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Fahrerflucht + Probezeit + nicht in Versicherung eingetragen..

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 10:23

Hallo,

ich hab anscheinend recht großen Mist gebaut, aber erst mal zu mir.

Ich bin 18 Jahre Alt und bin dementsprechend noch in der Probezeit.

Folgendes hat sich am 9 Juni Nachts bei auf dem Rückweg von Rock am Ring abgespielt:

Ich musste auf einer recht engen Straße wenden und bin dabei anscheinend rückwärts gegen ein Fahrzeug gestoßen. Allerdings hab ich das so nicht wahrgenommen, ich hatte im Rückspiegel gesehen, dass das hintere, am Straßenrand Parkende Fahrzeug, recht nah kam und hab sofort stark gebremst. Ich hab also nur diesen typischen Ruckler vom Stark bremsen gespürt.

Ein Aufprall hab ich nicht wahrgenommen, aber dennoch hab ich mal eine Person aus unserem vollbesetzten Fahrzeug aussteigen lassen um mich einzuweisen, und nach einem eventuellen schaden zu gucken.

Die Person konnte keinen Schaden an meinem, oder dem anderen Fahrzeug sehen, also sind wir gefahren.. Um uns rum waren viele Personen, dementsprechend hätte sich Fahrerflucht auch nicht gelohnt.

Allerdings bekam mein Vater heute Post. Es ist anscheinend ein Schaden von 500€ (!!!???) entstanden.

Das kann ich mir zwar nur schwer vorstellen, aber dennoch will ich einfach so glimpflich wie möglich aus der Sache raus..

-Was kommt auf mich zu?

-Kann ich den Schaden trotz Anzeige ohne Versicherung regeln?

-Bekomme ich ein Fahrverbot oder ähnliches?

Beste Antwort im Thema

Hallo, SHAUnicorns,

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Zufällig habe ich so eine Fahrerflucht Geschichte durch. Und ich habe keinen Anwalt gebraucht. Ein ordentlicher Brief und die Geschichte war mit 35 € erledigt. Sofern die Angaben des TE stimmig sind. In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung.

So und nun fertig. :)

gut, mit diesem geballten Fachwissen aus einem Unfall kann ich natürlich nicht mithalten. :cool:

Na ja, wenn man es sich recht überlegt: Vor Jahren habe ich mir mal die Hand gebrochen und zugeschaut, wie diese eingegipst und geschient wurde.

Bin ich jetzt ein Spezialist für Knochenbrüche?

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

Original geschrieben von Jackwenator

Hallo,

 

-Was kommt auf mich zu?

-Kann ich den Schaden trotz Anzeige ohne Versicherung regeln?

-Bekomme ich ein Fahrverbot oder ähnliches?

Die Regulierung des Schadens ist unabhängig vom Strafverfahren. Sprich mit dem Geschädigten und schaff die zivilrechtliche Sache damit aus der Welt. Macht sich im Falle eines eventuellen Verfahrens bei Staatsanwaltschaft immer gut.

Ich nehme mal an, die Post kam von der Polizei. Das Strafverfahren wegen Unfallflucht ist also schon eingeleitet und kann im Nachhinein, nach Abschluß der Ermittlungen, nur von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

Sollte deine Geschichte so stimmen, und die StA dieser Schilderung auch folgt, stehen deine Chancen auf eine Einstellung meines Erachtens nicht schlecht.

 

Zu dem Punkt wer den Schaden bezahlt:

- auch wenn die Versicherung den zunächst den Schaden bezahlt, besteht immer die Möglichkeit der Versicherung das Geld vor Ablauf des Versicherungsjahres zurück zu bezahlen, ohne das man dauerhaft hochgestuft wird.

Wie sich das ganze allerdings verhält wenn man eine Person hat fahren lassen, die lt. Vertrag eigtl. nur im Notfall hätte fahren dürfen, vermag ich aber nicht zu sagen. (Fahrer 18 Jahre, lt. Vertrag sind die

Fahrer aber min. >20, zumindest wenn ich den Beitrag des TE richtig interpretiere)

Zitat:

Original geschrieben von Jackwenator

Hallo,

 

xxxxxxxxxxxxxxx 

Allerdings bekam mein Vater heute Post. Es ist anscheinend ein Schaden von 500€ (!!!???) entstanden.

Das kann ich mir zwar nur schwer vorstellen, aber dennoch will ich einfach so glimpflich wie möglich aus der Sache raus..

 

-Was kommt auf mich zu?

-Kann ich den Schaden trotz Anzeige ohne Versicherung regeln?

-Bekomme ich ein Fahrverbot oder ähnliches?

