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Fahren ohne Versicherungsschutz

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 9:11

Hallo liebe Community,

Bin heute nach 3 Wochen aus dem Urlaub zurückgekommen und hatte einen Bescheid zur Stillegung meines Fahrzeugs wegen fehlendem Versicherungsschutz im Briefkasten. Dieser ist datiert auf letzten Montag. Jetzt wurde ich aber heute auf der Autobahn geblitzt, als ich auf der Heimfahrt war.

Meine Frage ist jetzt: Welche Strafe erwartet mich jetzt?

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe eine richtig fette Strafe!!! Bei sowas kann ich nur mit dem Kopf schütteln! Ist dir bewusst, dass du bei einem Personenschaden deine und auch die finanzielle Zukunft des Geschädigten ruinieren kannst?!

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Ich hoffe eine richtig fette Strafe!!! Bei sowas kann ich nur mit dem Kopf schütteln! Ist dir bewusst, dass du bei einem Personenschaden deine und auch die finanzielle Zukunft des Geschädigten ruinieren kannst?!

@ TE:

Es dürfte wenig zielführend sein, hier in diesem Forum auf wirkliche Hilfe zu hoffen.

Du benötigst hier einen Anwalt für Verkehrsrecht (aus deiner Nähe), der dir da hilft (auch wenn die "Selbsthilfe-Fraktion" wieder anderes behaupten wird).

Der einschlägige § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) lautet:

§ 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Also auch bei fahrlässiger Begehung noch eine erhebliche Strafdrohung.

Ich gehe mal von Fahrlässigkeit deinerseits aus, denn den Stillegungsbescheid hast du noch nicht gekannt, den fehlenden Versicherungsschutz aber für möglich gehalten. Hast du den fehlenden Versicherungsschutz schon gekannt, dann ist es Vorsatz. Das Blitzerfoto ist auch ein recht gutes Berweismittel für die Fahrt ohne Versicherungsschutz.

Beachte auch, dass das Fahrzeug als Tatmittel eingezogen werden kann, falls du von dem fehlenden Versicherungsschutz wusstest (Absatz 3).

Wie auch immer: Die drakonische Strafdrohung besteht völlig zu recht. Fahren ohne Versicherungsschutz ist völlig verantwortungslos und keineswegs eine Bagatelle.

Hallo, Dustowski87,

Zitat:

@Dustowski87 schrieb am 10. Oktober 2017 um 11:11:30 Uhr:

Meine Frage ist jetzt: Welche Strafe erwartet mich jetzt?

diese Frage lässt sich beim besten willen nicht beantworten, da von einer Einstellung des Verfahrens bis zu einem Strafbefehl alles möglich ist.

Bring die Sache mit der Zwangsstillegung möglichst schnell ins Reine und fahre solange nicht mehr mit diesem Fahrzeug.

Steuer und Versicherung sollte man m. E. immer, wie auch die Haftpflicht und andere Versicherungen, automatisch abbuchen lassen, damit man die Zahlungen nicht vergisst und sich damit ggf. selber in den Ruin treibt bzw. strafbar macht, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wurde.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 10. Oktober 2017 um 11:40:37 Uhr:

Hallo, Dustowski87,

...

Steuer und Versicherung sollte man m. E. immer, wie auch die Haftpflicht und andere Versicherungen, automatisch abbuchen lassen, damit man die Zahlungen nicht vergisst und sich damit ggf. selber in den Ruin treibt bzw. strafbar macht, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wurde.

...

Da hast du ja prinzipiell recht... aber bei vielen Leuten klappen die Lastschriftverfahren halt nicht so. Ohne dass dies ehrenrührig wäre.

Wieso ist der Versichrungsschutz plötzlich erloschen ?

was stand denn genau in dem Schreiben? War es wirklich eine Stillegungsverfügung oder nur eine Aufforderung, das Auto abzumelden? Stand eine Folgenbelehrung darin, z.B. das ab sofort kein Versicherungsschutz mehr besteht?

