Fahrerflucht?

Hi Leute,
ich bin 18 Jahre alt und habe seit ich 17 bin mein Führerschein, bin also noch in der Probezeit.
Am Samstag ist mir was echt dummes passiert. Ich hab ein Kumpel kurz heim gefahren weil er was holen wollte. Als er in seinem Haus war wollte ich wenden. Ich bin auf einem Parkplatz gefahren und habe ein Bogen gemacht. In der 2. Reihe war ein Anderes Auto gerade damit Beschäftigt einzuparken. Als ich wenden wollte habe ich mit der Seite den hinteren teil eines anderes Autos gerammt (meines erachtens eher leicht). Vor lauter Panik hab ich dann fertig gewendet und mein Kumpel wieder geholt. Sprich Fahrerflucht. Als er einsteigen wollte sah er den Schaden. Und tatsächlich war es nicht wenig aber nur Kratzspuren die mit einmal drüber wischen wieder weg waren. Jetzt hab ich seit 2 Tagen ein richtig schlechtes Gewissen und denke über eine Selbstanzeige nach. Was soll ich machen? Ich kenn nur noch die Automarke und die Farbe des betroffenen Autos. Würde eine Selbstanzeige das ganze soweit mildern das ich mein Führerschein im Falle einer anzeige behalten darf? Oder währ der auch weg? Ich weiß nicht ob das andere Auto das ganze gemerkt hat. Ich bin echt verzweifelt weil ich mein Lappen nicht weg haben möchte. Bin für jede Antwort Dankbar.

Liebe Grüße.

Beste Antwort im Thema

Scheinbar ist zuhören , Selbstachtung und Wertschätzung eine Tugend die 19 Jährige um 8:40
auch nicht beherrschen!

Alex

PS ich bin raus.. - für die ersten 3 Beiträge? HUT AB!- dass wird lustig und heute Abend ist ZU!

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das ist natürlich blöd.

Zitat:

Original geschrieben von sauerbach1



Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Lies dir jetzt bitte den § 142 StGB durch und beachte besonders Absatz 4.
Genau das ist meine Angst, wenn ich nun eine selbst anzeige mache, bringt das dann alles nichts und ich bin im Endeffekt genau so dumm dran als hätte ich es nicht gemacht.

Und das ist meiner Meinung nach Quatsch!

Mag sein, dass man von einer Strafe nicht ganz absehen kann, wegen dieser Passage im Gesetzestext, aber sofern du die Sache selbst aufklärst - schleunigst - wirst du immer noch weit unter der Maximalstrafe bestraft werden.

Fakt ist, dass du JETZT NOCH die Chance hast das selbst klarzustellen. Selbst wenn du den Schein los sein solltest, günstiger wird es nicht mehr.

Wie du die Strafe gering halten kannst oder ob man da noch einen Kuhhandel eingehen kann, dazu kannst du im Nachhinein immer noch einen Anwalt befragen. Rede dich nicht um Kopf und Kragen, aber lauf auch nicht mehr länger davon.

Mein Tipp...

geh zur polizei und sage:
-dass du gewartet hast
-einen zettel hinterlassen hast

du hast nichts von dem autofahrer gehört und du hast dummerweise deinen zettel mit seinem nummernschild verloren

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111


geh zur polizei und sage:
-dass du gewartet hast
-einen zettel hinterlassen hast

du hast nichts von dem autofahrer gehört und du hast dummerweise deinen zettel mit seinem nummernschild verloren

....

(

bleib zu hause und hoffe dass dich niemand gesehen hat!)
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Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111


geh zur polizei und sage:
-dass du gewartet hast
-einen zettel hinterlassen hast

du hast nichts von dem autofahrer gehört und du hast dummerweise deinen zettel mit seinem nummernschild verloren

In so einem Fall ist man doch auch verpflichtet die Polizei zu holen. Ein Zettel reicht meine ich nicht. Da ist es ebenfalls Fahrerflucht.

Wenn man schon lügt, dann könnte man sagen, dass der Schaden einem erst zu Hause aufgefallen ist und man vermutet, dass es auf dem Parkplatz passiert sein muss, weil man sich erinnert, dass es an einer Stelle etwas eng war beim Wenden.

Aber solange der Betroffene sich nicht ebenfalls bei der Polizei meldet, denke ich, dass es zu keiner Strafe kommen kann, oder?
Eventuell hast du auch Glück, dass der Geschädigte einfach kein Bock auf den Stress mit ner Anzeige hat und sich auf Grund niedriger Erfolgsaussichten nicht bei der Polizei meldet.

