Fahrerflucht? Polizei hält Schaden für zu klein?!?!
Hallo Community, ich steht vor einem Problem.
Ich habe vorgestern im Hof geparkt und mein Auto wurde, während ich wieder drin saß, beschädigt. Der Schaden ist nicht sonderlich groß; Werkstattreparatur würde zwischen 100 - 200 Euro kosten, da nur Platik beschädigt. Ich habe sowohl Beweisfotos, wo man genau sehen kann, wie der Schaden entstanden ist, als auch sein Kennzeichen. UND er hat zugegeben, dass er es war.
Der Fahrer ist jedoch letztendlich weggefahren, ohne mir seine Daten zu geben. Der Nachbar, wo er zu Besuch war, will mir seine Nummer "ohne Erlaubnis" nicht geben.
Ich war dann bei der Polizei und wollte es anmelden/anzeigen. Der Polizist hat das Auto angeguckt und wortwörtlich gesagt: "Nun, es ist ja kein echter wirtschaftlicher Schaden entstanden, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.
Nun sitze ich hier und frage mich, haftet ein Fahrer echt nicht, wenn nur Plastikteile beschädigt ist? Ich bin grade etwas sehr überrascht von der Aussage der Polizei.
Ich hoffe ihr könnt es auflösen.
Gruss Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:
Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.
Gruß
Peter
Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
204 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 24. Juni 2015 um 20:42:11 Uhr:
Sorry, aber das ist einfach falsch, denn damit würde ein Polizist zum Staatsanwalt bzw. Richter werden.Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 24. Juni 2015 um 18:57:01 Uhr:
Nochmal, damit auch du, dessen Lesekompetenz augenscheinlich nicht besonders ausgeprägt ist, das versteht: der "Schaden" wurde durch einen Kollegen in Augenschein genommen und es wurde festgestellt, dass kein Schaden vorliegt. Kein Schaden, kein Unfall, also auch keine Unfallaufnahme und keine Strafanzeige. Ist eine ganz einfache Kausalkette, die sollte eigentlich auch jemand aus der "Arm-aber-sexy-"Stadt verstehen.
Eine Strafanzeige darf jeder stellen und die Polizei darf diese nicht verweigern.
Und festzustellen, dass kein offensichtlicher Schaden besteht, ist auch eine Form der Unfallaufnahme.
Insbesondere (aber nicht nur ) der letzte Satz ist völliger Quatsch.
Wir drehen uns im Kreis. Wenn man keinen Schaden feststellt liegt kein Unfall vor und dann wird auch nichts aufgenommen. Das hat nichts mit Staatsanwalt zu tun. Das ist eine Entscheidung die getroffen wird und fertig. Sollte hinterher doch ein Schaden festgestellt werden, kann man das berichtigen und eine Anzeige aufnehmen. Wurde aber alles schon gemacht. Deswegen der Kreis
Wenn die Polizei keine Straftat sieht, und das kommt gar nicht so selten vor, nimmt sie keine Anzeige auf. Ein gutes Beispiel ist hier die Bedrohung, die oft angezeigt wird, obwohl sie tatbestandsmäßig nicht vorliegt. Da kann der Bürger sich auf den Kopf stellen. Keine Straftat, keine Anzeige. Auch wenn der Bürger meint, es wäre eine Straftat und er auf die Aufnahme einer Anzeige besteht.
Das kommt tagtäglich vor, auch wenn du es nicht glaubst.
Der TE hat einen Schaden festgestellt.
Die Polizei hat eine Anzeige aufzunehmen und nicht den Schaden zu beurteilen.
Die Polizei entscheidet auch nicht ob es ein großer oder kleiner Schaden ist.
Sonst könnte man die Gerichte abschaffen.
Edit: z.B: Mein Nachbar zeigt mich wegen Körperverletzung an, ich hab ihn eine rein gehauen.
Der Polizist sagt zum Nachbarn "och, da sieht man ja nix im Gesicht, kann mit etwas Hautcreme behandelt werden. Also keine Anzeige.
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:12:24 Uhr:
Insbesondere (aber nicht nur ) der letzte Satz ist völliger Quatsch.
