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Fahrerflucht

Themenstarteram 27. März 2017 um 12:37

Hallo ab wann ist Fahrerflucht.

 

Ich hatte einen Unfall mit einer Fahrradfahrern, die ist mir rein gefahren.

 

Ich habe mich natürlich um die gekümmert das es ihr gut ging. Ein Sanitäter war auch da also privat, er hat mitgeschaut.

 

Ihr ging es gut die wollte keinen Arzt haben, sie saß ungefähr 30 Minuten ich war dabei. Die hat mindestens 5 kippen geraucht.

 

Nach der halben Stunde meinte sie das ihre Mutter ihr geraden hat einen Krankenwagen zu rufen. Davor wollte sie unbedingt mit dem Fahrrad weiter fahren. Hatte ihr mit kabelbindern auch ihr Fahrradkorb wieder dran gemacht.

 

Ich habe ihr den Krankenwagen über die 112 angerufen, meinem Telefon. Die 112 hat auch die Polizei verständigt. Also die Polizei kam war ich im Supermarkt neben der Unfallstelle und ohne Auto natürlich mit ihrem Einverständnis Wasser zu kaufen.

 

Die Polizei will mir ans Bein pinkeln und behauptet Fahrerflucht.

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2017 um 12:22

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:

 

Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant. Ich habe den Eignungstest bestanden aber habs doch dann nicht gemacht damals. Weil ich zur Wasserschutzpolizei gehen wollte.


Mit deiner mangelhaften Zeichensetzung und Rechtschreibung kann ich mir das nur schwer vorstellen. Auch nicht bei den erhöhten Einstellungszahlen seit ein paar Jahren.

Ausländer Geleier, Denke er hatte so eine Ader gehabt zweitens weist du garnicht woher ich komme oder wer ich bin.

Und wir sind in Deutschland zum Glück sonst würde sowas wie du keinen Leben mehr haben. Hinter dem Klavier protzen und auf der Straßen sich verstecken hinter ne foz

Du hast gemerkt, dass du mit deiner abstrusen Geschichte nicht weiterkommst und versuchst jetzt zu drohen? :D
Die Drohung jetzt mal beiseite: es trifft sich gut, dass du in FFM wohnhaft bist. Ich arbeite dort seit einiger Zeit, deswegen biete ich dir an, dir das ganze auf dem Revier nochmals in kurzen, verständlichen Sätzen in entspannter Atmosphäre zu erklären. Vielleicht hole ich auch unseren Unfallsachbearbeiter dazu, der ist in diesen Dingen noch fitter. Und wenn du mir dann die Vorgangsnummer nennst, unter der das ganze aufgenommen worden sein soll, schaue ich in den Vorgang und sage dir, was da Sache ist. Ich bin ab morgen früh 06:00 Uhr wieder im Dienst. Wenn du mir eine PN schreibst, sage ich dir, auf welches Revier du für diese Information kommen kannst. Das Ganze läuft dann unter dem Stichwort "Bürgerfreundlichkeit".

Ach ja, hatte ich eben vergessen: wenn du den persönlichen Kontakt scheust, kannst du mit der Vorgangsnummer auch auf jeder Dienststelle anrufen, dir die Telefonnummer des Sachbearbeiters geben lassen und den anrufen/mit dem sprechen. Der hat den Vorgang ja im Original vorliegen.

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Themenstarteram 29. März 2017 um 11:46

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 28. März 2017 um 18:57:58 Uhr:

Zitat:

@TomF31 schrieb am 28. März 2017 um 18:47:30 Uhr:

 

Au ja super .... DER Urteil kannst du ja dann gleichzeitig mit DIE Urkunde hochladen DAS du bekommen hast bei DAS bestehen von DEN Polizei-Eignungstest

:D :D :D :D :D :D

Das war unnötig. Kindergarten sollte auch bei dir wohl schon vorbei sein.:rolleyes:

Danke!

