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Fahrerflucht

Themenstarteram 27. März 2017 um 12:37

Hallo ab wann ist Fahrerflucht.

 

Ich hatte einen Unfall mit einer Fahrradfahrern, die ist mir rein gefahren.

 

Ich habe mich natürlich um die gekümmert das es ihr gut ging. Ein Sanitäter war auch da also privat, er hat mitgeschaut.

 

Ihr ging es gut die wollte keinen Arzt haben, sie saß ungefähr 30 Minuten ich war dabei. Die hat mindestens 5 kippen geraucht.

 

Nach der halben Stunde meinte sie das ihre Mutter ihr geraden hat einen Krankenwagen zu rufen. Davor wollte sie unbedingt mit dem Fahrrad weiter fahren. Hatte ihr mit kabelbindern auch ihr Fahrradkorb wieder dran gemacht.

 

Ich habe ihr den Krankenwagen über die 112 angerufen, meinem Telefon. Die 112 hat auch die Polizei verständigt. Also die Polizei kam war ich im Supermarkt neben der Unfallstelle und ohne Auto natürlich mit ihrem Einverständnis Wasser zu kaufen.

 

Die Polizei will mir ans Bein pinkeln und behauptet Fahrerflucht.

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2017 um 12:22

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:

 

Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant. Ich habe den Eignungstest bestanden aber habs doch dann nicht gemacht damals. Weil ich zur Wasserschutzpolizei gehen wollte.


Mit deiner mangelhaften Zeichensetzung und Rechtschreibung kann ich mir das nur schwer vorstellen. Auch nicht bei den erhöhten Einstellungszahlen seit ein paar Jahren.

Ausländer Geleier, Denke er hatte so eine Ader gehabt zweitens weist du garnicht woher ich komme oder wer ich bin.

Und wir sind in Deutschland zum Glück sonst würde sowas wie du keinen Leben mehr haben. Hinter dem Klavier protzen und auf der Straßen sich verstecken hinter ne foz

Du hast gemerkt, dass du mit deiner abstrusen Geschichte nicht weiterkommst und versuchst jetzt zu drohen? :D
Die Drohung jetzt mal beiseite: es trifft sich gut, dass du in FFM wohnhaft bist. Ich arbeite dort seit einiger Zeit, deswegen biete ich dir an, dir das ganze auf dem Revier nochmals in kurzen, verständlichen Sätzen in entspannter Atmosphäre zu erklären. Vielleicht hole ich auch unseren Unfallsachbearbeiter dazu, der ist in diesen Dingen noch fitter. Und wenn du mir dann die Vorgangsnummer nennst, unter der das ganze aufgenommen worden sein soll, schaue ich in den Vorgang und sage dir, was da Sache ist. Ich bin ab morgen früh 06:00 Uhr wieder im Dienst. Wenn du mir eine PN schreibst, sage ich dir, auf welches Revier du für diese Information kommen kannst. Das Ganze läuft dann unter dem Stichwort "Bürgerfreundlichkeit".

Ach ja, hatte ich eben vergessen: wenn du den persönlichen Kontakt scheust, kannst du mit der Vorgangsnummer auch auf jeder Dienststelle anrufen, dir die Telefonnummer des Sachbearbeiters geben lassen und den anrufen/mit dem sprechen. Der hat den Vorgang ja im Original vorliegen.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. März 2017 um 10:03:44 Uhr:

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 27. März 2017 um 22:05:01 Uhr:

Der TE wäre jetzt in der genau gleichen Lage (sofern das alles so stimmt, wie geschildert) - nur dass er noch dafür blechen dürfte, den FS nicht dabei gehabt zu haben...

Nö, wäre er nicht.

Wenn eine Weiterfahrt untersagt worden wäre (begründung wäre interessant) dürfte er am nächsten Tag wieder fahren. Jetzt hat er keinen Füherschein mehr und bis das geklärt ist, können locker 3 Monate vergehen.

