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Zulassung offene Fragen. Ist das möglich?

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 21:11

Hi Leute, hoffe Ihr könnt mir helfen. Versuche es mal zu erklären und hoffen das man es versteht. Person A finanziert in einem Autohaus ein PKW. Person B soll dieses Auto dauerhaft fahren. Ist es möglich das Auto auf Person B zuzulassen? Wenn ich es richtig verstanden habe ist Person A Besitzer und Halter ist Person B. Versicherung würde auch über Person B laufen. Würde mich über Hilfe und Tipps sehr freuen. Rene

Beste Antwort im Thema
am 31. Januar 2014 um 21:15

besitzer ist immer derjenige, der das auto momentan besitzt.

kann also auch ein autodieb sein.

eigentümer ist in diesem fall die finanzierende bank.

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am 31. Januar 2014 um 21:15

besitzer ist immer derjenige, der das auto momentan besitzt.

kann also auch ein autodieb sein.

eigentümer ist in diesem fall die finanzierende bank.

Ich habs genauso gemacht. Bei Mercedes ein Auto gekauft, die haben das auf meinen Vater angemeldet und ich bin der eigentliche Besitzer. Abholen durfte ich auch alleine obwohl der Halter mein Dad ist.

Aber ganz wichtig: weitere Fahrer müssen bei der Versicherung angemeldet werden, sonst kann es im Schadensfall zu Problemen führen.

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 21:21

Ok und wie wird das vermerkt? Im Fahrzeugbrief steht wer? Und wer steht im Fahrzeugschein? So ganz verstehe ich das nicht. Klar ist, dass der Brief als Sicherheit bei der Bank liegt.

Im Brief und Schein (ZB Teil I+II) steht der Halter.

Das das Fahrzeug Eigentum der Bank bis zur Bezahlung bleibt steht im Kreditvertrag beschrieben.

Der Brief (ZB Teil II) behält die Bank da ohne dessen ein Verkauf des Fahrzeuges sehr erschwert wird, und um einen Ersatz Brief zu bekommen muss eidesstattlich versichert werden, dass kein Dritter Rechte am Fahrzeug hat.

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 21:30

Also kann Person b der  Halter sein obwohl Person a das Fahrzeug über die Bank finanziert? Muss die Bank informiert werden?

Hallo,

das ganze läuft über eine sogenannte Drittbenutzer Vereinbarung. Dein Autohaus weiß das aber mit Sicherheit. Damit wird vereinbart, dass der Halter und der auf den die Finanzierung läuft 2 verschiedenen Personen sind.

 

andreasb

Hallo,

Eigentumsverhältnisse werden durch Kaufverträge geregelt, dass hat nichts der der Zulassung eines Fahrzeuges auf eine Person zu tun.

Zu finden, im BGB und auch auf der ZUB I + ZUB II. Was sich die Banken gern geben lassen sind Drittschuldnererklärungen.

am 2. Februar 2014 um 14:09

WER dir ein Auto kauft, ist der Zulassungsstelle egal. Wenn ICH dir ein Auto kaufe und überlasse dir das zur Nutzung, ist es ein Problem zwischen uns.

ICH habe ein Auto gekauft. Zugelassen wurde es auf eine Bekannte, weil sie im öffentlichen Dienst arbeitet und die Versicherung dadurch günstiger war. Das nächste Auto wurde auch auf ihren Namen angemeldet und versichert.

Inzwischen ist das Auto auf meinen Namen angemeldet und die Versicherung läuft über einen andere Person.

In deinem Falle: Es ist egal wer ein Auto kauft und bezahlt und es anschließend von mir aus verschenkt. Wird es über einen Kredit finanziert muss es ja nicht das Autohaus sein. Es gibt auch andere Möglichkeiten einen Kredit zu erhalten und sich davon ein Auto zu kaufen. Habsch z.B. bei der Postbank gemacht. Der Postbank ist es wurscht, was ich von dem Kredit finanziere. Ergo hat sie auch keine Papiere von dem Fahrzeug. Auf welchen Namen das Fahrzeug dann angemeldet wird, ist auch deine Sache. Du kannst den Wagen z.B. auf deinen Namen anmelden und über jemand anderen versichern, weil der bessere Konditionen hat.

Der Kreditnehmer kann ja auch jemand sein, der nur als "Strohmann" auftritt, seinen Namen hergibt und du zahlst die Kreditraten.

