Fahrer kann trotz Blitzerfoto nicht identifiziert werden - Drohung Fahrtenbuch

Hallo,

ich veröffentliche einmal folgendes Schreiben und 3 Fotos .

Frage: Wie jetzt verhalten, da ich den VW Golf Variant am 06.12.2024 verliehen hatte, und der Fahrer ja nicht erkennbar ist!

Blitzerphoto Anschreiben Fahrtenbuch
Blitzerphoto
Blitzerphoto Nahaufnahme
+1
304 Antworten

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Januar 2025 um 14:44:21 Uhr:


Tja, was soll man da machen.....

Und was meiknst du, wie oft die Behörde bei schlechtem Foto hört: Das war ich nicht, ich hatte das Fahrzeug verliehen....

Ja, bloß hier hat die Behörde aber selbst von sich aus geschrieben, dass

.......Die Photo Qualität leider nicht ausreichend ist, um den Fahrer zu erkennen......."

Anmerkung: Politische Bemerkungen haben hier nichts verloren, entsprechende Beiträge habe ich editiert bzw entfernt.
Bitte beachten.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. Januar 2025 um 14:49:51 Uhr:


Anmerkung: Politische Bemerkungen haben hier nichts verloren, entsprechende Beiträge habe ich editiert bzw entfernt.
Bitte beachten.

Wo waren denn "Politische Bemerkungen"?

Etwa das mit dem Fahrradweg?

unter Anderem

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Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. Januar 2025 um 14:52:18 Uhr:


unter Anderem

Ach so, aber es ist jedenfalls die Wahrheit, die geschrieben wurde, wo "überall Gelder hingehen".

Schade, dass man das noch nicht einmal nebenbei kurz erwähnen darf

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Jan. 2025 um 14:34:34 Uhr:


Aber es wäre schön., hier einmal wertvollere Tipps lesen zu dürfen!

Tipp 1: Auto nicht verleihen.
Tipp 2: Sich an die vorgegebenen Tempo Limits halten.
Und damit bin ich raus aus dieser Posse, sind schon wieder irgendwo Ferien...?

Gruß
Andre

Lieber Nikolaus 2024, überlege nicht zulange (Frist 20.1.25, zahle oder laß zahlen oder führe für die Zukunft ein
Fahrtenbuch). Alles andere hat doch keinen Sinn und macht Deine Situation noch schwieriger !

Zitat:

@tchibomann schrieb am 17. Januar 2025 um 14:54:26 Uhr:



Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Jan. 2025 um 14:34:34 Uhr:


Aber es wäre schön., hier einmal wertvollere Tipps lesen zu dürfen!

Tipp 1: Auto nicht verleihen.

Na toll, wer kein Auto verleiht an Bekannte, der kann sich im Umkehrschluß dann selbst auch kein Auto von Bekannten leihen (wenn er es einmal braucht, weil z.B. das eigene Auto kaputt ist)

Das ist ein GEBEN & NEHMEN

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:34:34 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 17. Januar 2025 um 14:25:16 Uhr:


... zahlen oder wie angedroht "Fahrtenbuch führen auf unbestimmte Zeit". Angenehmer ist doch wohl - ZAHLEN !

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:34:34 Uhr:


Auf jeden Fall spart man die 50 € - egal aus welchem Blickwinkel man das auch betrachtet.

Aber es wäre schön., hier einmal wertvollere Tipps lesen zu dürfen!

Genau, die 50 Euro Verwarngeld sparst Du.

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Fahrtenbuchauflage zahlst Du dann aber trotzdem.
Die ist um einiges höher als die 50 Kröten

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:47:23 Uhr:


Ja, bloß hier hat die Behörde aber selbst von sich aus geschrieben, dass

.......Die Photo Qualität leider nicht ausreichend ist, um den Fahrer zu erkennen......."

Ja, und? Das ändert nichts daran, dass du als Halter zu jedem Zeitpunkt wissen musst, wem du das Fahrzeug anvertraut hast. Und kannst du dich daran nicht erinnern, gibt es als Gedächtnisstütze für die Zukunft die Fahrtenbuchauflage.

Man kann ein Fahrzeug trotzdem verleihen und sich Eines leihen. Nur sollte man sich erinnern, wem man das Fahrzeug wann geliehen hatte. Unter Bekannten sollte es Ehrensache sein, dass man Bescheid gibt, wen man geblitzt wurde und auch die Kosten tragen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Januar 2025 um 15:00:24 Uhr:



Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:34:34 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Januar 2025 um 15:00:24 Uhr:


Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Fahrtenbuchauflage zahlst Du dann aber trotzdem.
Die ist um einiges höher als die 50 Kröten

Auch da gibt es Auswege

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:54:17 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. Januar 2025 um 14:52:18 Uhr:


unter Anderem

Ach so, aber es ist jedenfalls die Wahrheit, die geschrieben wurde, wo "überall Gelder hingehen".

Schade, dass man das noch nicht einmal nebenbei kurz erwähnen darf

Weil es Blödsinn ist.
In welchen Topf das Verwarngeld fließt kannst nachforschen, bei der Behörde, die Dich geblitzt hat. Als erstes wird davon die Messtechnik und das Bedienpersonal bezahlt.

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:03:52 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Januar 2025 um 15:00:24 Uhr:

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:03:52 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Januar 2025 um 15:00:24 Uhr:


Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Fahrtenbuchauflage zahlst Du dann aber trotzdem.
Die ist um einiges höher als die 50 Kröten


Auch da gibt es Auswege

Träumer.

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