Fahrerflucht / Fahrverbot / Führerscheinentzug

Hallo,
Ich habe am Freitag beim Ausparken das Auto hinter mir „gerammt“ da ich ziemlich in Stress war und es eilig hatte. Bin ausgestiegen und konnte keine Schäden feststellen außer dass das Kennzeichen des Autos abgefallen war. Habe dann einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinterlassen.
Heute hatte ich dann eine Nachricht der Polizei auf dem AB, ich sollte mich dringend zurück melden. Habe ich dann direkt getan, mir wurde gesagt das Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet wurde, mir ein Bogen zugeschickt wird auf dem ich Stellungnahme beziehen kann und ich diesen innerhalb einer Woche zurück schicken muss. Dann würde sich die Staatsanwaltschaft um alles weitere kümmern.
Jetzt habe ich die ganzen Horrorgeschichten im Internet zwecks Führerscheinentzug etc. gelesen und habe Angst da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Der Polizist am Telefon war ganz nett und meinte die Strafe würde sich nach dem Schaden richten und ich sollte jetzt erst mal abwarten.
Mir ist auch klar das ich Mist gebaut habe, bitte keine Belehrungen. Vielleicht hat jemand ja schon Ähnliches erlebt und kann mir etwas die Angst nehmen das ich bald ohne Führerschein und Job bin? 🙁
habe mir sonst noch nie was zu schulden kommen lassen

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.. deshalb müßte sich im Verkehrsgeschehen bei leichteren Sachbeschädigungen dringend was ändern, zumal hier nie Menschen gefährdet wurden oder keine mittlere Schädigung vorliegt. Insbesondre dann, wenn auf die Strafe noch der
Führerscheinentzug folgt. Auch eine etwas verspätete Meldung, wie sie auch im einzelnen ausfallen könnte, muß
eine erhebliche strafmildernde Wirkung zugestanden werden und eine Führerscheineinbehaltung gänzlich ausschließen.

Das hohe Strafmaß resultiert aus der Menge der Straftaten wegen Unfallflucht.
Kämme das sehr selten vor würde von Führerscheinentzug keiner sprechen.
Deswegen ist Uwe deine Theorie falsch.

Nö, sie ist richtig. Wenn jemand Unfallflucht begeht und sich später auch nicht mehr meldet, so ist das Strafmaß ja völlig korrekt und nicht überzogen. Nur, wenn er sich später doch noch meldet, dann ist es überzogen und daher wird sich später auch nicht mehr gemeldet, auch wenn man es dem Geschädigten zuliebe machen würde.

Gruß

Uwe

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 18:20:57 Uhr:



Nur ihm deswegen klassische Fahrer-/Unfallflucht vorzuwerfen, geht dann doch zu weit
Ich würde ihm, wie schon Andere es vor mir getan haben, empfehlen, unbedingt einen Rechtsbeistand aufzusuchen, der sicherlich
ihn aus einer etwaigen schwierigen Lage sehr effektiv heraushelfen könnte.

Ich denke, wenn Du mit „effektiv heraushelfen“ Straffreiheit meinst … das dürfte nicht klappen.

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Zitat:

@1234auditt schrieb am 26. Juli 2023 um 19:32:02 Uhr:


Das hohe Strafmaß resultiert aus der Menge der Straftaten wegen Unfallflucht.
Kämme das sehr selten vor würde von Führerscheinentzug keiner sprechen.
Deswegen ist Uwe deine Theorie falsch.

Wenn das Indikatoren für eine Strafe wären, müßten Einbrüche, körperliche Gewalt etc. auch noch wesentlich härter bestraft werden und jedem der so etwas tut, auch der Führerschein entzogen werden.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 19:30:57 Uhr:


.. deshalb müßte sich im Verkehrsgeschehen bei leichteren Sachbeschädigungen dringend was ändern, zumal hier nie Menschen gefährdet wurden oder keine mittlere Schädigung vorliegt. Insbesondre dann, wenn auf die Strafe noch der
Führerscheinentzug folgt. Auch eine etwas verspätete Meldung, wie sie auch im einzelnen ausfallen könnte, muß
eine erhebliche strafmildernde Wirkung zugestanden werden und eine Führerscheineinbehaltung gänzlich ausschließen.

