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Fahrerflucht

Themenstarteram 27. März 2017 um 12:37

Hallo ab wann ist Fahrerflucht.

 

Ich hatte einen Unfall mit einer Fahrradfahrern, die ist mir rein gefahren.

 

Ich habe mich natürlich um die gekümmert das es ihr gut ging. Ein Sanitäter war auch da also privat, er hat mitgeschaut.

 

Ihr ging es gut die wollte keinen Arzt haben, sie saß ungefähr 30 Minuten ich war dabei. Die hat mindestens 5 kippen geraucht.

 

Nach der halben Stunde meinte sie das ihre Mutter ihr geraden hat einen Krankenwagen zu rufen. Davor wollte sie unbedingt mit dem Fahrrad weiter fahren. Hatte ihr mit kabelbindern auch ihr Fahrradkorb wieder dran gemacht.

 

Ich habe ihr den Krankenwagen über die 112 angerufen, meinem Telefon. Die 112 hat auch die Polizei verständigt. Also die Polizei kam war ich im Supermarkt neben der Unfallstelle und ohne Auto natürlich mit ihrem Einverständnis Wasser zu kaufen.

 

Die Polizei will mir ans Bein pinkeln und behauptet Fahrerflucht.

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2017 um 12:22

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:

 

Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant. Ich habe den Eignungstest bestanden aber habs doch dann nicht gemacht damals. Weil ich zur Wasserschutzpolizei gehen wollte.


Mit deiner mangelhaften Zeichensetzung und Rechtschreibung kann ich mir das nur schwer vorstellen. Auch nicht bei den erhöhten Einstellungszahlen seit ein paar Jahren.

Ausländer Geleier, Denke er hatte so eine Ader gehabt zweitens weist du garnicht woher ich komme oder wer ich bin.

Und wir sind in Deutschland zum Glück sonst würde sowas wie du keinen Leben mehr haben. Hinter dem Klavier protzen und auf der Straßen sich verstecken hinter ne foz

Du hast gemerkt, dass du mit deiner abstrusen Geschichte nicht weiterkommst und versuchst jetzt zu drohen? :D
Die Drohung jetzt mal beiseite: es trifft sich gut, dass du in FFM wohnhaft bist. Ich arbeite dort seit einiger Zeit, deswegen biete ich dir an, dir das ganze auf dem Revier nochmals in kurzen, verständlichen Sätzen in entspannter Atmosphäre zu erklären. Vielleicht hole ich auch unseren Unfallsachbearbeiter dazu, der ist in diesen Dingen noch fitter. Und wenn du mir dann die Vorgangsnummer nennst, unter der das ganze aufgenommen worden sein soll, schaue ich in den Vorgang und sage dir, was da Sache ist. Ich bin ab morgen früh 06:00 Uhr wieder im Dienst. Wenn du mir eine PN schreibst, sage ich dir, auf welches Revier du für diese Information kommen kannst. Das Ganze läuft dann unter dem Stichwort "Bürgerfreundlichkeit".

Ach ja, hatte ich eben vergessen: wenn du den persönlichen Kontakt scheust, kannst du mit der Vorgangsnummer auch auf jeder Dienststelle anrufen, dir die Telefonnummer des Sachbearbeiters geben lassen und den anrufen/mit dem sprechen. Der hat den Vorgang ja im Original vorliegen.

91 weitere Antworten
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91 Antworten
Themenstarteram 28. März 2017 um 11:21

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. März 2017 um 00:36:21 Uhr:

Hallo, AS60,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. März 2017 um 00:36:21 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. März 2017 um 15:52:45 Uhr:

@TE

Die Polizei hat bei jedem Verdacht ein Strafverfahren einzuleiten. Schuldausschließungsgründe oder Gründe die gegen den Verdacht sprechen, werden zwar dokumentiert, von der Polizei aber nicht bewertet.

das ist grundsätzlich richtig.

Wenn der TE allerdings die ganze Zeit nach dem Unfall vor Ort war, die Rettungsleitstelle angerufen und dabei sogar vielleicht seinen Namen genannt hat und dann auf Wunsch der Geschädigten eine Zeitlang vom Unfallort weggeht, um für die Geschädigte etwas zu trinken zu besorgen, muss man schon arg konstruieren, um überhaupt auf den Verdacht des unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu kommen.

Nehmen wir jetzt mal an, der TE hätte ein äußerst dringendes Bedürfnis verspürt und wäre mit Zustimmung der Unfallbeteiligten zum nächsten Supermarkt gegangen, um dort die Toilette aufzusuchen und er wäre dann umgehend zurückgekehrt.

