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Fahren ohne Fahrerkarte zur Arbeit - Privat?

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 23:58

Hi, wenn ich mit meinem 7,49to abends aus Flensburg nach Bremen zurück komme, stelle ich den direkt im Wohngebiet ab. Muss ich morgens, wenn ich zur Arbeit cruise (auch Bremen) die Karte einlegen? Ist das eine Privat-Fahrt? Da müsste der Gesetzgeber ja sagen, öööhh, jaa. Dann wäre allerdings jede Fahrt zur Arbeit mit dem persönlichen Auto ja auch eine Lenkzeit. Wie ist das geregelt, weiß das jemand?

LG

Sven

Beste Antwort im Thema

Frage:

Welche Ausnahmeregelungen der Lenk- und Ruhezeiten gibt es bei selbstfahrenden Unternehmern? Kann ich z.B. mit meinem 7,5 to-LKW am Wochenende einen Umzug fahren, der als Privatfahrt gilt? Und wie mache ich das dem Gerät klar, dass dies eine Privatfahrt ist?

Antwort:

Auch für selbstfahrende Unternehmer gelten die Lenk- und Ruhezeiten. Es gibt keine Ausnahmen für selbstfahrende Unternehmer von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

Für Privatfahrten gilt folgendes:

Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.

Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk- und Ruhezeiten befreit sind. Das Kontrollgerät ist in diesen Fällen auf "Out of Scope" zu stellen.

Beispiele, in denen die Ausnahme greift:

Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o.ä.), Transporte von gemeinützigen Vereinen oder Organisationen, die im Rahmen des gemeinützigen Zwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden.

Quelle: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/18107

 

Das nächste Mal passt du in deinem Seminar zur Berufskraftfahrerqualifikation auch auf, wenn das Thema Sozialvorschriften behandelt wird!

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am 14. Juni 2017 um 4:25

Du musst mit Karte fahren!

War da nicht was mit einer 50 Kilometerregel, ab 50 Kilometer nur noch mit Karte?

Du fährst "geschäftlich" von Flensburg nach Bremen?

Dann entlädst du in Bremen und fährst von der Entlade Stelle nach Hause oder steht der LKW beladen bei dir vor der Tür?

Ist er noch beladen ist musst du auf alle Fälle mit Karte fahren. Wäre er leer, so bin ich mir nicht sicher.

Also rein von der Logik her sollten Lenkzeiten für den jeweiligen Fahrer gelten. Das heißt, egal mit welches Fahrzeug gefahren wird, die maximalen Lenkzeiten sind einzuhalten.

Wenn du nun die Anfahrt zur Arbeit unterschlägst und dadurch die maximalen Lenkzeiten/Tag überschreitest kann man dich dafür haftbar machen. Vorausgesetzt man prüft das nach oder es besteht Prüfbedarf weil zB ein Unfall passiert ist...

Das gilt auch für die Heimfahrt.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 14. Juni 2017 um 13:18:30 Uhr:

Also rein von der Logik her sollten Lenkzeiten für den jeweiligen Fahrer gelten. Das heißt, egal mit welches Fahrzeug gefahren wird, die maximalen Lenkzeiten sind einzuhalten.

Wenn du nun die Anfahrt zur Arbeit unterschlägst und dadurch die maximalen Lenkzeiten/Tag überschreitest kann man dich dafür haftbar machen. Vorausgesetzt man prüft das nach oder es besteht Prüfbedarf weil zB ein Unfall passiert ist...

Das gilt auch für die Heimfahrt.

HTC

Das ist ja mal Quatsch, die Lenkzeiten gelten zwar nur für den Fahrer, aber auch nur wenn er das entsprechende Fahrzeug bewegt!!

Fahre ich mit dem PKW zur Arbeit ist es keine Lenk oder Arbeitszeit, sofern der LKW auf dem Betriebsgelände steht. Steht der LKW Außerhalb dieses, so ist die Fahrt dort hin als Arbeitszeit nachzutragen.

am 14. Juni 2017 um 11:30

Kleiner Tipp, es gibt Fachstellen deren Aufgabe ist es genau solche Fragen zu Beantworten. Du siehst schon jetzt das nach kurzer Zeit soviel verschiedene Antworten kommen. Was denkst du wie viele von den bisherigen Postern LKW Fahrer sind oder Anwalt mit Verkehrsrechtswissen? Ich behaupte keiner.

Wirklich wissen kann es nur diese Fachstelle. Alternativ könnte man eventuell auch bei der Polizei nachfragen. Diese machen ja die Kontrollen und sie können nur Kontrollieren wenn sie wissen wie es funktioniert.

Ich komme leider aus der Schweiz, aber ich persönlich würde behaupten sobald der LKW bewegt wird, muss das Gerät die Fahrt aufzeichnen. Als was es dann aufgezeichnet wird, ist wieder was anderes. Doch wie gesagt, ich bin kein LKW Fahrer noch Arbeite ich in dem Bereich, nur meine Vermutung

Frage:

Welche Ausnahmeregelungen der Lenk- und Ruhezeiten gibt es bei selbstfahrenden Unternehmern? Kann ich z.B. mit meinem 7,5 to-LKW am Wochenende einen Umzug fahren, der als Privatfahrt gilt? Und wie mache ich das dem Gerät klar, dass dies eine Privatfahrt ist?

