Fahrer bei der Fahrerlaubnisbehörde melden?

Moin!

Wir haben bei uns in der Stadt einen Fahrer, bei dem man schon extra Abstand hält, weil dieser sehr Fahruntauglich fährt - wohlgemerkt geschätzt >80 Jahre.

Bei der Fahrschule habe ich bei meinen Theoriestunden mitbekommen, dass man diese bei der Fahrerlaubnisbehörde melden kann und diese Personen einen ärztlichen Test absolvieren müssen. Ich will jetzt nicht den den Dorfpolizisten spielen, aber heute ist mir mit dem besagten Fahrer eine sehr bremslige Situation passiert.

Ich wollte aus dem Kreisverkehr rausfahren und musste Fußgänger durchlassen. Auf einmal sehe ich im Innenspiegel, wie ein Fahrzeug mit geschätzen 30 km/h auf mein stehendes Auto bretterte. Er ist in der letzten Sekunde rechts ausgewichen und hätte beinahe die Fußgänger mitgenommen. Das gab mir den letzten Rest, als ich den Fahrer wieder sah.

Wie gesagt: Ich werde jetzt nicht bei jedem Renter zur Fahrerlaubnisbehörde rennen und Polizist spielen, aber nach einer langen Zeit wird bei besagter Person meine Zündschnur auch kürzer.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? "Petzerei" sein lassen oder anders vorgehen?

87 Antworten

Das ist immer so ? Polizei nimmt nur auf und leitet weiter ... entscheiden tut Polizei nie etwas...

Das ließt hier oft im Zusammenhang mit wer hat Schuld am Unfall, oder Bussgeldhöhe u.s.w.

"Die Polizie hat gesagt" das ist so alles falsch ... ihre Meinung können beamte vor Ort schon sagen ... Wie es schlussendlich ausgeht, oder welches Strafmaß , Maßnahmen angeordnet werden oder wer am Unfall Schuld trägt ... das entscheiden andere Behörden, Gerichte u.s.w.

Ich meine das ist auch ein ganz wichtiger Punkt wie unsere Polizei aufgebaut ist..

Zum Thema .. melden kann man das sicherlich auf der Wache, die sollten dann schon wissen an welche Behörde das weiter geleitet werden muss...

Zitat:

@Dofel schrieb am 23. Mai 2023 um 15:02:38 Uhr:



Das beurteile ich anders. Und ich kenne das anders.
Denn die Polizei schaut sich den definitiv genauer an, wenn so eine Meldung kommt.

Die Polizei schaut da gar nicht hin, es gibt keinen Schaden keine Straftat...erst dann könnte man eine Anzeige machen. Da hat lediglich einer gepennt, war abgelenkt, oder sonstig beeinträchtig....wie täglich viele tausende andere auch.

Hier müsste man sich an andere Stellen wenden.

Ich habe mal gelesen, das selbst wenn die Polizei nicht aktiv wird / den Sachverhalt weiterleitet, solche "Anzeigen/Meldungen" trotzdem gespeichert werden ... häuft sich dann sowas, oder es trudelt wieder was über Kennzeichen/Person XY ein ... wird es schon eng, wenn da Datensätze zu vorherigen Meldungen vorhanden sind...

Grundsätzlich kann es nicht schaden das mal melden...was die Behörden dann daraus machen...

Zitat:

@tartra schrieb am 23. Mai 2023 um 17:50:36 Uhr:


Ich habe mal gelesen, das selbst wenn die Polizei nicht aktiv wird / den Sachverhalt weiterleitet, solche "Anzeigen/Meldungen" trotzdem gespeichert werden ... häuft sich dann sowas, oder es trudelt wieder was über Kennzeichen/Person XY ein ... wird es schon eng, wenn da Datensätze zu vorherigen Meldungen vorhanden sind...

Grundsätzlich kann es nicht schaden das mal melden...was die Behörden dann daraus machen...

Nur nicht jetzt eine Art "Hexenjagd" auf einen älteren Fahrer betreiben, wenn dieser besonders langsam
und bedächtig fährt, was vielleicht auch seinem Alter geschuldet ist. Er hat doch wohl bisher keinen
tatsächlichen Unfall begangen und ist sonst nicht in besonderer Weise aufgefallen. Daß er eventuell
für Viele zu langsam fährt, ist doch noch kein Delikt oder Fehlverhalten.
Wie oft begegne ich Raser, Überholer in unübersichtlich Fahrt pp. und es ist nichts weiteres passiert,
daß ich selbst in meiner Fahrweise eingeschränkt wurde.