Dafür gibt es die Strafe von (ein paar Tagessätze + ein paar Wochen laufen) bis (ein paar Jahre Haft ohne Bewährung). Da gibts doch eine Menge Möglichkeiten zur Differenzierung.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. Juli 2023 um 19:38:46 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 18:20:57 Uhr:



Nur ihm deswegen klassische Fahrer-/Unfallflucht vorzuwerfen, geht dann doch zu weit
Ich würde ihm, wie schon Andere es vor mir getan haben, empfehlen, unbedingt einen Rechtsbeistand aufzusuchen, der sicherlich
ihn aus einer etwaigen schwierigen Lage sehr effektiv heraushelfen könnte.

Ich denke, wenn Du mit „effektiv heraushelfen“ Straffreiheit meinst … das dürfte nicht klappen.

In diesen uns bekannten Fall sehe ich wirksame Möglichkeiten, die mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zu einer
gänzlichen Verfahrenseinstellung führt.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 19:30:57 Uhr:


..... muß eine erhebliche strafmildernde Wirkung zugestanden werden und eine Führerscheineinbehaltung gänzlich ausschließen.

Viele Unfallverursacher melden sich doch nur deswegen, weil sie Angst vor dem Führerscheinverlust haben. Man muss doch kein Prophet sein, um zu erkennen, dass bei einer Straferleichterung die Unfallfluchten noch mehr in die Höhe schießen würden. In was für einer Larifari Welt lebt ihr denn?

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 19:43:47 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. Juli 2023 um 19:38:46 Uhr:


Ich denke, wenn Du mit „effektiv heraushelfen“ Straffreiheit meinst … das dürfte nicht klappen.

In diesen uns bekannten Fall sehe ich wirksame Möglichkeiten, die mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zu einer
gänzlichen Verfahrenseinstellung führt.

Vielleicht erfahren wir ja den Ausgang.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 26. Juli 2023 um 19:44:04 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 19:30:57 Uhr:


..... muß eine erhebliche strafmildernde Wirkung zugestanden werden und eine Führerscheineinbehaltung gänzlich ausschließen.

Viele Unfallverursacher melden sich doch nur deswegen, weil sie Angst vor dem Führerscheinverlust haben. Man muss doch kein Prophet sein, um zu erkennen, dass bei einer Straferleichterung die Unfallfluchten noch mehr in die Höhe schießen würden. In was für einer Larifari Welt lebt ihr denn?

... wenn ein Straftäter, egal bei welcher Straftat, sich nach einer Straftat freiwillig "stellt", so hat das zumeist eine strafmildernde Wirkung. ... und die Straftaten, die ich meine, sind mit den hier zum Thema stehenden
Vergehen in keinem Fall identisch, sie sind viel schwerwiegender.
Also muß auch bei einem geringeren Strafvergehen diese Milde walten. Oder ?
Ansonsten wäre die Verhältnismäßigkeit des Rechts in eine verbogene Ecke geschoben und hätte mit rechtsstaatlicher Strafverfolgung nichts mehr zu tun.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 26. Juli 2023 um 19:44:04 Uhr:


Viele Unfallverursacher melden sich doch nur deswegen, weil sie Angst vor dem Führerscheinverlust haben. Man muss doch kein Prophet sein, um zu erkennen, dass bei einer Straferleichterung die Unfallfluchten noch mehr in die Höhe schießen würden. In was für einer Larifari Welt lebt ihr denn?

Ich verstehe deine Argumentation nicht, denn wenn sich nicht meldet soll die Strafe absolut identisch bleiben.

Ein kleines Engelchen hat in meinem Köpfen angeklopft und in Erinnerung gerufen, dass es da doch eine Strafmilderung gibt, wenn man sich nachträglich noch melden, kurz recherchiert und Folgendes gefunden:

Zitat:

§ 142 Absatz 4 StGB:
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Was ist aber unter nicht bedeutenden Sachschaden zu verstehen? Ich habe dazu die Aussage gefunden, Größenordnung unter 1000,- €.

