Fahrerflucht? Polizei hält Schaden für zu klein?!?!

Hallo Community, ich steht vor einem Problem.

Ich habe vorgestern im Hof geparkt und mein Auto wurde, während ich wieder drin saß, beschädigt. Der Schaden ist nicht sonderlich groß; Werkstattreparatur würde zwischen 100 - 200 Euro kosten, da nur Platik beschädigt. Ich habe sowohl Beweisfotos, wo man genau sehen kann, wie der Schaden entstanden ist, als auch sein Kennzeichen. UND er hat zugegeben, dass er es war.

Der Fahrer ist jedoch letztendlich weggefahren, ohne mir seine Daten zu geben. Der Nachbar, wo er zu Besuch war, will mir seine Nummer "ohne Erlaubnis" nicht geben.

Ich war dann bei der Polizei und wollte es anmelden/anzeigen. Der Polizist hat das Auto angeguckt und wortwörtlich gesagt: "Nun, es ist ja kein echter wirtschaftlicher Schaden entstanden, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.

Nun sitze ich hier und frage mich, haftet ein Fahrer echt nicht, wenn nur Plastikteile beschädigt ist? Ich bin grade etwas sehr überrascht von der Aussage der Polizei.

Ich hoffe ihr könnt es auflösen.
Gruss Daniel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:


Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.
Gruß
Peter

Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...

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Zitat:

@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 22:08:21 Uhr:



Ach dieses Gesetz meinst du. Das kannte ich nicht.😰🙄

Gesetz ist sicher nicht ganz richtig, sondern nur umgangssprachlich. Die Gesetze sind aber genau so gestrickt am Ende des Tages (zum Glück).

https://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip

"Nur bezogen auf die deutsche Polizei ist der Ermessenspielraum zur Anzeigenerstattung auf Null reduziert. Diese ist auch dann zur Anzeigenerstattung verpflichtet, wenn es sich um Antragsdelikte handelt oder der Täter offenkundig schuldunfähig ist."

Die Polizei hat bezüglich der Anzeigenerstattung bis auf Ausnahmefälle (z.B. Entmündigung) keinen Ermessensspielraum bezüglich des Legalitätsprinzips.

Und nu bist du am Zug gegenteiliges darzustellen!

@AS60
könnte es sein das du dich gerade selbst disqualifizierst? Schreiben wir hier eigentlich im gleichen Thread? Und du hast gelesen und vestanden um was es hier die ganze Zeit geht?
Du schreibst hier immer wieder ohne Schaden keine Anzeige und was schreibst du mir auf meine vorige Antwort auch noch schön in blau, dass es wohl doch geht wenn ich auf die Wache komme. Ist ja wohl echt peinlich für dich. Als angeblich Fachkundigen, als der du dich hier darstellst, hätten deine Antworten anders lauten müssen.

Besser wäre gewesen:
a) werden wir zum Unfall gerufen und können keine Unfallspuren feststellen, dann können wir keine Anzeige wegen Fahrerflucht aufnehme
b) kommt jemand auf die Wache und möchte eine Straftat anzeigen, dann nehmen wir die auf

so wäre es warscheinlich fachlich korrekt und so würde ich es erwarten

Aber warscheinlich gehörst du zu den Beamten die heute noch glauben dass man Akteneinsicht bei Verkehrsvergehen nur mit einem Anwalt erhält.

@Jupp78

das was du da anführst ist das was ich mit ausführender Gewalt meine. Viele Polizisten glauben weil Sie entsprechende Nachschlagwerke haben und nicht schlecht geschult sind Sie könnten den Richtern und Staatsanwälten Arbeit abnehmen. Die sollten sich lieber auf Ihren Job besinnen und die Entscheidungen denen lassen die diese treffen müssen.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 24. Juni 2015 um 22:21:04 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:55:25 Uhr:


Waren wir nicht schon beim Schusswaffengebrauch?😁

Nein, waren wir nicht - aber um von der eigenen Inkompetenz abzulenken wird es schon taugen. Du hast zu diesem Thema hier nun schlicht genug Blödsinn verzapft. Der Fall hier ist doch klar: Es gibt einen (mutmaßlich kleinen) Schaden. Der Polizist wäre daher zur Aufnahme der Anzeige verpflichtet, hat aber keinen Bock auf den Papierkram, weil bei so einer Anzeige erfahrungsgemäß nicht viel rauskommt. Das mag zwar praktisch gedacht sein, aber rechtens ist es eben gerade nicht.

Smiley gesehen, `

Und ich hatte gerade bestätigt, dass wenn ein Schaden vorlag, der hoch genug ist, dass von einem VU geredet werden kann, wäre der Beamte verpflichtet gewesen, die Anzeige aufgenommen. Ist noch gar nicht so lange her.

Lesen solltest du schon können.

Wo bist du eigentlich rausgekrochen, um mir Inkompetenz vorzuwerfen.

