Fahrerflucht + Probezeit + nicht in Versicherung eingetragen..
Hallo,
ich hab anscheinend recht großen Mist gebaut, aber erst mal zu mir.
Ich bin 18 Jahre Alt und bin dementsprechend noch in der Probezeit.
Folgendes hat sich am 9 Juni Nachts bei auf dem Rückweg von Rock am Ring abgespielt:
Ich musste auf einer recht engen Straße wenden und bin dabei anscheinend rückwärts gegen ein Fahrzeug gestoßen. Allerdings hab ich das so nicht wahrgenommen, ich hatte im Rückspiegel gesehen, dass das hintere, am Straßenrand Parkende Fahrzeug, recht nah kam und hab sofort stark gebremst. Ich hab also nur diesen typischen Ruckler vom Stark bremsen gespürt.
Ein Aufprall hab ich nicht wahrgenommen, aber dennoch hab ich mal eine Person aus unserem vollbesetzten Fahrzeug aussteigen lassen um mich einzuweisen, und nach einem eventuellen schaden zu gucken.
Die Person konnte keinen Schaden an meinem, oder dem anderen Fahrzeug sehen, also sind wir gefahren.. Um uns rum waren viele Personen, dementsprechend hätte sich Fahrerflucht auch nicht gelohnt.
Allerdings bekam mein Vater heute Post. Es ist anscheinend ein Schaden von 500€ (!!!???) entstanden.
Das kann ich mir zwar nur schwer vorstellen, aber dennoch will ich einfach so glimpflich wie möglich aus der Sache raus..
-Was kommt auf mich zu?
-Kann ich den Schaden trotz Anzeige ohne Versicherung regeln?
-Bekomme ich ein Fahrverbot oder ähnliches?
Beste Antwort im Thema
Hallo, SHAUnicorns,
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Zufällig habe ich so eine Fahrerflucht Geschichte durch. Und ich habe keinen Anwalt gebraucht. Ein ordentlicher Brief und die Geschichte war mit 35 € erledigt. Sofern die Angaben des TE stimmig sind. In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
So und nun fertig. 🙂
gut, mit diesem geballten Fachwissen aus einem Unfall kann ich natürlich nicht mithalten. 😎
Na ja, wenn man es sich recht überlegt: Vor Jahren habe ich mir mal die Hand gebrochen und zugeschaut, wie diese eingegipst und geschient wurde.
Bin ich jetzt ein Spezialist für Knochenbrüche?
Viele Grüße,
Uhu110
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von STan.X
Nö! Unerlaubt entfernen kann sich nur, wer den Unfall bemerkt hat.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann nie fahrlässig geschehen. Das hat auch nix damit zu tun, ob der TE konkret etwas gemerkt hat oder nicht. Wenn ein Unfallgeschehen erfolgt ist und der Fahrer entfernt sich, ist der Tatbestand bereits verwirklicht.http://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht
Unter subjektiver Tatbestand nachlesen.
Ich habe nix anderes gemeint, mich aber missverständlich ausgedrückt. Ich wollte aufzeigen, dass es immer mit Vorsatz geschieht. Der Vorsatz (generell gesehen) hat aber nichts mit dem jetzt konkreten Fall zu tun, ob da der TE was gemerkt hat. So ist's vielleicht deutlicher 🙂
Meiner Mutter ist mal ähnliches passiert. Es hat geregnet, und sie ist beim ausparken anscheinend auch gegen ein anderes Auto gekommen. Sie ist dann ausgestiegen, hat dann am anderen Auto geguckt, konnte aber auch nichts feststellen. Später ein Brief. Sie wird auch wegen Fahrerflucht, etc. beschuldigt. Am Ende musste sie den Führerschein für 6 (?) Monate abgeben, hat 7 Punkte bekommen und musste insgesamt (samt Anwaltskosten) 1000-2000 Euro zahlen... Ich hoffe mal, dass es bei dir besser ausgeht. Achja, meine Mutter stand sogar noch ca. 10 Minuten an der Stelle, weil sie auf jemanden warten musste.
Update:
Ich war beim Anwalt, welcher mir bzw. meinem Vater geraten hat, vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch zu machen.
