Fahrer kann trotz Blitzerfoto nicht identifiziert werden - Drohung Fahrtenbuch

Hallo,

ich veröffentliche einmal folgendes Schreiben und 3 Fotos .

Frage: Wie jetzt verhalten, da ich den VW Golf Variant am 06.12.2024 verliehen hatte, und der Fahrer ja nicht erkennbar ist!

Blitzerphoto Anschreiben Fahrtenbuch
Blitzerphoto
Blitzerphoto Nahaufnahme
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304 Antworten

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 17. Januar 2025 um 15:24:24 Uhr:


@Nikolaus-2024
Na, wenn Du schlauer bist als die anderen, kann Dir ja nichts passieren. Warum hast Du dann dieses Thema eröffnet?

weil ich mir gerne viele Meinungen druchlese, um dadurch den besten Weg auszuloten!

Ich bin ja kein Einstein Professor, der alles weiß

Zumindest das, was Du über Österreich schreibst, ist völliger Humbug.

Zitat:

@ToniMaccheroni schrieb am 17. Januar 2025 um 15:30:53 Uhr:


Na die schrieben doch, bitte die möglichen Fahrer benennen. Dann nenn doch die, die in dem Zeitraum dein Auto möglicherweise geliehen haben, die müssen dann ermitteln wer es war oder versteh ich das falsch

Ja, so werde ich das jetzt auch tun.

Werde dann die Antwort der Stadt xy dann hier posten, mal sehen, was bei rauskommt.

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 17. Januar 2025 um 15:35:34 Uhr:


Zumindest das, was Du über Österreich schreibst, ist völliger Humbug.

Hat doch ein Bekannter selbst erlebt:

Geblitzt worden in Österreich, selbst gefahren, und es kam eine Organstrafverfügung.

Gegen diese hatte er Widerspruch eingelegt mit der Begündung, nicht gefahren zu sein, und das Verfahren wurde eingestellt.

Bölitzerphoto Österreich
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Zitat:

@ToniMaccheroni schrieb am 17. Januar 2025 um 15:30:53 Uhr:


Na die schrieben doch, bitte die möglichen Fahrer benennen. Dann nenn doch die, die in dem Zeitraum dein Auto möglicherweise geliehen haben, die müssen dann ermitteln wer es war oder versteh ich das falsch

Der TE zieht sich doch nur am Strohhalm des schlechten Bildes hoch, weil er selbst so nicht erkannt wird.
Und als Bekannter in der Bußgeldstelle hat er ja der öfteren, sich als einzigen Fahrzeugführer benannt.
Da hätte er mal lieber nichts schreiben sollen.

Das man eine Woche nachdem, man sein Kfz verborgt hat, nicht mehr wissen will wem, ist doch an den Haaren herbeigezogen.
Und sollte er tatsächlich der Meinung sein, einen zweistelligen Fahrerkreis sein Kfz zur freien Verfügung zu überlassen, dann ist doch das angeordnete präventive Mittel ein Fahrtenbuch zu führen, wie gemacht für den TE. Die 100 bis 150 Euro Gebühr, werden es auf die Zeit gerechnet wert sein, da sich der TE nie wieder Gedanken machen muss, nicht zu wissen, wer sein Fahrzeug geführt und eine Owi begangen hat.

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:34:08 Uhr:


Ja, wobei es in Deutschland keine "Halterhaftung " gibt, in anderen Ländern schon, wie z.B. in Österreich, da hätte sich das Thema auch schon erübrigt, weil Östtreich und deren "BH" (Bezirkshauptmannschaft) sich IMMER an den Halter wendet!

Du haftest als Halter nicht für den Geschwindigkeitsverstoß. Dir wird jedoch das Fahrtenbuch auferlegt, weil du deinen Pflichten als Halter nicht nachkommst und zu jedem Zeitpunkt benennen kannst, wer den Wagen gefahren hat.
Der einfachste Weg aus der Nummer rauszukommen ist 50€ an die Stadt zu überweisen.

