Fahrerflucht / Fahrverbot / Führerscheinentzug
Hallo,
Ich habe am Freitag beim Ausparken das Auto hinter mir „gerammt“ da ich ziemlich in Stress war und es eilig hatte. Bin ausgestiegen und konnte keine Schäden feststellen außer dass das Kennzeichen des Autos abgefallen war. Habe dann einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinterlassen.
Heute hatte ich dann eine Nachricht der Polizei auf dem AB, ich sollte mich dringend zurück melden. Habe ich dann direkt getan, mir wurde gesagt das Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet wurde, mir ein Bogen zugeschickt wird auf dem ich Stellungnahme beziehen kann und ich diesen innerhalb einer Woche zurück schicken muss. Dann würde sich die Staatsanwaltschaft um alles weitere kümmern.
Jetzt habe ich die ganzen Horrorgeschichten im Internet zwecks Führerscheinentzug etc. gelesen und habe Angst da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Der Polizist am Telefon war ganz nett und meinte die Strafe würde sich nach dem Schaden richten und ich sollte jetzt erst mal abwarten.
Mir ist auch klar das ich Mist gebaut habe, bitte keine Belehrungen. Vielleicht hat jemand ja schon Ähnliches erlebt und kann mir etwas die Angst nehmen das ich bald ohne Führerschein und Job bin? 🙁
habe mir sonst noch nie was zu schulden kommen lassen
140 Antworten
Zitat:
@9891 schrieb am 26. Juli 2023 um 23:52:46 Uhr:
Wer sich sofort meldet muss doch mit gar keinem Strafmaß rechnen, nach deiner Logik müssten sich dann ja alle sofort melden und es gäbe gar keine Unfallflucht.
Wo steht geschrieben, dass ein Mensch immer logisch handelt?
Gruß
Uwe
Klasse, damit schmeißt du dein eigenes Argument über den Haufen XD
Keineswegs.
Gruß
Uwe
Körperliche Gewalt als Straftat, wobei ein Mensch angegriffen wird, ist immer schwerwiegender als eine kleine
Sachbeschädigung bei Unfallflucht und müßte auch bedeuten, daß der Führerschein ( Jagdschein u. andere Berechtigungen) entzogen werden. Das ist aber gegenwärtig nicht immer der Fall.
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Zitat:
@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 19:30:57 Uhr:
.. deshalb müßte sich im Verkehrsgeschehen bei leichteren Sachbeschädigungen dringend was ändern, zumal hier nie Menschen gefährdet wurden oder keine mittlere Schädigung vorliegt. Insbesondre dann, wenn auf die Strafe noch der
Führerscheinentzug folgt. Auch eine etwas verspätete Meldung, wie sie auch im einzelnen ausfallen könnte, muß
eine erhebliche strafmildernde Wirkung zugestanden werden und eine Führerscheineinbehaltung gänzlich ausschließen.
Völliger Blödsinn.
Führerscheinentzug ist das wirksamste Mittel was die Unfallverursacher von einer Fahrerflucht abhält.
Die Ausrede von Panik bei in diesem Fall sollte mal mit einer MPU belohnt werden.
Wer bei einem so kleinen Schaden in Panik gerät hat im heutigen Straßenverkehr nichts zu suchen
Die Diskussionen hier führen wohl zu nichts. Es gibt eben Menschen, die würden am liebsten für jedes noch so kleine Vergehen eine Gefängnisstrafe einführen, damit sich auch bloß jeder an jede Regel hält und jeder, der das StGB nicht auswendig kennt, kommt halt unter die Räder 😉
Fakt ist jedoch, dass mit den aktuell gültigen Gesetzen jemand, der sich (wie die TE) bei einem kleinen Parkrempler nicht 100% richtig verhalten hat (Zettel hinterlassen) auf den gleichen Level wie beispielsweise ein Dieb oder ein Betrüger gestellt wird, die ihre Straftaten jeweils mit Intention begangen haben. Im Detail bedeutet das eine Vorstrafe mit möglichem Führerscheinverlust - wegen schlussendlich einer Formalie.
Die TE wurde ja als Verursacherin problemlos festgestellt, den Versuch, die Tat oder Tatbeteiligung zu verschleiern gab es also nicht. Eine kriminelle Intention kann zumindest ich hier nicht feststellen und das wird auch kein Richter tun - was jedoch am Urteil nicht viel ändern wird.
Hier übrigens mal noch ein Link zum Vorstoß des FDP-Politikers im Frühjahr zu dem Thema:
https://www1.wdr.de/.../unfallflucht-sachschaden-buschmann-100.html
Da geht es genau um die hier beschriebene Thematik. Unfallflucht nur noch als Straftat bei Personenschaden, ansonsten eben eine Ordnungwidrigkeit.
Nochmal, es gibt einen Rahmen von - bis. Innerhalb dessen kann sich ein Staatsanwalt oder Gericht bewegen. Ich lehne mich aus dem Fenster und vermute: hier wird es keine Vorstrafe geben, als Vorbestrafter gilt man ja erst ab einem gewissen Strafmaß.
Jo, ab 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Haft (auch auf Bewährung). Ich drücke die Daumen, dass die TE hier drunter bleibt und idealerweise auch um das Fahrverbot kommt 🙂
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 27. Juli 2023 um 13:01:41 Uhr:
Jo, ab 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Haft (auch auf Bewährung). Ich drücke die Daumen, dass die TE hier drunter bleibt und idealerweise auch um das Fahrverbot kommt 🙂
Weil das hier manche schon wieder durcheinander werfen: ab einer Schadenshöhe von ca. 1.500€ kommt kein Fahrverbot, da wird die Fahrerlaubnis entzogen. Mindestens für 6 Monate, sie muss neu beantragt werden und ggf. wird noch eine MPU gefordert. Bleibt der Schaden darunter oder gibt es mildernde Umstände, dann kann es auch ein Fahrverbot geben. Dieses dauert 1-3 Monate und nach Ablauf gibt es den FS automatisch zurück.