Zitat:

@mattalf schrieb am 29. März 2017 um 05:35:03 Uhr:

Unsinn! Der Fuehrerschein kann und wird dir im Ausland auch abgenommen. In der Regel bekommt man ,,nur`` eine hoehere Strafe. Aber bei dem Richtigen vergehen bist den Lappen an Ort und Stelle los. Beispiele kann ich genug bringen. Z.B. Alkohol am Steuer in Norwegen. 0,77 Promille reichten einem deutschem den Lappen ab zu nehmen. Da er hier wohnt bekam er 15 Monate Fahrverbot und danach das Angebot den Lappen neu zu machen. Seinen deutschen Schein sieht er nie wieder. Der er nicht Gewerblich faehrt und es sich nur um den PKW Fuehrerschein handelt, musste er ihn auch nicht nach 6 Monaten umtauschen. Ich musste meinen Umtauschen da sonst alle Klassen ausser PKW verfallen waeren.

Anderes Beispiel: Deutscher LKW Fahrer ohne Winterreifen und Schneeketten fuhr sich fest auf einer Zufahrt von einem Wohngebiet. Er weigerte sich aus Kostengruenden eine Bergung zu veranlassen. Das hat dann die Polizei fuer ihn gemacht. LKW wurde beschlagnahmt, Fuehrerschein einkassiert und der Fahrer mit der Faehre zurueck nach Deutschland geschickt. Das koennen andere Laender genauso.

Wenn man es nicht glaubt, da kann ich die ganzen Artikel die hier hin und wieder in der Zeitung stehen verlinken.

Was die Norweger genau machen, weiss ich nicht. Aber: Norwegen ist Mitglied des EWR. In Deutschland gelten für einen Fahrer mit norwegischem Führerschein hier deshalb die gleichen Regeln wie für einen Fahrer aus einem EU-Mitgliedstaat. Geht alles aus dem entsprechenden Gesetzesparagraphen hervor. Vermutlich dürften die Verträge bestimmen, dass dies auf Gegenseitigkeit beruht - das weiss ich aber nicht.

Karre beschlagnahmen etc. geht natürlich problemlos, wenn die Gesetze des betreffenden Landes das hergeben.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 29. März 2017 um 11:03:22 Uhr:

Hallo, Machdichlocker,

die von Dir genannten Schweizer sind ein passendes Beispiel:

Wird ein Schweizer betrunken erwischt (im Bereich einer Straftat nach §§ 316, 315c StGB) wird auch diesem der Führerschein abgenommen und von der Staatsanwaltschaft an die für ihn zuständige Heimatführerscheinstelle verschickt.

Du glaubst doch nicht wirklich, dass man ihm den Führerschein belässt, damit er hier weiter fahren kann, oder?

Viele Grüße,

Uhu110

Äh, ich habe nie behauptet, dass der einfach weiterfahren kann, ganz im Gegenteil. Einem Betrunkenen (egal welcher Nationalität bzw. egal mit welchem Führerschein der unterwegs ist) wird natürlich sofort die Weiterfahrt untersagt und eben ggf. auch die Fahrerlaubnis für das jeweilige Staatsgebiet aberkannt.

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei: Das Dokument selber können die deutschen Behörden beschlagnahmen, ja (Du nennst es "einziehen"). Das hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnis für das deutsche Staatsgebiet nicht mehr gültig ist. Sie können das Dokument aber eben nicht entziehen, ihr Handeln hat per se nicht zwingend Auswirkungen in irgendwelchen anderen Staaten (auch wenn im Beispiel mit dem betrunkenen Schweizer natürlich auch in der Schweiz ein Fahrverbot folgen wird - anders sieht es beim kürzlich verurteilten deutschen Raser aus, da sehen die deutschen Behörden offenbar keinen Handlungsbedarf). Entziehen die Schweizer Behörden jedoch einen Schweizer Führerschein, dann darf der Betreffende erst mal nirgendwo mehr rumfahren, weil er dann (zumindest temporär) grundsätzlich nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. März 2017 um 21:36:58 Uhr:

 

Träum weiter Bubi. Kommt als nächstes noch die "nur weil ich Ausländer bin" - Leier? Fehlt eigentlich noch :rolleyes:

PS: ein silberner Stern bedeutet Polizeikommissar, zwei Polizeioberkommissar, drei Polizeihauptkommissar,... bei K analog.

Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant.

Es hätte Dir aber geholfen, im Internet nachzuschauen. Dann hätte Dich cX24 nicht so dümmlich "ins Bockshorn jagen" können. Der eine Stern war sicher nicht silbern. Der Polizei-Azubi, der Dich da verbal überfahren hat, war wohl nur ein fachlich unsicherer aber übereifriger "Polizeimeisteranwärter". Es sind zwar nicht alle so, aber mit derartigen Kollegen von Streifendienst habe ich auch schon schier Unglaubliches erlebt. Immer getreu dem Motto "'Mann beisst Hund' ist eine Nachricht, 'Hund beisst Mann' interessiert niemanden".

am 29. März 2017 um 21:11

Zitat:

@GerhardT2 schrieb am 29. März 2017 um 19:48:01 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:

 

Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant.

Es hätte Dir aber geholfen, im Internet nachzuschauen. Dann hätte Dich cX24 nicht so dümmlich "ins Bockshorn jagen" können.Der eine Stern war sicher nicht silbern. Der Polizei-Azubi, der Dich da verbal überfahren hat, war wohl nur ein fachlich unsicherer aber übereifriger "Polizeimeisteranwärter".

Wo habe ich ihn denn "dümmlich ins Bockshorn gejagt"? Im Gegensatz zu einigen hier, dich eingeschlossen, habe ich nicht nur fachlich fundierte Hinweise gegeben, sondern auch meine Hilfe angeboten. Mein Angebot steht übrigens immer noch, nur gehört habe ich nichts.
Im übrigen wird der Stern schon silbern gewesen sein, denn den Ausführungen des TE nach wohnt er in Frankfurt (Hessen -> hier gibts nur den gehobenen Dienst [silbern] und den höheren [gold] und ist wohl arbeitsbedingt öfters mal in Bonn (das ist NRW, dort ist es mit den Laufbahnen/Rängen analog).
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist also davon auszugehen, dass es sich bei dem ominösen Polizisten aus des TE Geschicht´ nicht um einen Kollegen m.D. gehandelt hat, so er denn überhaupt existiert.
Ich bleibe im übrigen dabei: so, wie der Sachverhalt hier dargestellt worden ist, kann es nicht abgelaufen sein. Das Dinge bewusst verändert oder weggelassen werden, um selber in einem bessern Lichte dazustehen ist ja nichts neues im Internet im Allgemeinen und in diesem Forum im speziellen. Spricht im übrigen auch Bände, dass der TE hier erst mal auf die Pauke haut und einen Sturm im Wasserglas entfacht und dann weder weitere Informationen hinzufügt noch Hilfe annimmt. Also wenn mir ein Strafverfahren wg. §142StGB drohen würde und ich selber keine Ahnung hätte, würde ich zumindest jede angebotene Hilfe annehmen, wenn ich mich schon an ein Internetforum wenden würde (so denn meine Geschichte stimmig wäre, aber gut, ich drehe mich im Kreis ;) )

Es sind zwar nicht alle so, aber mit derartigen Kollegen von Streifendienst habe ich auch schon schier Unglaubliches erlebt. Immer getreu dem Motto "'Mann beisst Hund' ist eine Nachricht, 'Hund beisst Mann' interessiert niemanden".

