Fahrerflucht?

Hi Leute,
ich bin 18 Jahre alt und habe seit ich 17 bin mein Führerschein, bin also noch in der Probezeit.
Am Samstag ist mir was echt dummes passiert. Ich hab ein Kumpel kurz heim gefahren weil er was holen wollte. Als er in seinem Haus war wollte ich wenden. Ich bin auf einem Parkplatz gefahren und habe ein Bogen gemacht. In der 2. Reihe war ein Anderes Auto gerade damit Beschäftigt einzuparken. Als ich wenden wollte habe ich mit der Seite den hinteren teil eines anderes Autos gerammt (meines erachtens eher leicht). Vor lauter Panik hab ich dann fertig gewendet und mein Kumpel wieder geholt. Sprich Fahrerflucht. Als er einsteigen wollte sah er den Schaden. Und tatsächlich war es nicht wenig aber nur Kratzspuren die mit einmal drüber wischen wieder weg waren. Jetzt hab ich seit 2 Tagen ein richtig schlechtes Gewissen und denke über eine Selbstanzeige nach. Was soll ich machen? Ich kenn nur noch die Automarke und die Farbe des betroffenen Autos. Würde eine Selbstanzeige das ganze soweit mildern das ich mein Führerschein im Falle einer anzeige behalten darf? Oder währ der auch weg? Ich weiß nicht ob das andere Auto das ganze gemerkt hat. Ich bin echt verzweifelt weil ich mein Lappen nicht weg haben möchte. Bin für jede Antwort Dankbar.

Liebe Grüße.

Beste Antwort im Thema

Scheinbar ist zuhören , Selbstachtung und Wertschätzung eine Tugend die 19 Jährige um 8:40
auch nicht beherrschen!

Alex

PS ich bin raus.. - für die ersten 3 Beiträge? HUT AB!- dass wird lustig und heute Abend ist ZU!

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Jetzt frag ich mich aber wer wem die Sonne auf den Kopf gescheint hat....
Wo arbeitest du? Müllabfuhr oder 😁

Ist der Thread verflucht, der TE oder ein Fahrer?😁

Jetzt werdet doch mal nicht persönlich. Hilft weder euch und schon gar nicht dem TE. 😛

Triii..Traaa....Truuu nu ist bald doch dann zu 😁🙂😁

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Zitat:

Original geschrieben von servicetool



Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Ein Geschädigter hat natürlich auch die Pflicht, sich umgehend bei der Polizei zu melden und den Schaden zu dokumentieren.
Kannst Du diese Aussage mit einem Gesetzestext belegen?
Eine Anzeigepflicht bei der Polizei besteht meines Wissens nach für den Geschädigten nicht.

....nicht alleine um den Schaden zu dokumentieren, aber § 142 StGB gilt auch für den vermeintlichen Geschädigten!

Zitat:

Original geschrieben von sauerbach1


Leider war das ein Parkplatz für ein Weingut, daher eher unwahrscheinlich, dass ich diese Person dort noch einmal (in absehbarer zeit) treffe.

Grundsätzlich sind zwar für jedermann offene Parkplätze öffentlicher Verkehrsraum, aber ich würde trotzdem abklären inwiefern es sich bei diesem Parkplatz um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Möglicherweise hast du Glück und es ist Privatgrund, dann wäre es keine Unfallflucht sondern nur eine fahrlässige Sachbeschädigung.

N.T.

Das denke ich eher nicht.
Auch wenn ich hier auf unserem Privatparkplat (für mich und alle Nachbarn) parke der sogar als Privat ausgeschildert ist, ist es dennoch eine Fahrerflucht.

Auch bei einem Supermarkt oder jedem anderen Geschäft... klar sind die Parkplätze meist Privateigentum... aber das spielt hier keine Rolle denn der Platz ist öffentlich zugänglich - sprich jedes Auto was will kann dort hinfahren und ggf. einen Schaden verursachen.