Aber das soll jetzt auch genug sein. Mit solchen Ahnungslosen Großschnautzen habe ich seit 35 Jahren zu tun, aber selbst die sind oftmals viel lernfähiger als einige Möchtegernintelligenzbestien in diesem Forum.

Aber was soll die Polizei denn aufnehmen, wenn keine Straftat vorliegt? Ein Lied im Radio? Für eine "Unfallflucht" braucht es einen Unfall. Für einen Unfall braucht es einen nicht unerheblichen Schaden. Wird ein Schaden wie im vorliegenden Fall eben gerade als unerheblich eingeschätzt, dann gibt es keinen Unfall, ergo keine Unfallflucht, ergo keine Aufnahme. Auch nicht, wenn ihr noch so viel googelt und Wikipedia zitiert, ist einfach nicht. Stellt sich später im Rahmen einer professionellen Begutachtung raus, dass der Schaden doch nicht nur unerheblich war, dann liegt ein Unfall vor und eine mögliche Flucht kann auch zur Anzeige gebracht werden.

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Persönliches Gespräch mit dem DstL (ist der auch persönlich namentlich bekannt? Per du mit dir eventuell?). Entschuldigung der pöhsen Beamten. Es wird immer besser 😁

Farbe. Blinde.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 22:29:01 Uhr:


Aber was soll die Polizei denn aufnehmen, wenn keine Straftat vorliegt? Ein Lied im Radio? Für eine "Unfallflucht" braucht es einen Unfall. Für einen Unfall braucht es einen nicht unerheblichen Schaden. Wird ein Schaden wie im vorliegenden Fall eben gerade als unerheblich eingeschätzt, dann gibt es keinen Unfall, ergo keine Unfallflucht, ergo keine Aufnahme. Auch nicht, wenn ihr noch so viel googelt und Wikipedia zitiert, ist einfach nicht. Stellt sich später im Rahmen einer professionellen Begutachtung raus, dass der Schaden doch nicht nur unerheblich war, dann liegt ein Unfall vor und eine mögliche Flucht kann auch zur Anzeige gebracht werden.

Danke.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 22:29:01 Uhr:


Aber was soll die Polizei denn aufnehmen, wenn keine Straftat vorliegt? Ein Lied im Radio? Für eine "Unfallflucht" braucht es einen Unfall. Für einen Unfall braucht es einen nicht unerheblichen Schaden. Wird ein Schaden wie im vorliegenden Fall eben gerade als unerheblich eingeschätzt, dann gibt es keinen Unfall, ergo keine Unfallflucht, ergo keine Aufnahme. Auch nicht, wenn ihr noch so viel googelt und Wikipedia zitiert, ist einfach nicht. Stellt sich später im Rahmen einer professionellen Begutachtung raus, dass der Schaden doch nicht nur unerheblich war, dann liegt ein Unfall vor und eine mögliche Flucht kann auch zur Anzeige gebracht werden.

Nur weil hier immer am Thema vorbei beschrieben wird, wird es auch nicht richtig.

Es ist GENAU am Thema dran. Polizist schätzt vorliegenden Schaden als unerheblich ein, ergo kein Unfall, ergo keine Aufnahme.

Spinnen wir GENAU den Fall des TE weiter und er lässt sich für den Schaden ein Gutachten erstellen, das warum auch immer auf einen nicht unerheblichen Schaden kommt, dann liegt ein Unfall vor. Würde jetzt noch dazukommen, dass sich der Verursacher einfach abgesetzt hat (Flucht), dann kommt es aber sowas von zu einer Aufnahme der gesamten Angelegenheit.

Das umgangssprachliche Wort beschreibt es doch SO einfach: Unfall-Flucht. Man braucht einen Unfall UND eine Flucht. Fehlt nur eins davon, dann ist es eben keine Unfallflucht. Und hier, GENAU am Thema, fehlt es mindestens mal am Unfall, weil eben nur ein unerheblicher Schaden entstanden ist.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 24. Juni 2015 um 22:30:57 Uhr:


Persönliches Gespräch mit dem DstL (ist der auch persönlich namentlich bekannt? Per du mit dir eventuell?). Entschuldigung der pöhsen Beamten. Es wird immer besser 😁

Farbe. Blinde.

Wenn du auf etwas was hier geschrieben wurde eingehst, dann solltest du zitieren.

Um es zuerst einmal klarzustellen, es gibt keine bösen Polizisten. Es gibt nur welche, die Ihren Job ernst nehmen und vesuchen diesen nach bestem Wisssen und Gewissen fachlicht korrekt zu erledigen. Und dann gibt es die (wie in vielen anderen Berufen) die den Weg der geringsten Arbeit gehen oder aber" in vielen Dienstjahren so abgestumpft sind das Ihnen alles egal ist oftmals gepaart mit einer gefährlichen Überheblichkeit"

Gegen die erste Gruppe gibt es gar nichts zu sagen und die zweite taucht hier regelmäßig in Themen auf.

genau so in diesem Thread.

