Fahrerflucht?

Hi Leute,
ich bin 18 Jahre alt und habe seit ich 17 bin mein Führerschein, bin also noch in der Probezeit.
Am Samstag ist mir was echt dummes passiert. Ich hab ein Kumpel kurz heim gefahren weil er was holen wollte. Als er in seinem Haus war wollte ich wenden. Ich bin auf einem Parkplatz gefahren und habe ein Bogen gemacht. In der 2. Reihe war ein Anderes Auto gerade damit Beschäftigt einzuparken. Als ich wenden wollte habe ich mit der Seite den hinteren teil eines anderes Autos gerammt (meines erachtens eher leicht). Vor lauter Panik hab ich dann fertig gewendet und mein Kumpel wieder geholt. Sprich Fahrerflucht. Als er einsteigen wollte sah er den Schaden. Und tatsächlich war es nicht wenig aber nur Kratzspuren die mit einmal drüber wischen wieder weg waren. Jetzt hab ich seit 2 Tagen ein richtig schlechtes Gewissen und denke über eine Selbstanzeige nach. Was soll ich machen? Ich kenn nur noch die Automarke und die Farbe des betroffenen Autos. Würde eine Selbstanzeige das ganze soweit mildern das ich mein Führerschein im Falle einer anzeige behalten darf? Oder währ der auch weg? Ich weiß nicht ob das andere Auto das ganze gemerkt hat. Ich bin echt verzweifelt weil ich mein Lappen nicht weg haben möchte. Bin für jede Antwort Dankbar.

Liebe Grüße.

Beste Antwort im Thema

Scheinbar ist zuhören , Selbstachtung und Wertschätzung eine Tugend die 19 Jährige um 8:40
auch nicht beherrschen!

Alex

PS ich bin raus.. - für die ersten 3 Beiträge? HUT AB!- dass wird lustig und heute Abend ist ZU!

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Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Wenn ich du wäre würde ich mich mal dort hinstellen wo das passiert ist und warten bis die Person zu ihrem Auto kommt.

Leider war das ein Parkplatz für ein Weingut, daher eher unwahrscheinlich, dass ich diese Person dort noch einmal (in absehbarer zeit) treffe.

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V

Zitat:

Original geschrieben von eugain


wer hier was glaubt spielt nicht die geringste rolle. nehme die hinweise am anfang des threads ernst und handel danach.

mehr kann hier nicht gesagt werden 🙂

.....

Dafür das du raus sein wolltest Postest du aber kräftig weiter, wer da wohl der Troll ist ?

wie wäre es denn erstmal mit einem anruf beim GDV?

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

schaden melden und den fahrzeughalter ausfindig machen wäre doch erstmal nicht verkehrt, oder?

Eine kleine Geschichte aus dem Leben, zum Nachdenken für den TS.

Mitte der 90er ist uns beim Ausparken auch ein Auto in die Seite gefahren (Auto gehörte der Freundin)
Der Verursacher ist einfach abgehauen. Wir haben zwar Anzeige erstattet, aber der Polizist meinte da würde mit hoher Wahrscheinlichkeit niemand ermittelt werden.

Vier Wochen später stehen wir wieder am gleichen Parkplatz. Als wir austeigen und die Parkuhr füttern kommt ein älter Herr mit Dackel gelaufen und spricht uns an. Er hat den Unfall beobachtet und der Verursacher hat sogar mit ihm gesprochen. Der Herr war damals in Eile und mit der Aussage, dass der Verursacher den Unfall der Polizei meldet zufrieden. Er hat sich trotzdem das Kennzeichen notiert.

Mit diesen Fakten konnte die Polizei Halter und Fahrer dann ermitteln und die 3500 DM Schaden durfte der Verursacher selbst tragen, strafrechtliche Konsequenzen hatte der Vorgang natürlich auch.

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Zitat:

Original geschrieben von servicetool


...
Mitte der 90er ist uns beim Ausparken auch ein Auto in die Seite gefahren (Auto gehörte der Freundin)
Der Verursacher ist einfach abgehauen. Wir haben zwar Anzeige erstattet, aber der Polizist meinte da würde mit hoher Wahrscheinlichkeit niemand ermittelt werden.
...

Das ist auch ein Punkt, den Du nebenbei ansprichst: Ein Geschädigter hat natürlich auch die Pflicht, sich umgehend bei der Polizei zu melden und den Schaden zu dokumentieren.

Wie lange hat er denn zeit dafür?

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Das ist auch ein Punkt, den Du nebenbei ansprichst: Ein Geschädigter hat natürlich auch die Pflicht, sich umgehend bei der Polizei zu melden und den Schaden zu dokumentieren.

Kannst Du diese Aussage mit einem Gesetzestext belegen?

Eine Anzeigepflicht bei der Polizei besteht meines Wissens nach für den Geschädigten nicht.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool



Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Das ist auch ein Punkt, den Du nebenbei ansprichst: Ein Geschädigter hat natürlich auch die Pflicht, sich umgehend bei der Polizei zu melden und den Schaden zu dokumentieren.
Kannst Du diese Aussage mit einem Gesetzestext belegen?
Eine Anzeigepflicht bei der Polizei besteht meines Wissens nach für den Geschädigten nicht.