Gruß Metalhead

Ich glaube, Du verwechselst da etwas bzw. trennst nicht sauber zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot. Nach Deiner Logik könnte der TE (oder ein beliebiger anderer VT) einfach weiter rumfahren, nachdem der Führerschein sichergestellt wurde - wäre dann nämlich lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Ihm wurde aber offensichtlich zumindest vorläufig das Fahren untersagt - ob er noch im Besitz des Führerscheins ist oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Sofern die Polizei nicht gleich mit zu ihm nach Hause gegangen wäre und ihm den Führerschein dort abgenommen hätte, dürfte er am anderen morgen trotzdem nicht wieder fahren.

Oder um das an einem anderen Beispiel noch weiter zu erhellen: Weder die Polizei noch ein deutsches Gericht können einen ausländischen Führerschein entziehen (und erst recht nicht die Fahrerlaubnis). Sie können aber sehr wohl ein Fahrverbot für das deutsche Staatsgebiet aussprechen. Wird der betreffende dann trotzdem wieder am Steuer erwischt, dann ist dies eine Straftat, obwohl er ja einen Führerschein hat. Es hat nur einen einzigen Vorteil, das Ding nicht mitzuführen: Man kann es dann nicht irgendwo verlieren. Ob das ein guter Grund ist, muss jeder selber wissen.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 28. März 2017 um 16:40:26 Uhr:

Ich glaube, Du verwechselst da etwas bzw. trennst nicht sauber zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot.

http://www.kanzlei-nierenz.de/.../

http://www.stern.de/.../...--den-lappen-zu-haus-zu-lassen-7386328.html

Zitat:

Nach Deiner Logik könnte der TE (oder ein beliebiger anderer VT) einfach weiter rumfahren, nachdem der Führerschein sichergestellt wurde - wäre dann nämlich lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Nö, könnte er nicht, weil er keinen mehr hat.

Zitat:

... dürfte er am anderen morgen trotzdem nicht wieder fahren.

Doch.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. März 2017 um 16:46:57 Uhr:

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 28. März 2017 um 16:40:26 Uhr:

Ich glaube, Du verwechselst da etwas bzw. trennst nicht sauber zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot.

http://www.kanzlei-nierenz.de/.../

http://www.stern.de/.../...--den-lappen-zu-haus-zu-lassen-7386328.html

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. März 2017 um 16:46:57 Uhr:

Zitat:

Nach Deiner Logik könnte der TE (oder ein beliebiger anderer VT) einfach weiter rumfahren, nachdem der Führerschein sichergestellt wurde - wäre dann nämlich lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Nö, könnte er nicht, weil er keinen mehr hat.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. März 2017 um 16:46:57 Uhr:

Zitat:

... dürfte er am anderen morgen trotzdem nicht wieder fahren.

Doch.

Gruß Metalhead

Der Unsinn wird nicht richtiger, wenn man ihn weiter breit tritt. Eigentlich müsste es einem schon bei der Lektüre des Stern-Artikels auffallen: Das immaterielle Recht könne nicht "beschlagnahmt" werden - richtig, denn das geht nur mit Sachen (allerdings ist auch hier die Logik krude: es ist durchaus nicht so, dass man nur das beschlagnahmen könnte, was jemand gerade dabei hat). Der Führerschein ist aber eben nicht die Fahrerlaubnis. Die wäre ja dann auch gegeben, wenn der Schein bei der Polizei liegt (man beginge lediglich eine Ordnungswidrigkeit, weil man den Schein eben nicht dabei hat), man könnte also fröhlich ohne Führerschein weiter rumfahren - das ist dann aber wohl doch nicht ganz so... Warum? Weil bei der seltsamen Interpretation dieser einen Kanzlei halt doch was nicht so ganz passt...

Themenstarteram 28. März 2017 um 16:35

Ich bin echt gespannt was dabei raus kommt.

