Fahren ohne vorderes Kennzeichen, Strafe?

Hallo zusammen, folgende Geschichte ist mir am Montag passiert.
Ich war bei einem Freund in einer anderen Stadt 200km Entfernt... ich dachte eigentlich es sei alles Ok - am nächsten morgen bin ich heimgefahren und bekam während der Fahrt einen Anruf am Handy -Private Nummer -.

Bin rangegangen... es meldete sich die Polizei aus meiner Stadt und fragte ob ich etwas vermisse... soweit ich weis hatte ich alles..:Schlüssel, Geldbeutel...Papiere... alles da. Er sagte mir dann das mein vorderes Kennzeichen gefunden wurde und es zerstört sei...ist wohl in eine Maschine der Diakonie gelandet denn da sollte ich das alte Kennzeichen auch abholen um ein neues machen zu können wegen dem Aufkleber usw.

Nun bin ich dann direkt als ich Zuhause war hingefahren und hab das alte Schild abgeholt...war seitlich wie abgeschnitten - wirklich unbrauchbar.
Auf dem Heimweg bin ich dann an einer Polizeistreife vorbeigefahren die gerade einen anderen Autofahrer kontrolliert hat und fertig war uns ins Auto stieg - in dem momment wo er einstieg und ich vorbeifuhr guckte er zu mir und wohl offensichtlich auf das fehelnde Kennzeichen vorne.

Hinten ist es logischerweise noch dran, bin dann extra langsam gefahren das sie mich aufhalten können - sofern sie das wollen...die sind dann aber komsicherweise die nächste Links gefahren wo ich geradeaus gefahren bin...

Jetzt ist die Frage... meint ihr die schicken mir da Post mit einer Strafe wegen fahren ohne Kennzeichen vorne? Wäre 40€ und 1 Punkt... und zur Nachschulung muss ich eh schon demnächst wegen einer damaligen Geschindigkeitsübertretung (Aufforderung zum ASF ist noch nicht da).

Klar - der rechtlich korrekte weg wäre das ich das Schild mit einem anderen Auto oder zufuß abhole und dann zur Zulassungsstelle gehe und ein neues mache... aber meint ihr die grünen sind da so streng? Vermutlich müsste der Polizist das sogar gewusst haben wenn er es war der mich angerufen hat oder an die Kollegen gefunkt hat weil es ja polizeilich gemeldet war das mein Kennzeichen wirklich verloren war.

Beste Antwort im Thema

Eigentlich komisch, dass dir hier keiner empfohlen hat, eine Selbstanzeige zu erstatten.. Das wäre motor-talk- like 🙂
Wenn sie dich nicht angehalten haben, wüssten sie auch nicht, wer die Tat begangen hat. Also bekommst du mit Sicherheit nichts. Und wenn: jemand anderes ist gefahren.

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Zitat:

Original geschrieben von Schrauber979


Sieht eigentlich eher so aus als wäre das Kennzeichen auf einer Seite Runtergehangen und über die Fahrbahn gestreift??? So wie die Ecke dort abgewezt wurde....
Das sollte man eigentlich höhren... Es sei denn Radio volle Lautstärke....

So ein quatsch.... schau dir mal das Bild an und mein Fahrzeug... egal wie es da aus der Halterung hängen soll... an der Stelle wo das Schild beschädigt ist kann es nicht schleifen. Völlig anderer Winkel... zudem müsste das Schild dann einen relativ geraden Schliff haben, da sind aber Dellen und Wellen drin das es nicht sein kann. Mit dazu kommt das die Diakonie mir mitgeteilt hat das das Schild in eine Maschine von ihnen geraten ist - stand schon im 1. Beitrag. 😉

Zitat:

Original geschrieben von rnevik


@Brueggener: immer das Gleiche mit dir! Die Leute unterhalten sich und du fängst an rumzustinken... typisch.Und... warum haste dein Passfoto im Avatar?

behalte Deine lächerlichen Kommentare für Dich und geh' spielen, wenn Du die Worte des Geschriebenen nicht verstehst.

Dann ist wohl Brueggener über dein Kennzeichen mit seinem SL geschlichen 😁

Zum Thema Halterhaftung (wurde hier erwähnt). Du als Halter haftest mit Sicherheit nicht dafür, dass einer, der dein Auto fährt, das Kennzeichen abschraubt und ohne durch die Gegend fährt!!