Um es anders auszudrücken. Wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, dass du auf dem Foto zu sehen bist, dann wirst du die 50€ für den Verstoß nicht zahlen müssen. Für diesen Verstoß kann nur der tatsächliche Fahrer bestraft werden.
Allerdings wird dir dann die Fahrtenbuchauflage ins Haus flattern, damit deinem Gedächtnis in Zukunft geholfen wird sich zu erinnern. Kostenlos ist diese Auflage auch nicht.
Da hilft dir auch kein Anwalt.

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:34:34 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 17. Januar 2025 um 14:25:16 Uhr:


... zahlen oder wie angedroht "Fahrtenbuch führen auf unbestimmte Zeit". Angenehmer ist doch wohl - ZAHLEN !

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:34:34 Uhr:



Zitat:

@HighTechnologist schrieb am 17. Januar 2025 um 14:27:25 Uhr:


Zahlen, auch wenn die Auflage eines Fahrtenbuchs nicht der Rede wert ist.

Ach, ein Fahrtenbuch ist auch nicht so schlimm.
Muß jeder Taxifahrer führen.

Auf jeden Fall spart man die 50 € - egal aus welchem Blickwinkel man das auch betrachtet.

Aber es wäre schön., hier einmal wertvollere Tipps lesen zu dürfen!

Der wertvolle Tip ist !

Zahle die 50,- Euro und hole sie dir von dem Fahrer dem du dein PKW geliehen hast.

Tom

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:08:53 Uhr:


Hallo,

ich veröffentliche einmal folgendes Schreiben und 3 Fotos .

Frage: Wie jetzt verhalten, da ich den VW Golf Variant am 06.12.2024 verliehen hatte, und der Fahrer ja nicht erkennbar ist!

Ich würde die Verwarnung nicht bezahlen. Ich würde auch den Entleiher nicht angeben. Gegen einen Bußgeldbescheid oder eine Fahrtenbuchauflage würde ich vorgehen. Und ich würde Strafanzeige gegen den Mitarbeiter des OA erstatten, der diese schriftliche Dreistigkeit (Versuch der Erprressung/Betrug/Rechtsbeugung jeweils im Amt) unterschrieben hat. Egal wer benannt wird, das Foto wird niemanden als Fahrer überführen und kein Richter in D wird jemanden anhand dieses Picelpuzzles als Täter ansehen. Trotzdem so unverhohlen die Zahlung zu verlangen, damit das Fahrtenbuch vermieden werden kannd ... da hat der OA-Mitarbeiter in seiner Ausbildung wohl nicht aufgepasst. Ein Fahrtenbuch darf angedroht werden, wenn die Nichtbenennung in Frage kommender Fahrer die Ahndung verhindert. Hier verhindert das beschixxene Foto die Ahndung und der OA-Mitarbeiter ist ein sehr schlechter "Verlierer" der aus dem Dienst entfernt gehört.

So und nun können die moralisch aufgewühlten "Steine" weiter geworfen werden. 😉

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Januar 2025 um 15:46:35 Uhr:



Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:34:08 Uhr:


Um es anders auszudrücken. Wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, dass du auf dem Foto zu sehen bist, dann wirst du die 50€ für den Verstoß nicht zahlen müssen. Für diesen Verstoß kann nur der tatsächliche Fahrer bestraft werden.
Allerdings wird dir dann die Fahrtenbuchauflage ins Haus flattern, damit deinem Gedächtnis in Zukunft geholfen wird sich zu erinnern. Kostenlos ist diese Auflage auch nicht.
Da hilft dir auch kein Anwalt.

Na, das ist doch mal 'ne Aussage.

Ich denke, mir nun aus allen Antworten jeweils "das Beste" rauslesen zu können, und werde dementsprechend handeln!

Wird wahrscheinlich ein "Mittelweg" werden hinsichtlich Benennung eines Fahrers, der möglicherweise gefahren sein könnte, ohne das speziell anzugeben, dass er gefahren ist.

