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Fahrerflucht + Probezeit + nicht in Versicherung eingetragen..

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 10:23

Hallo,

ich hab anscheinend recht großen Mist gebaut, aber erst mal zu mir.

Ich bin 18 Jahre Alt und bin dementsprechend noch in der Probezeit.

Folgendes hat sich am 9 Juni Nachts bei auf dem Rückweg von Rock am Ring abgespielt:

Ich musste auf einer recht engen Straße wenden und bin dabei anscheinend rückwärts gegen ein Fahrzeug gestoßen. Allerdings hab ich das so nicht wahrgenommen, ich hatte im Rückspiegel gesehen, dass das hintere, am Straßenrand Parkende Fahrzeug, recht nah kam und hab sofort stark gebremst. Ich hab also nur diesen typischen Ruckler vom Stark bremsen gespürt.

Ein Aufprall hab ich nicht wahrgenommen, aber dennoch hab ich mal eine Person aus unserem vollbesetzten Fahrzeug aussteigen lassen um mich einzuweisen, und nach einem eventuellen schaden zu gucken.

Die Person konnte keinen Schaden an meinem, oder dem anderen Fahrzeug sehen, also sind wir gefahren.. Um uns rum waren viele Personen, dementsprechend hätte sich Fahrerflucht auch nicht gelohnt.

Allerdings bekam mein Vater heute Post. Es ist anscheinend ein Schaden von 500€ (!!!???) entstanden.

Das kann ich mir zwar nur schwer vorstellen, aber dennoch will ich einfach so glimpflich wie möglich aus der Sache raus..

-Was kommt auf mich zu?

-Kann ich den Schaden trotz Anzeige ohne Versicherung regeln?

-Bekomme ich ein Fahrverbot oder ähnliches?

Beste Antwort im Thema

Hallo, SHAUnicorns,

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Zufällig habe ich so eine Fahrerflucht Geschichte durch. Und ich habe keinen Anwalt gebraucht. Ein ordentlicher Brief und die Geschichte war mit 35 € erledigt. Sofern die Angaben des TE stimmig sind. In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung.

So und nun fertig. :)

gut, mit diesem geballten Fachwissen aus einem Unfall kann ich natürlich nicht mithalten. :cool:

Na ja, wenn man es sich recht überlegt: Vor Jahren habe ich mir mal die Hand gebrochen und zugeschaut, wie diese eingegipst und geschient wurde.

Bin ich jetzt ein Spezialist für Knochenbrüche?

Viele Grüße,

Uhu110

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73 Antworten
am 22. Juni 2013 um 10:35

Schaut schlecht aus. Mit Hilfe deiner Mitfahrer kommst vielleicht aus der Sache glimpflich raus. Schaden muß sich die Versicherung kümmern. Die haben Experten. Nachts erkennt man sowieso viele Schäden nicht. 500 € ist ein Lackschaden bzw. eine mickrige Beule.

am 22. Juni 2013 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von Jackwenator

-Was kommt auf mich zu?

-Kann ich den Schaden trotz Anzeige ohne Versicherung regeln?

-Bekomme ich ein Fahrverbot oder ähnliches?

Sollte man dir tatsächlich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nachweisen können, ist ein Fahrverbot womöglich das geringste Übel.

Das wäre dann nämlich eine Straftat für die es bis zu 3 Jahre Bau geben kann (in deinem Fall tippe ich aber eher auf Geldstrafe).

Und da es hier nicht um ein einfaches Falschparken geht, würde ich deinem Vater und dir einen Beratung bei einem Fachanwalt empfehlen.

Weniger empfehlen würde ich dir, auf einige halbgare Weisheiten von Usern hier im Forum zu hören, die mit Sicherheit kommen werden.