 

Wäre es nicht komisch würde ich auch nicht im Forum fragen. Es gibt manche die sind der Knaller, wenn aber der Urteil drausen ist dann werde ich ihn hier mal hoch laden und dann sehen wir mal weiter.

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 18:35:32 Uhr:

Ich bin echt gespannt was dabei raus kommt.

Wäre es nicht komisch würde ich auch nicht im Forum fragen. Es gibt manche die sind der Knaller, wenn aber der Urteil drausen ist dann werde ich ihn hier mal hoch laden und dann sehen wir mal weiter.

Au ja super .... DER Urteil kannst du ja dann gleichzeitig mit DIE Urkunde hochladen DAS du bekommen hast bei DAS bestehen von DEN Polizei-Eignungstest

:D :D :D :D :D :D

Zitat:

@TomF31 schrieb am 28. März 2017 um 18:47:30 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 18:35:32 Uhr:

Ich bin echt gespannt was dabei raus kommt.

Wäre es nicht komisch würde ich auch nicht im Forum fragen. Es gibt manche die sind der Knaller, wenn aber der Urteil drausen ist dann werde ich ihn hier mal hoch laden und dann sehen wir mal weiter.

Au ja super .... DER Urteil kannst du ja dann gleichzeitig mit DIE Urkunde hochladen DAS du bekommen hast bei DAS bestehen von DEN Polizei-Eignungstest

:D :D :D :D :D :D

Das war unnötig. Kindergarten sollte auch bei dir wohl schon vorbei sein.:rolleyes:

am 28. März 2017 um 18:14

Zitat:

@TomF31 schrieb am 28. März 2017 um 18:47:30 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 18:35:32 Uhr:

Ich bin echt gespannt was dabei raus kommt.

Wäre es nicht komisch würde ich auch nicht im Forum fragen. Es gibt manche die sind der Knaller, wenn aber der Urteil drausen ist dann werde ich ihn hier mal hoch laden und dann sehen wir mal weiter.

Au ja super .... DER Urteil kannst du ja dann gleichzeitig mit DIE Urkunde hochladen DAS du bekommen hast bei DAS bestehen von DEN Polizei-Eignungstest

:D :D :D :D :D :D

Mir persönlich ist ein Ausländer, der Probleme mit den deutschen Artikeln hat, lieber als ein deutscher User, dem offensichtlich die geistige Reife für die Teilnahme an einer Forendiskussion fehlt.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 28. März 2017 um 18:04:50 Uhr:

Weil bei der seltsamen Interpretation dieser einen Kanzlei halt doch was nicht so ganz passt...

Ähnliche Infos gibt's aber zuhaufen mit Google zu finden.

Gruß Metalhead

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. März 2017 um 20:14:49 Uhr:

Zitat:

@TomF31 schrieb am 28. März 2017 um 18:47:30 Uhr:

 

Au ja super .... DER Urteil kannst du ja dann gleichzeitig mit DIE Urkunde hochladen DAS du bekommen hast bei DAS bestehen von DEN Polizei-Eignungstest

:D :D :D :D :D :D

Mir persönlich ist ein Ausländer, der Probleme mit den deutschen Artikeln hat, lieber als ein deutscher User, dem offensichtlich die geistige Reife für die Teilnahme an einer Forendiskussion fehlt.

Tja, ich habe nur entsprechend der geistigen Reife des TE geantwortet .... ok, ich hätte es auch sein lassen und den Märchenerzähler weiter seine "Geschichten" erzählen lassen können, aber ich hab mir gedacht das er sich vielleicht vielleicht freut das hier einer mit ihm spielt und wollte nur nett sein .... es wurde im übrigen auch schon versucht hier "ernsthaft" dem TE zu antworten, dies hat aber unter anderem darin geendet, das einem User hier erklärt wurde das er in einem anderen Land bereits nicht mehr am Leben wäre, hier am Klavier die große Schnauze hätte und sich auf der Straße hinter einer Fotze verstecken würde .... aber ja ok, solche sind dir lieber ... jeder hat halt so seine Favoriten :) ;)

Leute laßt doch sowas.

