Fahren ohne zulassung und versicherungsschutz
hi ich bin mit meinem auto hinterm haus auf nem feldweg gefahrn aspfaltiert aber keine öfentliche straße dürfen nur landwirschaftliche fahrzeuge fahrn und anwohner also ich
da wolte ich hald mein neu aufgebautes auto testen bevor ich es zum tüv bringe sprich bremsen usw dabei kam ich vom weg ab und landetet im akker auf m dach mir is nix paasiert hab ja käfig usw drin und meim auto auch nich viel dann bin ich schnell heim gelaufen hab traktor geholt und als ich wia zum auto kamm war da so n mädchen hat die polizei angerufen ich hab hald mein auto heim gefahrn dann waren die polizei auf einmal bei mir hat aber nich geklingelt mit was hab ich zu rechen? weil es kam niemand zu schaden es war keine öffentliche straße und mein auto war weg bovor sie kamen? ich weiß war nicht gerade sinvoll von mir mach sowas ohne zulassung usw auch nicht mehr bin 18 in der probezeit und habe noch keine punkte auto hat kein tüv und fehlende eintragungen
Beste Antwort im Thema
Das war aber ein langer Satz.
52 Antworten
1. Kai70 hat Recht. Beim Entzug muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Denn es wurde ja nicht nur der Führerschein eingezogen (wie beim Fahrverbot, bei dem die Fahrerlaubnis nur so lange ruht), sondern die Erlaubnis an sich ist hinfällig. Das bedeutet, alles von vorn, wobei allerdings berücksichtigt wird, dass man bereits eine Erlaubnis hatte.
2. @börna: Eine ausgefallene Bremse kann und darf nicht passieren! Denn wie willst du dann noch im Fall der Fälle reagieren können, wenn z.B. ein Kind auf die Straße läuft. "Naja, macht nix, kann ja passieren..." Das kanns doch wirklich nicht sein! Außerdem ist mit einer defekten Bremse jede Betriebserlaubnis hinfällig.
also is so gewesen hab mir die sache noch ma angeschaut da sind ja keine orginalen bremsen drunter sondern vorne die calibra turbo bremsen und hinten die kadett gsi
sieht so aus als ob ein marderbiss dran schuld ist komisch war nur das die anderen 3 bremsen gingen da jetz garkeine mehr geht da die bremsflüßigkeit durch das leck rausgeflossen ist
Das ist mir alles bekannt!
Ein Führerschein (als Bestätigung des Verwaltungsaktes der Bestandenen Fahrerlaubnis) wird eingezogen; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Weiß ich alles!
Ich weiß auch, dass eine FE nach Entzug neu beantragt werden muss. Habe mich unglücklich ausgedrückt.
Ich meine aber, dass bei einem Entzug von mehr als 12 Monaten die FE neu gemacht werden muss......aber ich mache mich mal schlau!
Mea culpa........habe ich getan......sind - wie im Verwaltungsrecht üblich - alles "Kann-Bestimmungen", aber man geht von zwei Jahren als Regelzeitraum aus.......guckst Du hier
moin,
@TE
Mensch....mach bloß mal nen Deutschkurs. TROLL!
Ist leider etwas OT aber mußte einfach mal raus....
mfg
chaosprod
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Zitat:
Original geschrieben von teddy3
2. @börna: Eine ausgefallene Bremse kann und darf nicht passieren! Denn wie willst du dann noch im Fall der Fälle reagieren können, wenn z.B. ein Kind auf die Straße läuft. "Naja, macht nix, kann ja passieren..." Das kanns doch wirklich nicht sein! Außerdem ist mit einer defekten Bremse jede Betriebserlaubnis hinfällig.
Natürlich darf es nicht passieren, dafür haben heutige Autos ja auch ein Zweikreisbremssystem. Aber DEN gewöhnlichen Fahrer zeig mir mal, der bei Ausfall eines Bremskreises (ich sag mal Marderbiss oder einfach nur uralter Bremsschlauch - beides schon gesehen) die Nerven behält!
Bei meiner Schwägerin ist eine Spurstange gerissen. Da ist das Auto nicht mehr lenkbar! Und ab gings in die Botanik. Darf auch nicht passieren und wäre sie auf der Landstraße unterwegs gewesen, dann weilte sie wohl nicht mehr unter uns. Wie sich nachher herausstellte war es ein Materialfehler in der Spurstange (die nie getauscht wurde, sondern noch das Originalteil war).
Um auch mal ein polemisches Beispiel zu bringen: Fällt dir die Bremse aus, dann hast du möglicherweise die Option an dem Kind vorbeizurauschen. Reisst dir die Spurstange ab, dann kannst du relativ machtlos beobachten, wie du in die Gruppe Kinder reinfährst, weil du dein Auto nicht mehr lenken kannst.