Ach weisst du, sowas erzählen bestimmte Leute ständig. Fragt man dann mal nach, kommt wenig von Substanz. In der Regel lächele ich bei solchen Äußerungen nur und schüttele mitleidig den Kopf, denn bei jeder jährlichen Umfrage kommt in etwa das gleiche heraus: es gibt so gut wie niemanden, dem die Bürger so sehr vertrauen wie der Polizei. So auch 2017 wieder, siehe "Global Trust Report 2017". In diesem Sinne eine gute Nacht.

Boah ey, roter Text. Was soll der Sch.....sowas les ich gar nicht erst.

Mangelnde Zitierfähigkeiten. ;)

Gruß Metalhead

Es fehlt zumindest statt Fahrerflucht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und ich vermisse die Betriebshaftung.

Merke : Hat Sie Durst, soll sie Ihr Getränk selber holen oder der Sani gibt Ihr Wasser. Fahre nebenher Bus , nur Linie und kann ein Lied von seltsamen Zeitgenossen singen.

am 2. April 2017 um 2:11

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 30. März 2017 um 09:35:34 Uhr:

Boah ey, roter Text. Was soll der Sch.....sowas les ich gar nicht erst.

Kann ja keiner wissen dass du behindert bist. Rot-grün- blind zu sein ist ja keine Schande, WENN man sich verhält wie ein normaler Mensch.

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 30. März 2017 um 20:37:33 Uhr:

Es fehlt zumindest statt Fahrerflucht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und ich vermisse die Betriebshaftung.

Das ist analog zu verwenden... siehe §142StB.

am 2. April 2017 um 2:15

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. März 2017 um 15:51:30 Uhr:

Da gibt's aber weniger pingelige Kollegen. ;)

PS. Reicht ein Punkt in Flensburg eigentlich für einen Füherscheinnachweis aus? Auch verfallene Punkte?

Gruß Metalhead

Eigentlich nicht. Punkte (selbst wenn ich sie abfragen könnte, was nicht der Fall ist) weisen eigentlich nur nach, dass man zu einem bestimmten Punkt mal eine Fahrerlaubnis hatte.

https://www.welt.de/.../Punkte-auch-ohne-Fuehrerschein.html

Ich habe aber keine Ahnung, ob das wirklich gmacht wird....

Jedenfalls scheint es keine Hinweise zu geben, dass man einen Führerschein (oder eine Fahrerlaubnis) braucht, um Punkte zu sammeln.

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 30. März 2017 um 20:37:33 Uhr:

Es fehlt zumindest statt Fahrerflucht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und ich vermisse die Betriebshaftung.

Merke : Hat Sie Durst, soll sie Ihr Getränk selber holen oder der Sani gibt Ihr Wasser. Fahre nebenher Bus , nur Linie und kann ein Lied von seltsamen Zeitgenossen singen.

Die Frage ist, wann ist es unerlaubt... Wenn der Fahrer feststeht, also Zeugen da waren, ihn gesehen haben, und er auch der Halter des Fahrzeugs ist, ist seine Identität eindeutig feststellbar, selbst dann, wenn noch nicht festgestellt.

Zudem, wenn der Unfallgegner damit einverstanden war, ist es doppelt nicht unerlaubt.

Noch etwas kommt hinzu: wie der Unfallgegner Hilfe leistet, ist es SEINE Entscheidung. Daraus einen Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu konstruieren, ist perfide, denn helfen ist nicht nur erlaubt, sondern auch gesetzlich gefodert. Eine Person unter psychischem Schock kann durch Flüssigkeitszufuhr sehr wohl ruhiger werden, eine mögliche Ohnmacht wird dadurch weniger wahrscheinlich (vor allem bei Hitze).

Last but not least gibt es noch die Möglichkeit, als Unfallgegner "zu Vernunft" zu kommen, und die Verantwortung mit Verspätung zu übernehmen. Dann ist immer noch Ermessensspielraum gegeben, auf Strafen zu verzichten. Hier wären es 15 Minuten, falls man von der schlimmsten Art der Unfallflucht ausginge. 15 minuten Abwesenheit ist ja bekanntermaßen und aus der täglichen Erfahrung der Polizei die Mutter aller Unfallfluchten, da muss man hart durchgreifen.

