Fahren ohne zulassung und versicherungsschutz
hi ich bin mit meinem auto hinterm haus auf nem feldweg gefahrn aspfaltiert aber keine öfentliche straße dürfen nur landwirschaftliche fahrzeuge fahrn und anwohner also ich
da wolte ich hald mein neu aufgebautes auto testen bevor ich es zum tüv bringe sprich bremsen usw dabei kam ich vom weg ab und landetet im akker auf m dach mir is nix paasiert hab ja käfig usw drin und meim auto auch nich viel dann bin ich schnell heim gelaufen hab traktor geholt und als ich wia zum auto kamm war da so n mädchen hat die polizei angerufen ich hab hald mein auto heim gefahrn dann waren die polizei auf einmal bei mir hat aber nich geklingelt mit was hab ich zu rechen? weil es kam niemand zu schaden es war keine öffentliche straße und mein auto war weg bovor sie kamen? ich weiß war nicht gerade sinvoll von mir mach sowas ohne zulassung usw auch nicht mehr bin 18 in der probezeit und habe noch keine punkte auto hat kein tüv und fehlende eintragungen
Beste Antwort im Thema
Das war aber ein langer Satz.
52 Antworten
Sofern sich das alles so zugetragen hat und Du als Fahrer feststehst, wirst Du Dein Patent abgeben - denn Du bist ja in der Probezeit.
Ich rechne ingesamt mit sechs Punkten - diese bleiben Dir aber uch fünf Jahre erhalten, da sie aus Straftaten stammen. Da Du Jugendlicher bist, gehe ich nur von einer richterlichen Weisung, oder gar einer Einstellung aus. Aber das hat keinerlei Auswirkungen auf die Punke und/oder Nachschulung
Im Prinzip solange, wie sie wollen. Bis Du Deine Eignung bewiesen hast!
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Natürlich muß der Führerschein neu gemacht werden, wenn es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis handelt und nicht nur um ein Fahrverbot.
Ob davor eine MPU bestanden werden muß, liegt im Ermessen der Verwaltungsbehörde, bei der die Fahrerlaubnis beantragt wird.
ich dachte bei 6 punkten ist das nur ein fahrerlaubnis entzug von 1-3 monaten oder so irr ich mich da??
Aber wenn Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird bist Du sie solange los bis du sie neu gemacht hast.
Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet und du darfst nach ablauf dieser Frist wieder fahren weil Dir die Fahrerlaubnis ja nicht entzogen wurde: Du gibst den Schein bei der Polizei ab und bekommst ihn nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt.
So war das glaube ich. Man möge mich korrigieren, ich habe meinen Schein noch nie abgeben dürfen, habe da bisher keine eigenen Erfahrungen gesammelt.
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Natürlich muß der Führerschein neu gemacht werden, wenn es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis handelt und nicht nur um ein Fahrverbot.
Neu gemacht werden muss der Führerschein erst bei einer Dauer ohne FE ab 2 Jahren, innerhalb 2 Jahren muss die FE "nur" neu beantragt werden.
Zitat:
Original geschrieben von mc_farris
haja des mir schon klar aber warum bekomm ich den bei so wenig punkten entzogen?
***HUST*** Wenig?? 6 Punkte auf einen Schlag ist schon sehr heftig...
Bist Du dir wirklich sicher das Du zum führen eines Kraftfahrzeugs geeignet bist?
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Bist Du dir wirklich sicher das Du zum führen eines Kraftfahrzeugs geeignet bist?
Ähm...wenn er mit einer "Dreitageszulassung" den rollenden Käfig mit 200 km/h auf der Autobahn testen würde... 😰
...ist er eindeutig zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet. 😠
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Neu gemacht werden muss der Führerschein erst bei einer Dauer ohne FE ab 2 Jahren, innerhalb 2 Jahren muss die FE "nur" neu beantragt werden.
Da bin ich mir derzeit nicht so ganz sicher. Ich meine, dass die FE bei einem Entzug von mehr als 12 Monaten neu beantragt werden muss. Dieser Neuantrag kann auf unterschiedliche Weise an Bedingungen geknüpft werden. Das hängt von der FS-Stelle ab.
Also, ich meine, dass die erste Hürde bei mehr als 12 Monaten liegt!
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Da bin ich mir derzeit nicht so ganz sicher. Ich meine, dass die FE bei einem Entzug von mehr als 12 Monaten neu beantragt werden muss. Dieser Neuantrag kann auf unterschiedliche Weise an Bedingungen geknüpft werden. Das hängt von der FS-Stelle ab.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Neu gemacht werden muss der Führerschein erst bei einer Dauer ohne FE ab 2 Jahren, innerhalb 2 Jahren muss die FE "nur" neu beantragt werden.Also, ich meine, dass die erste Hürde bei mehr als 12 Monaten liegt!
Neu beantragen musst du den Führerschein bei Entzug des Führerscheines immer 😉
Mir geht es um den "neu" machen, und Pflichtstunden Nachweis also Neumachen des Führerscheines ist erst bei einer Unterbrechung von mehr als 24 Monaten nötig.
Zitat:
Original geschrieben von pappen
Ähm...wenn er mit einer "Dreitageszulassung" den rollenden Käfig mit 200 km/h auf der Autobahn testen würde... 😰...ist er eindeutig zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet. 😠
Hä? Warum?
Man baut ein Auto neu auf. Dann holt man sich ne 5-Tages-Nummer, macht ein paar Testfahrten, wofür die 5-Tages-Nummer auch gedacht ist (das Fahrzeug sollte ja grundsätzlich verkehrstauglich sein - man will es ja zulassen), und fährt dann zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle.
Eine einseitg ausgefallene Bremse, sowas kann jawohl jedem Mal passieren. Besonders bei den luschigen Gummileitungen, die Hersteller so serienmässig verbauen.