Mit wieviel zu schnell bist Du denn geblitzt worden? Ich bin mir nicht sicher, dass das auffliegen muss. Zeit zum Anwalt zu gehen hast Du genügend, wenn ein Verfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz eingeleitet wird.

Nachzahlen der Versicherung sollte schon mal was bringen.

Würde mal die Versicherung anrufen, oder hat die Dich rausgeschmissen?

Lass einfach schnellstmöglich (heute, spätestens morgen!) eine elektronische Versicherungsbestätigung an deine Zulassungsstelle übermitteln und bezahle die Bescheidgebühr. Und das Blitzerfoto zahlst du auch. Dann kommt da auch nix nach, die beiden Sachen werden unabhängig voneinander sicherlich bei zwei verschiedenen Behörden bearbeitet, ein Abgleich findet da in der Regel nicht statt. Kümmere dich HEUTE drum.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 10. Oktober 2017 um 12:18:00 Uhr:

Und das Blitzerfoto zahlst du auch.

Das geht aber nur, wenn das auch wirklich nur eine Verwarnung war, nur dann ist das Verfahren abgeschlossen. und es wird nichts weiter unternommen. Bei Anzeigen sieht das schon wieder anders aus. Sollte das Fahrzeug nämlich zwangsstillgelegt sein, gibt es einen KBA Hinweis, daß das Kennzeichen nicht vergeben ist und eine manuelle Nachfrage durchzuführen ist, kann bei Verwarnungen aber auch passieren,je nach Behörde.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 10. Oktober 2017 um 12:18:00 Uhr:

Lass einfach schnellstmöglich (heute, spätestens morgen!) eine elektronische Versicherungsbestätigung an deine Zulassungsstelle übermitteln und bezahle die Bescheidgebühr. Und das Blitzerfoto zahlst du auch. Dann kommt da auch nix nach, die beiden Sachen werden unabhängig voneinander sicherlich bei zwei verschiedenen Behörden bearbeitet, ein Abgleich findet da in der Regel nicht statt. Kümmere dich HEUTE drum.

Also ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das wenn das Kennzeichen durch den Computer gejagt wird da kein Hinweis kommt das entweder schon stillgelegt ist oder zur Stillegung ausgeschrieben ist.

Das wäre echt ne Sicherheitslücke, da wäre ein Update notwendig.:)

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 10. Oktober 2017 um 12:27:26 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 10. Oktober 2017 um 12:18:00 Uhr:

Und das Blitzerfoto zahlst du auch.

Sollte das Fahrzeug nämlich zwangsstillgelegt sein, gibt es einen KBA Hinweis, daß das Kennzeichen nicht vergeben ist und eine manuelle Nachfrage durchzuführen ist, kann bei Verwarnungen aber auch passieren,je nach Behörde.

Das Fahrzeug ist aber nicht "zwangsstillgelegt", das Kennzeichen ist vergeben. Es ist schlicht nicht so einfach, wie sich das manch einer vorstellt, dass da nur zwei Knöpfchen auf der Zulassungsstelle gedrückt werden müssen. Da gehört ein bisschen mehr dazu als dem Fahrzeug in irgendeinem Programm irgendeinen Status zu verpassen. Darüberhinaus, bei Verwarnungen passiert die Abwicklung zu großen Teilen automatisch, da schaut keiner nach, ob alles logisch ist...

 

 

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Oktober 2017 um 12:32:48 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 10. Oktober 2017 um 12:18:00 Uhr:

Lass einfach schnellstmöglich (heute, spätestens morgen!) eine elektronische Versicherungsbestätigung an deine Zulassungsstelle übermitteln und bezahle die Bescheidgebühr. Und das Blitzerfoto zahlst du auch. Dann kommt da auch nix nach, die beiden Sachen werden unabhängig voneinander sicherlich bei zwei verschiedenen Behörden bearbeitet, ein Abgleich findet da in der Regel nicht statt. Kümmere dich HEUTE drum.

