Fahrerflucht + Probezeit + nicht in Versicherung eingetragen..
Hallo,
ich hab anscheinend recht großen Mist gebaut, aber erst mal zu mir.
Ich bin 18 Jahre Alt und bin dementsprechend noch in der Probezeit.
Folgendes hat sich am 9 Juni Nachts bei auf dem Rückweg von Rock am Ring abgespielt:
Ich musste auf einer recht engen Straße wenden und bin dabei anscheinend rückwärts gegen ein Fahrzeug gestoßen. Allerdings hab ich das so nicht wahrgenommen, ich hatte im Rückspiegel gesehen, dass das hintere, am Straßenrand Parkende Fahrzeug, recht nah kam und hab sofort stark gebremst. Ich hab also nur diesen typischen Ruckler vom Stark bremsen gespürt.
Ein Aufprall hab ich nicht wahrgenommen, aber dennoch hab ich mal eine Person aus unserem vollbesetzten Fahrzeug aussteigen lassen um mich einzuweisen, und nach einem eventuellen schaden zu gucken.
Die Person konnte keinen Schaden an meinem, oder dem anderen Fahrzeug sehen, also sind wir gefahren.. Um uns rum waren viele Personen, dementsprechend hätte sich Fahrerflucht auch nicht gelohnt.
Allerdings bekam mein Vater heute Post. Es ist anscheinend ein Schaden von 500€ (!!!???) entstanden.
Das kann ich mir zwar nur schwer vorstellen, aber dennoch will ich einfach so glimpflich wie möglich aus der Sache raus..
-Was kommt auf mich zu?
-Kann ich den Schaden trotz Anzeige ohne Versicherung regeln?
-Bekomme ich ein Fahrverbot oder ähnliches?
Beste Antwort im Thema
Hallo, SHAUnicorns,
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Zufällig habe ich so eine Fahrerflucht Geschichte durch. Und ich habe keinen Anwalt gebraucht. Ein ordentlicher Brief und die Geschichte war mit 35 € erledigt. Sofern die Angaben des TE stimmig sind. In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
So und nun fertig.
gut, mit diesem geballten Fachwissen aus einem Unfall kann ich natürlich nicht mithalten.

Na ja, wenn man es sich recht überlegt: Vor Jahren habe ich mir mal die Hand gebrochen und zugeschaut, wie diese eingegipst und geschient wurde.
Bin ich jetzt ein Spezialist für Knochenbrüche?
Viele Grüße,
Uhu110
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73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Juanemo
Ich glaube, dass das der User Uhu schon ganz gut beurteilen kann und seit wann kommt eine RSV bei Vorsatztaten auf?
Weil der TE geschrieben hat er hat nix bemerkt und nix gesehen. Wo bitte ist da Vorsatz?
Außerdem ist mir das Latte ob der Herr das besser weiß. Aber so ein Arrogantes Geschreibe kann ich pardou nicht leiden. Aufklären anstatt die Leute blöd anmachen.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Den Schaden könnt ihr mit dem Geschädigten selbstverständlich auch direkt regeln. Ist dieser zufrieden mit der Regulierung, so wird er auch nicht auf Biegen und Brechen eine Strafverfolgung anstreben.
das Problem ist nur, dass Unfallflucht kein Antragsdelikt is sondern von der Staatsanwaltschaft unabhängig vom Verflgungswillen des Geschädigten verfolgt wird!
Ggf kann sich die Freiwillige und schnelle Schadensregulierung strafmildernd auswirken! Mehr aber auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Echt, geht das so einfach? Angenommen ich leihe mein Auto nem 18jährigen, der fährt das total zu klump... dann gehe ich einfach zur Versicherung und sage "Hey Jungs, tragt doch bitte mal 18jährige Fahrer mit ein, verrechnet das nach und achja, mein Auto hat nen Totalschaden, ich hätte gerne den Restwert?"
du verwechselst da Haftpflicht mit Kasko. Das sind zwei verschiedene Dinge. Die Haftpflicht musst du, und die bezahlt auch und korrigiert ggfls rückwirkend für einen längeren Zeitraum. Da der Fahrer 18 ist, ist das überschaubar. Die Kasko ist freiwillig und hat andere Geschäftsbedingungen.
Hallo, SHAUnicorns,
im Gegensatz zu Dir weiß ich, wovon ich schreibe, weil ich beruflich mit diesen Sachen zu tun und habe.