Antwort:

Auch für selbstfahrende Unternehmer gelten die Lenk- und Ruhezeiten. Es gibt keine Ausnahmen für selbstfahrende Unternehmer von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

Für Privatfahrten gilt folgendes:

Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.

Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk- und Ruhezeiten befreit sind. Das Kontrollgerät ist in diesen Fällen auf "Out of Scope" zu stellen.

Beispiele, in denen die Ausnahme greift:

Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o.ä.), Transporte von gemeinützigen Vereinen oder Organisationen, die im Rahmen des gemeinützigen Zwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden.

Quelle: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/18107

 

Das nächste Mal passt du in deinem Seminar zur Berufskraftfahrerqualifikation auch auf, wenn das Thema Sozialvorschriften behandelt wird!

Beantwortet aber nicht zu 100% die Frage des TE.

In meinem Verständnis ist die Fahrt zur Arbeitsstelle auch eine Privatfahrt, die Frage ist allerdings, bleibt sie das wenn ich direkt danach mit dem gleichen Fahrzeug beginne meine Arbeit aufzunehmen.

Für unter 7,5t gilt:

Fahrt zur Arbeit = Privatfahrt (da ausgenommen von den Sozialvorschriften da kein Geld erwirtschaftet wird) -> Out of Scope einschalten

Ladetätigkeit = Arbeitszeit -> Arbeitszeit einschalten

Fahrten = Lenkzeit

Pause = Ruhezeit

Irgendwelche Arbeiten (incl Polizeikontrolle) = Arbeitszeit

Es ist ebenfalls ein lückenloser Nachweis über Tätigkeiten auf der Fahrerkarte vorzuweisen. Sollten dort Lücken entstehen, sind diese durch etwaige Bescheinigungen vom Arbeitgeber von zB Urlaub oder Krankheit oder Nichteinsatz als Fahrer zu dokumentieren und mitzuführen.

Zudem müssen alle Kraftfahrer im gewerblichen Bereich ab einer zGG >3,5t eine Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen. Eben auf genau dieser Berufskraftfahrerqulifikation sollte das oben beschriebene unter anderem den Kutschern beigebracht werden.

Leider erlebe ich täglich, dass viele LKW Fahrer auf diesen Lehrgängen zumeist mit anderen Dingen beschäftigt scheinen, da trotz vorhandener Berufskraftfahrerulifikation rudimentäres Wissen über Sozialvorschriften und auch Ladungssicherung nicht vorhanden ist.

Leider steht dies zumeist diametral zur Selbstwahrnehmung als "King of the Road" und dem zugehörigen gebärden im Straßenverkehr.

Zitat:

@noam82 schrieb am 14. Juni 2017 um 13:45:10 Uhr:

und dem zugehörigen gebären im Straßenverkehr.

Bester Tippfehler seit langem :D

http://www.duden.de/rechtschreibung/gebaeren

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 14. Juni 2017 um 14:23:19 Uhr:

Zitat:

@noam82 schrieb am 14. Juni 2017 um 13:45:10 Uhr:

und dem zugehörigen gebären im Straßenverkehr.

Bester Tippfehler seit langem :D

http://www.duden.de/rechtschreibung/gebaeren

da ist wohl ein D verlorengegangen

Hallo DB NG 80.

Dann tu dich zumindest gedanklich mit deinem Arbeitskollegen zusammen. Du fährst mit seinem fast 7,5Tonner, er mit deinem zur Arbeit. Dann wechselt ihr und fahrt eure Schicht mit Fahrerkarte.:)

Gruß

 

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 14. Juni 2017 um 13:37:11 Uhr:

Beantwortet aber nicht zu 100% die Frage des TE.

In meinem Verständnis ist die Fahrt zur Arbeitsstelle auch eine Privatfahrt, die Frage ist allerdings, bleibt sie das wenn ich direkt danach mit dem gleichen Fahrzeug beginne meine Arbeit aufzunehmen.

Themenstarteram 14. Juni 2017 um 16:43

Danke für die zahlreichen Antworten!

Das lässt allerlei Interpretationsspielraum. Mir ging es darum zu erkunden, ob ich, wenn ich abends aus, wie ursprünglich angemerkt Flens, nicht die 15km weiter zur Arbeitsstelle fahre, um danach nochmal 1h per ÖPNV unterwegs zu sein, einfach nach Hause fahre (leer). Was ist, wenn ich morgens ohne Karte zur Arbeit fahre, um diese nicht zusätzlich für den Folgetag zu belasten. Ich spare 1h15 und bin ausgeruhter. Das sollte doch im Sinne des Gesetzgebers sein. Wohlgemerkt 7,49t. Da muss ich wohl mal die nette Frau von der Aufsicht fragen.

Ich hatte das Fahren nach 20 Jahren Büro mal wieder begonnen (10h am Tag über die Probleme anderer Nachdenken oder 10h cruisen und Bücher hören - rein persönliche und philosophische Entscheidung). Die Module gemacht. 5 Tage, wobei 1. 2x gemacht werden kann. Die Sozialvorschriften waren leider nicht dabei.

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