Also, noch mal zum mitlesen: Den Kredit hole ich mir dort, wo er z.Z. am günstigsten ist. Das muss nicht zwingend das Autohaus sein. Nimmst du (oder jemand anderer stellvertretend) einen Privatkredit, bist du flexibler und kannst mit dem Auto machen was du möchtest, selbst verkaufen kannst du den bei Bedarf.

Du kannst nun das Auto auf deinen Namen anmelden und bist sowohl Halter als auch Besitzer des Fahrzeuges. Die Versicherung kannst du bei Bedarf auf jemand anderen als Zweit oder Drittwagen anmelden, wenn da die Prozente günstiger sind.

Vorteil, du kannst den Brief als Sicherheit demjenigen geben, der für den Kredit steht. Und, du kannst die Raten zahlen und bist somit auf jeden Fall unabhängig von einem Autohaus und seiner Bank.

Vergleiche VOR dem Kauf mal die Kreditkosten. Vielleicht kommst du mit einem Privatkredit wirklich günstiger weg und das Auto gehört gleich dir und nicht der Bank!

Schreibs doch einfach so wie es ist. :D

Halter = Opa - weil über Jagdverband mehr % vom Hersteller.

Versicherungsnehmer = Mama - wegen öffentlicher Dienst (oder Zweitwagen oder...).

"Sponsor" der Anzahlung = Patentante

Kreditnehmer = Papa

Zahler der Versicherung und Steuer = Patenonkel

Zahler der Raten = Freund der Tochter.

Eigentümer - hm die Tochter? :D

Besitzer ist sowieso der, der damit angetroffen wird.

 

Interessant wird es, wenn Opa noch ein Auto hat und ein Halterverstoß im Raum steht - oder eine Fahrtenbuchauflage.

Da empfiehlt es sich meiner Ansicht nach, daß Tochter nachweisbar die Versicherung und Steuern zahlt.

Selbst wenn sie es hintenrum wiederkriegt.

Sonst hat Opa evtl. ein Problem nachzuweisen, daß die Tochter faktischer Halter ist.

Und deren Umgang mit "ihrem" Auto nix mit seinem Auto zu tun hat.

Oder er mit dem Halterverstoß an "ihrem" Auto nix zu tun hat.

Sowas ist dann Verwaltungsrecht - und da gibts keine Unschuld. Da darf man nachweisen.

Oftmals nicht möglich. MEistens wird es so sein: Geldgeber (Bank o.ä.) Eigentümer

Käufer (Finanzierender) = Halter (im Brief eingetragen)

Besitzer/Fahrer kann jede belieibge Person mit Führerschein und bei der Versicherung angegegebe sein

Themenstarteram 3. Februar 2014 um 20:29

Händler sagt, dass es laut Bank nicht möglich sei.

Dann such Dir halt ne andere Bank wenn die sich so blöd anstellen.

Zitat:

Original geschrieben von andreasb

Dann such Dir halt ne andere Bank wenn die sich so blöd anstellen.

Würde ich auch sagen.

Rechtlicher Eigentümer muss ja nicht identisch mit dem Halter (lt. Zulassungspapieren) sein.

Ggf. solltest du (TE) mal prüfen, ob eine "echte" Fremdfinanzierung (Autokredit bei DEINER Hausbank) nicht ggf. günstiger kommt.

Ist doch egal, wer die Musik bezahlt ... hauptsache es tut einer.

am 4. Februar 2014 um 11:31

Zitat:

Original geschrieben von Mav0

Händler sagt, dass es laut Bank nicht möglich sei.

JEDER Autohändler freut sich über Barzahler! Finanzierung bedeutet nur Mehraufwand für den Händler und du hast keinen bis wenig Spielraum zum handeln. Bei Barzahlung kannst du bei geschicktem handeln den Einen oder Anderen Euro aushandeln oder Zubehör. Bei Finanzierung lacht dich der Händler nur aus, wenn du handeln willst.

Ein Händler, der Barzahlung (Bedeutet Kredit von einem anderen Kreditgeber z.B. als PRIVAT Kredit!) ablehnt hat etwas zu verbergen. Möglicherweise sollst du das Auto durch den Händler finanzieren, weil er daran auch mitverdient.

Also, warum IHM Geld in den Auspuff stopfen, wenn du dir dadurch Vorteile verschaffen kannst? Lass dich NICHT einlullen! Oder such' dir ein anderes Autohaus! Du wirst sehen wie schnell der Händler einlenkt.

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