Soll man da tatsächlich eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort schreiben, die dann umgehend eingestellt wird?

Obwohl: Nachdem ich den letzten Beitrag des TE gelesen habe, wundert mich gar nichts mehr :confused:

Hallo, Azrazr,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. März 2017 um 00:36:21 Uhr:

Zitat:

@azrazr schrieb am 27. März 2017 um 16:00:44 Uhr:

Autsch.... Wieder mal ein Grund, den Führerschein niemals vorzuzeigen....

jo, genau, und wenn Du ihn nicht vorzeigst, darfst Du eben nicht weiter fahren und bekommst möglicherweise eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. :cool:

Hallo, Yassin-Yassin,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. März 2017 um 00:36:21 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 19:48:36 Uhr:

Die sind in der Zwischenzeit gekommen. Haben mich dann mit Wasser Flaschen gesehen. Ich habe dann geschwiegen und den Anwalt angerufen.

in diesem Fall war das Schweigen schlicht und ergreifend dumm (sorry, wenn ich es so hart sage).

Von sich aus werden die Unfallbeteiligten wohl kaum erzählen, dass Du nicht stiften gegangen bist, sondern nur für die Geschädigte Wasser geholt hast, denn sie haben vermutlich gar nicht mitbekommen, was Dir dann passiert ist und die Beamten hatten ohne Angaben Deinerseits keinen Grund, anzunehmen, dass Du nur kurz weggewesen bist.

Du hättest das Ganze recht leicht vor Ort aufklären können.

Viele Grüße,

Nachteule

Das schweigen war besser weil er mit sich nicht reden ließ und behauptete das es Fahrerflucht ist.

 

Er meinte ich habe dich nicht am Unfallort gefunden als ich gekommen bin. Die unfallgegnerin wollte es nich nicht mal fragen. Er meinte die ist im Krankenwagen.

 

Meiner Meinung nach war es ein rassistisches Verhalten mehr auch nicht. Er hat gesagt das es eventuell eingestellt wird aber machen wird er es trotzdem

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:21:48 Uhr:

 

Meiner Meinung nach war es ein rassistisches Verhalten mehr auch nicht.

"rassistisch", das ist immer die Universal-Keule für alle, die selber Recht und Gesetz nicht verstehen (oder verstehen wollen, oder oder oder....). Aber irgendwann nutzt sich auch dieser Quatsch ab.

Themenstarteram 28. März 2017 um 11:28

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. März 2017 um 21:36:58 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 21:26:23 Uhr:

Der war nen Sternchen nur. Hat mit dich nicht reden lassen, Kommissar war eigentlich entspannt aber hat zuletzt die Entscheidung seines Kollegen vertreten um den nicht in den Rücken zu fallen. Er hat ihn auch gesagt nicht beschlagnahmen

Träum weiter Bubi. Kommt als nächstes noch die "nur weil ich Ausländer bin" - Leier? Fehlt eigentlich noch :rolleyes:

PS: ein silberner Stern bedeutet Polizeikommissar, zwei Polizeioberkommissar, drei Polizeihauptkommissar,... bei K analog.

Und mal so aus der Praxis: erstens werden Maßnahmen zwar grundsätzlich nicht mit und vor allem vor dem Beschuldigten auf der Straße diskutiert, aber: keiner nickt eine klar rechtwidrige Maßnahme einfach so ab, um seinem Streifenpartner "nicht in den Rücken zu fallen". Wir sind ja nicht in Erdoganistan hier.

Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant. Ich habe den Eignungstest bestanden aber habs doch dann nicht gemacht damals. Weil ich zur Wasserschutzpolizei gehen wollte.

 

Ausländer Geleier, Denke er hatte so eine Ader gehabt zweitens weist du garnicht woher ich komme oder wer ich bin.

 

Und wir sind in Deutschland zum Glück sonst würde sowas wie du keinen Leben mehr haben. Hinter dem Klavier protzen und auf der Straßen sich verstecken hinter ne foz

Themenstarteram 28. März 2017 um 11:32

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 28. März 2017 um 13:27:28 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:21:48 Uhr:

 

Meiner Meinung nach war es ein rassistisches Verhalten mehr auch nicht.

"rassistisch", das ist immer die Universal-Keule für alle, die selber Recht und Gesetz nicht verstehen (oder verstehen wollen, oder oder oder....). Aber irgendwann nutzt sich auch dieser Quatsch ab.

Klar nur es gibt von und bis, wenn man wegen seiner Meinung zu bis greift obwohl man weis das ein von ausreicht dann ist es rassistisch.