Soll die Behörde das selbst herausfinden!
Ist deren Geld, und deren Streit!

Ich melde mich dann wieder, wenn ich Neuigkeiten habe!

Schönes Wochenende

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:47:29 Uhr:



Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:34:34 Uhr:

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:47:29 Uhr:



Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:34:34 Uhr:


Ach, ein Fahrtenbuch ist auch nicht so schlimm.
Muß jeder Taxifahrer führen.

Auf jeden Fall spart man die 50 € - egal aus welchem Blickwinkel man das auch betrachtet.

Aber es wäre schön., hier einmal wertvollere Tipps lesen zu dürfen!

Der wertvolle Tip ist !

Zahle die 50,- Euro und hole sie dir von dem Fahrer dem du dein PKW geliehen hast.

Tom

So wäre es wohl am besten. Nur wenn der Fahrer leugnet, gefahren zu sein. Hat der TS denn ein Nachweis

darüber ?

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:38:47 Uhr:



Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 17. Januar 2025 um 15:35:34 Uhr:


Zumindest das, was Du über Österreich schreibst, ist völliger Humbug.

Hat doch ein Bekannter selbst erlebt:

Geblitzt worden in Österreich, selbst gefahren, und es kam eine Organstrafverfügung.

Gegen diese hatte er Widerspruch eingelegt mit der Begündung, nicht gefahren zu sein, und das Verfahren wurde eingestellt.

Habe ich unlängst im Paulanergarten auch gehört....
In Österreich ist generell jede Messung gültig, die Geschwindigkeit darf sogar geschätzt werden. Herangezogen wird immer der Halter- es sein denn, er kann zweifelsfrei nachweisen, wer gefahren ist und derjenige gibt den Verstoß auch zu. Kann der Halter das nicht -wenn er beispielsweise glaubt, sich nicht erinnern zu können- wird immer der Halter zu Kasse gebeten, das Geld wird im Zuge des bestehenden Abkommens zwischen Deutschland und Österreich im Fall des Falles auch über deutsche Behörden eingetrieben. Zahlen musst Du also auf jeden Fall.

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:34:34 Uhr:


....

Auf jeden Fall spart man die 50 € - egal aus welchem Blickwinkel man das auch betrachtet.

Aber es wäre schön., hier einmal wertvollere Tipps lesen zu dürfen!

Wertvolle Tipps kosten hier 50 €.

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:54:17 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. Januar 2025 um 14:52:18 Uhr:


unter Anderem

Ach so, aber es ist jedenfalls die Wahrheit, die geschrieben wurde, wo "überall Gelder hingehen".

Schade, dass man das noch nicht einmal nebenbei kurz erwähnen darf

Was du meinst, war ein Fake News. Musst wegen so einem Mist nicht rebellieren.

Zitat: "Und das in einer Zeit / Zeiten, wo alles so teuer geworden ist, und man den Pfennig und die Mark (jetzt €€) "doppelt umdrehen muss", bevor man es ausgibt."
Oh Mann/Frau/divers - wer keine Kohle hat, muss halt entsprechend aufpassen beim Fahren :-). Selbst bei diesem rudimentären Foto würde ich meinen, dass man diese Person einigermaßen identifizieren kann, so sie zum (engeren) Bekanntenkreis gehört und als Leihperson in Frage kommt. Man muss es nur wollen :-).

Also ich sehe das so: der TE gibt bei der Behörde an, wem er das Fzg geliehen hat. Damit hat er seiner Mitwirkungspflicht genüge getan, um kein Fahrtenbuch zu bekommen.

Der Ausleiher sagt, daß zumindest er selbst nicht am Steuer war.

Nun wäre es an der Behörde, dem Ausleiher die Fahrereigenschaft nachzuweisen, was bei diesem schlechten Foto nicht gelingen dürfte ---> Verfahren eingestellt.

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