Gruß

Uwe

Da hier ja noch so hitzig diskutiert wird hier einmal ein kurzer Zwischenstand der ganzen Geschichte:

ich war heute bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Er meinte ich solle schon mal Geld sparen da die Angelegenheit nicht günstig für mich ausgehen wird. Meinen Führerschein behalten zu können kann er mir nicht versprechen, jedoch sieht er gute Chancen. Er will bei der Polizei nachfragen in welcher Höhe sich der Schaden befindet da mir die Halterin des Fahrzeuges, welches ich angefahren habe, keine Auskunft geben möchte. Als ich sie anrief und sagte das ich die Täterin wäre die ihr Auto angefahren hat fragte sie in welcher Stadt das gewesen wäre ??????? fand ich ein wenig komisch diese Frage, immerhin hat ein normaler Mensch ja nicht 29 verschiedene Autos die in verschiedenen Städten in verschiedene Unfälle verwickelt sind aber naja
Mein Anwalt meint er will versuchen eine Einigung zu finden bei der ich einen Betrag zahle, ggf. auch an eine wohltätige Organisation.
Post von der Polizei ist bei mir noch nicht angekommen, werde ich aber auf Anraten meines Anwalts kommentarlos an ihn weiterleiten und hoffen das ich einigermaßen glimpflich aus dieser Sache heraus komme.
Natürlich möchte ich mich nicht vor meiner Verantwortung drücken, ich weiß das ich nicht exzellent gehandelt habe. Wichtig ist mir einfach nur mein Führerschein.
Und da es hier so viele Diskussionen aufgrund des Zettels gibt: in meinem Fall ist der Zettel ja ganz klar bei der Gegenpartei angekommen sonst hätte die Polizei ja nicht meine Telefonnummer gehabt. Macht die Sache nicht besser, ich weiß. Allerdings war meine Intention wirklich nicht böse.

Hallo jealsea,

vermutlich hat die Halterin eine Firma und damit auch mehrere Fahrzeuge. Damit konnte sie nicht gleich zuordnen, welches Fahrzeug du nun beschädigt hast. Das erklärt auch, dass sie den Unfall der Polizei gemeldet hat, denn das ist bei Firmenfahrzeugen obligatorisch. Es kann gar sein, dass sie gar keine Anzeige erstattet hat, denn das passiert oft automatisch, wenn so etwas gemeldet wird.

Wollen wir hoffen, dass es gut für dich ausgeht.

Wichtig ist, da du einen Anwalt eingeschaltet hast, dass du alles über diesen laufen lässt. Das hat dir dein Anwalt aber auch schon gesagt.

Bitte teile uns später mit, wie das Ganze ausgegangen ist.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2023 um 19:35:42 Uhr:


Nö, sie ist richtig. Wenn jemand Unfallflucht begeht und sich später auch nicht mehr meldet, so ist das Strafmaß ja völlig korrekt und nicht überzogen. Nur, wenn er sich später doch noch meldet, dann ist es überzogen und daher wird sich später auch nicht mehr gemeldet, auch wenn man es dem Geschädigten zuliebe machen würde.

Gruß

Uwe

Wer sich sofort meldet muss doch mit gar keinem Strafmaß rechnen, nach deiner Logik müssten sich dann ja alle sofort melden und es gäbe gar keine Unfallflucht.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 26. Juli 2023 um 19:39:08 Uhr:


Wenn das Indikatoren für eine Strafe wären, müßten Einbrüche, körperliche Gewalt etc. auch noch wesentlich härter bestraft werden und jedem der so etwas tut, auch der Führerschein entzogen werden.

Ja, war das nicht einmal im Gespräch für Jugendverbrechen? Ich meine auch das System gäbe es in anderen Ländern.

Umgekehrt, denkst du jemand der wiederholt durch Schlägereien auffällt ist geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen?

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