 

Kann auch jeden treffen, Bayer einen berliner oder anders herum.

 

Einen mit Eltern als Migranten vor 50 Jahren.

 

Einen Flüchtling

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. März 2017 um 21:36:58 Uhr:

 

Träum weiter Bubi. Kommt als nächstes noch die "nur weil ich Ausländer bin" - Leier? Fehlt eigentlich noch :rolleyes:

PS: ein silberner Stern bedeutet Polizeikommissar, zwei Polizeioberkommissar, drei Polizeihauptkommissar,... bei K analog.

Und mal so aus der Praxis: erstens werden Maßnahmen zwar grundsätzlich nicht mit und vor allem vor dem Beschuldigten auf der Straße diskutiert, aber: keiner nickt eine klar rechtwidrige Maßnahme einfach so ab, um seinem Streifenpartner "nicht in den Rücken zu fallen". Wir sind ja nicht in Erdoganistan hier.

Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant. Ich habe den Eignungstest bestanden aber habs doch dann nicht gemacht damals. Weil ich zur Wasserschutzpolizei gehen wollte.

Ausländer Geleier, Denke er hatte so eine Ader gehabt zweitens weist du garnicht woher ich komme oder wer ich bin.

Und wir sind in Deutschland zum Glück sonst würde sowas wie du keinen Leben mehr haben. Hinter dem Klavier protzen und auf der Straßen sich verstecken hinter ne foz

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

Das war jetzt endgültig der Schenkelklopfer des Tages ...... ich gratuliere dir, du bist ab sofort mein persönlicher Oberclown hier im Forum!

Hoffentlich kommt nicht bald das Schloß hier. Gerade wo dieser Tread interessant wird! :D :D :D

am 28. März 2017 um 12:22

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:

 

Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant. Ich habe den Eignungstest bestanden aber habs doch dann nicht gemacht damals. Weil ich zur Wasserschutzpolizei gehen wollte.


Mit deiner mangelhaften Zeichensetzung und Rechtschreibung kann ich mir das nur schwer vorstellen. Auch nicht bei den erhöhten Einstellungszahlen seit ein paar Jahren.

Ausländer Geleier, Denke er hatte so eine Ader gehabt zweitens weist du garnicht woher ich komme oder wer ich bin.

Und wir sind in Deutschland zum Glück sonst würde sowas wie du keinen Leben mehr haben. Hinter dem Klavier protzen und auf der Straßen sich verstecken hinter ne foz

Du hast gemerkt, dass du mit deiner abstrusen Geschichte nicht weiterkommst und versuchst jetzt zu drohen? :D
Die Drohung jetzt mal beiseite: es trifft sich gut, dass du in FFM wohnhaft bist. Ich arbeite dort seit einiger Zeit, deswegen biete ich dir an, dir das ganze auf dem Revier nochmals in kurzen, verständlichen Sätzen in entspannter Atmosphäre zu erklären. Vielleicht hole ich auch unseren Unfallsachbearbeiter dazu, der ist in diesen Dingen noch fitter. Und wenn du mir dann die Vorgangsnummer nennst, unter der das ganze aufgenommen worden sein soll, schaue ich in den Vorgang und sage dir, was da Sache ist. Ich bin ab morgen früh 06:00 Uhr wieder im Dienst. Wenn du mir eine PN schreibst, sage ich dir, auf welches Revier du für diese Information kommen kannst. Das Ganze läuft dann unter dem Stichwort "Bürgerfreundlichkeit".

Ach ja, hatte ich eben vergessen: wenn du den persönlichen Kontakt scheust, kannst du mit der Vorgangsnummer auch auf jeder Dienststelle anrufen, dir die Telefonnummer des Sachbearbeiters geben lassen und den anrufen/mit dem sprechen. Der hat den Vorgang ja im Original vorliegen.

Haltet uns auf dem laufenden! :D

DAS nenne ich mal Bürgerservice! Absolut vorbildlich!

am 28. März 2017 um 12:36

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. März 2017 um 10:03:44 Uhr:

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 27. März 2017 um 22:05:01 Uhr:

Der TE wäre jetzt in der genau gleichen Lage (sofern das alles so stimmt, wie geschildert) - nur dass er noch dafür blechen dürfte, den FS nicht dabei gehabt zu haben...

Nö, wäre er nicht.

Wenn eine Weiterfahrt untersagt worden wäre (begründung wäre interessant) dürfte er am nächsten Tag wieder fahren. Jetzt hat er keinen Füherschein mehr und bis das geklärt ist, können locker 3 Monate vergehen.