Mit meiner Formulierung würde ich wohl auf gar keinen Fall durchkommen..
Ich soll jetzt erst mal abwarten..
Weitere Updates werden folgen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann nie fahrlässig geschehen. Das hat auch nix damit zu tun, ob der TE konkret etwas gemerkt hat oder nicht. Wenn ein Unfallgeschehen erfolgt ist und der Fahrer entfernt sich, ist der Tatbestand bereits verwirklicht.
Meiner Meinung nach nur, wenn sich der Verursacher des Unfallgeschehens bewusst war.
Ich war vor einem guten Jahr an einem ähnlichen Verfahren (als Zeuge) beteiligt.
War eine sehr unangenehme Situation für mich, da beide Beteiligten Nachbarn von mir sind, tut aber nichts zur Sache.
Damals war klar wann es passierte, es war klar wer der Fahrer war, da gab es keine strittigen Punkte.
Damals ging es in der Verhandlung einzig und allein darum ob die Möglichkeit bestand, dass der Verursacher den Schaden nicht bemerkt haben könnte (worauf es schlussendlich dann auch hinauslief).
Dass Fahrer A Fahrzeug B in die Seite fährt und er danach munter davon braust reicht also scheinbar nicht für eine unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, der Fahrer muss sich demnach erst mal bewusst sein, dass es ein Unfallort ist.
Es muss eindeutig festgestellt werden wer es war, und eben dass sich dieser unerlaubt entfernt hat.
War er sich keiner Schuld bewusst hat er sich zwar entfernt, aber eben nicht unerlaubt.
Hier zunächst mal gar nichts auszusagen halte ich daher für eine gute Idee.
Dass ein Mitfahrer den betroffenen Wagen allerdings direkt nach dem Vorfall auf Schäden untersucht hat könnte sich aber noch als Fallstrick erweisen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Meiner Meinung nach nur, wenn sich der Verursacher des Unfallgeschehens bewusst war.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann nie fahrlässig geschehen. Das hat auch nix damit zu tun, ob der TE konkret etwas gemerkt hat oder nicht. Wenn ein Unfallgeschehen erfolgt ist und der Fahrer entfernt sich, ist der Tatbestand bereits verwirklicht.
Ich habe bereits weiter vorne im Thread erklärt, wie es gemeint war. Ein Entfernen ist nie fahrlässig, sondern immer vorsätzlich. Dieser Grundsatz gilt immer und ist vollkommen unabhängig davon zu betrachten, was der TE nun im konkreten Fall angibt. Wenn es einen Unfall gab und dieser bemerkt wurde, dann ist es unerlaubtes Entfernen. Hat jemand den Unfall nicht bemerkt bzw. bemerken können, dann fällt das Entfernen weg. Noch deutlicher kann ich es nun echt nicht schreiben...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Hat jemand den Unfall nicht bemerkt bzw. bemerken können, dann fällt das Entfernen weg. Noch deutlicher kann ich es nun echt nicht schreiben...
Fast, denn dann fällt das "
unerlaubte" weg.😉
Es ist mir folgenden zu Rechnen:
Solltest du Verurteilt werden musst du mit folgenden rechnen:
Bußgeld
Sozialstunden
Führerscheinenzug mit Sperre (wie lange legt das Gericht fest)
7 Punkte in Flensburg
Rein theoretisch auch Haft... aber in diesem Fall natürlich auf keinen Fall.
Danach musst du deine FE (Fahrerlaubnis) nach der Sperrfrist neu beantragen bzw kannst dieses auch ca 3 Monate vor Ende der Sperrfrist und wirst vermutlich von der FSST (Führerscheinstelle) zu einer MPU aufgefordert werden.
Ein Aufbauseminar ist auch unumgänglich und die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert.
Dein Vater könnte die Schuld rein theoretisch auf sich nehmen.