Ähnliche Themen

Sowas wird gespeichert und "zu langsam gefahren" hat später kaum Einfluss, aber wer weiß ... Meldung, auffällig langsam(überfordert?), wieder eine Meldung ...am Kreisverkehr fast Fussgänger überfahren u.s.w. dann bekommt der Richter kommt es zum Verfahren durchaus ein klares Bild das mit dem fahrer etwas nicht mehr stimmt und das wohl schon länger ... und Handlungsbedarf besteht..

Ich hatte sowas mal im Zusammenhang mit Alkohlfahrten gelesen .. wo dann doch mal was passiert ist, es im Vorfeld mehrer Hinweise aus dem Umfeld gab, das öfters auffälliges Fahrverhalten vorhanden war ... aus der Sache kam der Typ nicht mehr raus, vor Gericht... das es nur eine "einmalige" Entgleisung war...

Also: Wollte eigentlich nix mehr dazu schreiben, aber lieber "Gordonairdail", tut mir leid dass so zu formulieren: Wie andere auch schon festgestellt haben, was du sagst ist sachlich und inhaltlich falsch, und Halbwahrheiten sind auch nicht richtig!!

Wenn man bitte noch einmal den Themenstarter nachliest:
Offenbar hat hier ein älterer Autofahrer eine Wahrnehmungsschwäche... das ergibt sich aus den Fakten, denn er reagiert zu spät auf bestimmte Situationen. Es kann nur ein Sehfehler sein, also ein körperlicher Mangel könnte zugrunde liegen.
Übrigens kann das auch auftreten wenn man mit dem Handy spielt, aber ich schweife ab....

Also, der Mann bemerkt zu spät, dass vor ihm ein Auto anhält resp. schon steht. Er weicht gerade noch aus und übersieht hier Personen, die die Straße queren, er bremst im letzten Augenblick noch rechtzeitig, nix ist passiert.
Vermutlich hat er eine Sehschwäche, die JEDEM jederzeit besonders im Alter ereilen kann.

Es besteht eine Gefahr, jedes mal, wenn der Mann Auto fährt besteht die Gefahr, dass er oder andere zu Schaden kommen.

Was tun: Zuständig ist die Verwaltung, je nach Stadt oder Land kann es das Bürgeramt sein oder das Ordnungsamt oder das Amt für Führerscheinwesen, egal - es ist die Verwaltung zuständig!

Wenn man es der Polizei mitteilt, muss sie es dem Amt unmittelbar weiterleiten, dazu ist sie verpflichtet. Wenn sich aus der Schilderung ergibt, dass der Mann immer noch schlimm unterwegs ist und weitere Gefahren zu unterstellen sind, wird die Polizei vielleicht sogar losfahren und nach dem Fahrer suchen, gegebenenfalls ihn zuhause aufsuchen. Je nach dem, wie der Beamte, der angesprochen wird, erkennt, ob er eine Gefahr erkennt, die es sofort gilt, zu unterbinden. Das wäre dann seine Aufgabe.

Ich treibe es auf die Spitze: er trifft den Mann an und er beobachtet vielleicht auch einen ähnlichen Sachverhalt, der Sehschwäche z.B. impliziert. Er spricht mit dem Mann und der bestätigt, dass er schlecht sieht. "Deshalb fahre ich langsam." Das wäre der Hammer. Der Herr könnte nun aus Gründen der Gefahrenabwehr zunächst vom Weiterfahren ausgeschlossen werden, aber: Das ist nur eine erste Maßnahme. Alles weitere bis zum Entzug der Fahrerlaubnis liegt nun in Händen der Behörde /Verwaltung. Und es wird keine MPU ("Idiotentest"😉 gemacht, das ist was anderes!! Er wird amtsärztlich untersucht und erst dann wird festgelegt, ob er körperlich tauglich ist, zukünftig ein Fahrzeug zu führen. Übrigens hat der Beamte der Polizei vor Ort im Antreffensfall nicht das Recht, dem Mann die Fahrerlaubnis zu entziehen oder den Führerschein nur wegzunehmen... Selbst wenn er Kontakt mit dem Amt hat, telefonisch, und der Sachbearbeiter ordnet das Wegnehmen des Führerscheines an, das geht nicht! Alleine das Wegnehmen des Papiers verhindert ja nicht die Weiterfahrt. Wenn es schlimm wird, kann man den Schlüssel des Fahrzeuges einbehalten, falls der Fahrer erkennen lässt, dass er wirklich völlig "daneben" ist, ohne betrunken zu sein. Erfolgt keine Einsicht, besteht im Einzelfall die Möglichkeit , den Pkw aus Gründen der Gefahrenabwehr gar sicherzustellen. Es ist jedenfalls rechtlich ein völlig schwieriger Sachverhalt. Legal erst zu beenden, wenn das Verfahren beendet ist und der Delinquent quasi die Verfügung des Fahrverbotes (Entzug der Fahrerlaubnis) in Händen hält. Was schon mal stramm durchgezogen in ein paar Stunden erledigt sein kann (nehmen wir an, es erfolgt dann kein Widerspruch mit aufschiebender Wirkung).