Gruß Metalhead

Begründung ist eigentlich ganz einfach: hat der Kontrollierte keinen FE dabei, frage ich nach, ob es ein neuer Kartenführerschein oder ein rosa/grauer Lappen ist. Erstere kann ich im System abfragen, zweitere nicht.

Im ersten Fall frage ich mit den Daten des mutmaßlichen Inhabers über die Wache ab, ob einer mit den angegebenen Daten im System hinterlegt ist. Trifft das zu, gibts nur ne 10 Eur OWI wegen nicht mitführens (oder, was häufiger ist, ne mündliche Verwarnung). Ist der nicht im System, gibts zwei Möglichkeiten: erstens, Kfz bleibt stehen, Schlüssel wird sichergestellt und der Proband kann sich den Schlüssel unter Vorlage seinen gültigen FS auf der Wache abholen. Oder zweitens, ich fahre mit dem Probanden zu seiner Wohnanschrift, damit er mir dort den FS im Original vorzeigen kann. Weiterfahren wird er in keinem Fall, bis ich das Originaldokument gesehen habe. Steht ja immerhin ein Fahren ohne im Raum.

Hat er nen rosa/grauen Lappen gibt es die gleichen Möglichkeiten, nur dass ich die nicht abfragen kann.

Es gäbe auch noch eine dritte Möglichkeit: ich glaube dem, dass er einen hat, kann aber (weil z.B. Urlauber aus Norddeutschland (Beispiel frei gewählt) nicht einfach mal so hinfahren und den einsehen und im System liegt er auch nicht ein: dann stelle ich eine Mängelkarte aus, d.h. er muss mit dieser und seinem FS auf einer Polizeidienststelle vorstellig werden und nachweisen, dass er einen besitzt. Tut er das nicht innerhalb einer bestimmten Frist, schreibe ich ne Anzeige wegen Verdachtes §21 StVG.

am 28. März 2017 um 12:54

Soweit ich das Verstanden habe, dürfen Polizisten keine Anordnungen geben oder Dinge wie Autoschlüssel einbehalten.

Es sei denn sie hätten einen Beamtenausweis. Unsere Polizisten sind aber alle keine Beamten, da der Staat Deutschland nicht existiert und es somit keine Beamtem gibt.

Hab ich mal irgendwo gelesen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. März 2017 um 14:54:09 Uhr:

Soweit ich das Verstanden habe, dürfen Polizisten keine Anordnungen geben oder Dinge wie Autoschlüssel einbehalten.

Es sei denn sie hätten einen Beamtenausweis. Unsere Polizisten sind aber alle keine Beamten, da der Staat Deutschland nicht existiert und es somit keine Beamtem gibt.

Hab ich mal irgendwo gelesen.

copyright by a. ? ;):D

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. März 2017 um 14:54:09 Uhr:

Soweit ich das Verstanden habe, dürfen Polizisten keine Anordnungen geben oder Dinge wie Autoschlüssel einbehalten.

Es sei denn sie hätten einen Beamtenausweis. Unsere Polizisten sind aber alle keine Beamten, da der Staat Deutschland nicht existiert und es somit keine Beamtem gibt.

Hab ich mal irgendwo gelesen.

Falls es jetzt in deiner Telefonleitung knackt, dürfte dieser Post der Grund sein :D

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. März 2017 um 14:54:09 Uhr:

Soweit ich das Verstanden habe, dürfen Polizisten keine Anordnungen geben oder Dinge wie Autoschlüssel einbehalten.

Es sei denn sie hätten einen Beamtenausweis. Unsere Polizisten sind aber alle keine Beamten, da der Staat Deutschland nicht existiert und es somit keine Beamtem gibt.

Hab ich mal irgendwo gelesen.

Ich denke, wir müssen den Thread dann doch nicht so weit abdriften lassen bitte, danke :)

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 28. März 2017 um 14:36:03 Uhr:

Ist der nicht im System, gibts zwei Möglichkeiten: erstens, Kfz bleibt stehen, Schlüssel wird sichergestellt und der Proband kann sich den Schlüssel unter Vorlage seinen gültigen FS auf der Wache abholen. Oder zweitens, ich fahre mit dem Probanden zu seiner Wohnanschrift, damit er mir dort den FS im Original vorzeigen kann. Weiterfahren wird er in keinem Fall, bis ich das Originaldokument gesehen habe. Steht ja immerhin ein Fahren ohne im Raum.

Da gibt's aber weniger pingelige Kollegen. ;)

PS. Reicht ein Punkt in Flensburg eigentlich für einen Füherscheinnachweis aus? Auch verfallene Punkte?

Gruß Metalhead

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