Wir drehen uns im Kreis. Wenn man keinen Schaden feststellt liegt kein Unfall vor und dann wird auch nichts aufgenommen. Das hat nichts mit Staatsanwalt zu tun. Das ist eine Entscheidung die getroffen wird und fertig. Sollte hinterher doch ein Schaden festgestellt werden, kann man das berichtigen und eine Anzeige aufnehmen. Wurde aber alles schon gemacht. Deswegen der Kreis
Wenn die Polizei keine Straftat sieht, und das kommt gar nicht so selten vor, nimmt sie keine Anzeige auf. Ein gutes Beispiel ist hier die Bedrohung, die oft angezeigt wird, obwohl sie tatbestandsmäßig nicht vorliegt. Da kann der Bürger sich auf den Kopf stellen. Keine Straftat, keine Anzeige. Auch wenn der Bürger meint, es wäre eine Straftat und er auf die Aufnahme einer Anzeige besteht.
Das kommt tagtäglich vor, auch wenn du es nicht glaubst.
Solche Meinungen, wohl von Polizisten, die sich zu Gutachtern, Staatsanwälten und Richtern machen, erschüttert mich schon ein wenig.
Letztere könnten wir ja quasi abschaffen, wenn der Polizist den mutmaßlichen Täter für unschuldig hält.
Besteht wer auf einer Anzeige, hat die Polizei diese auch aufzunehmen (das ist deutsches Gesetz). Da gibt es erst einmal kein Wenn und Aber.
Wenn da alles falsch ist, hat der Anzeigende natürlich durchaus mit Konsequenzen zu rechnen, aber das ist eine andere Geschichte.
Natürlich darf und soll die Polizei ebenfalls klar ihre Meinung zu dem Fall Kund tun, aber endgültig richten darf sie nicht (nennt sich Gewaltenteilung ... schon mal gehört?).
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 24. Juni 2015 um 21:17:03 Uhr:
Der TE hat einen Schaden festgestellt.
Die Polizei hat eine Anzeige aufzunehmen und nicht den Schaden zu beurteilen.
Die Polizei entscheidet auch nicht ob es ein großer oder kleiner Schaden ist.
Sonst könnte man die Gerichte abschaffen.
Die Polizei hat für sich zu entscheiden, liegt ein Schaden vor oder nicht. Danach trifft man dann seine Maßnahmen. Wenn man zu der Entscheidung kommt dass kein Schaden vorliegt, wird keine Anzeige aufgenommen.
Von Beurteilung großer oder kleiner Schäden hat keiner gesprochen, obwohl sie das leider auch zu schätzen hat - Statistik - und oft danebenliegt.
Aber ich gebs jetzt auf. Hier geben zu viele Leute ihren Senf dazu, die völlig ahnungslos sind.
Ähnliche Themen
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:27:59 Uhr:
Die Polizei hat für sich zu entscheiden, liegt ein Schaden vor oder nicht. Danach trifft man dann seine Maßnahmen. Wenn man zu der Entscheidung kommt dass kein Schaden vorliegt, wird keine Anzeige aufgenommen.Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 24. Juni 2015 um 21:17:03 Uhr:
Der TE hat einen Schaden festgestellt.
Die Polizei hat eine Anzeige aufzunehmen und nicht den Schaden zu beurteilen.
Die Polizei entscheidet auch nicht ob es ein großer oder kleiner Schaden ist.
Sonst könnte man die Gerichte abschaffen.
Von Beurteilung großer oder kleiner Schäden hat keiner gesprochen, obwohl sie das leider auch zu schätzen hat - Statistik - und oft danebenliegt.
Aber ich gebs jetzt auf. Hier geben zu viele Leute ihren Senf dazu, die völlig ahnungslos sind.
Du liegst falsch.
Der TE hat einen Schaden gemeldet den sogar der Polizist gesehen hat und als Smartrepair abgetan hat.
Die Polizei hat nicht nach größe des Schadens zu entscheiden ob sie eine Anzeige aufnimmt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:25:49 Uhr:
Das Gesetz zeig mir mal, dass eine Anzeige aufgenommen werden muss, wenn keine Straftat vorliegt.Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:12:24 Uhr:
Besteht wer auf einer Anzeige, hat die Polizei diese auch aufzunehmen (das ist deutsches Gesetz). Da gibt es erst einmal kein Wenn und Aber.
Wie ich sagte, zu viele Leute mit zu wenig Ahnung.
