubnissperre im Raum steht.

Mach dich jetzt mal nicht verrückt. Im Gesetzbuch lesen kann jeder. Dahr nutzt es aus meiner Sicht nicht unbedingt etwas, hier Paragraphen aufzuzählen.

Ich würde, -wenn es denn überhaupt zur Verhandlung kommt- positiv hervorheben, dass du dann, als du es gemerkt hast, dich unverzüglich gemeldet hast und somit keine Vertuschungsabsicht vorhanden war (wenn kein Fahrer ermittelt wird / werden kann, da Firmenfahrzeug wird auch keiner bestraft).

Falls der Staatsanwalt das nicht so sieht, ist evtl. ein Anwalt sinnvoll, der dich unterstützt.

Und das nächste Mal auf jeden Fall lieber einmal mehr schauen, als einmal zu wenig.

Es hätte ja auch ein Kind sein können....

Themenstarteram 30. August 2010 um 17:04

Ich habe das nach ein paar Tagen an einen Anwalt übergeben. Mich mit den Polizisten und so auseinander zu setzen war mir dann nach erster Kontaktaufnahme zu doof. Ich wollte ja anfangs, hab dann Gott sei dank alles verweigert. Der Anwalt hat auch schon ein Schreiben mit 3-4 Punkten an den Staatsanwalt geschickt warum §142 nicht in Frage kommt. Seit dem ist noch nichts wieder gekommen. Da ich aber nicht arm bin, setzen die bestimmt alles dran mir was ausm Kreuz zu leiern. Der H4-Bruder meiner Freundin hat besoffen (!) einen Straßenbaum umgenietet und die Karre im Graben liegen lassen, Fahrerflucht wurde 3 Tage später fallen gelassen.

Nun lass ich beim Rangieren mit der Blechkiste auch immer eine Extraportion Abstand zu allem und mache lieber 2 Züge mehr ;)

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