Sieh die Sache getrennt a)in Strafanzeige Fahrerflucht und b)Regulierung des Schadens

 

a)Fahrzeughalter ist Dein Vater. Es muss ja einen Augenzeugen gegeben haben, der das Missgeschick beobachtet hat. Dieser Zeuge hat aber Deinen Vater nicht gesehen, eventuell hat Dein Vater für die Tatzeit auch noch ein Alibi. Also ist er nachweislich nicht der Täter. Weitere Angaben in der Sache muss und sollte Dein Vater nicht machen.  Somit ist der Täter für die Polizie nicht zu ermitteln. Auf diese Art sollte die Anzeige Fahrerflucht aus der Welt zu schaffen sein. 

 

Den Schaden könnt ihr mit dem Geschädigten selbstverständlich auch direkt regeln. Ist dieser zufrieden mit der Regulierung, so wird er auch nicht auf Biegen und Brechen eine Strafverfolgung anstreben.

 

Damit sollte das Missgeschick zur Zufriedenheit aller Beteiligten aus der Welt schaffen lassen - ganz ohne Anwalt, Strafprozess oder sonstigen Hickhack.

am 22. Juni 2013 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Was ihr immer gleich beim Anwalt wollt. Naja.

Schreib einen netten Brief an die Polizeibehörde zusammen mit den Aussagen der Mitfahrern.

Falls du es überlesen hast: Hier geht es um eine Straftat und nicht um ein Knöllchen wegen zu schnellem Fahrens.

Einfach mal ohne Ahnung irgendwas schreiben/aussagen kann den TE im Zweifelsfall erst richtig in die Scheiße reiten.

Ja genau. Und das erste was du erzählst ist:

"Jungchen, dafür kannst du in den Knast kommen. Und übrigens, hör lieber nicht auf die anderen!"

:rolleyes: :rolleyes:

Völlig übertrieben, was du immer (auch in anderen Threads) loslässt.

Ich glaube du machst das einfach um zu "sticheln" und dich über die Reaktionen zu freuen! :-)

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

 

Falls du es überlesen hast: Hier geht es um eine Straftat und nicht um ein Knöllchen wegen zu schnellem Fahrens.

 

Einfach mal ohne Ahnung irgendwas schreiben/aussagen kann den TE im Zweifelsfall erst richtig in die Scheiße reiten.

Ja genau. Und das erste was du erzählst ist:

 

"Jungchen, dafür kannst du in den Knast kommen. Und übrigens, hör lieber nicht auf die anderen!"

 

:rolleyes: :rolleyes:

 

Völlig übertrieben, was du immer (auch in anderen Threads) loslässt.

Ich glaube du machst das einfach um zu "sticheln" und dich über die Reaktionen zu freuen! :-)

Falsch, er hat recht. Unfallflucht IST eine Straftat und wenn man in die Gefahr gerät, mit diesem Vorwurf an die Justiz zu geraten, dann sollte jedes einzelne Wort wohl überlegt werden. Nicht umsonst heißt es "Alles was sie sagen, kann vor Gericht gegen sie verwendet werden".

am 22. Juni 2013 um 13:29

Ich weiß, dass es eine Straftat ist.

Wenn es aber wirklich so war, wie der TE beschrieben hat und er nicht noch andere Sachen auf dem Kerbholz hat, wird man wohl kaum einen 18 jährigen ins Gefängnis gehen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Sieh die Sache getrennt a)in Strafanzeige Fahrerflucht und b)Regulierung des Schadens

a)Fahrzeughalter ist Dein Vater. Es muss ja einen Augenzeugen gegeben haben, der das Missgeschick beobachtet hat. Dieser Zeuge hat aber Deinen Vater nicht gesehen, eventuell hat Dein Vater für die Tatzeit auch noch ein Alibi. Also ist er nachweislich nicht der Täter. Weitere Angaben in der Sache muss und sollte Dein Vater nicht machen.  Somit ist der Täter für die Polizie nicht zu ermitteln. Auf diese Art sollte die Anzeige Fahrerflucht aus der Welt zu schaffen sein. 

Wie kommst Du auf die Annahme, dass der Augenzeuge den Fahrer nicht gesehen hat?

Dein Vorschlag ist ein Klasse Vorschlag, um den TE noch tiefer in die Scheiße zu reiten. Dass es Zeugen für den Unfall gab, zeigt ja schon der Brief. Wenn also ein Zeuge im Zweifelsfall auch den Fahrer identifiziert, wird es mit der Geschichte sehr schwer, den Richter zu überzeugen, dass es kein Vorsatz und damit Unfallflucht war.

Gruß

Michael

Wenn ein Gutachter nachweisen kann, dass man den Schaden hat so verursachen können, ohne es wirklich zu merken, ist es auch keine Fahrerflucht.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Ich weiß, dass es eine Straftat ist.