Ein schlechtes Gewissen hast du zu Recht, da du ja selbst auch nicht so behandelt werden möchtest. Deswegen würde ich dir raten, dich schnellstmöglichst bei der Polizei zu melden.

die polizei freut sich sowieso, wenn sie bei jedem 150€ smart-repair kratzer gerufen wird.

Wenn ich mich selbst anzeige und der betroffene meldet sich nicht, was passiert dann mit mir? Bin ich dann fein raus?

Ich würde zur Polizei gehen und sagen du warst Bekifft oder Besoffen. Unzurechnungsfähig! Keine Strafe....😁

Toller Rat! Bekifft oder besoffen als Fahranfänger ... Spielst DU den Chaffeur für ihn?
Ich gehe mal davon aus, dass deine Klimanlage defekt ist und du einen kleinen Hitzekollaps hattest, als du die Zeilen geschrieben hast. Und der dir da ein Danke gegeben hat ist sicherlich auch ein Hitzeopfer!

Eine kleine Story, die vielleicht einige Fragen beantwortet: Eine Bekannte wollte schnell zu Hause etwas holen. Parkt vor dem Haus. Nebenan eine Bäckerei. Die Kunden parken auch vor dem Haus. Die Bekannte hat das vergessene und fährt weg. Kurz darauf steht die Polizei vor der Türe. Vorwurf: Fahrerflucht.
Was war passiert oder auch nicht? Angeblich (!) hat die Bekannte beim ausparken einen hinter ihr stehenden PKW beschädigt. Zeugin war die Tochter der Fahrerin, die im Fahrzeug saß. Die Bekannte hat aber nichts bemerkt von einer Berührung! Es wurde eine Stellprobe gemacht und dummerweise passten die Schäden mit dem Wagen der Bekannten zusammen.
Da sie keine Rechtsschutz hatte, gab's eine Gerichtsverhandlung: 1 Monat Führerscheinentzug, 1000 Öhre Geldstrafe!
Das die angeblich Geschädigte offensichtlich Versicherungsbetrug begangen hat, wurde vermutet, weil man Gerüchteweise sowas erzählte. Nur, ohne Anwalt war da nix zu machen.
Selbstanzeige bei Fahrerflucht ist nur bis zu 24 Stunden Straffrei. Danach wird's teuer, weil man da von Fahrerflucht ausgehen muß und nicht mehr auf Verständnis stößt. Unabhängig wie hoch der Tatsächliche Schaden ist! Gerade als Fahranfänger hat man eh schlechte Karten.

Übrigens muß nicht immer ein Sichtbarer Schaden sein. Nach einem Auffahrunfall im letzten Jahr waren an meinem Auto fast 3000 Öhre Schaden. Dabei hätte ich auch gedacht ... der Schaden ist ja nicht so groß!

Im übrigen, was immer noch nicht bei vielen Leuten angekommen ist: Um die Gerichte zu entlasten gibt es das Werkzeug der Mediation. Konkret bedeutet das: Ein Anwalt vermittelt zwischen den Parteien und versucht eine Aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
Leider ist das nicht bei allen Delikten möglich und hier handelt es sich leider um eine Straftat und keineswegs um eine Bagatelle!

Ohne nun irgendwas wem vorzugreifen wäre ein Weg zur Polizei immer noch das sinnvollste. Dort die Situation schildern und hoffen, dass die Beamten gute Laune haben und nicht gleich die Handschelllen klicken. Nach SO langer Wartetzeit ist aber kaum noch mit Milde zu rechnen.

Mit einem Firmenwagen bin ich beim Rückwärtseinparken gegen ein Werbeschild gefahren. An der Werbetafel war nichts, aber die Heckklappe an meinem VW-Bulli war eingedrückt. Zwar habe ich auf dem Parkplatz niemanden gesehen, bin aber trotzdem gleich zur Polizei gefahren. Dann musste ich auf dem Parkplatz eine halbe Stunde warten bis die Beamten den Ort in Augenschein genommen hatten. Ein Mitarbeiter des Baumarktes zu dem der Parkplatz gehörte, wurde gerufen. Der stellte amtlich fest, dass kein Schaden an ihrer Werbetafel entstanden war und gut war.
Wäre ich so einfach weg gefahren, hätte es sicherlich eine Anzeige gegeben. Und wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist ... Nein Danke!