Ein Auto ist eine Maschine und keineswegs perfekt. Es darf so manches nicht passieren. Aber es passiert halt und von daher finde ich es nicht so dramatisch, ob da jetzt jemand sich mitm Kurzzeitkennzeichen ablegt oder wohlmöglich erst noch durch den TÜV kommt (wäre z.B. im Falle der Spurstange problemlos möglich gewesen, da sie von aussen "gut" aussah) und sich dadurch trügerisch in Sicherheit wiegt. Derlei Dinge passieren ja oft unvorhergesehen, niemand hätte da vorher mit rechnen können.
Wenn jemand betrunken fährt und jemanden schädigt - das ist MIST, weil vermeidbar. Aber eine technische Panne kann immer mal passieren - auch krasse/absurde technische Pannen.
Hallo!
Ich fürchte, unsere selbsternannten Verkehrserzieher könnten hier bereits einen Schritt zu weit sein.
Wurde der Führerschein von der Polizei bereits einbehalten? Wurde vom TE zugegeben, gefahren zu sein?
Hat die Polizei den Fahrer klar identifiziert? Hat die Zeugin den TE wirklich fahren sehen und dabei klar erkennen können? Oder kam sie dazu, als er neben dem Wagen stand?
Hier sehe ich viel Raum, glimpflich aus der Sache heraus zu kommen.
Dem TE rate ich, sich an einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Gruß,
M.
Erst mal abwarten, ob ein Anhörungsbogen kommmt.
Könnte ja - rein theoretisch - auch sein, dass die lieben Ordnunghüter die Sache mit "keine Feststellungen" abgehakt haben.
Falls ein Anhörungsbogen kommt, kann der TE sich immer noch an einen Rechtsbeistand wenden.
Insgesamt hat er aber jetzt schon den Doppelwhopper-Status in Sachen Dummheit erlangt. Erstens die Tat(en) an sich und dann die Veröffentlichung derselben in einem öffentlichen Forum.
Und da man bekanntermassen oft gar nicht so dumm denken kann, wie es letztlich kommen kann, fehlte jetzt als Krönung nur noch, dass einer der Beamten, die vor Ort waren, zufällig auch noch ein MT-User wäre und diesen Thread findet ....
😁😁
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Hallo!Ich fürchte, unsere selbsternannten Verkehrserzieher könnten hier bereits einen Schritt zu weit sein.
Wurde der Führerschein von der Polizei bereits einbehalten? Wurde vom TE zugegeben, gefahren zu sein?
Hat die Polizei den Fahrer klar identifiziert? Hat die Zeugin den TE wirklich fahren sehen und dabei klar erkennen können? Oder kam sie dazu, als er neben dem Wagen stand?Hier sehe ich viel Raum, glimpflich aus der Sache heraus zu kommen.
Dem TE rate ich, sich an einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.Gruß,
M.
Ist doch klasse das man sich in Deutschland so verhalten kann und dann noch so einfach aus der Sache rauskommen kann oder?? Deshalb lernen viele aus ihrem Schaden (der dann keiner ist) ja auch nichts.
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Und da man bekanntermassen oft gar nicht so dumm denken kann, wie es letztlich kommen kann, fehlte jetzt als Krönung nur noch, dass einer der Beamten, die vor Ort waren, zufällig auch noch ein MT-User wäre und diesen Thread findet ....
Und dann? Was sollte passieren? Der Threadersteller wird sich vielleicht nen blöden Spruch anhören müssen, wenn überhaupt... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Ist doch klasse das man sich in Deutschland so verhalten kann und dann noch so einfach aus der Sache rauskommen kann oder?? Deshalb lernen viele aus ihrem Schaden (der dann keiner ist) ja auch nichts.
...würdest du nicht versuchen, aus ner sehr beschissenen Lage so "gut wie nur möglich" rauszukommen?? Wenn ich geblitzt werden sollte und dafür nen Monat Fußgänger wäre, würde ich schon alles versuchen, um hier ungeschoren rauszukommen.
Mag ja sein, dass die Strafe angemessen wäre, mag auch sein, dass der Lerneffekt bei mir größer wäre, wenns richtig weh tut (wobei ich sagen muss, ich fahr bewusst "nur" 20 kmh zu schnell, was keine Punkte sondern "nur" Geldstrafe bedeutet und bin trotzdem schon schneller erwischt worden, was garantiert nix mit Raserei oder Vorsatz zu tun hatte...) Ich würde mich schon als vernünftigen Autofahrer bezeichnen und grundsätzlich steh ich auch zu meinen Fehlern. Wenns dann aber einen Weg gibt, wie ich (rechtlich einwandfrei) die Strafe minimieren oder verhindern kann, würde ich diese Möglichkeit natürlich nutzen! Hier hilft aber wohl nur ein Rechtsanwalt, der genau die Fristen und Paragraphen kennt, die relevant sind. Wenn nun das Gesetz irgendeine Möglichkeit bietet, "durchzuschlupfen" obwohl man genau weiss, eigentlich müsste man die Strafe bekommen, warum sollte man dann so "edel" sein und sagen, "Ich möchte trotzdem ein halbes Jahr laufen müssen, damits mir richtig weh tut und ichs nicht mehr vergesse!"? So blöd kann doch Einer freiwillig nicht sein, oder? 😉
Gruß
Jan
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
...würdest du nicht versuchen, aus ner sehr beschissenen Lage so "gut wie nur möglich" rauszukommen?? Wenn ich geblitzt werden sollte und dafür nen Monat Fußgänger wäre, würde ich schon alles versuchen, um hier ungeschoren rauszukommen.