Ach so. Was mit dem Schaden passiert entscheidet der Geschädigte. Wenn er sich an die Versicherung wendet, ist das sein gutes Recht. Melden solltet ihr den Vorfall auf jeden Fall. Ihr könnt hinterher den Schaden auch aus eigener Tasche an die Versicherung zurückzahlen um eine Hochstufung zu vermeiden.

Die Versicherung wird das ohnehin nicht bezahlen, denn ich entnehme dem Threadtitel, dass er den Wagen mit 18 Jahren gar nicht fahren durfte, weil die nur auf Fahrer über 21/23/25 oder sonstwiealt läuft...

Klar ist allerdings:

Fahrerflucht -> ab zum Rechtsanwalt. Da steht ne Menge auf dem Spiel...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Die Versicherung wird das ohnehin nicht bezahlen, denn ich entnehme dem Threadtitel, dass er den Wagen mit 18 Jahren gar nicht fahren durfte, weil die nur auf Fahrer über 21/23/25 oder sonstwiealt läuft...

Die Versicherung wird zahlen. Der Geschädigte kann ja nichts für evtl. Tarifmerkmale des Schädigers.

Was die Versicherung dann mit Daddy anstellt (anstellen kann) steht im Kleingedrucktem des Vertrages.

Die Versicherung wird lediglich die zutreffenden Optionen im Vertrag nach kalkulieren und den geänderten Betrag als Nachtrag zum Versicherungsschein in Rechnung stellen. Das ist in der Regel völlig unproblematisch, wie bei allen anderen Optionen wie Fahrleistung u.ä. auch.

Echt, geht das so einfach? Angenommen ich leihe mein Auto nem 18jährigen, der fährt das total zu klump... dann gehe ich einfach zur Versicherung und sage "Hey Jungs, tragt doch bitte mal 18jährige Fahrer mit ein, verrechnet das nach und achja, mein Auto hat nen Totalschaden, ich hätte gerne den Restwert?" :D

am 22. Juni 2013 um 11:36

Was ihr immer gleich beim Anwalt wollt. Naja.

Ich denke mit Einsicht und Buße kommt man sehr weit. Auch bei deutschen Richtern und Staatsanwälten.

Ich denke da wird eine Probezeit Verlängerung und eine Nachschulung auf dich zu kommen. Kostet auch so 500/600 €.

Schreib einen netten Brief an die Polizeibehörde zusammen mit den Aussagen der Mitfahrern.

Kein Geschädigter hat das Recht auf deine Versicherung. Das wäre mir Neu. Wenn du den Schaden selbst bezahlst ist alles gut. Allerdings wäre es trotzdem besser die Versicherung einzuschalten um einen Betrugsversuch ausschließen zu können. Gibt genügend die Altschäden neu deklarieren.

am 22. Juni 2013 um 11:37

Zitat:

Original geschrieben von STan.X

Die Versicherung wird lediglich die zutreffenden Optionen im Vertrag nach kalkulieren und den geänderten Betrag als Nachtrag zum Versicherungsschein in Rechnung stellen. Das ist in der Regel völlig unproblematisch, wie bei allen anderen Optionen wie Fahrleistung u.ä. auch.

So schaut es aus

am 22. Juni 2013 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Echt, geht das so einfach? Angenommen ich leihe mein Auto nem 18jährigen, der fährt das total zu klump... dann gehe ich einfach zur Versicherung und sage "Hey Jungs, tragt doch bitte mal 18jährige Fahrer mit ein, verrechnet das nach und achja, mein Auto hat nen Totalschaden, ich hätte gerne den Restwert?" :D

Fremd und Eigenschäden sind ja was unterschiedliches. In dem Fall wirst wohl nix kriegen. Man wird dir mutwilligkeit unterstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Jackwenator

 

-Was kommt auf mich zu?

-Kann ich den Schaden trotz Anzeige ohne Versicherung regeln?

-Bekomme ich ein Fahrverbot oder ähnliches?

- Wenn dir unerlaubtes entfernen vom Unfallort nachgewiesen wird, wirst Du Geldstrafe, und evt. ein Entzug der FE bekommen.