Der DStL war mir nicht persönlich bekannt. Aber es soll solche geben, die Interesse daran haben was auf Ihrer Wache geschiet und Bürgernähe (so nennrt man das glaube ich) suchen. Und ich finde es gutzt, wenn er beide Seiten hören möchte und nehme mir dann auch gerne einmal Zeit. Und eine Entschuldigung macht sich evtl. in laufenden Verfahren ganz gut, wobei ich sogar den Eindruck hatte das diese ernst gemeint waren.

Das könnten wir jetzt weiter Spinnen, was ist unerheblich?
Für nen Industrie-Manager oder für einen Arbeitslosen...

Da kommt die Rechtsprechung der Gerichte (Obacht: NICHT der Polizisten!!) ins Spiel, die diesen unbestimmten Begriff ausfüllt. Vollkommen unabhängig von der Person, die den Schaden verursacht hat oder der er entstanden ist. Den Betrag findet der aufmerksame Leser weiter vorne im Thread.

Genau, nicht der Polizei.
Die hat nicht darüber zu richten ob erheblich oder nicht.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 22:44:30 Uhr:


Es ist GENAU am Thema dran. Polizist schätzt vorliegenden Schaden als unerheblich ein, ergo kein Unfall, ergo keine Aufnahme.

Spinnen wir GENAU den Fall des TE weiter und er lässt sich für den Schaden ein Gutachten erstellen, das warum auch immer auf einen nicht unerheblichen Schaden kommt, dann liegt ein Unfall vor. Würde jetzt noch dazukommen, dass sich der Verursacher einfach abgesetzt hat (Flucht), dann kommt es aber sowas von zu einer Aufnahme der gesamten Angelegenheit.

Das umgangssprachliche Wort beschreibt es doch SO einfach: Unfall-Flucht. Man braucht einen Unfall UND eine Flucht. Fehlt nur eins davon, dann ist es eben keine Unfallflucht. Und hier, GENAU am Thema, fehlt es am Unfall, weil eben nur ein unerheblicher Schaden entstanden ist.

Es geht den Leuten darum, dass sie nicht glauben wollen, dass eben diese erste Entscheidung ob VU oder nicht, durch den aufnehmenden Beamten getroffen wird. Darum geht's und um nichts anderes.

Glaub ich zumindest.

Gute Nacht!

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 24. Juni 2015 um 22:29:01 Uhr:


Aber was soll die Polizei denn aufnehmen, wenn keine Straftat vorliegt? Ein Lied im Radio? Für eine "Unfallflucht" braucht es einen Unfall. Für einen Unfall braucht es einen nicht unerheblichen Schaden. Wird ein Schaden wie im vorliegenden Fall eben gerade als unerheblich eingeschätzt, dann gibt es keinen Unfall, ergo keine Unfallflucht, ergo keine Aufnahme. Auch nicht, wenn ihr noch so viel googelt und Wikipedia zitiert, ist einfach nicht. Stellt sich später im Rahmen einer professionellen Begutachtung raus, dass der Schaden doch nicht nur unerheblich war, dann liegt ein Unfall vor und eine mögliche Flucht kann auch zur Anzeige gebracht werden.

Hallo Tecci6N

du gehst hier auch von einer falschen Aufgabenverteilung aus.

Der Polizei obligt es nicht zu beurteilen, ob eine Straftat vorliegt. Das obligt später dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Die Polizei ist in Deutschland seit jeher nur ausführendes Rechtsorgan. Im Rahmen dieser Tätigkeit sammeln Sie Beweise oder stellen auch fest, das kein Schaden vorliegt. Soweit richtig.

Aber, und genau das ist euer aller Fehler: Die Polizei hat nicht zu entscheiden ob Sie eine Anzeige entgegennimmt oder nicht. Trete ich als Anzeigenerstatter an die Polizei heran, muss Sie die Anzeige aufnehmen. Im Rahmen dieser Anzeige können Sie dan wieder für die Rechtsprechenden Organe Beweise für oder auch gegen die Anzeige zusammentragen, das ist Ihr Job.
Aber eine Entscheidung über die Anzeige obligt Ihnen nicht.

Natürlich gibt es Delikte wo die Polizei ohne Aufforderung in Richtung Straftat ermittelt und welche wo Sie das nicht von selbst tut. Und das ist der Fall wenn Sie zu einem Unfall kommt und keinen Schaden feststellt. Dann werden Sie prinzipiell nicht eigenständig tätig. Aber, und das ist der Knackpunkt, wenn ich dann Anzeige erstatte muss der Polizist diese entgegen nehmen.

Den Beweis kann ich dann in Form von Gutachten, Kostenvoranschlag usw. nachliefern, aber entgegennehmen müssen Sie die Anzeige auch ohne für Sie sichtbare Schäden.

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