Fahrer-Beifahrer Scheibentöning
Hallo Profis!
möchte mir gerne Scheibentönen fahrer/beifahrer, brauchen nicht so dunkel sein wie hinten, aber eine leichte Tönung / Spiegelung wäre natürlich schick.
Laut TÜV Aussage ist das ganze für KFZ mit Deutscher Zulassung nicht erlaubt!
Gibt es einen Weg, dieses zu machen, ganz legal, ohne das der Versicherungsschutz gefährdet wird... und ohne stress mit den Ordnungshütern?
Mag es nicht, wenn ich so angeschaut werde und teilweise angegafft, das stört mich einfach, im Stau oder Ampel! und auf Reisen stört auch mal die Sonne. (Gibt es viell.eine offiz. gen.vom Augenarzt, Brille hab ich schon ;-))) das dann hochoffiziell vom TÜV eingetragen wird)
Hmmm, vielleicht hat ja jemand eine Idee für mich!
CFC und CO haben soweit nichts im Programm!
Helft mir bitte bitte bitte ;-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von iviza
Mag es nicht, wenn ich so angeschaut werde und teilweise angegafft, das stört mich einfach, im Stau oder Ampel!
Du benötigst vermutlich keine Scheibentönung, sondern einen Psychotherapeuten.
Matthias
18 Antworten
Hallo Friedel!
Woher stammt die Info, dass das Coating legal ist oder besser, wie wird das rechtlich begründet? Der TÜV-Onkel weiß nämlich auch nich alles. Und wenn ich ihm ne Rechtsgrundlage zitieren kann, wirkt das manchmal Wunder!
servus zusammen,
also, das thema seitenscheiben tönen ist ein sehr kontrovers diskutierter punkt, auch hier im forum. hier kann man nachlesen, welche vorgaben der tüv(nord) an die lichtdurchlässigkeit der scheiben stellt. beachtet man, dass dieser tönungsgrad schon ab werk fast erreicht ist, hat man wenig messbares für viel geld. mal von der einzelabnahme abgesehen, die auch nicht gerade für nen appel und nen ei zu haben ist und die enstprechenden beziehungen hat. hier im forum gibt es schon einige threads dazu. nun frage ich mich, wie ist das mit originalteilen?? folgende überlegung: man bestellt sich die scheiben der us-spezifikation mit tönung ab werk. da sollten ja teilenummer usw. vermerkt sein und es handelt sich um ein teil eines originalausrüstungsherstellers (OEM) - sprich Audi. sind diese teile von den abmessungen her gleich?? es gibt ja auch genug autos, die mit roten blinkern und deutscher zulassung umherfahren (re-importe), zumindest hier im raum stuttgart.
Danke für eure antworten.
Die US-Scheiben müssen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit im Rahmen der Vorgaben des KBA liegen. Andernfalls sind sie hier nicht zulässig.
Legale Lösung: Audi TT kaufen ... da sind die Seitenscheiben von Haus aus schon so klein, da kann auch ohne Tönung keiner reingaffen 🙂
Noch kurz was zum Topic: Einer meiner früheren Arbeitskollegen hatte an seinem Benz die vorderen Seitenscheiben getönt ... . Naja, war alles schön und gut soweit nur leider hatte er vor dem Tönen besagter Scheiben keine Vorstellung was das Tönen der vorderen Seitenscheiben nochmal zusätzlich an Helligkeit im Fahrzeuginneren nimmt, oder in welchem Maße besagtes Verfahren die Sicht bei Dunkelheit nach draußen verschlechtert. Nämlich massiv! Den Sommer über hat er sie noch drin gelassen, aber im Winter wurde es ihm zuviel und er hat sie wieder abgezogen. Man sieht wirklich nur noch sehr schlecht nach aussen.
Wird schon nen Grund haben, dass das in Deutschland nicht zulässig ist, halte ich ganz nebenbei bemerkt auch für Sinnvoll. Auch das Argument mit dem Einschlagen im Notfall halte ich für schlüssig.
Grüße,
Dave