Also ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das wenn das Kennzeichen durch den Computer gejagt wird da kein Hinweis kommt das entweder schon stillgelegt ist oder zur Stillegung ausgeschrieben ist.

Das wäre echt ne Sicherheitslücke, da wäre ein Update notwendig.:)

Wie oben beschrieben, da passiert viel automatisch und das "Programm" fragt einfach nur den Halter zu dem ermittelten Kennzeichen ab (das oft genug falsch abgelesen wird) und verschickt ein Standardschreiben. Erst wenn das zurückkommt, macht sich vielleicht mal jemand etwas mehr Mühe. Nach Fahrten ohne Versicherungsschutz wird da aber auch nicht gefragt, den Stellen geht es hauptsächlich um die richtige Zustellung ihres Schreibens. Zum Thema Stilllegung habe ich ja schon was geschrieben, da existieren offenbar recht wilde Fantasien, wie mächtig und schnell eine Zulassungsstelle ist ;):)

 

Ich verwette mal ein Bier drauf, dass der TE mit der von mir beschriebenen Vorgehensweise alles erledigt bekommt ;) Außer, er wurde mit mehr als 41km/h zu schnell geblitzt, da könnte es vielleicht dumm laufen, aber selbst da glaube ich, kommt er durch. Er möge Rückmeldung geben :)

Hallo,

da wäre halt wirklich interessant, wie es dazu kam.

Wir hatten dieses Problem vor ~30 Jahren, als das Leasingauto meines Vaters privat übernommen wurde und die betreuende Versicherungsagentur des Freundlichen entgegen Ihrer Aussage das Fahrzeug nicht neu versichert hatte. Natürlich wurde das nächste Leasingauto auf der bekannten Versicherungsnummer neu zugelassen und der vorherige Wagen stand nun ohne Versicherung da. Fiel niemanden auf, da das Kennzeichen gleich blieb, gab auch zunächst keinen Hinweis von irgendeiner Seite, dass die Kiste unversichert ist.

3 Monate später war der böse Brief im Kasten.

Das ging gegen Zahlung der Verwarnung (damals 50,-DM) und Beibringung eines Versicherungsnachweises unspektakulär aus und ich meine auf der Anordnung zur Zwangsstillegung ist eine Frist von 3 Tagen gewährt, um Abhilfe bzgl. der Gründe für die Stillegung zu schaffen.

Also schau mal den Bescheid an, was da wirklich steht.

viele Glück

bye

Zitat:

@Dustowski87 schrieb am 10. Oktober 2017 um 11:11:30 Uhr:

Jetzt wurde ich aber heute auf der Autobahn geblitzt, als ich auf der Heimfahrt war.

Meine Frage ist jetzt: Welche Strafe erwartet mich jetzt?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 10. Oktober 2017 um 11:40:16 Uhr:

Du benötigst hier einen Anwalt für Verkehrsrecht (aus deiner Nähe), der dir da hilft (auch wenn die "Selbsthilfe-Fraktion" wieder anderes behaupten wird).

Zitat:

Anwalt

Ich beantrage Akteneinsicht für das Fahrzeug mit dem Kennzeichen AB-CD-1234

Zitat:

Bußgeldstelle

Eigentlich war das Kennzeichen auf unserem Messfoto unleserlich, aufgrund ihrer Selbstanzeige erhalten Sie anbei den Bußgeldbescheid.

:D:D:D

Zahl die Versicherung und warte ab von der Bußgeldstelle kommt (dann ist frühestens der Zeitpunkt für einen Anwalt gekommen ;)).

Gruß Metalhead

 

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 10. Oktober 2017 um 12:55:46 Uhr:

 

Das Fahrzeug ist aber nicht "zwangsstillgelegt", das Kennzeichen ist vergeben.

Wenn er erst die Benachrichtung bekommen hat, stimmt das. Mein Fehler.

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