Sonst kommt der Mod. und das Thema ist im nu zu.

Ich denke auch, dass man sich jetzt wieder dem eigentlichen Thema widmen könnte und das Ganze dann bitte auch wieder in gemäßigten Bahnen, danke.

Hallo, cornerbackX24,

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 28. März 2017 um 14:36:03 Uhr:

Im ersten Fall frage ich mit den Daten des mutmaßlichen Inhabers über die Wache ab, ob einer mit den angegebenen Daten im System hinterlegt ist. Trifft das zu, gibts nur ne 10 Eur OWI wegen nicht mitführens (oder, was häufiger ist, ne mündliche Verwarnung).

grundsätzlich nicht verkehrt und recht bürgerfreundlich.

Leider hat sich schon oft genug gezeigt, dass die Führerscheinstellen nicht oder nur selten informiert werden, wenn jemand ein Fahrverbot absitzen muss und so kommt es immer wieder vor, dass jemand trotz des bestehenden Fahrverbots bei einer Abfrage durchschlüpfen kann, weil die Fsst bestätigt, dass er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Das Gegenteil stellt sich dann oft erst später heraus, wenn das KBA entrüstet nachfragt, warum man diesen VT nicht gleich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht wegen einer simplen Owi zur Anzeige gebracht hat.

Nachdem mir so etwas ein paar Mal passiert ist, habe ich in meiner aktiven Zeit selten jemanden weiterfahren lassen, wenn er keinen Führerschein vorzeigen konnte und wenn er diesen nicht umgehend nachgereicht hat, gab es eine Anzeige nach § 21 StVG.

Die "Trefferquote" war dabei erstaunlich hoch.

Hallo, Machdichlocker,

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 28. März 2017 um 16:40:26 Uhr:

Oder um das an einem anderen Beispiel noch weiter zu erhellen: Weder die Polizei noch ein deutsches Gericht können einen ausländischen Führerschein entziehen (und erst recht nicht die Fahrerlaubnis).

da irrst Du Dich gewaltig.

Der Führerschein kann ohne Weiteres bei einer demenstprechenden Straftat, wie z. B. Trunkenheit im Straßenverkehr, eingezogen werden.

Er wird dann allerdings nicht amtlich verwahrt und dann geschreddert, sondern mit einem Sperrvermerk versehen an die Führerscheinstelle des Wohnorts des ausländischen Fahrzeuglenkers verschickt, natürlich mit einem dementsprchenden Begleitschreiben.

Ob dies dann in dem jeweiligen Heimatland des Beschuldigten noch zusätzliche Konsequenzen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. März 2017 um 23:25:52 Uhr:

 

da irrst Du Dich gewaltig.

Der Führerschein kann ohne Weiteres bei einer demenstprechenden Straftat, wie z. B. Trunkenheit im Straßenverkehr, eingezogen werden.

Er wird dann allerdings nicht amtlich verwahrt und dann geschreddert, sondern mit einem Sperrvermerk versehen an die Führerscheinstelle des Wohnorts des ausländischen Fahrzeuglenkers verschickt, natürlich mit einem dementsprchenden Begleitschreiben.