Was haben wir hier also:

- gegenseitiges Einverständnis

- Hilfeleistung

- zeitnahe Rückkehr zum Unfallort MIT der Hilfeleistung

- kein Motiv zur Unfallflucht

Was, wenn z.B. ein Parkrempler die 30 Minuten nicht abwarten kann, weil er "muss", und zwischen Minute 12 und 17 hinterm Busch oder in einem Ladengeschäft "verschwindet"? Selbstverständlich taucht der Geschädigte JUST in dem Moment auf...

Man soll doch mal die Kirche im Dorf lassen. Unsere "Familienclans" kriminellen sich unbehelligt durch alle Lebenslagen, auch im Straßenverkehr, und ein unbescholtener Bürger, der mal etwas kurz erledigt, in diesem Fall dem Unfallverursacher Hilfe leistet, wird für Unfallflucht belangt. Da (und nicht nur da) fragt man sich, wie sinnvoll es noch ist, sich rechtstreu zu verhalten.

Diese Anzeige ist also nicht nur unsensibel, sondern auch rechtsmißbräuchlich.

Es bleibt immer noch ungeklärt, ob sich auch alles so zugetragen hat, wie vom TE angegeben. Irgendwie hört sich das nämlich nicht komplett glaubwürdig an.

am 2. April 2017 um 19:32

Nuechtern betrachtet kennen wir eine Seite. Wenn ich mir jetzt vorstelle das ich Polizist bin und zu einem Unfall mit Personenschaden gerufen werde wo der Fahrer fehlt, da kommen Fragen auf. Jetzt stellt man Fragen an den Fahrer der aus der Kaufhalle kommt und der verweigert die Antwort und verweist auf den Anwalt. Was soll ich jetzt davon halten?

Persoenlich waere ich bei Personenschaden auch nicht auf die Idee gekommen in die Kaufhalle zu dappen. Das haette ein anderer machen koennen. Das sieht nun mal bloede aus. Hier sind paar Dinge zusammen gelaufen die sich sicherlich klaeren lassen, so sie den wahr sind.

Hallo, azrazr,

Zitat:

@azrazr schrieb am 2. April 2017 um 09:13:57 Uhr:

Diese Anzeige ist also nicht nur unsensibel, sondern auch rechtsmißbräuchlich.

Du hast die Beiträge des TE offensichtlich nicht richtig gelesen.

Er hat sich von der Unfallstelle entfernt und ist nach dem Eintreffen der Polizei zurückgekommen, ohne im Geringsten zu erklären, warum er sich entfernt hat.

Die Beamten sind nun mal keine Hellseher und können nach dem, was ihnen vorlag, nur davon ausgehen, dass der TE nur deshalb zurückgekommen ist, weil er die Polizei gesehen und größeren Ärger befürchtet hat, wenn er sich dieser nicht stellt.

Somit liegt der Verdacht vor, dass er sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat und den Beamten blieb gar nichts anderes übrig, als Anzeige zu erstatten und die weitere Entscheidung beim Staatsanwalt zu belassen.

Rechtsmissbräuchlich ist da gar nichts und unsensibel ebenso wenig.

Anders wäre es gewesen, wenn der TE seinen Schnabel aufgemacht und die Situation erklärt hätte, denn dann hätte man sein Verhalten ganz sicher aus einem anderen Blickwinkel (Hilfeleistung) gesehen.

Du glaubst gar nicht, wie viele Unfallfahrer einfach stiften gehen und nur wieder zurückkommen, weil sie mit einem Angehörigen oder ihrem Anwalt telefoniert und den Rat bekommen haben, umgehend zur Unfallstelle zurückzukehren.

Viele Grüße,

Uhu110

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