Fahrer kann trotz Blitzerfoto nicht identifiziert werden - Drohung Fahrtenbuch
Hallo,
ich veröffentliche einmal folgendes Schreiben und 3 Fotos .
Frage: Wie jetzt verhalten, da ich den VW Golf Variant am 06.12.2024 verliehen hatte, und der Fahrer ja nicht erkennbar ist!
304 Antworten
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. Januar 2025 um 15:01:51 Uhr:
................................. und auch die Kosten tragen.
welche "Kosten" dann?
Etwa die "Kosten" für Strom, welche das Radarmessgerät benötigt-
Ja, diese betragen vielleicht 1 Cent, kann auch 2 sein?
"Kosten" sind nichts anderes als Unkosten für Aufwendungen wie z.B. Benzinkosten, Reparaturkosten, Kosten für Essen / an der Supermarktkasse ect,
Um es einmal genau zu nehmen, generiert doch hier die Stadt Geld aus dem Nichts
So kann es gehen. Besonders, wie ich dem abgelichtetem Schreiben entnehmen kann, wenn ich gegenüber der Bußgeldstelle schon mehrfach angegeben habe, der alleinige Fahrzeugführer zu sein. Wer soll dann gefahren sein, wenn nicht ich? Unglücklicher geht es kaum und aus dieser Nummer kommt jetzt wohl kaum mehr raus. Und dann aus lauter Rechthaberei lieber ein Fahrtenbuch führen zu müssen, als den Verstoß zuzugeben und den Fuffi zu überweisen. Aber jeder, wie er will.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Januar 2025 um 15:04:28 Uhr:
..................... Als erstes wird davon die Messtechnik und das Bedienpersonal bezahlt.
Diese Unkosten hat die Stadt so oder so, egal wie viele Autos geblitzt werden.
Bei x Autos (vielleicht 10 pro Tag, sind die Unkosten Plus Minus NULL, alles darüber ist Gewinn - GEWINN AUS DEM NICHTS, ohne hierfür eine Gegenleistung
FÜR (!)den Bürger zu leisten!
Trotzdem wird hier Geld aus dem Nichts generiert.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 17. Januar 2025 um 15:10:45 Uhr:
So kann es gehen. Besonders, wie ich dem abgelichtetem Schreiben entnehmen kann, wenn ich gegenüber der Bußgeldstelle schon mehrfach angegeben habe, der alleinige Fahrzeugführer zu sein.
Genau das ist eine Behauptung ins Blaue hinein, die so wirklich nicht stimmt.
Mit so einer Aussage -egal zu welchem Zeitpunkt- hätte ich mich ja selbst "eingeboxt"
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Zitat:
@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:14:56 Uhr:
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 17. Januar 2025 um 15:10:45 Uhr:
So kann es gehen. Besonders, wie ich dem abgelichtetem Schreiben entnehmen kann, wenn ich gegenüber der Bußgeldstelle schon mehrfach angegeben habe, der alleinige Fahrzeugführer zu sein.Genau das ist eine Behauptung ins Blaue hinein, die so wirklich nicht stimmt.
Mit so einer Aussage -egal zu welchem Zeitpunkt- hätte ich mich ja selbst "eingeboxt"
Jo, und so wie Du schreibst und Dich ausdrückst, traue ich Dir das sofort zu. Und die Sachbearbeiter saugen sich solche Angaben sicherlich aus den Fingern.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 17. Januar 2025 um 15:15:24 Uhr:
Vielleicht solltest Du Dich erst einmal damit beschäftigen, wie sich die Unkosten zusammensetzen.
Ja, damit beschäftige ich mich schon sehr lange, und zwar mit meinen eigenen Unkosten, die ich vesuche so gering wie möglich zu halten.
Wenn ich meine Unkosten so gering wie möglich halte, so habe ich mehr Geld (zum Ausgeben) für die schönen Dinge ( Urlaub , Essen gehen usw.) anstatt das einer ohnehin schon reichen Stadt in den Rachen zu schmeissen, die damit oftmals Blödsinn machen
(Parkplätze werden weggemacht z.B. und das kostet auch sehr viel Geld)
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 17. Januar 2025 um 15:17:52 Uhr:
Zitat:
@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:14:56 Uhr:
Genau das ist eine Behauptung ins Blaue hinein, die so wirklich nicht stimmt.
Mit so einer Aussage -egal zu welchem Zeitpunkt- hätte ich mich ja selbst "eingeboxt"
Jo, und so wie Du schreibst und Dich ausdrückst, traue ich Dir das sofort zu. Und die Sachbearbeiter saugen sich solche Angaben sicherlich aus den Fingern.
Die Sachbearbeiter und Beamten sind sehr schlau und auch geschult, und die taiuschen sich auch untereinander aus....