Da trügt dich dein Wissen nicht.

Ich würde an deiner Stelle gleich bei der Polizei anrufen und dann abends noch vorbei fahren, um die Sache ordentlich anzuzeigen oder falls bereits angezeigt, aufzuklären.

Warum das ganze?

Theoretisch kann es sein, dass bereits eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt wurde, womöglich mit Hinweisen zu deinem Wagen. Wenn die dich jetzt erwischen, schaut es nicht so gut aus oder was meinst du? Ob du überlegt hast die Sache anzuzeigen oder gar gerade auf dem Weg zur Polizei warst, wer glaubt dir denn das noch? Deshalb gleich anrufen... dann hinfahren...

Sollte der Geschädigte nicht zur Polizei gehen, hast du alles getan, um die Sache aufzuklären und Glück gehabt. 🙂

Eigentlich hättest du damals warten müssen oder eben sofort anzeigen, die Polizei anrufen, aber... warum du das nicht gemacht hast, frag einen Anwalt oder überleg dir selbst was... oder sag einfach nichts dazu...

Fakt ist, dass du jetzt entweder die Sache aufklärst oder nicht. Anwalt hin oder her.

Meiner Meinung nach machen hier einige wieder umsonst Panik. Wenn du jetzt zur Polizei gehst, bist du JETZT NOCH der geständige und reumütige Verursacher eines geringen Sachschadens. Wenn man an dir ein Exempel statuieren würde und die Höchststrafe verhängt, dann geht doch in Zukunft keiner mehr zur Polizei, um die Sache aufzuklären.

Alles nur meine persönliche Meinung.

Noch ein Gedanke:

Was würdest du als Geschädigter wollen? Du würdest doch einfach nur wollen, dass der Verursacher des Schadens diesen meldet, damit die Sache geklärt wird, richtig?

Du könntest noch beim Besitzer des Weingutes nachfragen, ob er etwas gehört hat, ob einer seiner Kunden ihm etwas in dieser Hinsicht berichtet hat. Nicht, um dir einen Schlupfwinkel zu suchen, sondern um die Sache schnellstmöglich und unkompliziert zu lösen.

Wenn der nichts weiß, dann hilft aber wirklich nur noch die Polizei und länger würde ich auch nicht mehr warten, Grund siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool



Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Das ist auch ein Punkt, den Du nebenbei ansprichst: Ein Geschädigter hat natürlich auch die Pflicht, sich umgehend bei der Polizei zu melden und den Schaden zu dokumentieren.
Kannst Du diese Aussage mit einem Gesetzestext belegen?
Eine Anzeigepflicht bei der Polizei besteht meines Wissens nach für den Geschädigten nicht.

Das ergibt sich rein logisch aus der Tatsache, daß man seinen Schädiger (noch) nicht kennt. Wer soll denn in der Situation sonst als erste Anlaufstelle für den Geschädigten fungieren, wenn nicht die Polizei ?

Der Schaden sollte schon zeitnah aufgenommen werden. Sonst kann er ja auch durch andere Ereignisse herbeigeführt oder größer geworden sein.

Ich denke aber auch, es geht jetzt (warum auch immer) um Spitzfindigkeiten und bin dann damit auch raus hier, einen schönen Tag noch 🙂 !

TE, ein Sachschaden und evtl. ein Fahrverbot sind eine Sache, das ist Zivil- bzw. Verwaltungsrecht. Unfallflucht (genauer: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) aber ist eine Straftat. Lies dir jetzt bitte den § 142 StGB durch und beachte besonders Absatz 4.

Es geht nicht um Spitzfindigkeiten sondern schlicht um das Darstellen falscher Pflichten des Geschädigten.
Der TS hat diesen Unfug übrigens gleich für bare Münze genommen und die Frage nach der Zeitspanne der vermeintlichen Meldepflicht gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Lies dir jetzt bitte den § 142 StGB durch und beachte besonders Absatz 4.

Genau das ist meine Angst, wenn ich nun eine selbst anzeige mache, bringt das dann alles nichts und ich bin im Endeffekt genau so dumm dran als hätte ich es nicht gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111


wie wäre es denn erstmal mit einem anruf beim GDV?

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

schaden melden und den fahrzeughalter ausfindig machen wäre doch erstmal nicht verkehrt, oder?

dann solltest du vielleicht erst mal meinen rat beherzigen.

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111



Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111


wie wäre es denn erstmal mit einem anruf beim GDV?

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

schaden melden und den fahrzeughalter ausfindig machen wäre doch erstmal nicht verkehrt, oder?

dann solltest du vielleicht erst mal meinen rat beherzigen.

wenn ich ehrlich bin, weiß ich damit nichts anzufangen... Ich kenn ja nichtmal das Nummerschild....

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