Fahrerflucht theoretisch verursacht - was nu?
Hallo Mitforisten!
Große Katastrophe.
Seit 2 Wochen bin ich bei einem neuen Arbeitgeber und der hat nen schönen Mercedes Sprinter. Nun muss ich nach langer Zeit mal wieder so ein Ding fahren, geht mir eigentlich auch gut von der Hand. Gestern hat nun beim rückwärts rangieren auf dem kleinen Hinterhof - Firmenparkplatz beim Bremsen hinten irgendwas geklöttert. Weil ich den Laderaum voll Krimskrams hatte hab ich kurz Spiegel gecheckt, alles für i.O. befunden und gedacht da ist wohl hinten was umgekippt....oder so. Dann ab dafür zum nächsten Kunden. Kein doller Ruck oder so.
Heute morgen seh ich dann in dem Bereich wo das passiert ist so eine olle Parkplatzlampe schief hängen. Den Sprinter gecheckt - toll, ein Lackkratzer ganz oben an der Hintertür auf Höhe der Lampe, sonst nix.
Bin dann zum Chef, beichten. Der hat mir dann berichtet, das gestern Abend noch die Polizei da war, weil wohl ein Auto in dem Bereich stand dass auch einen Ditsch ( "ganz schön was"😉 abbekommen hat. Nun wollen die mir wohl ans Leder wegen Fahrerflucht, was ich ja so gesehen auch verstehen kann. Ich bin auch immer wenig amused wenn ich mal wieder ne neue Parkplatzbeule entdecke. Hab dann gleich bei der Polizei angerufen und meine ganzen Schandtaten gestanden und Daten durchgegeben.
Chef ist gottseidank cool geblieben und sagt macht nix, ist auf dem Parkplatz jedem schon mal passiert. Bei unserm Sprinter waren nur ein paar Clips von der hinteren Stoßstange ausgehakt, sonst unten nix zu sehen :/
Was erwartet mich denn jetzt so an harter und gerechter Strafe? Kann ich noch irgendwas sinnvolles machen außer abwarten auf Post? Ich fahr seit 10 Jahren täglich Kundendienst und hab keine Punkte und mir außer 2 mal blitzen im 10 Euro Bereich nix zu Schulden kommen lassen. Im Internet steht alles mögliche, 5-7 Punkte und Geldstrafen, Beteiligung an den Versicherungskosten...?
Gnaaaa...... 🙁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pizzaesser
und gedacht da ist wohl hinten was umgekippt....
Mal ein bisschen OT: Was ist denn das bitte für eine Ladungssicherung? Mal ab davon, dass die Sicherung sowohl deiner eigenen, als auch der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dient, hätte bei gescheiter Sicherung diese Frage gar nicht aufkommen können.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pizzaesser
Ich habe das nach ein paar Tagen an einen Anwalt übergeben. Mich mit den Polizisten und so auseinander zu setzen war mir dann nach erster Kontaktaufnahme zu doof. Ich wollte ja anfangs, hab dann Gott sei dank alles verweigert.
genau richtig. Alles was Du im Anhörungstermin sagst, kann nur falsch sein. Spätestens wenn entsprechende Post kommt, immer sofort ab zum (Fach)anwalt, der beantragt in der Regel zunächst Akteneinsicht und dann siehst Du weiter. Einlassungen zum Vorwurf ausschliesslich über Deinen Anwalt, wie gesagt niemals versuchen "die Sache allein aus der Welt zu schaffen".
Chefdackel
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Das war am 20.Mai = mehr als 24 Stunden her!
Der Unfall war am 19. und die Meldung folgte am 20. Mai. Also nicht mehr als 24h.
Das der Unfallgegner schneller war ist natürlich blöd für den TE.
Mfg Zille
Zeitpunkt des Unfalls war gegen 18.00 am 19. lt Schreiben vom Staatsanwalt, bei der Polizei hab ich mich am 20. Morgens gegen 8.30 gemeldet. Leider erst nachdem ich vom Chef erfahren habe was abging. Irgendwo in den Paragraphen habe ich gelesen dass sich das trotzdem positiv auswirkt, aber kA 😕
Zitat:
Original geschrieben von Pizzaesser
Zeitpunkt des Unfalls war gegen 18.00 am 19. lt Schreiben vom Staatsanwalt, bei der Polizei hab ich mich am 20. Morgens gegen 8.30 gemeldet. Leider erst nachdem ich vom Chef erfahren habe was abging. Irgendwo in den Paragraphen habe ich gelesen dass sich das trotzdem positiv auswirkt, aber kA 😕
Nein das wirkt sich in deinem Fall nicht positiv aus:
WEIL bereits die Anzeige vorlag und die Polizei Kenntnis von deinem Delikt hatte. Positiv würde sich nur eine Selbstanzeige auswirken, diese setzt voraus, dass du vor allen anderen bei der Polizei ist und dich quasi selbst anzeigst!
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Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Nein das wirkt sich in deinem Fall nicht positiv aus:
WEIL bereits die Anzeige vorlag und die Polizei Kenntnis von deinem Delikt hatte. Positiv würde sich nur eine Selbstanzeige auswirken, diese setzt voraus, dass du vor allen anderen bei der Polizei ist und dich quasi selbst anzeigst!
.
ich würde sagen, weil die Polizei
bereits tätigwurde (sprich schon beim Chef vorgesprochen hatte), das dürfte entscheidend sein. Das ist abgeleitet so zumindest im Bereich der Steuerfahnung, Anzeige liegt vor, aber solange die Steuerfahnder noch nicht vor der Tür stehen, ist das Zeitfenster für die Selbstanzeige offen.
Ob sich die Selbstanzeige also strafmildernd auswirkt, ist eher fraglich. Wenn es aber zum Prozeß kommt (und das bleibt auch erst einmal abzuwarten), ist eigentlich auch noch viel von der Tagesform des Richters und dem Schauspieltalent des TE abhängig. Es gilt immer noch der alte Spruch: "Vor Gericht, auf hoher See und in der Bauwochenlotterie von VW ist man in Gottes Hand".
Chefdackel
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meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und geben nur meine persönliche Meinung wieder
So, das Verfahren wurde nun gemäß §170 Abs 2 StPO eingestellt.
Argumente des Anwalts:
-kein öffentlicher Straßenverkehr an dieser Stelle, da abgeschlossener Mieterparkplatz, darum kein §142
-keine Hinweise auf vorsätzliche Sachbeschädigung, fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar (§303 StGB)
-andere Delikte sowie Ordnungswidrigkeit kommen nicht in Betracht
Glückwunsch das du so glimpflich weggekommen bist. Und mal als richtigstellung: streicht mal den begriff Fahrerflucht..es gibt nur die Unfallflucht da ich nicht fahren muss um Unfallverursacher zu sein...
*Klugscheißmodus an*
Es gibt auch keine Unfallflucht, sondern nur das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
*und wieder aus*