Kannst Du das von Dir auch behaupten?
Woher nimmst Du denn Deine Weisheiten?
Zu Deiner Aussage, der TE habe den Unfall nicht bemerkt:
Es reicht, wenn der Staatsanwalt oder ggf. der Richter überzeugt ist, dass er den Unfall bemerkt hat und das Aussteigen und Nachschauen durch den Mitfahrer deutet hier für einen Außenstehenden eindeutig darauf hin, dass der Aufprall bemerkt wurde.
Wenn der Mitfahrer dies dann auch noch so bestätigt, weil er als Zeuge ja zur Wahrheit verpflichtet ist, dürfte der TE sehr schlechte Karten haben.
Letztendlich ist es mir relativ schnuppe, ob Du meine Beiträge als arrogant bezeichnest, ob Du mir glaubst oder nicht, solange verhindert wird, dass der TE Deinen Rat befolgt und sich damit schadet.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Kein Geschädigter hat das Recht auf deine Versicherung. Das wäre mir Neu. Wenn du den Schaden selbst bezahlst ist alles gut. Allerdings wäre es trotzdem besser die Versicherung einzuschalten um einen Betrugsversuch ausschließen zu können. Gibt genügend die Altschäden neu deklarieren.
Ach so? Wie begründest du dein Wissen / deine Annahme?
Wieso kann ich dann einen Schaden direkt bei der VS anzeigen und mich ausschließlich mit denen abgeben?
Und was sollte die VS noch abwenden:
Der TE soll nen Schad verursacht haben und soll abgehauen sein. Die VS wird regulieren (eine Prüfung ob es ein Altschaden ist wird auch bei dem zur Rede stehenden Wert nicht erfolgen) und sich das Geld von TE / seinem Vater zurück holen (Vetragswidirges Verhalten aufgrund der Unfallflucht).
Erst mal vielen Dank für die ganzen Antworten.
Hätte nicht damit gerechnet, dass ich so schnell hilfe bekomme.
Ich werde am Montag zum Anwalt gehen, und mal sehen in wie weit unsere Rechtsschutzversichrung greift. So lange wird mein Vater das Schreiben der Polizei nicht beantworten. Er hat dafür ja sowieso eine Frist von einer Woche.
Ich werde euch hier dann gerne weiter auf dem Laufenden halten, falls das erwünscht ist
Hallo, Jackwenator,
Zitat:
Original geschrieben von Jackwenator
Ich werde euch hier dann gerne weiter auf dem Laufenden halten, falls das erwünscht ist
das ist auf jeden Fall erwünscht.
Zu der Versicherung:
Lies Dir mal die Unterlagen zusammen mit Deinem Vater, der ja der Versicherungsnehmer ist, durch.
Du selber brauchst bei der Versicherung nicht namentlich als Fahrer eingetragen sein, denn es reicht, wenn im Vertrag vermerkt ist, dass der jüngste Fahrer Jahrgang 1993 oder 1994 (je nach Deinem Geburtstag) ist.
Viele Grüße,
Uhu110
Zufällig habe ich so eine Fahrerflucht Geschichte durch. Und ich habe keinen Anwalt gebraucht. Ein ordentlicher Brief und die Geschichte war mit 35 € erledigt. Sofern die Angaben des TE stimmig sind. In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
So und nun fertig.
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Zitat:
Original geschrieben von Juanemo
Ich glaube, dass das der User Uhu schon ganz gut beurteilen kann und seit wann kommt eine RSV bei Vorsatztaten auf?
Weil der TE geschrieben hat er hat nix bemerkt und nix gesehen. Wo bitte ist da Vorsatz?
Außerdem ist mir das Latte ob der Herr das besser weiß. Aber so ein Arrogantes Geschreibe kann ich pardou nicht leiden. Aufklären anstatt die Leute blöd anmachen.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann nie fahrlässig geschehen. Das hat auch nix damit zu tun, ob der TE konkret etwas gemerkt hat oder nicht. Wenn ein Unfallgeschehen erfolgt ist und der Fahrer entfernt sich, ist der Tatbestand bereits verwirklicht.
Im Übrigen solltest du dich mal mit deiner Ausdrucksweise und deinem aggressiven Verhalten gegenüber anderen Usern deutlich zurücknehmen. Es geht auch sachlich...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Weil der TE geschrieben hat er hat nix bemerkt und nix gesehen. Wo bitte ist da Vorsatz?
