Fahrer bei der Fahrerlaubnisbehörde melden?

Moin!

Wir haben bei uns in der Stadt einen Fahrer, bei dem man schon extra Abstand hält, weil dieser sehr Fahruntauglich fährt - wohlgemerkt geschätzt >80 Jahre.

Bei der Fahrschule habe ich bei meinen Theoriestunden mitbekommen, dass man diese bei der Fahrerlaubnisbehörde melden kann und diese Personen einen ärztlichen Test absolvieren müssen. Ich will jetzt nicht den den Dorfpolizisten spielen, aber heute ist mir mit dem besagten Fahrer eine sehr bremslige Situation passiert.

Ich wollte aus dem Kreisverkehr rausfahren und musste Fußgänger durchlassen. Auf einmal sehe ich im Innenspiegel, wie ein Fahrzeug mit geschätzen 30 km/h auf mein stehendes Auto bretterte. Er ist in der letzten Sekunde rechts ausgewichen und hätte beinahe die Fußgänger mitgenommen. Das gab mir den letzten Rest, als ich den Fahrer wieder sah.

Wie gesagt: Ich werde jetzt nicht bei jedem Renter zur Fahrerlaubnisbehörde rennen und Polizist spielen, aber nach einer langen Zeit wird bei besagter Person meine Zündschnur auch kürzer.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? "Petzerei" sein lassen oder anders vorgehen?

87 Antworten

Zitat:

Die Unfälle kommen meist wegen denen die zu langsam fahren, LKW mit 60

Auf den meisten Straßen dürfen LKW auch nur max. 60 fahren, auf
der BAB dürfen sie schneller...

Zitat:

@Questor schrieb am 24. Mai 2023 um 08:10:55 Uhr:



Zitat:

Die Unfälle kommen meist wegen denen die zu langsam fahren, LKW mit 60

Auf den meisten Straßen dürfen LKW auch nur max. 60 fahren, auf
der BAB dürfen sie schneller...

Eben,

ist halt leider ein Relikt aus alten Zeiten, kennen keinen Grund warum ein LKW auf einer Bundesstraße keine 80 fahren sollte.

Zitat:

@womopedda schrieb am 23. Mai 2023 um 18:27:55 Uhr:


Also: Wollte eigentlich nix mehr dazu schreiben, aber lieber "Gordonairdail", tut mir leid dass so zu formulieren: Wie andere auch schon festgestellt haben, was du sagst ist sachlich und inhaltlich falsch, und Halbwahrheiten sind auch nicht richtig!!

Wenn man bitte noch einmal den Themenstarter nachliest:
Offenbar hat hier ein älterer Autofahrer eine Wahrnehmungsschwäche... das ergibt sich aus den Fakten, denn er reagiert zu spät auf bestimmte Situationen. Es kann nur ein Sehfehler sein, also ein körperlicher Mangel könnte zugrunde liegen.
Übrigens kann das auch auftreten wenn man mit dem Handy spielt, aber ich schweife ab....

Also, der Mann bemerkt zu spät, dass vor ihm ein Auto anhält resp. schon steht. Er weicht gerade noch aus und übersieht hier Personen, die die Straße queren, er bremst im letzten Augenblick noch rechtzeitig, nix ist passiert.
Vermutlich hat er eine Sehschwäche, die JEDEM jederzeit besonders im Alter ereilen kann.

Es besteht eine Gefahr, jedes mal, wenn der Mann Auto fährt besteht die Gefahr, dass er oder andere zu Schaden kommen.

Was tun: Zuständig ist die Verwaltung, je nach Stadt oder Land kann es das Bürgeramt sein oder das Ordnungsamt oder das Amt für Führerscheinwesen, egal - es ist die Verwaltung zuständig!

Wenn man es der Polizei mitteilt, muss sie es dem Amt unmittelbar weiterleiten, dazu ist sie verpflichtet. Wenn sich aus der Schilderung ergibt, dass der Mann immer noch schlimm unterwegs ist und weitere Gefahren zu unterstellen sind, wird die Polizei vielleicht sogar losfahren und nach dem Fahrer suchen, gegebenenfalls ihn zuhause aufsuchen. Je nach dem, wie der Beamte, der angesprochen wird, erkennt, ob er eine Gefahr erkennt, die es sofort gilt, zu unterbinden. Das wäre dann seine Aufgabe.