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener



Zitat:

Original geschrieben von Shinizzle


...
Du hast Dir schon meinen Beitrag vom 07.08.2011,17:36 Uhr durchgelesen und weißt auch, dass ich nicht der TE bin, oder? Ich finde es auch immer mehr interessant, wenn Zitate aus dem Zusammenhang gerissen unvollständig erfolgen.

Du bist ja auch nicht gerade ein Abbild der Korrektheit, wenn Du am 04.08. um 8:41 Uhr schon weißt, was Du in 3 Tagen geschrieben haben wirst 😉.

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In die Zukunft schauen kann er auch noch.. dieser Mensch fasziniert mich immer wieder aufs Neue 🙂

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Du hast es vermutlich mit gutmütigen Beamten zu tun oder der Streifenbeamte  hat das fehlende Kennzeichen nicht bemerkt. Mach' Dir keinen Kopf,  da kommt m. E. nichts nach!

Das sagt gar nichts, dass man nicht gleich angehalten wurde! Mir hatte mal ein blöder Bus die Abdeckung der vorderen Stoßstange abgerissen inkl. Schild. Nächsten Tag zur Werkstatt gefahren. Dabei hat mich ein Polizist gesehen. Später kam ein Brief mit der Anzeige. Ich entging nur deshalb den Punkten, weil mir ein Polizist am Unfallort gesagt hatte, ich könnte so fahren. Damals hatte ich auch keinen Grund, diese Info in Frage zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


.... Ich entging nur deshalb den Punkten, weil mir ein Polizist am Unfallort gesagt hatte, ich könnte so fahren. Damals hatte ich auch keinen Grund, diese Info in Frage zu stellen.

Dazu hast Du auch nach wie vor keinen Grund, da das Fahrzeug fahrbereit ist und die Fahrt zur Werkstatt unter den so genannten Nothilfegedanken bzw. die wenigen Ausnahmen fällt. Daher wurde Dir ja auch der Anhörungsbogen zugesandt, in dem Du die näheren Umstände des Wieso und Weshalb erläutern konntest. Somit kam es berechtigt nicht zur Fortsetzung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Aussage des Polizeibeamten vor Ort war somit korrekt (hätte wohl ggfs. dem Verhaltenshinweis für den eingetretenen Fall der Fälle bedurft und auch, dass Du das Kennzeichen sichtbar anderweitig entweder montieren oder ablegen musst).

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Du hast Dir schon meinen Beitrag vom 07.08.2011,17:36 Uhr durchgelesen und weißt auch, dass ich nicht der TE bin, oder? Ich finde es auch immer mehr interessant, wenn Zitate aus dem Zusammenhang gerissen unvollständig erfolgen.
Du bist ja auch nicht gerade ein Abbild der Korrektheit, wenn Du am 04.08. um 8:41 Uhr schon weißt, was Du in 3 Tagen geschrieben haben wirst 😉.

oops, stimmt. Muss ich mir gleich 'mal die Lottozahlen aufschreiben. Sorry für diesen Fauxpas; gemeint war der 03.08., wie sich aus dem URL auch ableiten lässt.

Die Diakonie benutzt auch Rasenmähtraktoren (oder lässt benutzen). Määäharbeiten finden ja nicht nur an Autobahnen statt.😁

Na ich hoffe mal es kommt keine Post, neues Schild ist schon dran...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Na ich hoffe mal es kommt keine Post, neues Schild ist schon dran...

Geh' trotz aller Unkenrufe einfach davon aus, andernfalls hast Du ja die Möglichkeit zur Stellungnahme (s. auch

meinen Beitrag hier

)

Genau! WEnn was kommt, dann schreibste eine Stellungnahme, in der du dich gleichzeitig eigenhändig als Fahrer outest. Dann wird deine Stellungnahme verworfen und du hättest dir selbst gleich mehrere Probleme geschaffen. Solche Tipps kannste echt in die Tonne kloppen!

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960


Die Diakonie benutzt auch Rasenmähtraktoren (oder lässt benutzen).

Die gehen auch mit der Zeit oder glaubt noch jemand ernsthaft, daß die heutzutage noch mit der Sense mähen wie die Almbauern vor 50 Jahren....