Von daher bin ich vorsichtig, und würde nie eine solche Aussage treffen, die mich dann irgendwo "festnagelt"
Fakt ist, ich habe nie eine solche Aussage getroffen, nur alleine mit dem Auto zu fahren
- wäre ja auch Blödsinn und absolut Contraproduktiv
Zitat:
@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:08:28 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. Januar 2025 um 15:01:51 Uhr:
................................. und auch die Kosten tragen.welche "Kosten" dann?
Die Kosten, welche für den Verursacher entstehen, wenn dieser sich nicht an die StVO hält. Man könnte diese "Kosten" in diesem Fall auch "Verwarngeld" nennen.
Verleihe ich mein Auto, und derjenige wird geblitzt, erwarte ich, dass dieser zahlt. Zahlt derjenige nicht und das Bild taugt nichts, dann bekommt derjenige nie wieder etwas von mir.
@Nikolaus-2024
Na, wenn Du schlauer bist als die anderen, kann Dir ja nichts passieren. Warum hast Du dann dieses Thema eröffnet?
Zitat:
@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:19:05 Uhr:
Ja, damit beschäftige ich mich schon sehr lange, und zwar mit meinen eigenen Unkosten, die ich vesuche so gering wie möglich zu halten.Wenn ich meine Unkosten so gering wie möglich halte, so habe ich mehr Geld (zum Ausgeben) für die schönen Dinge ( Urlaub , Essen gehen usw.)
Du hättest deine Unkosten geringer halten können indem du dein Fahrzeug nicht an jemanden verleihst, der dich nun auf den Unkosten für den Verstoß gegen die StVO sitzen lässt. Jetzt hast du die Wahl 50€ Verwarngeld oder die Verwaltungsgebühren für das Fahrtenbuch.
Du wirst doch wohl in deinem Bekanntenkreis fragen können wer da geblitzt wurde...
Na die schrieben doch, bitte die möglichen Fahrer benennen. Dann nenn doch die, die in dem Zeitraum dein Auto möglicherweise geliehen haben, die müssen dann ermitteln wer es war oder versteh ich das falsch
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. Januar 2025 um 15:24:09 Uhr:
Die Kosten, welche für den Verursacher entstehen, wenn dieser sich nicht an die StVO hält. Man könnte diese "Kosten" in diesem Fall auch "Verwarngeld" nennen.
Ja, wobei es in Deutschland keine "Halterhaftung " gibt, in anderen Ländern schon, wie z.B. in Österreich, da hätte sich das Thema auch schon erübrigt, weil Östtreich und deren "BH" (Bezirkshauptmannschaft) sich IMMER an den Halter wendet!
Das ist auch der Grund, warum man als Deutscher mit einem Deutschen Kennzeichen bei einem Heckphoto das nicht bezahlen muß, weil der Fahrer nicht erkennbar ist, und somit Österreich nicht in Deutschland vollstrecken und die "Organstrafverfügung" beitreiben kann.
Wird jedoch ein Österreichisches Auto geblitzt, so wendet sich die "BH" IMMER an den Halter, egal wer gefahren ist!
Anders sieht das aus, wenn in Österreich Frontphotos gefertigt werden, das wird dann auch in Deutschland im Rahmen der Amtshilfe vollstreckt!
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. Januar 2025 um 15:24:09 Uhr:
Verleihe ich mein Auto, und derjenige wird geblitzt, erwarte ich, dass dieser zahlt. Zahlt derjenige nicht und das Bild taugt nichts, dann bekommt derjenige nie wieder etwas von mir.
Siehst Du, da denke ich anders.
Was habe ich davon, wenn ein Bekannter Geld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung für eine Stadt bezahlt? ..................NICHTS!
Solange man da rauskommen kann, sollte man es zumindestens tun.
Rechtsanwälte machen doch auch nichts anderes
Zitat:
@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 15:12:59 Uhr:
ohne hierfür eine Gegenleistung FÜR (!) den Bürger zu leisten!Trotzdem wird hier Geld aus dem Nichts generiert.
Die Gegenleistung für die allgemeine Sicherheit und Ordnung ist die, dass Du Dich irgendwann an die TL hältst, wenn Dich die Verwarn- und Bußgelder finanziell überfordern oder Dir halt die Fähigkeit zum führen von Kfz aberkannt wird, wenn Du es nicht auf die Kette bekommst, Dich an die StVO zu halten.
Und hier ein Tip, den ich in der Woche mehrmals gebe, wenn man nicht möchte, dass die Kommune Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern generiert.
Halte Dich an die Pflichten, die Dir als Halter und Fahrzeugführer aufgebrummt werden.
Aber psst, nicht weitersagen, sonst entsteht ein Haushaltsloch.