Du meinst sicher, dass, wenn eine Straftat vorliegt, der Polizist nicht sagen kann, war alles nicht so schlimm, seht zu wie ihr klar kommt. Das ist richtig. Nennt man Legalitätsprinzip - Strafverfolgungszwang. Aber es muss eine Straftat vorliegen
Oder bei einer VU-Flucht und man nimmt an, dass der 01 den Anprall nicht bemerkt haben kann. Dann wird geschrieben, einstellen kann der Staatsanwalt. Das liegt nicht in der Entscheidungskompetenz der Polizei. Häufiges Beispiel - Großer LKW berührt Verkehrszeichen - Schaden entsteht - merkt der Fahrer meist nicht- es wird trotzdem die Flucht geschrieben.
Aber warum erzähl ich das alles. Kommt gleich sowieso einer der sagt - Polizei muss aufnehmen wenn ich das will.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 24. Juni 2015 um 21:33:24 Uhr:
Du liegst falsch.Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:27:59 Uhr:
Die Polizei hat für sich zu entscheiden, liegt ein Schaden vor oder nicht. Danach trifft man dann seine Maßnahmen. Wenn man zu der Entscheidung kommt dass kein Schaden vorliegt, wird keine Anzeige aufgenommen.
Von Beurteilung großer oder kleiner Schäden hat keiner gesprochen, obwohl sie das leider auch zu schätzen hat - Statistik - und oft danebenliegt.
Aber ich gebs jetzt auf. Hier geben zu viele Leute ihren Senf dazu, die völlig ahnungslos sind.
Der TE hat einen Schaden gemeldet den sogar der Polizist gesehen hat und als Smartrepair abgetan hat.
Die Polizei hat nicht nach größe des Schadens zu entscheiden ob sie eine Anzeige aufnimmt.
Wenn dort wirklich ein Schaden entstanden ist, der so hoch war, dass man von einem Unfall sprechen kann, gebe ich dir recht. Dann muss die Anzeige aufgenommen werden, wenn der Verursacher sich entfernt hat.
Ich liege aber nicht falsch, weil ich von diesem konkreten Fall nicht gesprochen habe, sondern von dieser allgemeinen Floskel - Der Bürger kann ohne wenn und aber auf die Aufnahme einer Anzeige bestehen -
Erst einmal an die die mich zitiert haben: lest meine Posts richtig dann schreibt Ihr keinen Schrott.
Jetzt noch einmal zum Thema:
Wenn ich heute auf eine Polizeidienststelle komme und eine Straftat Anzeige, dann bin ich mir sicher, dass diese aufgenommen wird. Auch bin ich im Falle Fahrerflucht nicht verpflichtet mit meinem geschädigten Fahrzeug vorbeizukommen, insofern hat der Beamte nur mich.
Gegebenenfalls weise ich Ihn wenn er nicht möchte auf das Thema "Strafvereitelung im Amt §258StGB" hin. Wenn er dann nicht möchte, sein Problem. Er hat dann sicher einen Kollegen, der dann beide Anzeigen wegen Fahrerflucht und Strafvereitelung im Amt aufnimmt.
Wenn der das auch nicht möchte ist das auch kein Problem, dann werden beide bei der zuständigen Staatsanwaltschaft namentlich bekannt, dann richte ich meine 3 Anzeigen eben direkt an die Staartsanwaltschaft die auch Anzeigen aufnimmt. Das funktioniert sogar per E-Mail.
Ob bei den Ermittlungen etwas heraus kommt steht auf einem anderen Blatt Aber eines ist sicher, auf dieser Dienststelle kommt Freude auf. Habe bei uns diesbezüglich im Anschluss mit dem Dienststellenleiter ein gut 2 stündiges Gespräch geführt in dem sich beide Beamte zumindest entschuldigt haben.
Bei dem was ich hier von angeblichen Polizisten lese, da stehen mir direkt die Haare zu Berge.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 24. Juni 2015 um 21:48:15 Uhr:
Das ist das problem hier, das man sich sehr weit vom eigentlichen Thema entfernt.
Waren wir nicht schon beim Schusswaffengebrauch?😁
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:37:07 Uhr:
Das Gesetz zeig mir mal, dass eine Anzeige aufgenommen werden muss, wenn keine Straftat vorliegt.
Wie gesagt, damit würdest du Gerichte überflüssig machen, da bereits der Polizist das Urteil fällt, dass der Beschuldigte unschuldig ist.
Ob eine Straftat vorliegt oder nicht, entscheidet zum Glück nicht die Polizei!