Ob dies dann in dem jeweiligen Heimatland des Beschuldigten noch zusätzliche Konsequenzen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Viele Grüße,

Uhu110

Ok, genauer: Was Du beschreibst, ist rechtlich gesehen ein Sonderfall (wenn auch wohl ein zahlenmäßig recht häufiger). Dieser entsteht daraus, dass Bürger anderer EU-Staaten ihren in einem anderen EU-Staat erworbenen Führerschein nicht (mehr) in einen deutschen umtauschen müssen, wenn sie eben in Deutschland Wohnsitz nehmen ("EU-Führerschein"). Bürger anderer Staaten müssen das nämlich innerhalb von sechs Monaten tun, danach verliert der ausländische Führerschein (in Deutschland) seine Gültigkeit. Das betrifft Angehörige der meisten Staaten der Welt, aus Europa aber wohl primär der Schweiz und Kroatiens, Serbiens, Bosniens etc. Selbstverständlich kann ein deutscher Polizist z.B. einem Betrunkenen mit Schweizer Führerschein auch die Weiterfahrt verbieten und ein deutsches Gericht wird ihm mit Sicherheit die Fahrerlaubnis für Deutschland aberkennen. Das Dokument als solches müsste aber der Herkunfts- bzw. Wohnsitzstaat entziehen (falls er das überhaupt will).

Das ist umgekehrt übrigens auch so: Wird wieder einmal ein deutscher Raser in der Schweiz erwischt (selbst im Bereich, wo das als Straftat gewertet wird), so wird ihm die Fahrerlaubnis für die Schweiz aberkannt. Das kann die Polizei vor Ort, er muss sein Auto sofort stehen lassen, sofern es nicht sowieso konfisziert wird. Den Führerschein aber kann man ihm nicht abnehmen, selbst mit einem rechtsgültigen Urteil eines Gerichts nicht. Was Deutschland danach macht, ist dessen Sache. Gab gerade vor ein paar Wochen wieder den Fall, wo so einer in der Schweiz zu einer Gefängnisstrafe (ein Teil davon ohne Bewährung) verurteilt wurde. Seinen Führerschein hat der immer noch und bisher machen deutsche Behörden auch keine Anstalten, ihm diesen abzunehmen, obwohl das sachlich mehr als geboten scheint.

Zusammengefasst: Der EU-Führerschein löst die von Dir beschriebene Vorgehensweise aus.

am 29. März 2017 um 3:35

Unsinn! Der Fuehrerschein kann und wird dir im Ausland auch abgenommen. In der Regel bekommt man ,,nur`` eine hoehere Strafe. Aber bei dem Richtigen vergehen bist den Lappen an Ort und Stelle los. Beispiele kann ich genug bringen. Z.B. Alkohol am Steuer in Norwegen. 0,77 Promille reichten einem deutschem den Lappen ab zu nehmen. Da er hier wohnt bekam er 15 Monate Fahrverbot und danach das Angebot den Lappen neu zu machen. Seinen deutschen Schein sieht er nie wieder. Der er nicht Gewerblich faehrt und es sich nur um den PKW Fuehrerschein handelt, musste er ihn auch nicht nach 6 Monaten umtauschen. Ich musste meinen Umtauschen da sonst alle Klassen ausser PKW verfallen waeren.

Anderes Beispiel: Deutscher LKW Fahrer ohne Winterreifen und Schneeketten fuhr sich fest auf einer Zufahrt von einem Wohngebiet. Er weigerte sich aus Kostengruenden eine Bergung zu veranlassen. Das hat dann die Polizei fuer ihn gemacht. LKW wurde beschlagnahmt, Fuehrerschein einkassiert und der Fahrer mit der Faehre zurueck nach Deutschland geschickt. Das koennen andere Laender genauso.

Wenn man es nicht glaubt, da kann ich die ganzen Artikel die hier hin und wieder in der Zeitung stehen verlinken.

Hallo, Machdichlocker,

die von Dir genannten Schweizer sind ein passendes Beispiel:

Wird ein Schweizer betrunken erwischt (im Bereich einer Straftat nach §§ 316, 315c StGB) wird auch diesem der Führerschein abgenommen und von der Staatsanwaltschaft an die für ihn zuständige Heimatführerscheinstelle verschickt.

Du glaubst doch nicht wirklich, dass man ihm den Führerschein belässt, damit er hier weiter fahren kann, oder?

Viele Grüße,

Uhu110

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