Selbst wenn sich der Mann spontan entschließt, seinen Führerschein bei der Polizei abzugeben: Der Verwaltungsakt zum Entzug der Fahrerlaubnis muss erst danach korrekterweise noch schriftlich von der Behörde angeordnet werden.

Sollte die Polizei nicht sofort tätig werden, was der Regelfall ist, wird sie alles an Kenntnissen dem Amt zuleiten. Dort wird dann das nach Beurteilung des Amtes Notwendiges veranlasst.

Das kann man aber auch selber erledigen und dem Amt schriftlich von seinen Beobachtungen Kenntnis geben. Sie - die Behörde - ist nun verpflichtet, geeignete notwendige Maßnahmen zu treffen.

Hoffe, alles bedacht zu haben, aber so ist der normale Gang der Dinge und die Arbeit nach Vorschrift in genau solchen oder gleichgelagerten Sachverhalten.

Gruß Peter

Zitat:

@womopedda schrieb am 23. Mai 2023 um 18:27:55 Uhr:


Wenn man bitte noch einmal den Themenstarter nachliest:
Offenbar hat hier ein älterer Autofahrer eine Wahrnehmungsschwäche...

Gruß Peter

Ich halte den älteren VT für einen Zufall, oder auch nur für ein gefundenes Fressen um die Sache interessant zu machen.

Mir sind in 45 Jahren 3 VTs hinten reingebrummt, alles jüngere VTs, hatten die alle eine Wahrnehmungsschwäche ? Wenn ja, in einem besonders schweren Fall. Opi hier in diesem Fall hat es sogar geschafft den Unfall zu verhindern.

Kinder lasst doch einfach mal die Kirche im Dorf.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 23. Mai 2023 um 14:11:17 Uhr:


Dieses Thema ist im Forum nicht so beliebt.
Es könnte also windig werden für dich...

Nicht beliebt ist die pauschale Annahme, dass ältere Mitbürger schlechter fahren und daher alle überprüft werden müssen. Davon halte ich auch nichts.

Eine andere Sache ist, wenn tatsächlich Auffälligkeiten bei einem Fahrer auftreten. Da macht es natürlich Sinn, dies den Behörden zu melden. Allerdings muss dies mit Augenmaß erfolgen. Ein Fahrfehler reicht dazu meist nicht aus. Nehmen wir das Beispiel vom TE. Es sollte nicht sein, dass wenn ein junger Fahrer pennt und einen fast einen Auffahrunfall passiert, dass nix unternommen wird, bei einem älteren Fahrer hingegen schon. Wenn man natürlich häufiger gefährliche Auffälligkeiten bei dieser Person beobachtet hat, ist es sehr sinnvoll, dies zu melden, ja es ist nahezu eine Pflicht.

@ThePort
Es ist nicht einfach für dich, abzuwägen und eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Wie oben geschrieben, ein Vorfall ist aus meiner Sicht nicht ausreichend, um den Fahrer zu melden, insbesondere dann nicht, wenn du einen jüngeren Fahrer nicht melden würdest. Du hast diesen Fahrer aber schon länger beobachtet und daher bleibt es in deiner Verantwortung, abzuwägen und sein gesamtes Verhalten zu bewerten. Du solltest bei dieser Entscheidung immer die Frage im Auge behalten, würdest du auch so handeln, wenn es ein junger Fahrer wäre? Nicht das Alter des Fahrers spielt die Rolle, sondern sein Verhalten im Straßenverkehr.

Gruß

Uwe

Vor einigen Jahren wollte ich mal an einer Kreuzung geradeaus fahren, auf der Gegenspur ein älterer Herr, der links abbiegen wollte. Als Linksabbieger hätte er mich natürlich durchlassen müssen. Das tat er aber nicht: Er nahm mir nicht nur ziemlich dreist die Vorfahrt -- ich konnte gerade noch bremsen --, sondern gestikulierte auch noch wild, so als wäre *ihm* gerade ein riesiges Unrecht widerfahren.

Ich finde es nicht schlimm, wenn ältere VT langsamer fahren als erlaubt oder ein bisschen länger bei der Wegfindung brauchen, aber wenn absolute Grundregeln nicht mehr beherrscht werden, finde ich eine Meldung legitim. Auch im Sinne des Betroffenen.