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:53:28 Uhr:
Erst einmal an die die mich zitiert haben: lest meine Posts richtig dann schreibt Ihr keinen Schrott.Jetzt noch einmal zum Thema:
Wenn ich heute auf eine Polizeidienststelle komme und eine Straftat Anzeige, dann bin ich mir sicher, dass diese aufgenommen wird. Auch bin ich im Falle Fahrerflucht nicht verpflichtet mit meinem geschädigten Fahrzeug vorbeizukommen, insofern hat der Beamte nur mich.
Dann kann er den Schaden auch nicht beurteilen und fertigt die Anzeige nach deinen Vorgaben. Ganz andere Voraussetzungen. Thema verfehlt. In aller Regel wird das Fahrzeug aber in Augenschein genommen, zur Not bei dir zu Hause.
Gegebenenfalls weise ich Ihn wenn er nicht möchte auf das Thema "Strafvereitelung im Amt §258StGB" hin. Wenn er dann nicht möchte, sein Problem. Er hat dann sicher einen Kollegen, der dann beide Anzeigen wegen Fahrerflucht und Strafvereitelung im Amt aufnimmt.Wenn der das auch nicht möchte ist das auch kein Problem, dann werden beide bei der zuständigen Staatsanwaltschaft namentlich bekannt, dann richte ich meine 3 Anzeigen eben direkt an die Staartsanwaltschaft die auch Anzeigen aufnimmt. Das funktioniert sogar per E-Mail.
Das kannst du natürlich machen.
Ob bei den Ermittlungen etwas heraus kommt steht auf einem anderen Blatt Aber eines ist sicher, auf dieser Dienststelle kommt Freude auf. Habe bei uns diesbezüglich im Anschluss mit dem Dienststellenleiter ein gut 2 stündiges Gespräch geführt in dem sich beide Beamte zumindest entschuldigt haben.Bei dem was ich hier von angeblichen Polizisten lese, da stehen mir direkt die Haare zu Berge.
Die zu Berge stehenden Haare kannst du ja anzeigen. Wird bestimmt aufgenommen. Irgendeine Straftat wird´s schon sein.
Edith:
Ich vergaß. Straftaten brauchen wir ja gar nicht, um Anzeige zu erstatten. Also los, Auf zur Wache. Und anschließend sofort die Strafvereitelung anzeigen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:59:17 Uhr:
Wie gesagt, damit würdest du Gerichte überflüssig machen, da bereits der Polizist das Urteil fällt, dass der Beschuldigte unschuldig ist.Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:37:07 Uhr:
Das Gesetz zeig mir mal, dass eine Anzeige aufgenommen werden muss, wenn keine Straftat vorliegt.
Ob eine Straftat vorliegt oder nicht, entscheidet zum Glück nicht die Polizei!
Ach dieses Gesetz meinst du. Das kannte ich nicht.😰🙄
Es ist immer wieder witzig, wenn bestimmte Leute meinen, sie könnten Polizeiarbeit einfach mal so beurteilen. Hat was von dem Blinden, der von Farbe redet.
Staatsanwaltschaft, namentlich bekannt, Strafvereitelung, Donnerwetter, da beeindruckst du bestimmt den einen oder anderen Anwärter. Jeden, der im Einzeldienst ist, wohl eher nicht. Stell dir vor, ich habe unserem MP Bouffier die Hand geschüttelt und ein paar Worte gewechselt...sticht das den namentlich bekannten StA?
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. Juni 2015 um 21:55:25 Uhr:
Waren wir nicht schon beim Schusswaffengebrauch?😁Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 24. Juni 2015 um 21:48:15 Uhr:
Das ist das problem hier, das man sich sehr weit vom eigentlichen Thema entfernt.
Nein, waren wir nicht - aber um von der eigenen Inkompetenz abzulenken wird es schon taugen. Du hast zu diesem Thema hier nun schlicht genug Blödsinn verzapft. Der Fall hier ist doch klar: Es gibt einen (mutmaßlich kleinen) Schaden. Der Polizist wäre daher zur Aufnahme der Anzeige verpflichtet, hat aber keinen Bock auf den Papierkram, weil bei so einer Anzeige erfahrungsgemäß nicht viel rauskommt. Das mag zwar praktisch gedacht sein, aber rechtens ist es eben gerade nicht.