Zu dem TE: vielleicht kommt ja auch nix und du hast einfach nur Glück gehabt. Wenn du die Nerven hast abzuwarten ... Wenn's schief geht und Anzeige erstattet wurde ... wird's heftig! Iss so!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Selbstanzeige bei Fahrerflucht ist nur bis zu 24 Stunden Straffrei. Danach wird's teuer, weil man da von Fahrerflucht ausgehen muß und nicht mehr auf Verständnis stößt. Unabhängig wie hoch der Tatsächliche Schaden ist! Gerade als Fahranfänger hat man eh schlechte Karten.

§ 142 StGB

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Eine Anzeige wird auf jeden Fall erst einmal geschrieben und somit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Rest liegt im Ermessen der StA und/oder des Gerichts.

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V



PS ich bin raus.. - für die ersten 3 Beiträge? HUT AB!- dass wird lustig und heute Abend ist ZU!

.....zu ist hier noch lange nicht...den noch zeigt es "grünes Licht" 😁😁😁

Zum Sachverhalt: im Grunde wurde alles gesagt.....warum viele Verkehrsteilnehmer nach einem kleinen Unfall die Tendenz haben in "Panik" zu geraten und wegzurennen/fahren muss man nicht verstehen. 😉

Einfach mal 😎 bleiben und zu dem stehen was halt passiert ist...und fertisch 😉

Beim Bootsmann wird man gleich verhaftet. 🙄

JAU! Klar doch ... Bist du auch ein Unfallflüchtiger? Scheint so, deinem Kommentar nach zu urteilen! 😁

Der TE ist Jung und braucht noch Geld zum Leben. An seiner Stelle hätte ich in seinem Alter auch so reagiert ...
Ja doch, ich gestehe, mit 14 habe ich Fahrerflucht begangen, im Ernst. Meine Mutter wollte ihren Liebhaber samt Auto nach Hause bringen und wollte, dass ich mit unserem Borgward hinterher fahre und sie abhole ... WAS HAT DAS BLÖDE HAUS AUCH AUF DER STRASSE ZU SUCHEN? Und das NACH einer Linkskurve, da war es plötzlich MITTEN auf meiner Fahrbahn ... Ok, die Beule hätte ja nun wirklich nicht sein müssen, zumal mein Vater kurz vorm Herzinfarkt stand, als er das sah.
Wann verjährt Fahrerflucht? Nach 50 Jahren, denn die wären gezz um ...

Ok nun mal wieder seriös. Egal, wie es für den TE ausgeht sollte er seine Lehre aus dem Vorgang ziehen und sich in Zukunft so verhalten, dass er zu seinem Tun steht und eben zur Polizei geht. Am Ende hat DAS weit geringere Konferenzen als eben abzuwarten oder abzuhauen. Und, das hat absolut nichts mit Feigheit zu tun!
Wesentlich schlimmer finde ich, wenn ein Mensch zu Schaden kam und derjenige haut ab! Die meisten werden doch erwischt und dann wird es richtig teuer!
Für den TE hoffe ich mal, dass das ganze heile ausgeht, ohne Konsequenzen! Niemand ist perfekt!

Was du schon alles erlebt hast...😁

Tja Jüngelchen ... bei 45 Jahren Fahrlizenz und einem tollen Beruf, in dem ich nicht nur viel gelernt sondern auch viel gesehen habe. Da kommst du mit deinem Bürojob nicht hinterher, weil du nur aus dem Klofenster gucken kannst und siehst ob der Vogel, der gerade vorbei flog ein Ei im Flug verloren hat oder einen Köttel. In dem Moment freust du dich darüber nicht unter dem Vogel gestanden zu haben, obwohl ... einen großen Unterschied hätte das auch nicht gemacht. Vielleicht denkst du mal über das Wort LEBENSERFAHRUNG nach ... Dazu brauchst du allerdings noch einige Zeit, wenn überhaupt. Denn, man könnte nach deinen Kommentaren den Eindruck haben, das Fahrerflucht für dich eine Bagatelle ist ... Ok, die Hitze hat auch ihre Tücken und du solltest dich der Sonne nicht zu lange aussetzen ohne Kopfbedeckung. Oder warst du das gerade, der LINKS an einer Verkehrsinsel vorbei gebrettert ist, obwohl ich gerade abbiegen wollte? Das hätte ganz schön gerappelt ... Ok, gegen Perfektionismus kann ich nun mal nicht anstinken, näää? 😁

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