Fahrerflucht
Hallo ab wann ist Fahrerflucht.
Ich hatte einen Unfall mit einer Fahrradfahrern, die ist mir rein gefahren.
Ich habe mich natürlich um die gekümmert das es ihr gut ging. Ein Sanitäter war auch da also privat, er hat mitgeschaut.
Ihr ging es gut die wollte keinen Arzt haben, sie saß ungefähr 30 Minuten ich war dabei. Die hat mindestens 5 kippen geraucht.
Nach der halben Stunde meinte sie das ihre Mutter ihr geraden hat einen Krankenwagen zu rufen. Davor wollte sie unbedingt mit dem Fahrrad weiter fahren. Hatte ihr mit kabelbindern auch ihr Fahrradkorb wieder dran gemacht.
Ich habe ihr den Krankenwagen über die 112 angerufen, meinem Telefon. Die 112 hat auch die Polizei verständigt. Also die Polizei kam war ich im Supermarkt neben der Unfallstelle und ohne Auto natürlich mit ihrem Einverständnis Wasser zu kaufen.
Die Polizei will mir ans Bein pinkeln und behauptet Fahrerflucht.
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Zitat:
@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:
Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant. Ich habe den Eignungstest bestanden aber habs doch dann nicht gemacht damals. Weil ich zur Wasserschutzpolizei gehen wollte.
Mit deiner mangelhaften Zeichensetzung und Rechtschreibung kann ich mir das nur schwer vorstellen. Auch nicht bei den erhöhten Einstellungszahlen seit ein paar Jahren.Ausländer Geleier, Denke er hatte so eine Ader gehabt zweitens weist du garnicht woher ich komme oder wer ich bin.
Und wir sind in Deutschland zum Glück sonst würde sowas wie du keinen Leben mehr haben. Hinter dem Klavier protzen und auf der Straßen sich verstecken hinter ne foz
Du hast gemerkt, dass du mit deiner abstrusen Geschichte nicht weiterkommst und versuchst jetzt zu drohen? 😁
Die Drohung jetzt mal beiseite: es trifft sich gut, dass du in FFM wohnhaft bist. Ich arbeite dort seit einiger Zeit, deswegen biete ich dir an, dir das ganze auf dem Revier nochmals in kurzen, verständlichen Sätzen in entspannter Atmosphäre zu erklären. Vielleicht hole ich auch unseren Unfallsachbearbeiter dazu, der ist in diesen Dingen noch fitter. Und wenn du mir dann die Vorgangsnummer nennst, unter der das ganze aufgenommen worden sein soll, schaue ich in den Vorgang und sage dir, was da Sache ist. Ich bin ab morgen früh 06:00 Uhr wieder im Dienst. Wenn du mir eine PN schreibst, sage ich dir, auf welches Revier du für diese Information kommen kannst. Das Ganze läuft dann unter dem Stichwort "Bürgerfreundlichkeit".
Ach ja, hatte ich eben vergessen: wenn du den persönlichen Kontakt scheust, kannst du mit der Vorgangsnummer auch auf jeder Dienststelle anrufen, dir die Telefonnummer des Sachbearbeiters geben lassen und den anrufen/mit dem sprechen. Der hat den Vorgang ja im Original vorliegen.
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Zitat:
@uhu110 schrieb am 2. April 2017 um 22:41:13 Uhr:
(...)Du glaubst gar nicht, wie viele Unfallfahrer einfach stiften gehen und nur wieder zurückkommen, weil sie mit einem Angehörigen oder ihrem Anwalt telefoniert und den Rat bekommen haben, umgehend zur Unfallstelle zurückzukehren.
In der Tat hatte ich beim Verfassen meines Beitrags viele Aspekte, auf die Du hinweist, nicht gegenwärtig gehabt.
Ein simpler Satz: " Ich habe doch nur Wasser für den Unfallgegner geholt, weil er mich darum gebeten hat!" hätte wohl gereicht, wenn der Unfallgegner ein kurzes "Stimmt, und danke!" gesagt hätte...
Man muss sich nicht belasten, aber unverfängliche Fakten bezüglich der vorangehenden 10 Minuten zu nennen (geholfen zu haben, selbst auf Tois gewesen, evtl. Klomann oder Klofrau kurzfristig als Zeuge usw.), ist sicher nicht verkehrt.
Man kann sich das Leben manchmal auch schwer machen.
Moin die Herren,
da offensichtlich die Hinweise meines Kollegen Tecci6N im Nirvana verhallt sind, und auch mir hier einige Wortwahlen gelinde gesagt "suspekt" vorkommen; ist erstmal Feierabend. Den weiteren Werdegang übergebe ich den V&S-Kollegen.
***temporär geschlossen***
MfG
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