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Altes Kennzeichen, Neuer Landkreis und neues Auto?

Themenstarteram 16. Mai 2017 um 8:11

Moin Moin,

Ich hoffe dass es hier im richtigen Forum ist sonst eben umschmeißen.

Also:

Ich werde Samstag mein Auto verkaufen und mir Samstag gleich ein neues Auto kaufen. Jetzt bin ich Umgezogen, möchte aber gerne mein altes Kennzeichen auch am neuen Auto und neuen landkreis verwenden. Ist das möglich? Ich bin mir unsicher, habe gelesen dass es nicht mehr geht wenn man einen Zweitwohnsitz anmeldet. Viele verstehen bestimmt nicht wieso ich so an dem Kennzeichen hänge aber es ist halt auch ein Kurzes Kennzeichen und ich bezweifle, dass ich ein solches in meinem neuen Bezirk auch bekomme.

Danke für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

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21 Antworten
am 16. Mai 2017 um 8:27

Hi,

bist Du persönlich schon umgemeldet?

Wenn nicht:

Auto am alten Wohnort mit alter Nummer anmelden.

Dann Dich und Auto am neuen Wohnort ummelden.

 

Sonst: m.E. keine Chance.

HC

Nein, geht nicht.

am 16. Mai 2017 um 9:55

War falsch... hab's wieder gelöscht

am 16. Mai 2017 um 12:36

Soweit ich weiß kannst du das Auto nur in dem Landkreis anmelden, in dem du deinen Hauptwohnsitz angemeldet hast.

Auch wenn du den Wagen erst am alten Wohnsitz anmeldest, und dann am neuen Wohnsitz ummeldest, wirst du (soweit ich weiß) ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Kreises bekommen.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 16. Mai 2017 um 14:36:59 Uhr:

Soweit ich weiß kannst du das Auto nur in dem Landkreis anmelden, in dem du deinen Hauptwohnsitz angemeldet hast.

Auch wenn du den Wagen erst am alten Wohnsitz anmeldest, und dann am neuen Wohnsitz ummeldest, wirst du (soweit ich weiß) ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Kreises bekommen.

Der erste Teil ist richtig, der zweite falsch.

am 16. Mai 2017 um 12:48

Sicher?

Es ist also theoretisch möglich, dass der Wagen in Kreis X gemeldet ist, das Kennzeichen aber von Kreis Y ist?

Als ich mein erstes Auto von meiner Mutter auf mich umgemeldet habe (bin in einen anderen Kreis umgezogen) erklärte mir der Beamte beim StVA, es sei nicht möglich, das alte Nummernschild zu übernehmen. Hätte ich den Wagen innerhalb des alten Kreises auf mich umgemeldet wärs gegangen.

Allerdings wurde in dem Fall ja auch der Halter gewechselt, und nicht nur der Wohnsitz.

Ist ja wieder was ganz anderes...

 

Halter zieht um -> Kennzeichen KANN gleich bleiben (oder auch geändert werden)

Halter ändert sich -> Kennzeichen kann gleich bleiben, wenn gleicher Zulassungsbezirk (aber nicht, wenn Kennzeichen vorher aus anderem Bezirk mitgenommen wurde).

Bei allen anderen Konstellationen ändert sich das Kennzeichen...

am 16. Mai 2017 um 12:58

Zuständig ist zwar die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes, aber das hat ja nichts mit der Übernahme des alten Kennzeichens zu tun. Man kann doch mittlerweile sein altes Kennzeichen deutschlandweit mitnehmen. Dazu muss man es aber bei der Abmeldung reservieren.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. Mai 2017 um 14:54:39 Uhr:

 

Halter zieht um -> Kennzeichen KANN gleich bleiben (oder auch geändert werden)

Halter ändert sich -> Kennzeichen kann gleich bleiben, wenn gleicher Zulassungsbezirk (aber nicht, wenn Kennzeichen vorher aus anderem Bezirk mitgenommen wurde).

Bei allen anderen Konstellationen ändert sich das Kennzeichen...

Der TO zieht um UND hat ein neues Auto. Also kann er das alte Kennz. nicht verwenden? Nicht wegen des Umzugs, sondern wegen des Halterwechsels?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Mai 2017 um 14:58:28 Uhr:

Zuständig ist zwar die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes, aber das hat ja nichts mit der Übernahme des alten Kennzeichens zu tun. Man kann doch mittlerweile sein altes Kennzeichen deutschlandweit mitnehmen. Dazu muss man es aber bei der Abmeldung reservieren.