Ist dies Dein erster relevanter Verstoß in der Probezeit kommt zusätzlich noch eine Anordnung zum Aufbauseminar und Probezeitverlängerung von 2 Jahren auf Dich zu.

- Ja den Schaden kannst Du auch ohne Inanspruchnahme der Versicherung begleichen, der Geschädigte hat allerdings das Recht auf einen Direktanspruch an die Versicherung, Dir steht es dann aber frei den Schaden zurück zu kaufen.

 

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Echt, geht das so einfach? Angenommen ich leihe mein Auto nem 18jährigen, der fährt das total zu klump... dann gehe ich einfach zur Versicherung und sage "Hey Jungs, tragt doch bitte mal 18jährige Fahrer mit ein, verrechnet das nach und achja, mein Auto hat nen Totalschaden, ich hätte gerne den Restwert?" :D

Zusätzlich zur Beitragsrichtigstellung kann eine Vertragsstrafe auf den Versicherungsnehmer zukommen, welche in der Höhe eines Jahresbeitrages liegt, dies steht aber wie andere Sache die den Vertrag betreffen in den AKB der Versicherung beschrieben, einfach mal durchlesen.

am 22. Juni 2013 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Was ihr immer gleich beim Anwalt wollt. Naja.

Schreib einen netten Brief an die Polizeibehörde zusammen mit den Aussagen der Mitfahrern.

Falls du es überlesen hast: Hier geht es um eine Straftat und nicht um ein Knöllchen wegen zu schnellem Fahrens.

Einfach mal ohne Ahnung irgendwas schreiben/aussagen kann den TE im Zweifelsfall erst richtig in die Scheiße reiten.

am 22. Juni 2013 um 12:38

Um eine Unfallflucht zu begehen sollte man erstmal den Unfall ueberhaupt merken. Wie hier in dem Fall hat der Fahrer die beruehrung nicht gemerkt. Durch seine unsicherheit ob nun doch eine beruehrung da war, lies er noch jemanden nachschauen der nix feststellen konnte. Also faellt Unfallflucht schon mal raus. Nicht verrueckt machen lassen. Den Fall schildern wie es war und Zeugen angeben. Dann abwarten;)

am 22. Juni 2013 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Was ihr immer gleich beim Anwalt wollt. Naja.

Schreib einen netten Brief an die Polizeibehörde zusammen mit den Aussagen der Mitfahrern.

Falls du es überlesen hast: Hier geht es um eine Straftat und nicht um ein Knöllchen wegen zu schnellem Fahrens.

Einfach mal ohne Ahnung irgendwas schreiben/aussagen kann den TE im Zweifelsfall erst richtig in die Scheiße reiten.

Ja ja. Ich sage dir jetzt mal wie das läuft.

Person A geht zur Polizei und macht zu Person B eine Anzeige. Polizei nimmt alles zu Protokoll und dann bekommt Person B einen Brief samt Vorladung. Person B begeht die Vorladung und macht seine Aussage. Dann kommen die Zeugen dran und wenn alles fertig ist geht es zum Staatsanwalt. Bis hier hin brauchst du keinen Anwalt. Punkt.

Wenn du dann Post vom Staatsanwalt bekommst dann kannst du entweder den Strafbefehl akzeptieren oder du gehst zum Anwalt. Vielleicht bekommt der TE an Hand seiner Aussage gar keine Strafe oder eine geringfügige. Da hat man dann sinnlos Geld für den Anwalt verpulvert.

Ist man Rechtsschutzversichert dann ist es egal.

Moin,

 

also wenn tatsächlich eine Unfallflucht bestätigt wird, dann nützt das Zurückzahlen gar nichts.

 

Denn dann wird der Versicherungsnehmer ohnehin in Regress genommen und eine Rückstufung des SFR erfolgt dann auch noch.

 

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