Du hast zwar völlig Recht, aber das führt dann dazu, dass die Strafe dann u.U. nicht mehr von harten Fakten abhängt, sondern von Formalien, durch die nur noch ein Jurist durchblickt, wie du ja selbst schreibst. Für den Normalo bleibt das Verfahren eine "black box" und dann sind wir schnell dabei, dass das Bußgeld oder der Führerscheinentzug eben keine Strafe ist, sondern Pech, weil das Amt keinen Fehler gemacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
...würdest du nicht versuchen, aus ner sehr beschissenen Lage so "gut wie nur möglich" rauszukommen??Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Ist doch klasse das man sich in Deutschland so verhalten kann und dann noch so einfach aus der Sache rauskommen kann oder?? Deshalb lernen viele aus ihrem Schaden (der dann keiner ist) ja auch nichts.
Nein, weil ich für das was ich tue auch die Verantwortung trage und mich dessen nicht -auch noch mit Hilfe dritter- entziehe. Entweder bin ich Erwachsen oder nicht. Was sind das bloss für Weicheier die sich in die Scheiße reiten (und nicht das erste mal) und danach rumheulen "holt mich einer hier raus". Eigentlich sind solche Äusserungen nicht meine Art, aber ab und zu muss ich das mal bemerken.
Aber das ist vielleicht auch eine Sache der grundsätzlichen Weltanschauung.
Als erstes verhalte ich mich so das ich gar nicht erst in diese Lage komme, das hat bisher sehr gut geklappt in meinen 30 Autofahrerjahren. Es geht also auch ohne über die Stränge zu schlagen - und Spaß dabei!
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Nein, weil ich für das was ich tue auch die Verantwortung trage und mich dessen nicht -auch noch mit Hilfe dritter- entziehe. Entweder bin ich Erwachsen oder nicht. Was sind das bloss für Weicheier die sich in die Scheiße reiten (und nicht das erste mal) und danach rumheulen "holt mich einer hier raus". Eigentlich sind solche Äusserungen nicht meine Art, aber ab und zu muss ich das mal bemerken.Zitat:
Original geschrieben von jan.th
...würdest du nicht versuchen, aus ner sehr beschissenen Lage so "gut wie nur möglich" rauszukommen??
Aber das ist vielleicht auch eine Sache der grundsätzlichen Weltanschauung.
Als erstes verhalte ich mich so das ich gar nicht erst in diese Lage komme, das hat bisher sehr gut geklappt in meinen 30 Autofahrerjahren. Es geht also auch ohne über die Stränge zu schlagen - und Spaß dabei!Ciao!
Hallo,
genau so sehe ich das auch, es wird Zeit das hier mache Erwachsen werden.
L-Spatz
Hallo!
Eure Arroganz und altväterliche Besserwisserei finde ich abstoßend.
Der Bursche hat Mist gebaut. Er hat seine alte Gurke auf einem offenbar unbefahrenen Feldweg aufs Dach gelegt und die Unordnung selbst wieder aufgeräumt. Niemand ist zu Schaden gekommen. Der Wagen jedoch dürfte defekt sein.
Damit sollte der TE eigentlich gestraft genug sein. Eine weitere Verfolgung der Sache halte ich für vollkommen überflüssig.
Diese Forderungen nach Führerscheinentzug wegen solcher Lappalien bzw. Jugendsünden sind einfach nur altväterlich, humorlos und spießig.
Sich dann auch noch auf 30 Jahre eigene Erfahrung zu berufen, während man ganz locker aus dem Handgelenk fordert, dass möglicherweise aufgrund des Führerscheinentzuges eine berufliche Existenz gefährdet wird, wohlgemerkt wegen einer Lappalie, ist einfach nur noch oberlehrerhaft und in meinen Augen schlichtweg armselig.
Gruß,
M.
Das hat weder mit arroganz noch mit Oberlehrer zu tun, ich wurde gefragt ob ich nicht genauso handeln würde. Darauf habe ich geantwortet und gleichzeitig meine Meinung über den Sachverhalt kund getan. Hieraus interpretierst Du eine Forderung, dem war nicht so. Wie sich der Threatersteller aus der Sache herausjongliert ist seine Sache, die Möglichkeiten hat er dazu, sie wurden ihm aufgezeigt (ja, das ist der Vorteil unserer so viel beschimpften Demokratie). Ob er jetzt (immerhin das dritte mal) daraus lernt? Weiss ich nicht. Eigentlich sollte man sich vorher darüber klar sein was man tut (ausser bei Kindern, die sind nicht zu unrecht bis zu einem bestimmten Alter strafunmündig). Das eine Meinungsäusserung, keine Forderung...
Ciao!