Ich treibe es auf die Spitze: er trifft den Mann an und er beobachtet vielleicht auch einen ähnlichen Sachverhalt, der Sehschwäche z.B. impliziert. Er spricht mit dem Mann und der bestätigt, dass er schlecht sieht. "Deshalb fahre ich langsam." Das wäre der Hammer. Der Herr könnte nun aus Gründen der Gefahrenabwehr zunächst vom Weiterfahren ausgeschlossen werden, aber: Das ist nur eine erste Maßnahme. Alles weitere bis zum Entzug der Fahrerlaubnis liegt nun in Händen der Behörde /Verwaltung. Und es wird keine MPU ("Idiotentest"😉 gemacht, das ist was anderes!! Er wird amtsärztlich untersucht und erst dann wird festgelegt, ob er körperlich tauglich ist, zukünftig ein Fahrzeug zu führen. Übrigens hat der Beamte der Polizei vor Ort im Antreffensfall nicht das Recht, dem Mann die Fahrerlaubnis zu entziehen oder den Führerschein nur wegzunehmen... Selbst wenn er Kontakt mit dem Amt hat, telefonisch, und der Sachbearbeiter ordnet das Wegnehmen des Führerscheines an, das geht nicht! Alleine das Wegnehmen des Papiers verhindert ja nicht die Weiterfahrt. Wenn es schlimm wird, kann man den Schlüssel des Fahrzeuges einbehalten, falls der Fahrer erkennen lässt, dass er wirklich völlig "daneben" ist, ohne betrunken zu sein. Erfolgt keine Einsicht, besteht im Einzelfall die Möglichkeit , den Pkw aus Gründen der Gefahrenabwehr gar sicherzustellen. Es ist jedenfalls rechtlich ein völlig schwieriger Sachverhalt. Legal erst zu beenden, wenn das Verfahren beendet ist und der Delinquent quasi die Verfügung des Fahrverbotes (Entzug der Fahrerlaubnis) in Händen hält. Was schon mal stramm durchgezogen in ein paar Stunden erledigt sein kann (nehmen wir an, es erfolgt dann kein Widerspruch mit aufschiebender Wirkung).

Selbst wenn sich der Mann spontan entschließt, seinen Führerschein bei der Polizei abzugeben: Der Verwaltungsakt zum Entzug der Fahrerlaubnis muss erst danach korrekterweise noch schriftlich von der Behörde angeordnet werden.

Sollte die Polizei nicht sofort tätig werden, was der Regelfall ist, wird sie alles an Kenntnissen dem Amt zuleiten. Dort wird dann das nach Beurteilung des Amtes Notwendiges veranlasst.

Das kann man aber auch selber erledigen und dem Amt schriftlich von seinen Beobachtungen Kenntnis geben. Sie - die Behörde - ist nun verpflichtet, geeignete notwendige Maßnahmen zu treffen.

Hoffe, alles bedacht zu haben, aber so ist der normale Gang der Dinge und die Arbeit nach Vorschrift in genau solchen oder gleichgelagerten Sachverhalten.

Gruß Peter

Irgendwie sollte man sich auch nicht am Alter festbeißen, wenn wie beim Te ein Fahrer immer wieder auffällt...

Auch wenn ein 20 Jähriger oft mit sehr kritischen Fahrmanövern/oder eher Aussetzern auffällig wird, kann eine Meldung nicht schaden ... ob da dann Leichtsinn, Gleichgültigkeit, Substanzen oder medizinische Gründe dahinter stecken ist dann Aufgabe der Behörden...

Ich denke mal wir sind uns hier alle einig, es geht nicht darum jeden Fahrfehler gleich zur Anzeige zu bringen, sondern generell Leute aus dem Verkehr zu ziehen die eine Gefahr für Leib und Leben von sich selber und anderen sind, weil Sie nicht (mehr) fahrtauglich sind...

Sowas fällt tendenziell eher in Dörfern und Kleinstädten auf ... wo man sich öfters begegnet, in großen Ballungszentren geht sowas in der großen Masse unter...da muss dann leider oftmals wirklich erst was passieren, sofern nicht bereits Angehörige oder Personen aus dem Umfeld aktiv werden..

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Zitat:

@pmscali schrieb am 24. Mai 2023 um 08:18:30 Uhr:


ist halt leider ein Relikt aus alten Zeiten, kennen keinen Grund warum ein LKW auf einer Bundesstraße keine 80 fahren sollte.