Deshalb bleibt auch Schwarzfahren auf dem Supermarktparkplatz weiterhin eine Straftat... es sei denn einem gehört dieser und man sperr ihn komplett ab so das kein ausfahren in den öffentlichen Verkehr möglich ist.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Grundsätzlich sind zwar für jedermann offene Parkplätze öffentlicher Verkehrsraum, aber ich würde trotzdem abklären inwiefern es sich bei diesem Parkplatz um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Möglicherweise hast du Glück und es ist Privatgrund, dann wäre es keine Unfallflucht

Hier handelt es sich aufgrund der Schilderungen des TE um tatsächlich öffentlichen Vk-Raum = § 142 StGB greift = strafbare Handlung des TE ist gegeben!

Zitat:

sondern nur eine fahrlässige Sachbeschädigung.

N.T.

Sachbeschädigung nach § 303 StGB fahrlässig? Begründe dies mal bitte näher!

Laut den mir bekannten Erläuterungen setzt der 303 zumindesr einen bedingten Vorsatz voraus. Sonst müsste ja bei jedem Unfall der 303 greifen und jeder Unfall wäre eine Sache für den Staatsanwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Grundsätzlich sind zwar für jedermann offene Parkplätze öffentlicher Verkehrsraum, aber ich würde trotzdem abklären inwiefern es sich bei diesem Parkplatz um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Möglicherweise hast du Glück und es ist Privatgrund, dann wäre es keine Unfallflucht
Hier handelt es sich aufgrund der Schilderungen des TE um tatsächlich öffentlichen Vk-Raum = § 142 StGB greift = strafbare Handlung des TE ist gegeben!

...machst du dich eigentlich nur wichtig? Was habe ich denn eingehend geschrieben? Da steht doch ganz groß: Grundsätzlich....

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Auf Grund der Schilderung des TE handelt es sich um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum

Ferndiagnose oder was? Der TE hat gesagt, dass es sich um den Parkplatz eines Weingutes handelt. Es ist kein Praktiker, Obi o.ä. bei dem man sofort auf öffentlichen Verkehrsgrund schließen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

sondern nur eine fahrlässige Sachbeschädigung.

N.T.

Sachbeschädigung nach § 303 StGB fahrlässig? Begründe dies mal bitte näher!
Laut den mir bekannten Erläuterungen setzt der 303 zumindesr einen bedingten Vorsatz voraus. Sonst müsste ja bei jedem Unfall der 303 greifen und jeder Unfall wäre eine Sache für den Staatsanwalt.

...nochmal Wichtigtuerei. Es liegt eine fahrlässige Sachbeschädigung vor - oder wie würdest du einen Unfall auf Privatgrund nennen? Wie würdest du es nennen, wenn dir ein Gegenstand herunterfällt und der kaputt ist? Es ist eine fahrlässige Sachbeschädigung - da beißt die Maus keinen Faden ab.

Wo habe ich den behauptet, dass eine Straftat vorliegt? Ich denke mal, dass jedem hier bekannt ist, dass nur vorsätzliches Handeln strafbar ist, außer die Fahrlässigkeit ist ausdrücklich mit Strafe bedroht.

N.T.

Könnte, Täte, Hätte ... Hätte der Vogel nicht auf den Kopf geschissen, wäre die Frisur heile geblieben und könnte man sich die Kopfwäsche sparen.
Ok, ich habe mich auch oft an den Diskussionen um mögliche (!) Konsequenzen beteiligt. Nur, mal ganz ehrlich, WO gibt es tatsächlich die möglichen Konsequenzen? Hier parken Leute auf dem Grünstreifen, obwohl der angrenzende Parkplatz frei ist. Kommt die Politesse, hagelt es Tickets, aber nicht zu knapp. Und? Parken die Leute deshalb anders? Nein! Die üblichen Ausreden sind: Aber, die anderen parken doch auch hier ... Meine Antwort: Bleiben Sie doch einfach stehen. Ich habe Ihnen halt nur einen Tipp gegeben, den Sie ja nicht beherzigen müssen ...
Egal was hier für ein Thema kommt, dauert es nicht lange und mögliche Strafen werden diskutiert. Bisher habe ich allerdings noch nicht gelesen, dass wirklich jemand gezahlt hat oder die Lizenz zum fahren verlor.
Ok, ich gebe zu, ich lese nicht alles, weil es eine ständige Wiederholung bereits geschriebenen ist und spätestens auf Seite 2 hat das ganze nix mehr mit dem Eingangsthema zu tun. Ja ... und dann werde ich kritisiert oder lächerlich gemacht, weil ich aus MEINER Erfharung (!) und nicht vom hörensagen schreibe. Jedenfalls behaupte ich nicht, dass in Afrika ein Elefant einen Furz gelassen hat und bei uns gab es deshalb ein Gewitter.
Ein bisschen mehr Relaität wäre manchmal hilfreich anstelle Märchen erzählen.
Wäre ICH perfekt ... würde ich HIER nicht schreiben. Nur halten sich einige für Perfekt.
Eine Antwort des TE wie es denn nun weiter geht haben wir hier noch nicht gelesen, oder habe ich etwas übersehen? Wäre doch interessant zu erfahren wie die Geschichte weiter oder ausgegangen ist.