Wenn es aber wirklich so war, wie der TE beschrieben hat und er nicht noch andere Sachen auf dem Kerbholz hat, wird man wohl kaum einen 18 jährigen ins Gefängnis gehen lassen.

Das ist auch extrem unwahrscheinlich. Aber ein paar Tagessätze und ein zeitlich begrenztes Fahrverbot werden wohl drin sein. Je nach Tagesform des Richters und seinem Eindruck, ob der Knabe ihn verarschen will oder nicht etwas mehr oder weniger. Wenn er Glück hat, kann er glaubhaft machen, dass kein Vorsatz im Spiel war und kommt relativ folgenlos aus der Geschichte.

Gruß

Michael

am 22. Juni 2013 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von pibaer

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Sieh die Sache getrennt a)in Strafanzeige Fahrerflucht und b)Regulierung des Schadens

a)Fahrzeughalter ist Dein Vater. Es muss ja einen Augenzeugen gegeben haben, der das Missgeschick beobachtet hat. Dieser Zeuge hat aber Deinen Vater nicht gesehen, eventuell hat Dein Vater für die Tatzeit auch noch ein Alibi. Also ist er nachweislich nicht der Täter. Weitere Angaben in der Sache muss und sollte Dein Vater nicht machen.  Somit ist der Täter für die Polizie nicht zu ermitteln. Auf diese Art sollte die Anzeige Fahrerflucht aus der Welt zu schaffen sein. 

Wie kommst Du auf die Annahme, dass der Augenzeuge den Fahrer nicht gesehen hat?

Dein Vorschlag ist ein Klasse Vorschlag, um den TE noch tiefer in die Scheiße zu reiten. Dass es Zeugen für den Unfall gab, zeigt ja schon der Brief. Wenn also ein Zeuge im Zweifelsfall auch den Fahrer identifiziert, wird es mit der Geschichte sehr schwer, den Richter zu überzeugen, dass es kein Vorsatz und damit Unfallflucht war.

Gruß

Michael

Was hat der Rat, dass der Vater keine Angaben zur Sache machen soll, was er ja auch nicht muss, mit einem eventuellem Verhalten des TE vor Gericht zu tun? Nichts.

Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911

Was hat der Rat, dass der Vater keine Angaben zur Sache machen soll, was er ja auch nicht muss, mit einem eventuellem Verhalten des TE vor Gericht zu tun? Nichts.

Klar darf der Vater das, aber:

Wie soll das denn funktionieren, wenn der Vater als Fahrer unterstellt wird? Wenn er sagt, er war es nicht und dann aus Sicht der Ermittler und des Richters die "Spielchen" beginnen, wird es für den Sohn dann schwer, glaubwürdig zu wirken. Kann gut gehen, aber sobald dann etwas mehr Aufwand in die (erfolgreiche) Ermittlung des Fahrers gesteckt wird, sinken für den die Chancen, am Ende glaubwürdig zu wirken.

Gruß

Michael

am 22. Juni 2013 um 14:03

Zitat:

Original geschrieben von pibaer

Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911

Was hat der Rat, dass der Vater keine Angaben zur Sache machen soll, was er ja auch nicht muss, mit einem eventuellem Verhalten des TE vor Gericht zu tun? Nichts.

Klar darf der Vater das, aber:

Wie soll das denn funktionieren, wenn der Vater als Fahrer unterstellt wird? Wenn er sagt, er war es nicht und dann aus Sicht der Ermittler und des Richters die "Spielchen" beginnen, wird es für den Sohn dann schwer, glaubwürdig zu wirken. Kann gut gehen, aber sobald dann etwas mehr Aufwand in die (erfolgreiche) Ermittlung des Fahrers gesteckt wird, sinken für den die Chancen, am Ende glaubwürdig zu wirken.

Gruß

Michael

Du denkst der Richter schließt von dem Verhalten eines dritten, nämlich des Vaters, der berechtigt ist keine Angaben zur Sache zu machen, auf die Glaubwürdigkeit des TE?

Das halte ich für unwahrscheinlich.

Hallo, SHAUnicorns,

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Was ihr immer gleich beim Anwalt wollt. Naja.

vermutlich soll der Anwalt helfen, dass man möglichst unbeschadet aus der Angelegenheit heraus kommt.

Ist das wirklich so unverständlich?

Zitat:

Ich denke mit Einsicht und Buße kommt man sehr weit. Auch bei deutschen Richtern und Staatsanwälten.

Ich denke da wird eine Probezeit Verlängerung und eine Nachschulung auf dich zu kommen. Kostet auch so 500/600 €.

Einsicht und Buße sind schön und gut.

Ein Anwalt, der einem helfen kann, dass der Tatvorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht belegt werden kann, so dass das ganze Verfahren eingestellt werden muss, ist besser.