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 23. Mai 2023 um 23:47:16 Uhr:


Vor einigen Jahren wollte ich mal an einer Kreuzung geradeaus fahren, auf der Gegenspur ein älterer Herr, der links abbiegen wollte. Als Linksabbieger hätte er mich natürlich durchlassen müssen. Das tat er aber nicht: Er nahm mir nicht nur ziemlich dreist die Vorfahrt -- ich konnte gerade noch bremsen --, sondern gestikulierte auch noch wild, so als wäre *ihm* gerade ein riesiges Unrecht widerfahren.

Ist mir auch schon passiert, nur war der Fahrer, der mir die Vorfahrt genommen hat, so dass ich scharf bremsen musste und dann noch wild rumgestikuliert hat, jüngeren Alters.

Daher sollte man das Verhalten unabhängig vom Alter des Fahrers bewerten und auch die Entscheidung, ob man dies den Behörden meldet.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Mai 2023 um 16:09:15 Uhr:



Nö. Es muss kein konkretes Vergehen vorliegen, damit eine MPU angeordnet wird.

Sorry, aber diese Aussage ist Unsinn.

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 23. Mai 2023 um 23:47:16 Uhr:


Vor einigen Jahren wollte ich mal an einer Kreuzung geradeaus fahren, auf der Gegenspur ein älterer …..

Ich finde es nicht schlimm, wenn ältere VT langsamer fahren als erlaubt oder ein bisschen länger bei der Wegfindung brauchen, aber wenn absolute Grundregeln nicht mehr beherrscht werden, finde ich eine Meldung legitim. Auch im Sinne des Betroffenen.

Und bei jüngeren VTs verfährst du natürlich genau so. Das sind ja schließlich die VTs mit denen du am meisten konfrontiert wirst.
Und denke bitte an die Selbstanzeige !

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 23. Mai 2023 um 17:07:30 Uhr:


Andere fahren meist zu
schnell und die sind ist, die oft in Unfällen schuldhaft verwickelt sind.

Bitte?

Die Unfälle kommen meist wegen denen die zu langsam fahren, LKW mit 60 und eben ältere oder aktuell irgendwelche Spritsparer die mir 67 in der 100 Fahren.

es häuft sich dann so ne schöne Kolonne an, alle müssen dann mit gefühlt 50 hinter einen so nen Trottel her fahren, irgendwann kommt es da zu gefährlichen Überholmanövern.

jemand der zu zügig Fährt und dabei konzentriert ist ist weniger gefährlich also solche Verrecker die nebenbei noch am Handy spielen und oder im Auto alles tun außer sich auf die Straße zu konzentrieren.

Der TE soll den bei der Behörde melden und zwar zügig bevor irgendwas passiert. eine Straße ist ein Tummelplatz für jeden.

Der gewissenhafte meldet Fahrer die für sich und die Allgemeinheit eine Gefahr dar stellen, vor allem wenn es wiederholt vor kommt. Dabei ist egal ob derjenige ständig mit Vollgas durch den verkehrsberuhigten Bereich fährt, regelmäßig mit Stoff unterwegs ist oder die gesundheitlichen Fähigkeiten nicht mehr ausreichen.

Erst auf einen Personenschaden zu warten, oder manche wegen ihres Alters zu ignorieren ist der falsche Weg.

Ob der seinen Lappen abgeben muss entscheidet ja noch immer jemand anderes, der machst das dann sogar völlig losgelöst vom Alter.

Was diese Vergleiche hier sollen ist mir schleierhaft, es geht weder um das Alter des Verkehrsrambo, noch um Fahrfehler von Jüngeren allgemein .....

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Mai 2023 um 06:26:34 Uhr:



Zitat:

@Shoggoth schrieb am 23. Mai 2023 um 23:47:16 Uhr:


Vor einigen Jahren wollte ich mal an einer Kreuzung geradeaus fahren, auf der Gegenspur ein älterer …..

Ich finde es nicht schlimm, wenn ältere VT langsamer fahren als erlaubt oder ein bisschen länger bei der Wegfindung brauchen, aber wenn absolute Grundregeln nicht mehr beherrscht werden, finde ich eine Meldung legitim. Auch im Sinne des Betroffenen.

Und bei jüngeren VTs verfährst du natürlich genau so. Das sind ja schließlich die VTs mit denen du am meisten konfrontiert wirst.
Und denke bitte an die Selbstanzeige !

Was haben hier jetzt jüngere VT´s mit dieser klaren Sachlage zutun.
Dieses "ja aber die jungen Leute machen dies und das" kannst du dir langsam echt sparen.
Jedes mal wenn es in diese Themenrichtung ältere Verkehrsteilnehmer geht, dann kommst du mit dieser unnötigen Argumentation.
Hier hat keiner verallgemeinert und behauptet, dass alle älteren Leute schlechte Verkehrsteilnehmer sind.
Es geht hier um einen Einzelfall.

Deine Antwort
Ähnliche Themen