Irgendwie hat sich der TE schon lang nicht mehr gemeldet. Mach mir langsam sorgen😁

Und die 24 Stunden aus dem Paragraphen sind eh um.

Ich denke, der TE hat beschlossen, zu hoffen, daß ihn keiner erwischt.

Vielleicht sollte der Staat mal überdenken diese Frist zu verlängern...
Eine Freundin von mir ist damals in die Seitentür in ein Auto geknallt... hatte den Schein ganz frisch und in der Panik geflüchtet.

Der Fall wäre nie aufgeklärt worden wenn sie sich nicht 2 Tage später selbst angezeigt hätte weil sie nicht mehr Schlafen konnte wegen dem schlechten Gewissen.

Die Strafe war ziemlich hart...Geldstrafe (welche später zu Sozialstunden umgewanadelt wurden weil sie Studentin war) sowie Führerscheinentzug etc pp...

Ich denke wenn die Strafe nicht so hoch wäre oder gar keine Strafe kommen würde wenn man sich selbst Anzeigt dann würde sich deutlich mehr melden.
Manche reagieren nun mal in so einer Situation falsch...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


[... Vollzitat raus ...]
Manche reagieren nun mal in so einer Situation falsch...

Das stimmt sicherlich, andererseits sind 3 Jahre Gefängnis als Maximalstrafe schon noch deutlich darüber. Sie wurde also durchaus milde bestraft. Das schlimmste ist wohl auf alle Fälle der Führerscheinentzug. Da sollte man abwägen, aber vielleicht war das auch ein Entgegenkommen?

Letztlich sind 24 Stunden aber eigentlich noch human:

Einen Alkoholrausch kann man in dieser Zeit locker ausschlafen. Man kann auch in jedem Fall mit den Eltern oder anderen moralischen Instanzen sprechen, einen Anwalt konsultieren, zumindest unter der Woche.

Außerdem weiß man nicht wie derjenige, der bei einem kleinen Sachschaden ausflippt und abhaut bei größeren Schäden reagieren würde.

Ich finde das ist ein ganz schwieriges Thema. Natürlich hast du aber recht damit, dass der reumütige und geständige Verursacher eines geringen Sachschadens, der diesen aufklärt, nicht wie ein Straftäter behandelt werden sollte.

Da hast du Recht... ist ein schwieriges Thema... für mich selbst ist klar wenns knallt dann bleibt man dort und regelt alles. Dafür gibt es Versicherungen...

Aber sie hat mir das damals alles sehr Verständlich erklärt... klar... für mich käme ein solches Verhalten nicht in Frage.
Aber sie war eben eher etwas ängstlich und in der Situation überfordert.
Man muss es auf menschlicher Ebene auch verstehen und etwas Verständnis haben... zumal es ihr nicht darum ging sich vor dem Schaden zu drücken.

Man könnte es vielleicht Augenblickversagen nennen.

Sie hat eben 2 Nächte nicht schlafen können und ist dann zur Polizei.
Klar - das ist für den geschädigten erst mal ärgerlich... aber die Strafe fand ich schon etwas bitter dafür das sich Reue gezeigt hat und sich selbst Angezeigt hat - denn ohne das wäre das Fall wohl nie aufgeklärt geworden.

Vielleicht wäre es sogar eine Lösung das man speziell für solche Taten Seminare anordnet mit einem Verkehrspsychologen um heraus zu finden warum jemand abgehauen ist.
Ob es nun einfach eine Überfoderung war oder einfach nur egoistisches Handeln um eigenen Schaden (finanziell) abzuwenden.

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