Da es aber sicher mehr als einen Zeugen gibt und diese sicher deinen Vater von dir (allein aufgrund des Alters) unterscheiden können würde ich davon mal stark abraten.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Es ist mir folgenden zu Rechnen:
Solltest du Verurteilt werden musst du mit folgenden rechnen:
Bußgeld
Sozialstunden
Führerscheinenzug mit Sperre (wie lange legt das Gericht fest)
7 Punkte in FlensburgRein theoretisch auch Haft... aber in diesem Fall natürlich auf keinen Fall.
Danach musst du deine FE (Fahrerlaubnis) nach der Sperrfrist neu beantragen bzw kannst dieses auch ca 3 Monate vor Ende der Sperrfrist und wirst vermutlich von der FSST (Führerscheinstelle) zu einer MPU aufgefordert werden.
Ein Aufbauseminar ist auch unumgänglich und die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert.
Dein Vater könnte die Schuld rein theoretisch auf sich nehmen.
Da es aber sicher mehr als einen Zeugen gibt und diese sicher deinen Vater von dir (allein aufgrund des Alters) unterscheiden können würde ich davon mal stark abraten.
frage zum verständnis, du hast in eigener sache ein riesen faß aufgemacht. hier bist du auf einmal der experte mit einem genauen ablaufplan....
kannst du das erklären ?
Fahrerflucht ist mir ein Begriff da eine enge Freundin von mir damals eine begangen hat und dann den ganzen Ärger am Hals hatte...
Es ging bei ihr damals um ca 1500€ oder 2000€ Schaden wenn ich mich recht erinnere.
Es gab einen Führerscheinentzug mit Sperrfrist
Sowie Geldbuße und Sozialstunden...
Ersteres wurde dann zu noch mehr Sozialstunden umgewandelt da sie Studentin war und das Geld einfach nicht hatte.
In meinem Fall warte ich noch immer... die Führerscheinstelle konnte mich aber etwas beruhigen. 🙂
Ich schrieb ja "vermutlich".
Die Führerscheinstelle kann in diesem Fall an der Eignung des Fahrers zweifel und eine MPU anordnen bzw den Schein entziehen ohne die Vorlage eines Positiven Gutachtens.
Wie gesagt... muss nicht... aber bei Fahrerflucht verstehen die behörden keinen Spaß.
Und es kommt recht oft vor das bei Neuerteilung ein MPU Gutachten gefordert wird.
Meine Freundin hat ihn damals nach dem Abgeben nicht mehr beantragt da sie ihn nicht zwingend braucht und da ihr die Führerscheinstelle direkt gesagt hat das sie dann ein medizinisch psychologisches Gutachten beibringen muss.
Als Studentin natürlich nicht drin...
Und das war auch ihr 1. Delikt...
MPU wird angeordnet bei suggestiven Fehlverhalten. Aber doch nicht bei einmal einem Fehlverhalten. Das halte ich für Quatsch.
Quatsch ist das nicht... es kommt immer auf den Sachbearbeiter an bei der Führerscheinstelle.
Wenn dieser Zweifel an der Eignung hat kann dieser ein Gutachten vom Fahrer anfordern.
Natürlich muss das ganze begründet sein - gegen die Anordnung einer MPU selbst kann man allerdings rechtlich nicht vorgehen.
Nur gegen den drohenden FE-Entzug... bei nicht Beibringung eines Gutachten.
Es kommt immer auf den Einzelfall an... aber ich wollte eigentlich nur sagen das es grundsätzlich möglich ist das hier eine MPU angeordnet wird.
Schon interessant wie alle auf die Unfallflucht aufspringen. Ich schreibe demnächst das Kennzeichen von einem x-beliebigen Fzg auf und melde eine Unfallflucht - und dann?
Der TE hat erstmal gar nichts begangen und das wird ein Gericht auch so feststellen. Für eine Verurteilung in einem Strafprozess muss etwas mehr kommen als die Aussage eines Zeugen, der in tiefster Nacht etwas gesehen haben will, wenn eine gesamte Fzg. Besatzung, die direkt daneben stand, nichts gesehen hat.
An seinem Auto ist nichts, für die zivilrechtliche Seite muss der angebliche Gegner erstmal einen Schaden nachweisen, der nachweislich vom Auto des TE stammt.
Wenn das nicht ordnungsgemäss abgewickelt wird, ist die Reparatur aller Karosserieschäden in der Zukunft ja mal gaaaaanz einfach 🙄.
Amen