Relikt oder nicht, nur weil du keinen Grund kennst, bedeutet das noch lange nicht, dass es keinen gibt.

Zitat:

@8848 schrieb am 24. Mai 2023 um 08:42:35 Uhr:



Relikt oder nicht, nur weil du keinen Grund kennst, bedeutet das noch lange nicht, dass es keinen gibt.

Ich bin aus dem Nutzfahrzeugbau, es gibt für mich keinen Triftigen Grund.

Fahrzeiten ist besser wie Früher, Bremsen und Sicherheitssysteme sind besser, es wäre Sicherer wenn die mit 80km/h besser im Verkehr mitschwimmen dürften.

Zitat:

Irgendwie sollte man sich auch nicht am Alter festbeißen, wenn wie beim Te ein Fahrer immer wieder auffällt...

Nein, Das Sowieso nicht.

Entweder jemand kann Normal am Straßenverkehr Teilnehmen oder eben nicht, dafür gabs Fahrschule und Prüfung.

Wenn ich in der 100 meine 100 oder 105kmh lt. Tacho mit Tempomat fahre und aus einer Einfahrt/Ausfahrt vom Gewerbegebiet fährt einer ran, sieht mich, nimmt mir dann die Vorfahrt so das ich voll Bremsen muss um den nicht reinzufahren um dann danach langsam auf 60 zu beschleunigen gehört der von der Straße. unabhängig vom Alter oder Geschlecht.

Was habe ich falsch beschrieben ? Ich habe zum Thema nur eine Kurzfassung betreffend meiner Meinung und Kenntnis dargestellt.
Du hast einen ausführlicheren Bericht gegeben, den ich nicht widersprechen möchte. Im Grunde meinen wir das Gleiche ! Sobald eine Mitteilung bei einer Behörde, so wie von Dir geschildert, eingeht und gegen den älteren Herrn ein Verfahren oder eine sonstige Maßnahme verhängt wird, muß auch die "Quelle" der Mitteilung benannt werden.
Dieses berechtigt den älteren Herrn eine Gegendarstellung ( wenn nötig, mit Hilfe eines Anwalts und wenn möglich,
mit Hilfe eines Gutachtens) gegenüber der Administration zu betreiben. Gegen den Vollzug einer Maßnahme stehen dem
älteren Herrn alle Rechtsbehelfe und Rechtsmittel zur Verfügung.

Sollte sich jedoch herausstellen, daß der der Behörde mitgeteilte Sachverhalt, der zu einer Maßnahme gegen den älteren Herr führt, nicht bewiesen, sachlich unzutreffend oder schlicht weg falsch war, könnte dieser gegen den Mitteilenden
strafrechtlich vorgehen.
Im übrigen wird die Ordnungsbehörde auch im Wege der Gefahrenabwehr dann tätig, wenn eine
Mitteilung eingeht, wo sie den Überbringer der Mitteilung kennt, aber den Betroffenen gegen den sich die Mitteilung richtet, anonym hält. Hier wird die Ordnungsbehörde dem Betroffenen nur ein Schreiben zukommen lassen, daß er dieses oder jenes Verhalten zu unterlassen hat, ansonsten könnte ein Verfahren o.ä. drohen.
Diese Art Schreiben der Ordnungsbehörde hat rechtlich keine weitere Bedeutung und dient, wenn es denn so sein sollte, lediglich einer vorbeugenden Maßnahme.

Zitat:

@pmscali schrieb am 24. Mai 2023 um 08:57:28 Uhr:


Wenn ich in der 100 meine 100 oder 105kmh lt. Tacho mit Tempomat fahre und aus einer Einfahrt/Ausfahrt vom Gewerbegebiet fährt einer ran, sieht mich, nimmt mir dann die Vorfahrt so das ich voll Bremsen muss um den nicht reinzufahren um dann danach langsam auf 60 zu beschleunigen gehört der von der Straße. unabhängig vom Alter oder Geschlecht.

Ist halt schwer zu beurteilen, ist das ein einmaliger Ausfall, oder kommt derjenige oft nicht klar ...

Im Grunde sind alles Menschen und es kann 100 Gründe geben, warum ...