Außerdem ist mir das Latte ob der Herr das besser weiß. Aber so ein Arrogantes Geschreibe kann ich pardou nicht leiden. Aufklären anstatt die Leute blöd anmachen.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann nie fahrlässig geschehen. Das hat auch nix damit zu tun, ob der TE konkret etwas gemerkt hat oder nicht. Wenn ein Unfallgeschehen erfolgt ist und der Fahrer entfernt sich, ist der Tatbestand bereits verwirklicht.
Im Übrigen solltest du dich mal mit deiner Ausdrucksweise und deinem aggressiven Verhalten gegenüber anderen Usern deutlich zurücknehmen. Es geht auch sachlich...
Ja genau

Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann nie fahrlässig geschehen. Das hat auch nix damit zu tun, ob der TE konkret etwas gemerkt hat oder nicht. Wenn ein Unfallgeschehen erfolgt ist und der Fahrer entfernt sich, ist der Tatbestand bereits verwirklicht.
Nö! Unerlaubt entfernen kann sich nur, wer den Unfall bemerkt hat.
http://de.m.wikipedia.org/wiki/FahrerfluchtUnter subjektiver Tatbestand nachlesen.
Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Du denkst der Richter schließt von dem Verhalten eines dritten, nämlich des Vaters, der berechtigt ist keine Angaben zur Sache zu machen, auf die Glaubwürdigkeit des TE?
Das halte ich für unwahrscheinlich.
Ich nicht. In dem Fall will ja der TE etwas vom Richter oder der Staatsanwaltschaft (nicht umgekehrt): Die Anerkenntnis, dass kein Vorsatz vorliegt. Und natürlich spielt für die Glaubwürdigkeit des TE dessen Verhalten vor und während einer Verhandlung oder bei der Einstellung des Verfahrens eine Rolle.
Und noch eine weitere Sache spricht eher für ein Mitwirken: Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, einen Strafbefehl (Tagessätze + Fahrverbot) ohne Verhandlung zu bekommen oder im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Beides ist meiner Erfahrung nach (aus zwei Fällen in der Bekanntschaft bzw. als Zeuge) die günstigere Lösung für den Beschuldigten. Bei der Verhandlung (wegen Einspruch gegen Strafbefehl) wurde dem Delinquenten vom Richter durch die Blume mitgeteilt, dass die Rücknahme des Widerspruchs und damit das Umgehen eines Richterspruchs die mildere Strafe sein würde...
@Tecci6N: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" wird grundsätzlich mit Vorsatz begangen, denn der entsprechende Paragraph setzt die Kenntnis des Flüchtigen über den Unfall voraus.
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Ja genau. Und das erste was du erzählst ist:
"Jungchen, dafür kannst du in den Knast kommen. Und übrigens, hör lieber nicht auf die anderen!"![]()
![]()
Völlig übertrieben, was du immer (auch in anderen Threads) loslässt.
Ich glaube du machst das einfach um zu "sticheln" und dich über die Reaktionen zu freuen! :-)
Leider scheint auch dir die Sachlichkeit ab und an verloren zu gehen. Oder ist das mal wieder ein Fall von "Ich brauch ja nicht alles lesen, aber geb trotzdem meinen Senf dazu"?
Ich hab die relevante Stelle die dir entgangen ist mal fett markiert:
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Das wäre dann nämlich eine Straftat für die es bis zu 3 Jahre Bau geben kann (in deinem Fall tippe ich aber eher auf Geldstrafe).
Wo habe ich also geschrieben, dass der TE in den Bau geht? Bitte immer das lesen was da steht und nicht was du gerne lesen würdest.
Und zu dem restlichen Schmarn nur soviel: Du darfst nicht immer von dir auf andere schließen.
Hallo, SHAUnicorns,
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Zufällig habe ich so eine Fahrerflucht Geschichte durch. Und ich habe keinen Anwalt gebraucht. Ein ordentlicher Brief und die Geschichte war mit 35 € erledigt. Sofern die Angaben des TE stimmig sind. In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
So und nun fertig.
gut, mit diesem geballten Fachwissen aus einem Unfall kann ich natürlich nicht mithalten.

Na ja, wenn man es sich recht überlegt: Vor Jahren habe ich mir mal die Hand gebrochen und zugeschaut, wie diese eingegipst und geschient wurde.
Bin ich jetzt ein Spezialist für Knochenbrüche?
Viele Grüße,
Uhu110