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Fahren ohne zulassung und versicherungsschutz

Themenstarteram 10. August 2008 um 10:39

hi ich bin mit meinem auto hinterm haus auf nem feldweg gefahrn aspfaltiert aber keine öfentliche straße dürfen nur landwirschaftliche fahrzeuge fahrn und anwohner also ich

da wolte ich hald mein neu aufgebautes auto testen bevor ich es zum tüv bringe sprich bremsen usw dabei kam ich vom weg ab und landetet im akker auf m dach mir is nix paasiert hab ja käfig usw drin und meim auto auch nich viel dann bin ich schnell heim gelaufen hab traktor geholt und als ich wia zum auto kamm war da so n mädchen hat die polizei angerufen ich hab hald mein auto heim gefahrn dann waren die polizei auf einmal bei mir hat aber nich geklingelt mit was hab ich zu rechen? weil es kam niemand zu schaden es war keine öffentliche straße und mein auto war weg bovor sie kamen? ich weiß war nicht gerade sinvoll von mir mach sowas ohne zulassung usw auch nicht mehr bin 18 in der probezeit und habe noch keine punkte auto hat kein tüv und fehlende eintragungen

Beste Antwort im Thema
am 10. August 2008 um 10:47

Das war aber ein langer Satz.

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Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Hallo!

 

Eure Arroganz und altväterliche Besserwisserei finde ich abstoßend.

 

Der Bursche hat Mist gebaut. Er hat seine alte Gurke auf einem offenbar unbefahrenen Feldweg aufs Dach gelegt und die Unordnung selbst wieder aufgeräumt. Niemand ist zu Schaden gekommen. Der Wagen jedoch dürfte defekt sein.

Damit sollte der TE eigentlich gestraft genug sein. Eine weitere Verfolgung der Sache halte ich für vollkommen überflüssig.

 

Diese Forderungen nach Führerscheinentzug wegen solcher Lappalien bzw. Jugendsünden sind einfach nur altväterlich, humorlos und spießig.

Sich dann auch noch auf 30 Jahre eigene Erfahrung zu berufen, während man ganz locker aus dem Handgelenk fordert, dass möglicherweise aufgrund des Führerscheinentzuges eine berufliche Existenz gefährdet wird, wohlgemerkt wegen einer Lappalie, ist einfach nur noch oberlehrerhaft und in meinen Augen schlichtweg armselig.

 

Gruß,

M.

So sehe ich das nicht. Es gibt Spielregeln die von allen einzuhalten sind. Und wo soll man da Grenzen ziehen. Auf dem Feldweg hätte ja auch eine Familie mit 2 Kinden auf dem Fahrrad unterwegs sein können. Ergebnis 2 tote Kinder und was dann?

Zu meiner Verteidigung: Ich dachte, meine Antwort landet in nem anderen Thread, da gehts um Fahren ohne Führerschein auf nem Feldweg und nen einsichtigen Halter... Als ich hier die Problemstellung gelesen habe, hab ich mir an den Kopf gefasst und gedacht "wie blöd kann man sein", ohne das jetzt persönlich zu meinen! "Ich wollte mein Auto testen und hab mich dabei überschlagen" ist schon sehr seltsam, Ich würde erstmal bei Schrittgeschwindigkeit versuchen, ob die Bremsen funktionieren, da überschlägt man sich noch nicht gleich... ;)

Trotzdem bin ich der Meinung, dass auch diejenigen die hier schreiben "Ich würde natürlich dazu stehen" im Ernstfall (warum auch immer) auch versuchen würden, Ihre Haut zu retten. Jede andere Aussage nehm ich vielleicht noch Robin Hood ab, hier klingts irgendwie ziemlich arrogant und großkotzig, auch wenn man natürlich gerne selber sowas auch schreibt und von vielen Seiten großmütig Beifall erntet. Wirklich ehrlich ists glaub ich dennoch nicht.

Was anderes ist es, wenn man selber schon garnicht auf die Idee kommt, so großen Bockmist zu bauen! Aber immer nur alles richtig machen die wenigsten Leute, ich glaub auch nicht, dass die wenigen Perfektionisten weltweit sich gerade hier im Forum aufhalten! ;)

Gruß

Jan

Dass er versucht, seinen A*sch zu retten, ist klar und in gewissem Sinne sogar legitim.

Aber die Rechtfertigungsversuche sind einfach albern

Scheisse gebaut, dazu stehen und fertig.

Und eine Straftat bleibt eine Straftat.

Ein Diebstahl ist nicht dadurch legitimiert, dass man einen Gegenstand vergleichsweise geringen Wertes bei einem Händler klaut, der überhöhte Preise fordert.

Bezeichnungen wie Oberlehrer, die auch in anderen Zusammenhängen immer wieder gern gebraucht werden, kommentiere ich hier nicht weiter.

Bei den meisten ist das Unrechtsbewusstsein auch erst im Laufe der Zeit "gereift".

am 14. August 2008 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

Trotzdem bin ich der Meinung, dass auch diejenigen die hier schreiben "Ich würde natürlich dazu stehen" im Ernstfall (warum auch immer) auch versuchen würden, Ihre Haut zu retten. Jede andere Aussage nehm ich vielleicht noch Robin Hood ab, hier klingts irgendwie ziemlich arrogant und großkotzig, auch wenn man natürlich gerne selber sowas auch schreibt und von vielen Seiten großmütig Beifall erntet. Wirklich ehrlich ists glaub ich dennoch nicht.

Das glaubst Du deshalb weil Du mich nicht kennst.

Ich halte es dennoch so, lebe aber eher nach dem Motto "vorbeugen ist besser als heilen".