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener



Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


.... Ich entging nur deshalb den Punkten, weil mir ein Polizist am Unfallort gesagt hatte, ich könnte so fahren. Damals hatte ich auch keinen Grund, diese Info in Frage zu stellen.
Dazu hast Du auch nach wie vor keinen Grund, da das Fahrzeug fahrbereit ist und die Fahrt zur Werkstatt unter den so genannten Nothilfegedanken bzw. die wenigen Ausnahmen fällt. Daher wurde Dir ja auch der Anhörungsbogen zugesandt, in dem Du die näheren Umstände des Wieso und Weshalb erläutern konntest. Somit kam es berechtigt nicht zur Fortsetzung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Aussage des Polizeibeamten vor Ort war somit korrekt (hätte wohl ggfs. dem Verhaltenshinweis für den eingetretenen Fall der Fälle bedurft und auch, dass Du das Kennzeichen sichtbar anderweitig entweder montieren oder ablegen musst).

Tja, das wäre es gewesen, das Kennzeichen anderweitig zu montieren. Seinerzeit bin ich auch nicht direkt von der Unfallstelle zu einer Werkstatt gefahren, sondern erst am nächsten Tag von Zuhause aus. Ich hatte einen Anwalt zu Rate gezogen und der hat zumindest nicht so argumentiert, wie du es tust, keine Ahnung, ob das funktioniert hätte. Er legte Widerspruch ein und beantragte, dass die Polizisten befragt werden, die mir gesagt haben, ich dürfe so fahren. Da wurde das Verfahren eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2



Tja, das wäre es gewesen, das Kennzeichen anderweitig zu montieren. Seinerzeit bin ich auch nicht direkt von der Unfallstelle zu einer Werkstatt gefahren, sondern erst am nächsten Tag von Zuhause aus. Ich hatte einen Anwalt zu Rate gezogen und der hat zumindest nicht so argumentiert, wie du es tust, keine Ahnung, ob das funktioniert hätte. Er legte Widerspruch ein und beantragte, dass die Polizisten befragt werden, die mir gesagt haben, ich dürfe so fahren. Da wurde das Verfahren eingestellt.

@Rocket, mit dem direkten Weg ist ja auch nicht der zeitiche Zusammenhang, sondern vielmehr der mehr oder weniger kürzeste Weg zur Werkstatt gemeint (den dann allerdings nicht mit einem Umweg von x km, z.B. erst am Folgetag nach dem "Besuch" seiner Arbeitsstelle). Problematisch hätte allerdings das Abstellen des beschädigten Fahrzeugs im öffentichen Verkehrsraum ohne eben das fehlende Kennzeichen werden können. Es hätte im Ordnungswidrigkeitenverahren m.E. keiner anwaltichen Hilfe bedurft, wenn Du im Anhörungsbogen ggfs. auf diesen Umstand verwiesen hättest bzw. die zuvor beteiligten Polizeibeamten persönlich gebeten hättest, dazu einen so genannten "aktenberuhigenden Vermerk" zu fertigen. Es soll vorkommen, dass PVB das auch machen.....🙄

Am Ergebnis ändert's letztlich nichts: Dein Verfahren wurde zu Recht eingestellt.

Gruß
Achim H.

Sag mal... nachdem ich gestern deine Karre gesehen habe...
Du fährst ja immer noch ohne vorderes Kennzeichen...🙄

Wie dreist muss man eigentlich sein, um sein Kennzeichen nun seit einem Monat vorne in der Scheibe liegen zu haben, dann auch noch genau unten rechts (vom Fahrer aus gesehen) hinter dem Wischer, dass man es nur sieht, wenn man von links oben (von vorne aus gesehen) in den Wagen sieht?

Also... ich dachte ja das wäre hier alles nur Fake, aber... so... dass es dich, dein Auto, diese Geschichte und dieses, sorry, dumm dreiste Verhalten wirklich gibt...

Ich hab´s jetzt nicht genau gesehen, aber ist da nicht schon wieder ´ne Ecke verbeult?
Oder ist das noch das alte...

Sachen gibt´s... das Kennzeichen kostet 20 €, den Halter kriegst nachgeworfen... und heute haben wir den 29. August. Dafür, dass die Polizei selbst genau weiß, dass dein Kennzeichen seit vier Wochen kaputt ist.

Achja... ich werd dich nicht melden, jetzt erstmal.

Wenn allerdings ein Marea ohne Kennzeichen geblitzt wird oder irgendwas passiert, dann brauchen die eh nur 1 + 1 zusammenzählen und sollten Zeugen in einem solchen Falle gesucht werden, in denen ein Marea ohne Kennzeichen gesucht wird, dann würde ich mich natürlich schon zu Wort melden.

Falls du 20 € für das Kennzeichen brauchst oder einen Kennzeichenhalter, meld dich doch mal per PM, kriegt man doch alles geregelt. 🙂

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