Bin mal mit einem Kollegen mitgefahren, der den Anruf bekommen hat, das seine Tochter wegen einer schweren Verletzung ins Krankenhaus musste ... ich habe natürlich sofort das Fahren übernommen, weil ihm das natürlich komplett aus der Bahn geworfen hat ... Wär er alleine gefahren .... ohoh ... ich denke in solchen Situationen funktioniert nichts mehr richtig, da schaltet das gehirn irgendwie auf Notmodus ... was ich auch nachvollziehen kann..

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 23. Mai 2023 um 17:07:30 Uhr:


Andere fahren meist zu schnell und die sind ist, die oft in Unfällen schuldhaft verwickelt sind.

Die riskanteren Fahrer*innen sind die Drängler, also jene, die den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhalten, und davon hat es jede Menge.

Und ansonsten braucht es doch immer auch den Nachweis, der zudem jeder Überprüfung standhalten können muß? Da könnte doch jeder kommen und etwas behaupten? Und man sollte hier auch nicht übersehen, daß es Leute hat, die sich einander ähneln.

Meine bescheidene Erfahrung im täglichen Straßenverkehr bestärkt mich, zu sagen, daß zumeist nicht Ältere, die hier und da, langsam und bedächtig fahren und hinter sich mehrere Fahrzeuge haben, eine ernsthafte Gefahr darstellen.
Gefahren gehen zumeist von Jüngeren mit erhöhter Geschwindigkeit, zu dichten Auffahren und unvorsichtigen Überholen aus.

Wenn man sich an die Richtgeschwindigkeit hält wird man merken das selten mal jemand zu dicht auffährt.

wenn man natürlich immer 10 bis 30 km/h drunter ist gibt es immer welche die hinten auffahren. passiert mir auch wenn ich mit Tempomat fahr und der vor mir mit z.b. 86 in der 100 rumgurkt.

Gibt auch die Fahrer die fast überall die gleiche Geschwindigkeit fahren, im Ort und ausserhalb 70kmh z.b.

Zitat:

@pmscali schrieb am 24. Mai 2023 um 09:43:23 Uhr:


Wenn man sich an die Richtgeschwindigkeit hält wird man merken das selten mal jemand zu dicht auffährt.

Wo gibt es, abgesehen von Autobahnen, Richtgeschwindigkeit? Und das mit dem dicht auffahren erlebt man täglich, ob in der Stadt, wo 50kmh für manche Vollixxxxen bereits Parken bedeutet oder außerhalb, wo man bei 100 trotz Überholverbot und Gegenverkehr überholt wird... Und genau diejenigen, die das machen, sind die Gefahr im Verkehr, nicht diejenigen, die mal etwas langsamer als das TL fahren.

Zitat:

@pmscali schrieb am 24. Mai 2023 um 08:57:28 Uhr:



Ich bin aus dem Nutzfahrzeugbau, es gibt für mich keinen Triftigen Grund.

Für dich.

Zitat:

@8848 schrieb am 24. Mai 2023 um 10:18:01 Uhr:



Zitat:

@pmscali schrieb am 24. Mai 2023 um 08:57:28 Uhr:



Ich bin aus dem Nutzfahrzeugbau, es gibt für mich keinen Triftigen Grund.

Für dich.

Es gibt keinen Grund, außer für die was mit 65-70 rumgurken und sich dann gestört fühlen weil ein LKW hinter Ihnen ist.

Zitat:

@Quatschtuete schrieb am 24. Mai 2023 um 08:06:10 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Mai 2023 um 06:26:34 Uhr:


Und bei jüngeren VTs verfährst du natürlich genau so. Das sind ja schließlich die VTs mit denen du am meisten konfrontiert wirst.
Und denke bitte an die Selbstanzeige !

Was haben hier jetzt jüngere VT´s mit dieser klaren Sachlage zutun.
Dieses "ja aber die jungen Leute machen dies und das" kannst du dir langsam echt sparen.
Jedes mal wenn es in diese Themenrichtung ältere Verkehrsteilnehmer geht, dann kommst du mit dieser unnötigen Argumentation.
Hier hat keiner verallgemeinert und behauptet, dass alle älteren Leute schlechte Verkehrsteilnehmer sind.
Es geht hier um einen Einzelfall.

Alles falsch was du schreibst. Es hat hier noch keiner verlangt wegen solch einer harmlosen Situation bei jüngeren VTs die Fahrtauglichkeit anzuzweifeln. Dies passiert nur regelmäßig bei älteren VTs.

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