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Diese Forderungen nach Führerscheinentzug wegen solcher Lappalien bzw. Jugendsünden sind einfach nur altväterlich, humorlos und spießig.

Dir ist aber bewußt, daß hier Straftatbestände (Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum ohne Zulassung und Versicherungsschutz) erfüllt wurden, oder?

Derartige Handlungen, die auch noch unter Vorsatz begangen wurden, als "Lappalien bzw. Jugendsünden" zu verharmlosen, halte ich für grenzwertig.

Exakt derselbe Fall ist wohl gestern bei uns hier passiert:

Er 18, FS-Neuling, sie 16, ohne FS. Erwischt beim "Probefahren". Allerdings hatte sie schlappe 1,7 Promille und er 1,2.

Und genau die Folgen, die hier von denen, die den Durchblick haben, schon geschildert worden sind, wurden auch in der Zeitung genannt.

Von "mach mal halblang" oder solchen Sprüchen hab ich nix gelesen. Hätte mich, ehrlich gesagt, auch gewundert.

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel

Das glaubst Du deshalb weil Du mich nicht kennst.

Ich halte es dennoch so, lebe aber eher nach dem Motto "vorbeugen ist besser als heilen".

Ja, ich kenn dich nicht und es könnte wirklich sein, dass du, falls dir trotz ausreichender Vorbeugung ;) was passiert, anstandslos die Konsequenzen akzeptierst. Mir sind nur bis heute seeeehr wenige Leute untergekommen, die da einfach mal die Eier hinhalten und sich schutzlos draufkloppen lassen. Sorry für die einfache Ausdrucksweise, mir fällt da gerade kein besserer Vergleich ein.

Natürlich sollte ein halbwegs intelligenter Mensch im Vorfeld jede mögliche Verfehlung mit unter Umständen weitreichenden Auswirkungen wie Geldstrafe, Führerscheinentzug,... ausschliessen. Hier werden aber vielleicht auch Begriffe wie "Vorsatz", "billigend in Kauf nehmen" oder "Fahrlässigkeit" wichtig. Wenn man vorsätzlich ne große "Dummheit" macht, sollte man sich der möglichen Konsequenzen natürlich bewusst sein und brauch hinterher nicht rumjammern, wenns denn dann wirlich passiert ist. Wenn man vorsätzlich soche Dummheiten macht, ist man aber wahrscheinlich erst recht ein Typ, der nicht dazu stehen kann oder wird. Solche Kameraden sollten auch die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, die wollens ja eigentlich nicht anders! ;)

Anders ist in meinen Augen Fahrlässigkeit zu beurteilen. Wenn du wirklich innerorts mit 82 kmh erwischt wirst und du wirklich nicht auf den Tacho gesehen hast, (Ok, mehr als 30 kmh zu viel ist schon ein Wort und darf eigentlich auch nicht passieren...) dann solltest du in meinen Augen nicht so bestraft werden, wie der vorsätzliche Raser, der mal grundsätzlich 20 bis 50 kmh zu schnell unterwegs ist. Natürlich ist es sehr schwer bis unmöglich, rauszufinden, mit welchem Typ man es zu tun hat. Wenn ich fahrlässig was falsches begangen habe, dann weiß ich auch, dass es dumm war und brauche dazu keine "unangemessen" hohe Strafe um das zu begreifen. Einen zusätzlichen Lerneffekt würde dies bei mir wahrscheinlich nicht bewirken, eher "So ne shice, passt man einmal nicht auf und geht zu Fuß..." (Logischerweise berechtigt, denn Regeln sind dazu da, dass man die einhält.)

Bewusst ist mir auch, dass jeder denkt, er habe keine Belehrung nötig und wenn mal jemand erwischt wird, hats IMMER den Falschen erwischt und es war ja gerade das erste Mal. ;) Aber unser Bonus-Punkte-System in Deutschland ist da in meinen Augen schon so gut, dass der "Glückstreffer" i.d.R. schon richtig bewertet wird. :)

Gruß

Jan

am 15. August 2008 um 14:27

Es gilt nunmal der Gleichheitsgrundsatz, d.h. Gesetze und ähnliche Regelungen gelten für alle gleichermassen, Straftat ist Straftat. Darüber richtet eben ein Richter, dazu ist er da. Und nur er stellt fest ob "Vorsatz", "billigend in Kauf nehmend" oder "Fahrlässigkeit" vorliegt.

Zu guter letzt kommt aber noch seine Unabhängigkeit ins Spiel: die ermöglicht ihm normalerwiese einen Ermessensspielraum, und hier wird häufig zugunsten des Angeklagten entschieden auch um extreme Härtefälle zu entschärfen (z.B. Existenzbedrohung durch Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot). Hier fliesst aber auch das Verkehrsverhalten vor dem Verstoss ein. Gibt es da nichts zu bemängeln so urteilt die Rechtsprechung im Regelfall recht wohlgesonnen. Gibt es aber schon aktenkundige Verfehlungen (vielleicht sogar innerhalb eines kurzen Zeitraums) so werden die Zügel erfahrungsgemäss auch angezogen. Dieses System funktioniert meines Wissens auch recht gut, so das einmalige Verfehlungen nicht mit voller möglicher Härte bestraft werden. Besonders das Jugendstrafrecht mildert hier noch viel ab.

Über diese Rechtsprechung können wir uns im grossen und ganzen eigentlich nicht beklagen, es gibt normalwerweise jedem mindestens eine zweite Chance (von einigen schweren Straftaten mal abgesehen).

Und das bleibt hoffentlich auch in Zukunft so, auch wenn manche richterliche Entscheidung für Aussenstehende unverständlich erscheint.

Ciao!

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