Falsch. Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, dann kann das Kennzeichen nicht mehr in einen anderen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

 

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Mai 2017 um 14:58:28 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. Mai 2017 um 14:54:39 Uhr:

 

Halter zieht um -> Kennzeichen KANN gleich bleiben (oder auch geändert werden)

Halter ändert sich -> Kennzeichen kann gleich bleiben, wenn gleicher Zulassungsbezirk (aber nicht, wenn Kennzeichen vorher aus anderem Bezirk mitgenommen wurde).

Bei allen anderen Konstellationen ändert sich das Kennzeichen...

Der TO zieht um UND hat ein neues Auto. Also kann er das alte Kennz. nicht verwenden? Nicht wegen des Umzugs, sondern wegen des Halterwechsels?

Wegen des Umzugs UND des Fahrzeugwechsels. Einen Halterwechsel gibts es hier nicht.

am 16. Mai 2017 um 13:06

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. Mai 2017 um 15:03:57 Uhr:

Einen Halterwechsel gibts es hier nicht.

Doch. Der TO zieht ja nicht nur um, er wird demnächst auch ein neues (gebrauchtes?) Auto haben.

am 16. Mai 2017 um 13:14

So wie ich das verstanden habe, ist der TE bereits umgezogen.

Die Möglichkeit, den alten Wagen abzumelden, das Nummernschild zu reservieren, und den neuen Wagen mit dem reservierten Nummernschild anzumelden besteht also auch nicht, da der neue Wagen unter Angabe des neuen Wohnsitzes im neuen Zulassungsbezirk angemeldet wird.

Einzige Möglichkeit wäre also, die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens am neuen Wohnort zu prüfen und ggf. zu reservieren. Dann natürlich mit dem Kürzel des neuen Zulassungsbezirks.

Beispielsweise würde dann also M-XY123 zu B-XY123

Bei kleineren Städten mit unterschiedlichen Kürzeln, die jedoch im gleichen Zulassungsbezirk liegen, ist es zum Teil allerdings möglich, den Wagen in der Nachbarstadt anzumelden und dementsprechend ein vom eigentlichen Wohnort abweichendes Kennzeichen zu bekommen.

In meiner Heimat zum Beispiel; Bocholt (Kürzel BOH) liegt im Kreis Borken, welcher ansonsten das Kürzel BOR besitzt. Nun kann man aber in Rhede (gelegen zwischen Bocholt und Borken) nicht nur BOR wählen, sondern seinen Wagen auch in Bocholt unter BOH anmelden.

Ist zum Teil ganz schön verwirrend - unser Nachbar hatte zwei Autos, das eine mit BOR-XY 123, das andere mit BOH-XY123. Auf den ersten Blick dachte man, beide Autos hätten das gleiche Kennzeichen :D

am 16. Mai 2017 um 13:29

Zitat:

@Hyrai schrieb am 16. Mai 2017 um 15:14:22 Uhr:

 

Einzige Möglichkeit wäre also, die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens am neuen Wohnort zu prüfen und ggf. zu reservieren. Dann natürlich mit dem Kürzel des neuen Zulassungsbezirks.

Ich glaube, dass das nichts nützt. Der TO will ja die alten Schilder offenbar hauptsächlich behalten, weil es kurze Kennzeichen sind.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Mai 2017 um 15:06:49 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. Mai 2017 um 15:03:57 Uhr:

Einen Halterwechsel gibts es hier nicht.

Doch. Der TO zieht ja nicht nur um, er wird demnächst auch ein neues (gebrauchtes?) Auto haben.

Er ist bereits umgezogen. Und wenn er sagt, er kauft ein neues Auto, dann nehme ich das so hin, sonst hätte er gebrauchtes Auto geschrieben. Ansonsten war die Aussage zu unpräzise, um darauf eine andere Aussage aufzubauen.

am 16. Mai 2017 um 14:01

Also wenn ich ein Auto gekauft habe sage ich auch "Ich habe ein neues Auto"

Unabhängig davon, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist. Denn für mich ist es ja neu.

Für die ganz peniblen sage ich dann zur Not dazu "Ich habe mir ein neues gebrauchtes Auto gekauft"

Aber würde es denn im Bezug auf das Kennzeichen einen Unterschied machen, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist? - Ich denke nicht...

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