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Zulassung

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 17:47

Ich bin umgezogen. Jetzt meine Frage:

Ich lebte ich in der Stadt X und mein Fahrzeug war da angemeldet. Vor einigen Monaten habe ich es gemeldet.

Jetzt, ein paar Monate später möchte ich mein Fahrzeug wieder anmelden. Ich wohne in der Stadt Y.

Sie liegen aber beide im selben Landkreis.

Kann ich mein Fahrzeug in der Stadt Y anmelden oder muß ich deswegen zurück?

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23 Antworten

Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Wenn beide Städt im gleichen Landkreis liegen, dann bleibt der Zulassungsbezirk doch der gleiche. Wohin willst du "zurück"? Wenn du damit gemeint haben solltest, ob das Fahrzeug unter der alten Adresse angemeldet werden kann: nein, das Fahrzeug ist immer am aktuellen Hauptwohnsitz anzumelden und im Falle eines Umzugs umzumelden. Das macht man auf einer Zulassungsstelle. Immer die zuständige Zulassungsstelle des jeweiligen Landkreises dazu aufsuchen.

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 18:13

Danke. Ich dachte nur an die alte Adresse im Schein. Ist das ein Problem oder wird die aktuelle Adresse eingetragen?

Es wird immer die aktuelle Meldeadresse eingetragen.

Würde Ich auch machen lassen, ansonsten kostet das rund 80€ und einen Punkt in Flensburg.

Zitat:

Original geschrieben von Gernot_Hassknecht

Würde Ich auch machen lassen, ansonsten kostet das rund 80€ und einen Punkt in Flensburg.

Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?

am 10. Februar 2014 um 20:53

Zitat:

Original geschrieben von Gernot_Hassknecht

Würde Ich auch machen lassen, ansonsten kostet das rund 80€ und einen Punkt in Flensburg.

Wie kommst du denn zu dieser Annahme?

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

Zitat:

Original geschrieben von Gernot_Hassknecht

Würde Ich auch machen lassen, ansonsten kostet das rund 80€ und einen Punkt in Flensburg.

Wie kommst du denn zu dieser Annahme?

Selber bezahlt weil Ichs schlicht vergessen habe. Innerhalb des Kreisgebietes umgezogen, vergessen den Wagen umzumelden. Dann einmal mit 5 zuviel geblitzt und es kam Direkt doppelt Post. Einmal wegen der Knolle und das Zweite wegen der nicht geänderten Fahrzeugpapiere.

Was es nun genau war müsste Ich nachgucken aber es waren um die 80€ und ein Punkt.

Thread nicht gelesen - nur Senf dazu gegeben... :D

Das Auto war abgemeldet... ;)

am 10. Februar 2014 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von Gernot_Hassknecht

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

 

Wie kommst du den zu dieser Annahme?

Selber bezahlt weil Ichs schlicht vergessen habe. Innerhalb des Kreisgebietes umgezogen, vergessen den Wagen umzumalden. Dann einmal mit 5 zuviel geblitzt und es kam Direkt doppelt Post. Einmal wegen der Knolle und das Zweite wegen der nicht geänderten Fahrzeugpapiere.

Was es nun genau war müsste Ich nachgucken aber es waren um die 80€ und ein Punkt.

Danke für die Info, das war mir neu.

Ausserhalb vom Kreis oder Bezirk ok aber innerhalb dachte ich nicht wenn die Zulassung gleich bleibt und die dazugehörige Behörde.

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

Zitat:

Original geschrieben von Gernot_Hassknecht

 

Selber bezahlt weil Ichs schlicht vergessen habe. Innerhalb des Kreisgebietes umgezogen, vergessen den Wagen umzumalden. Dann einmal mit 5 zuviel geblitzt und es kam Direkt doppelt Post. Einmal wegen der Knolle und das Zweite wegen der nicht geänderten Fahrzeugpapiere.

Was es nun genau war müsste Ich nachgucken aber es waren um die 80€ und ein Punkt.

Danke für die Info, das war mir neu.

Ausserhalb vom Kreis oder Bezirk ok aber innerhalb dachte ich nicht wenn die Zulassung gleich bleibt und die dazugehörige Behörde.

Eben das dachte Ich zuerst auch. Wollte mich dann noch erkundigen, hab Es dann aber vergessen. Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle ist mir dann aber gesagt worden, dass es sich hierbei um eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 handelt. Ist aber relativ neu, kam wohl mit einer Reform 2011, laut der Dame am Schalter.

Aber in dem hier angenommenen Fall geht es wohl um eine Neuanmeldung, von daher trifft diese Regelung dort eh nicht zu. Wenn es im selben Landkreis ist, kann man eine Neuanmeldung bei der nächstgelegenen Zulassungsstelle machen, sollte es mehrere im Kreis geben.

Ich glaubs immer noch nicht. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Der BKat sieht bei Verstößen gegen die Meldepflicht einen Betrag von 15€ vor, Lfd. Nr. 180, TBNR 813100. Da gibts keine Punkte dafür. Die waren vielleicht für den Geschwindigkeitsverstoß, aber sicher nicht für die fehlende Ummeldung...

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

Ausserhalb vom Kreis oder Bezirk ok aber innerhalb dachte ich nicht wenn die Zulassung gleich bleibt und die dazugehörige Behörde.

Es ist jeder Adresswechsel anzugeben. Und wenn man nur in der gleichen Straße von Hausnummer 2 in Hausnummer 2a umzieht. Die Fahrzeugpapiere haben immer den tatsächlichen Verhältnissen zu entsprechen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Gernot_Hassknecht

Würde Ich auch machen lassen, ansonsten kostet das rund 80€ und einen Punkt in Flensburg.

Eher nicht.

Selbst die TBNR 813106 Sie beantragten trotz Standortwechsels des Fahrzeugs nicht unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens. § 13 Abs. 1, 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 180 BKat kostet nur 15,00€, da wird die fehlende Änderung einer Adresse im selben Zulassungsbezirk nicht teurer sein. Nach welchen §§ wurden dir denn 80 € abgeknöpt und ein Punkt gegeben?

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Ich glaubs immer noch nicht. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Der BKat sieht bei Verstößen gegen die Meldepflicht einen Betrag von 15€ vor, TB-Nr. 180. Da gibts keine Punkte dafür. Die waren vielleicht für den Geschwindigkeitsverstoß, aber sicher nicht für die fehlende Ummeldung...

So dann möchte Ich mich mal eben hierzu äussern.

bezüglich Punkten für den Geschwindigkeitsverstoss...

Nö hab gerade nochmal nachgesehen in den unterlagen es waren keine 5, es waren 8 KmH und dafür gab es 15€ Verwarnungsgeld, also nix mit Punkten.

Was die Zulassungsgeschichte angeht

Könnte Ich mich grad in hintern beissen, hab der Beamtin geglaubt und traue gerade meinen Augen nicht, sehe auf den papieren die Paragraphen und im BKat den Regelsatz und das wozu die mich hier verdonnert haben, Ich denke bei der Dame werde Ich noch mal vorstellig werden, bzw bei meinem Rechtsanwalt um mal zu sehen ob man da noc was machen kann.

Ist zwar schon fast ein halbes Jahr her und gegessen, aber Ich finde das nicht richtig, werde mich dementsprechend erkundigen.

Danke an den Nutzer Tecci6N hätte Ich mich da vorher eingelesen hätte Ich mir vielleicht einen Punkt erspart, ist zwar nicht so wild, ist mein eiziger bisher. Aber trotzdem, da geht es Mir ums Prinzip.

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