Zitat:
@1234auditt schrieb am 27. Juli 2023 um 11:00:19 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 19:30:57 Uhr:
.. deshalb müßte sich im Verkehrsgeschehen bei leichteren Sachbeschädigungen dringend was ändern, zumal hier nie Menschen gefährdet wurden oder keine mittlere Schädigung vorliegt. Insbesondre dann, wenn auf die Strafe noch der
Führerscheinentzug folgt. Auch eine etwas verspätete Meldung, wie sie auch im einzelnen ausfallen könnte, muß
eine erhebliche strafmildernde Wirkung zugestanden werden und eine Führerscheineinbehaltung gänzlich ausschließen.Völliger Blödsinn.
Führerscheinentzug ist das wirksamste Mittel was die Unfallverursacher von einer Fahrerflucht abhält.Die Ausrede von Panik bei in diesem Fall sollte mal mit einer MPU belohnt werden.
Wer bei einem so kleinen Schaden in Panik gerät hat im heutigen Straßenverkehr nichts zu suchen
Schadensverursachung und Panik haben auch sehr viel mit der sozialen, sprich finanziellen Situation des Schädigend zu tun, gleichwohl auch mit den unterschiedlichen Persönlichkeiten.
Aber Deiner Logik folgend, müßte ein Einbrecher lebenslang hinter Gitter, damit er nicht mehr einbrechen kann und ein Steuersünder lebenslang Steuern in der Höhe bis zum Verbleib des Existenzminimum zurückzahlen, damit er nie wieder Steuern hinterziehen kann. Zugegeben diese Beispiele sind von mir überspitzt formuliert, aber folgen Deiner Äußerung.
@Kai R. Danke für die Erläuterung, so hatte ich das aber auch gemeint. Wenn die TE unter dem erheblichen Schaden bleibt, stehen die Chancen ja ganz gut für den Fahrerlaubnisentzug, aber um um das Fahrverbot zu kommen braucht es wohl schon einiges an Glück und mildernde Umstände.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 27. Juli 2023 um 16:52:41 Uhr:
Zitat:
@1234auditt schrieb am 27. Juli 2023 um 11:00:19 Uhr:
Völliger Blödsinn.
Führerscheinentzug ist das wirksamste Mittel was die Unfallverursacher von einer Fahrerflucht abhält.Die Ausrede von Panik bei in diesem Fall sollte mal mit einer MPU belohnt werden.
Wer bei einem so kleinen Schaden in Panik gerät hat im heutigen Straßenverkehr nichts zu suchen
Schadensverursachung und Panik haben auch sehr viel mit der sozialen, sprich finanziellen Situation des Schädigend zu tun, gleichwohl auch mit den unterschiedlichen Persönlichkeiten.Aber Deiner Logik folgend, müßte ein Einbrecher lebenslang hinter Gitter, damit er nicht mehr einbrechen kann und ein Steuersünder lebenslang Steuern in der Höhe bis zum Verbleib des Existenzminimum zurückzahlen, damit er nie wieder Steuern hinterziehen kann. Zugegeben diese Beispiele sind von mir überspitzt formuliert, aber folgen Deiner Äußerung.
Wie kommst du den auf so einen Schwachsinn.
... finanzielle Situation ist falsch da der Schaden von der Versicherung übernommen wird und außerdem
was ist mit der finanziellen Situation des Geschädigten der den Schaden dann begleichen muss ???
... Ich denke nicht dass du in der Lage bist meine Logik einzuschätzen. Ich rede nur von Fahrerflucht weder
von Einbrecher, Steuersünder usw. Also da folgt NICHTS meiner Äußerung
das ist von dir zusammen gedichtet worden.
... Zum Thema Panik bei so einem Schaden hatte ich vorab schon mal geschrieben
Na gut, ich entschuldige mich bei Dir in aller Form.
Aber wenn "Fahrerflucht" im Raum steht und wie eine Straftat geahndet wird, dann sollte doch wirklich, egal
wie der Wortlaut im Gesetz geschrieben steht, auch rechtsprechend berücksichtigt werden, daß der TS
einen Zettel hinterlassen hat, durch den er dann identifiziert werden konnte.
Zum Glück ist dieser Zettel nicht abhanden gekommen, so daß der TS hier nicht als Straftäter von der Strafverfolgung und letzten Endes vom Gericht in Bewertung gestellt werden sollte.
Da der TS bereits einen Rechtsbeistand kontaktiert hat, bin ich mir sicher, daß dieser auf hinreichende entlastende Gegebenheiten für den TS im etwaigen Verfahren einbringen kann und wird.
Brauchst dich nicht entschuldigen ist schon alles gut.
Aber es gibt keinen Grund nach einem verursachten Schaden einfach das Weite zu suchen da ist auch der Zettel keine Lösung. Alles andere sind Ausreden
... aber wenn ich einen "Zettel", womit ich identifiziert werden kann, wie es ja auch passiert ist, muß ich doch davon ausgehen, daß ich "geschnappt werde". Oder ? Mit dieser vielleicht nicht ausreichenden und auch unglücklichen Art
meines Vorgehen, ist doch nicht bewiesen, daß ich nicht für den angerichteten Schaden aufkommen will.
Es ist doch damit der Hinweis gegeben, daß ich für den eventuellen Schaden einstehen will, egal wie die eigentliche
Gesetzeslage hier in Wort und Schrift aussieht, die ich wiederum vielleicht nicht kenne.