Man erspart sich 5 Punkte in Flensburg, eine teure Nachschulung und weitere Unannehmlichkeiten.

Zitat:

Schreib einen netten Brief an die Polizeibehörde zusammen mit den Aussagen der Mitfahrern.

Sehr gute Idee: :rolleyes:

Einer der Mitfahrer ist ja sogar ausgestiegen, um nach einem möglichen Schaden zu schauen.

Wird dies so angegeben, wird selbst ein gewiefter Anwalt kaum noch nachweisen können, dass man von einem möglichen Unfall nichts mitbekommen hat.

Man darf nicht vergessen, dass es auch noch mindestens einen Zeugen des Unfalles gegeben hat, denn sonst wäre die Polizei ja nicht auf das Fahrzeug und auf den Halter gekommen.

Zitat:

Kein Geschädigter hat das Recht auf deine Versicherung.

Unsinn.

Wenn Du einen anderen schädigst, bist Du verpflichtet, dem Geschädigten mitzuteilen, wo Dein Fahrzeug versichert ist.

Andernfalls kann er diese Daten auch über den Zentralruf der Autoversicherer erfahren.

Der Geschädigte hat das Recht, selbst einen Bagatellschaden über Deine Versicherung abzuwickeln, das kannst Du gar nicht verhindern.

Du hast als Verursacher allerdings das Recht, den Schaden "zurückzukaufen", um wieder in den vorherigen unfallfreien Stand zu gelangen.

Bei einer Unfallflucht kann man diesen Rückkauf m. W. vergessen, weil man so oder so bis zu 2.500.- €, in gewissen Fällen sogar bis zu 5.000.- € in Regress genommen werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Vielleicht bekommt der TE an Hand seiner Aussage gar keine Strafe oder eine geringfügige. Da hat man dann sinnlos Geld für den Anwalt verpulvert.

Ist man Rechtsschutzversichert dann ist es egal.

Die RSV tritt bei Vorsatztaten, und um eine solche handelt es sich bei einem Verstoß nach § 142 StGB, nicht ein, so dass man die Kosten für den Anwalt und einen möglichen Rechtsstreit so oder so selber zahlen muss.

Die Chance, ohne Anwalt einigermaßen ungeschoren aus dieser Sache heraus zu kommen, ist nicht groß und so, wie Du es hier schilderst, ist die Wahrscheinlichkeit, so richtig tief in die Sch....... zu greifen, sehr hoch.

Hallo, mattalf,

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Um eine Unfallflucht zu begehen sollte man erstmal den Unfall ueberhaupt merken. Wie hier in dem Fall hat der Fahrer die beruehrung nicht gemerkt. Durch seine unsicherheit ob nun doch eine beruehrung da war, lies er noch jemanden nachschauen der nix feststellen konnte. Also faellt Unfallflucht schon mal raus. Nicht verrueckt machen lassen. Den Fall schildern wie es war und Zeugen angeben. Dann abwarten;)

Satz 1 ist richtig.

Problematisch ist für den TE allerdings, dass einer seiner Mitfahrer nachgeschaut hat.

Wenn der Zeuge, wie schon geschrieben, dieses der Polizei mitgeteilt hat, wird die Staatsanwaltschaft davon ausgehen, dass zumindest der Zusammenstoß bemerkt wurde, ohne Wenn und Aber.

Die Behauptung, man habe keinen Schaden feststellen können, wird zumindest ohne anwaltliche Unterstützung kaum etwas bringen, denn der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, dass man kleinere Schäden im Dunkeln nicht immer sieht, ebensowenig wie die nicht von außen sichtbaren Schäden, z. B. durch Stauchung o. ä.

Hier ist es immer besser, sich entweder direkt beim Halter/Fahrer oder aber bei der Polizei zu melden und das weitere Vorgehen mit diesen abzusprechen.

Hätte der TE die Polizei gerufen und hätten diese auch nichts festgestellt, wären nur seine Personalien notiert worden und selbst, wenn dann nachträglich ein Schaden festgestellt worden wäre, hätte er rechtlich nichts zu befürchten gehabt.

Lediglich den Schaden hätte er dann zahlen müssen.

Viele Grüße,

Uhu110

am 22. Juni 2013 um 15:26

Da ham wir wieder einen Klugscheißer der alles weiß und das in einer Arroganz ohne Gleichen. Wenn ich schon lese Vorsatz Taten zahlt die RS nicht...und das gestammel alla er hat den Unfall ja bemerkt weil er jemanden raus geschickt hat. Da hat die Eule wohl den Ausgangsbeitrag nich gelesen... Naja. Bin raus hier.

Ich glaube, dass das der User Uhu schon ganz gut beurteilen kann und seit wann kommt eine RSV bei Vorsatztaten auf?

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